Der Briefkasten klappt, ein gelber Umschlag liegt obenauf: Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid nach einer Messung an der Messstelle A 3, km 135,5, Fahrtrichtung Würzburg, bei der Anschlussstelle Wertheim/Lengfurt. Viele zahlen dann vorschnell, weil sie davon ausgehen, die Messung sei ohnehin „wasserdicht“. Im Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht ist das ein häufiger Irrtum: Auch vermeintlich routinierte Geschwindigkeitskontrollen können Fehler enthalten, die sich erst in der Akte zeigen.
Entscheidend ist, ob die Behörde ein sogenanntes standardisiertes Messverfahren nachweisen kann. Das bedeutet nicht, dass automatisch alles richtig gemessen wurde, sondern dass bei Einhaltung bestimmter Vorgaben grundsätzlich von einem verlässlichen Ergebnis ausgegangen werden darf. Genau an diesen Voraussetzungen setzen Verteidigung und technische Prüfung an.
Akteneinsicht: Ohne Unterlagen lässt sich nichts seriös bewerten
Ob sich ein Vorgehen lohnt, hängt selten vom Foto allein ab, sondern von den Messunterlagen. Erst die Akteneinsicht zeigt, welche Dokumente vorliegen, ob sie vollständig sind und ob Widersprüche erkennbar werden. Wer nur nach Gefühl reagiert, verschenkt häufig Ansatzpunkte.
Zu den typischen Unterlagen gehören Messprotokoll, Eichnachweise, Geräteunterlagen, Nachweise zur Qualifikation des Messpersonals sowie – je nach System – digitale Falldateien und weitere Messdaten. Dr. Maik Bunzel, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Strafrecht mit Kanzleien in Cottbus, Berlin und Kiel, arbeitet in solchen Fällen regelmäßig mit einem Sachverständigen für Verkehrsmesstechnik, der die Akte technisch auswertet. Aus über 1000 Ordnungswidrigkeitenverfahren weiß er, dass kleine formale Lücken und technische Auffälligkeiten in der Praxis immer wieder vorkommen.
Typische Fehlerquellen bei Geschwindigkeitsmessungen
Messgeräte sind präzise, aber nicht unfehlbar – und sie werden von Menschen aufgestellt und bedient. Häufige Streitpunkte sind nicht „Tricks“, sondern handfeste Fragen der Messsituation und der Dokumentation. Gerade wenn mehrere Fahrzeuge im Umfeld sind oder die Ausrichtung nicht exakt passt, kann die Zuordnung oder die Messwertbildung angreifbar werden.
Zu den klassischen Fehlerquellen zählen unter anderem ein ungünstiger Messwinkel, Reflexionen, fehlerhafte Einstellungen, Bedienfehler oder eine unzureichende Dokumentation der Aufstellung. Auch eine abgelaufene oder nicht sauber nachgewiesene Eichung kann relevant werden, ebenso fehlende oder unplausible Einträge im Messprotokoll. Bei einer Messung an der Messstelle A 3, km 135,5, Fahrtrichtung Würzburg, bei der Anschlussstelle Wertheim/Lengfurt gilt daher wie überall: Nicht spekulieren, sondern prüfen lassen, was tatsächlich belegt ist.
Einspruchsfrist und Ablauf: Zwei Wochen sind schnell vorbei
Gegen einen Bußgeldbescheid läuft eine kurze Frist: Der Einspruch muss innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung eingehen. Beim Anhörungsbogen ist die Lage anders – er ist noch kein Bescheid, kann aber taktisch wichtig sein, etwa bei Fragen zur Fahrereigenschaft. Wer zu lange wartet, nimmt sich Optionen.
Nach einem fristgerechten Einspruch fordert die Verteidigung in der Regel Akteneinsicht an und bewertet dann, ob sich Einwände gegen Messung, Identifizierung oder Verfahren ergeben. Dr. Bunzel lässt die Messung anschließend durch einen Sachverständigen für Verkehrsmesstechnik überprüfen, um mögliche Messfehler belastbar herauszuarbeiten. Besteht eine Rechtsschutzversicherung, übernimmt sie die Kosten einer solchen Prüfung in vielen Fällen.
Was Sie jetzt tun sollten
- Fristen notieren: Beim Bußgeldbescheid gilt die Zwei-Wochen-Frist ab Zustellung.
- Nichts vorschnell einräumen: Angaben zur Sache sind nicht zwingend erforderlich, bevor die Akte vorliegt.
- Unterlagen sichern: Umschlag, Bescheid, Anhörungsbogen und alle Anlagen aufbewahren.
- Akteneinsicht veranlassen: Erst Messprotokoll, Eichnachweise und Messdateien ermöglichen eine echte Prüfung.
- Technische Bewertung einholen: Ein Sachverständiger kann Auffälligkeiten nachvollziehbar dokumentieren.
Wer an der Messstelle A 3, km 135,5, Fahrtrichtung Würzburg, bei der Anschlussstelle Wertheim/Lengfurt geblitzt wurde, sollte nicht nur auf die Höhe des Betrags schauen, sondern auch auf die möglichen Folgen wie Punkte oder ein Fahrverbot. Dr. Maik Bunzel, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Strafrecht (Cottbus, Berlin und Kiel), kann nach Akteneinsicht einschätzen, ob sich ein Einspruch trägt, und die Messung durch einen Sachverständigen prüfen lassen; eine vorhandene Rechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten häufig. Nehmen Sie in diesem Fall Kontakt zu Dr. Bunzel auf und nutzen Sie dafür das Formular am Ende des Beitrags.
Wurden Sie an dieser Messstelle geblitzt?
Lassen Sie Bußgeldbescheid und Messung prüfen, bevor Sie zahlen: Über das Formular am Ende dieses Beitrags stellen Sie in zwei Minuten eine unverbindliche Online-Anfrage. Ihre Messstelle ist eine andere? Die Messstellen-Suche hilft weiter.