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Geblitzt auf der A 3 bei Hösbach, Fahrtrichtung Würzburg

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Geblitzt auf der A 3 bei Hösbach, Fahrtrichtung Würzburg

Sie sind auf der A 3 bei Hösbach in Fahrtrichtung Würzburg in eine Geschwindigkeitsmessung geraten und haben Post erhalten? Dann geht es jetzt zunächst um zwei Fragen: Was genau wird Ihnen vorgehalten, und welche Reaktion passt zu dem Schreiben, das vor Ihnen liegt.

Wichtig ist die Unterscheidung: Ein Anhörungsbogen ist noch keine Entscheidung gegen Sie. Erst der Bußgeldbescheid setzt eine Frist in Gang – gegen ihn kann innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Einspruch eingelegt werden, und dieser Einspruch muss zunächst nicht begründet werden. Bis dahin lohnt es sich, den Vorwurf sachlich prüfen zu lassen, statt vorschnell Angaben zur Sache zu machen.

Die Messstelle im Überblick

Straße A 3 (Autobahn)
Ort / Abschnitt Hösbach
Fahrtrichtung Würzburg
Bundesland Bayern

Die genaue Lage der Messanlage ist uns für diesen Abschnitt nicht bekannt. Maßgeblich sind Messort, Messgerät und Tempolimit, die im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid stehen.

A 3 bei Hösbach: Autobahn heißt außerorts

Die A 3 ist eine Bundesautobahn, und Autobahnen werden im Bußgeldkatalog durchgängig als Außerortsstrecke behandelt. Das hat für Sie eine konkrete Folge: Bei gleicher Überschreitung fallen die Regelsätze außerorts niedriger aus als innerorts. Wer einen Bescheid erhält, sollte deshalb auch darauf achten, dass der Vorwurf tatsächlich nach den Außerortswerten berechnet wurde.

Auf Autobahnen ergibt sich eine Geschwindigkeitsbeschränkung ausschließlich aus der Beschilderung. Diese kann dauerhaft angeordnet sein, sie kann aber auch zeitlich befristet oder wechselnd sein. Für die Verteidigung ist daher regelmäßig von Interesse, welches Limit zum Tatzeitpunkt für Ihre Fahrtrichtung überhaupt galt, ob die Zeichen ordnungsgemäß angeordnet und für Fahrende erkennbar aufgestellt waren und ob der zugrunde gelegte Wert zum Vorwurf passt.

Maßgeblich ist außerdem nicht der rohe Messwert: Von der gemessenen Geschwindigkeit wird eine Messtoleranz abgezogen, und nur der Wert danach zählt. Gerade an den Grenzen der Bußgeldstufen kann das über Punkte oder ein Fahrverbot entscheiden.

Anhörungsbogen, Fahrerfrage und Ihre Rechte

Post zu einer Messung erreicht zunächst häufig die Halteranschrift. Im Anhörungsbogen sind Angaben zu Ihrer Person verpflichtend – also Name, Geburtsdatum und Anschrift. Angaben zur Sache müssen Sie dagegen nicht machen. Wer zur Sache schweigt, gilt deshalb nicht als überführt; das Schweigen darf Ihnen nicht zum Nachteil ausgelegt werden.

Das ist keine Trotzhaltung, sondern praktisch sinnvoll: Solange Sie den Akteninhalt nicht kennen, wissen Sie nicht, worauf sich der Vorwurf stützt. Über einen Rechtsanwalt kann Akteneinsicht beantragt werden. Geprüft werden können dann unter anderem die Messung selbst, die Eichung, die Beschilderung und die Zuordnung zum Fahrer. Falls ein Messfoto zur Akte gelangt ist, gehört auch die Frage dazu, ob sich daraus tatsächlich eine Fahreridentifizierung ableiten lässt.

Ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid wahrt zunächst nur die Frist. Die inhaltliche Auseinandersetzung folgt, wenn die Akte vorliegt. Falls Sie weiter von Hösbach entfernt wohnen: Ein Bußgeldverfahren lässt sich in der Regel vollständig schriftlich und aus der Ferne führen, eine persönliche Anreise zu einem Anwalt ist dafür nicht erforderlich.

Punkte, Fahrverbot und Probezeit

Punkte im Fahreignungsregister kommen ab einer Überschreitung von 21 km/h in Betracht – ein Punkt, und zwei Punkte, wenn für den Verstoß ein Regelfahrverbot vorgesehen ist. Ob ein Fahrverbot droht, hängt von der Höhe der Überschreitung nach Toleranzabzug ab.

Steht ein Fahrverbot im Raum, gibt es zwei Ansatzpunkte. Handelt es sich um Ihr erstes Fahrverbot, also lag in den zwei Jahren vor der Tat kein rechtskräftiges Fahrverbot vor, dürfen Sie den Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst wählen und die Zeit entsprechend legen. In Ausnahmefällen kann von einem Fahrverbot ganz abgesehen werden; dann wird die Geldbuße erhöht. Ob das in Betracht kommt, etwa weil ein Arbeitsplatzverlust droht, ist immer eine Frage des Einzelfalls und muss belegt vorgetragen werden.

Befinden Sie sich noch in der Probezeit, ist zusätzliche Aufmerksamkeit geboten: Ein Geschwindigkeitsverstoß ab 21 km/h zählt dort als schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an, und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre. Eine bestehende Verkehrsrechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten der Verteidigung häufig.

Welche Folgen drohen?

Welches Tempolimit bei Ihrer Messung galt, steht im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, gestaffelt nach der Überschreitung nach Abzug der Messtoleranz.

Überschreitung außerorts
bis 10 km/h 20 €
0 Punkte
11–15 km/h 40 €
0 Punkte
16–20 km/h 60 €
0 Punkte
21–25 km/h 100 €
1 Punkt
26–30 km/h 150 €
1 Punkt
31–40 km/h 200 €
1 Punkt
41–50 km/h 320 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
51–60 km/h 480 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
61–70 km/h 600 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
über 70 km/h 700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate

Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.

Häufige Fragen zu dieser Messstelle

Ich war auf der A 3 Richtung Würzburg unterwegs – gelten dort die Innerortssätze, weil Hösbach genannt wird?

Nein. Autobahnen gelten im Bußgeldkatalog als außerorts, unabhängig davon, welcher Ort in der Nähe zur Beschreibung der Stelle genannt wird. Die Ortsangabe dient nur der Lagebestimmung.

Muss ich im Anhörungsbogen angeben, wer gefahren ist?

Verpflichtend sind nur Ihre Angaben zur Person. Zur Sache – und damit zur Fahrereigenschaft – müssen Sie sich nicht äußern, und Ihr Schweigen darf nicht gegen Sie verwendet werden.

Wie lange habe ich Zeit, mich gegen den Bußgeldbescheid zu wehren?

Der Einspruch muss binnen zwei Wochen ab Zustellung des Bescheids eingelegt werden. Eine Begründung ist zu diesem Zeitpunkt nicht nötig; sie kann nach Akteneinsicht nachgereicht werden.

Weitere Messstellen auf der A 3 in Bayern

Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel


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Was steht in Ihrem Schreiben?

Sie sind unsicher? Steht im Schreiben „Verwarnung“ und ein Betrag bis 55 Euro, ist es in der Regel ein Verwarnungsgeld ohne Punkt. Ob bei einem Bußgeldbescheid oder Anhörungsbogen Punkte drohen, hängt vom vorgeworfenen Verstoß ab. Wenn das unklar ist, bleiben Sie bei „Ich weiß es nicht“.

Einspruch ist grundsätzlich binnen zwei Wochen nach Zustellung möglich. Dieses Formular legt noch keinen Einspruch ein und wahrt keine Frist. Bei kurzer Restfrist rufen Sie uns bitte direkt an.

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Bei einem Verwarnungsgeld raten wir in der Regel zum Bezahlen. Es gibt keinen Punkt und kein Fahrverbot. Mit der fristgerechten, vollständigen Zahlung ist die Verwarnung grundsätzlich erledigt. Ein anwaltliches Verfahren würde meist mehr kosten als das Verwarnungsgeld. Wenn Sie trotzdem Zweifel am Vorwurf haben, können Sie die Anfrage senden.

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