Sie haben Post wegen einer Geschwindigkeitsmessung auf der A 1 bei Wildeshausen-Nord in Fahrtrichtung Bremen erhalten. Auf dieser Seite erfahren Sie, was der Unterschied zwischen Anhörungsbogen und Bußgeldbescheid ist, welche Fristen gelten und welche Punkte sich im Verfahren überprüfen lassen.
Wichtig ist zunächst nur eines: Nichts unterschreiben, was Sie inhaltlich nicht überblicken, und die Frist im Auge behalten. Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Einspruch einlegen – eine Begründung muss dabei noch nicht mitgeliefert werden. Über einen Anwalt lässt sich anschließend Akteneinsicht nehmen und in Ruhe klären, ob der Vorwurf in dieser Form trägt.
Die Messstelle im Überblick
| Straße | A 1 (Autobahn) |
|---|---|
| Ort / Abschnitt | Wildeshausen-Nord |
| Fahrtrichtung | Bremen |
| Bundesland | Niedersachsen |
Die genaue Lage der Messanlage ist uns für diesen Abschnitt nicht bekannt. Maßgeblich sind Messort, Messgerät und Tempolimit, die im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid stehen.
Autobahn heißt außerorts – das wirkt sich auf die Rechtsfolgen aus
Die A 1 ist eine Bundesautobahn, und Autobahnen werden im Bußgeldkatalog durchgängig als außerorts behandelt. Für Sie bedeutet das: Bei gleicher Überschreitung fallen die Regelsätze niedriger aus als bei einem innerörtlichen Verstoß. Die Zuordnung hängt nicht davon ab, welcher Ort in Ihrem Bescheid als nächstgelegener Bezugspunkt genannt ist – hier also Wildeshausen-Nord –, sondern allein vom Straßentyp. Bei anderen Straßen richtet sich innerorts oder außerorts nach der Beschilderung, konkret nach der Ortstafel.
Welche Geschwindigkeit auf einem Autobahnabschnitt zulässig ist, ergibt sich aus der Beschilderung. Solche Begrenzungen können dauerhaft angeordnet oder nur zeitweise gültig sein, und sie können abschnittsweise wechseln. Für Ihr Verfahren ist deshalb von Bedeutung, welches Limit an der Messstelle zur Tatzeit galt und ob es ordnungsgemäß und erkennbar ausgewiesen war. Diese Frage lässt sich nicht aus dem Bescheid allein beantworten, sondern erst anhand der Akte.
Maßgeblich ist außerdem nicht der rohe Messwert, sondern der Wert nach Abzug der Messtoleranz. Gerade an den Grenzen der Bußgeldstufen kann das über Punkte oder ein Fahrverbot entscheiden.
Punkte, Fahrverbot und Probezeit
Ab einer vorwerfbaren Überschreitung von 21 km/h wird ein Punkt im Fahreignungsregister eingetragen; sieht die Bußgeldstufe ein Regelfahrverbot vor, sind es zwei Punkte. Steht ein Fahrverbot im Raum, ist die Frage wichtig, ob es Ihr erstes ist: Lag in den zwei Jahren vor der Tat kein rechtskräftiges Fahrverbot vor, dürfen Sie den Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst bestimmen und so etwa auf Urlaubszeiten legen.
In Ausnahmefällen kann von einem Fahrverbot abgesehen werden, wobei dann die Geldbuße erhöht wird. Ob das in Betracht kommt, ist reine Einzelfallfrage und muss mit konkreten Nachweisen unterlegt werden – etwa wenn der Arbeitsplatz ernsthaft gefährdet wäre.
Befinden Sie sich in der Probezeit, gilt ein Geschwindigkeitsverstoß ab 21 km/h als schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an, und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre. Diese Folgen knüpfen ausschließlich an die Rechtskraft an – solange das Verfahren läuft, sind sie nicht eingetreten.
Anhörungsbogen, Fahrerfrage und Verfahren aus der Ferne
Ein Anhörungsbogen ist noch kein Bußgeldbescheid, sondern die Gelegenheit zur Stellungnahme. Angaben zu Ihrer Person – Name, Anschrift, Geburtsdatum – müssen Sie machen. Zur Sache selbst sind Sie nicht verpflichtet, etwas zu sagen. Wer schweigt, gilt deshalb nicht als überführt; das Schweigen darf nicht zu Ihrem Nachteil verwertet werden.
Häufig geht die Post zunächst an die Halteradresse, auch wenn eine andere Person gefahren ist. Vorschnelle Angaben können die Beweislage verändern, ohne dass Sie den Akteninhalt kennen. Sinnvoll ist daher die Reihenfolge: Frist sichern, Akteneinsicht beantragen, dann entscheiden. Geprüft werden können unter anderem die Messung selbst, die Eichung, die Beschilderung und die Zuordnung zum Fahrer. Falls ein Messfoto vorliegt, gehört auch dessen Aussagekraft zur Prüfung.
Das Verfahren lässt sich vollständig schriftlich und digital führen. Falls Sie weiter von Wildeshausen-Nord entfernt wohnen, ist eine persönliche Anreise für die außergerichtliche Bearbeitung nicht erforderlich. Eine bestehende Verkehrsrechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten häufig – ein kurzer Blick in die Police lohnt sich, bevor Sie weitere Schritte einleiten.
Welche Folgen drohen?
Welches Tempolimit bei Ihrer Messung galt, steht im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, gestaffelt nach der Überschreitung nach Abzug der Messtoleranz.
| Überschreitung | außerorts |
|---|---|
| bis 10 km/h | 20 € 0 Punkte |
| 11–15 km/h | 40 € 0 Punkte |
| 16–20 km/h | 60 € 0 Punkte |
| 21–25 km/h | 100 € 1 Punkt |
| 26–30 km/h | 150 € 1 Punkt |
| 31–40 km/h | 200 € 1 Punkt |
| 41–50 km/h | 320 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
| 51–60 km/h | 480 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
| 61–70 km/h | 600 € 2 Punkte Fahrverbot 2 Monate |
| über 70 km/h | 700 € 2 Punkte Fahrverbot 3 Monate |
Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.
Häufige Fragen zu dieser Messstelle
Gilt die A 1 bei Wildeshausen-Nord als innerorts oder außerorts?
Autobahnen werden im Bußgeldkatalog immer als außerorts eingeordnet. Die Regelsätze sind dort bei gleicher Überschreitung niedriger als innerorts.
Ich habe nur einen Anhörungsbogen erhalten – muss ich angeben, wer gefahren ist?
Zu Ihrer Person müssen Sie Angaben machen, zur Sache nicht. Schweigen zur Fahrereigenschaft darf nicht als Schuldeingeständnis oder zu Ihrem Nachteil gewertet werden.
Wie lange habe ich Zeit, gegen den Bußgeldbescheid vorzugehen?
Der Einspruch ist innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung möglich und muss zunächst nicht begründet werden. Die Begründung kann nach Akteneinsicht nachgereicht werden.
Weitere Messstellen auf der A 1 in Niedersachsen
- Geblitzt auf der A 1 bei Wildeshausen, Fahrtrichtung Osnabrück
- Geblitzt auf der A 1 bei Wildeshausen, Fahrtrichtung Bremen
- Geblitzt auf der A 1 bei Oyten, Fahrtrichtung Hamburg
- Geblitzt auf der A 1 bei Osnabrück, Fahrtrichtung Hamburg
- Geblitzt auf der A 1 bei Hagen a.T.W in Fahrtrichtung Osnabrück
Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel
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