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Messstellen im Fokus

Geblitzt auf der A 1 bei Wildeshausen-Nord, Fahrtrichtung Bremen

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Geblitzt auf der A 1 bei Wildeshausen-Nord, Fahrtrichtung Bremen

Sie haben Post wegen einer Geschwindigkeitsmessung auf der A 1 bei Wildeshausen-Nord in Fahrtrichtung Bremen erhalten. Auf dieser Seite erfahren Sie, was der Unterschied zwischen Anhörungsbogen und Bußgeldbescheid ist, welche Fristen gelten und welche Punkte sich im Verfahren überprüfen lassen.

Wichtig ist zunächst nur eines: Nichts unterschreiben, was Sie inhaltlich nicht überblicken, und die Frist im Auge behalten. Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Einspruch einlegen – eine Begründung muss dabei noch nicht mitgeliefert werden. Über einen Anwalt lässt sich anschließend Akteneinsicht nehmen und in Ruhe klären, ob der Vorwurf in dieser Form trägt.

Die Messstelle im Überblick

Straße A 1 (Autobahn)
Ort / Abschnitt Wildeshausen-Nord
Fahrtrichtung Bremen
Bundesland Niedersachsen

Die genaue Lage der Messanlage ist uns für diesen Abschnitt nicht bekannt. Maßgeblich sind Messort, Messgerät und Tempolimit, die im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid stehen.

Autobahn heißt außerorts – das wirkt sich auf die Rechtsfolgen aus

Die A 1 ist eine Bundesautobahn, und Autobahnen werden im Bußgeldkatalog durchgängig als außerorts behandelt. Für Sie bedeutet das: Bei gleicher Überschreitung fallen die Regelsätze niedriger aus als bei einem innerörtlichen Verstoß. Die Zuordnung hängt nicht davon ab, welcher Ort in Ihrem Bescheid als nächstgelegener Bezugspunkt genannt ist – hier also Wildeshausen-Nord –, sondern allein vom Straßentyp. Bei anderen Straßen richtet sich innerorts oder außerorts nach der Beschilderung, konkret nach der Ortstafel.

Welche Geschwindigkeit auf einem Autobahnabschnitt zulässig ist, ergibt sich aus der Beschilderung. Solche Begrenzungen können dauerhaft angeordnet oder nur zeitweise gültig sein, und sie können abschnittsweise wechseln. Für Ihr Verfahren ist deshalb von Bedeutung, welches Limit an der Messstelle zur Tatzeit galt und ob es ordnungsgemäß und erkennbar ausgewiesen war. Diese Frage lässt sich nicht aus dem Bescheid allein beantworten, sondern erst anhand der Akte.

Maßgeblich ist außerdem nicht der rohe Messwert, sondern der Wert nach Abzug der Messtoleranz. Gerade an den Grenzen der Bußgeldstufen kann das über Punkte oder ein Fahrverbot entscheiden.

Punkte, Fahrverbot und Probezeit

Ab einer vorwerfbaren Überschreitung von 21 km/h wird ein Punkt im Fahreignungsregister eingetragen; sieht die Bußgeldstufe ein Regelfahrverbot vor, sind es zwei Punkte. Steht ein Fahrverbot im Raum, ist die Frage wichtig, ob es Ihr erstes ist: Lag in den zwei Jahren vor der Tat kein rechtskräftiges Fahrverbot vor, dürfen Sie den Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst bestimmen und so etwa auf Urlaubszeiten legen.

In Ausnahmefällen kann von einem Fahrverbot abgesehen werden, wobei dann die Geldbuße erhöht wird. Ob das in Betracht kommt, ist reine Einzelfallfrage und muss mit konkreten Nachweisen unterlegt werden – etwa wenn der Arbeitsplatz ernsthaft gefährdet wäre.

Befinden Sie sich in der Probezeit, gilt ein Geschwindigkeitsverstoß ab 21 km/h als schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an, und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre. Diese Folgen knüpfen ausschließlich an die Rechtskraft an – solange das Verfahren läuft, sind sie nicht eingetreten.

Anhörungsbogen, Fahrerfrage und Verfahren aus der Ferne

Ein Anhörungsbogen ist noch kein Bußgeldbescheid, sondern die Gelegenheit zur Stellungnahme. Angaben zu Ihrer Person – Name, Anschrift, Geburtsdatum – müssen Sie machen. Zur Sache selbst sind Sie nicht verpflichtet, etwas zu sagen. Wer schweigt, gilt deshalb nicht als überführt; das Schweigen darf nicht zu Ihrem Nachteil verwertet werden.

Häufig geht die Post zunächst an die Halteradresse, auch wenn eine andere Person gefahren ist. Vorschnelle Angaben können die Beweislage verändern, ohne dass Sie den Akteninhalt kennen. Sinnvoll ist daher die Reihenfolge: Frist sichern, Akteneinsicht beantragen, dann entscheiden. Geprüft werden können unter anderem die Messung selbst, die Eichung, die Beschilderung und die Zuordnung zum Fahrer. Falls ein Messfoto vorliegt, gehört auch dessen Aussagekraft zur Prüfung.

Das Verfahren lässt sich vollständig schriftlich und digital führen. Falls Sie weiter von Wildeshausen-Nord entfernt wohnen, ist eine persönliche Anreise für die außergerichtliche Bearbeitung nicht erforderlich. Eine bestehende Verkehrsrechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten häufig – ein kurzer Blick in die Police lohnt sich, bevor Sie weitere Schritte einleiten.

Welche Folgen drohen?

Welches Tempolimit bei Ihrer Messung galt, steht im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, gestaffelt nach der Überschreitung nach Abzug der Messtoleranz.

Überschreitung außerorts
bis 10 km/h 20 €
0 Punkte
11–15 km/h 40 €
0 Punkte
16–20 km/h 60 €
0 Punkte
21–25 km/h 100 €
1 Punkt
26–30 km/h 150 €
1 Punkt
31–40 km/h 200 €
1 Punkt
41–50 km/h 320 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
51–60 km/h 480 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
61–70 km/h 600 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
über 70 km/h 700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate

Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.

Häufige Fragen zu dieser Messstelle

Gilt die A 1 bei Wildeshausen-Nord als innerorts oder außerorts?

Autobahnen werden im Bußgeldkatalog immer als außerorts eingeordnet. Die Regelsätze sind dort bei gleicher Überschreitung niedriger als innerorts.

Ich habe nur einen Anhörungsbogen erhalten – muss ich angeben, wer gefahren ist?

Zu Ihrer Person müssen Sie Angaben machen, zur Sache nicht. Schweigen zur Fahrereigenschaft darf nicht als Schuldeingeständnis oder zu Ihrem Nachteil gewertet werden.

Wie lange habe ich Zeit, gegen den Bußgeldbescheid vorzugehen?

Der Einspruch ist innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung möglich und muss zunächst nicht begründet werden. Die Begründung kann nach Akteneinsicht nachgereicht werden.

Weitere Messstellen auf der A 1 in Niedersachsen

Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel


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Was steht in Ihrem Schreiben?

Sie sind unsicher? Steht im Schreiben „Verwarnung“ und ein Betrag bis 55 Euro, ist es in der Regel ein Verwarnungsgeld ohne Punkte. Ob bei einem Bußgeldbescheid oder Anhörungsbogen Punkte drohen, hängt vom vorgeworfenen Verstoß ab. Wenn das unklar ist, bleiben Sie bei „Ich weiß es nicht“.

Einspruch ist grundsätzlich binnen zwei Wochen nach Zustellung möglich. Dieses Formular legt noch keinen Einspruch ein und wahrt keine Frist. Bei kurzer Restfrist rufen Sie uns bitte direkt an.

Sind Sie rechtsschutzversichert?

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Gut zu wissen: In einzelnen Tarifen ist auch ein rückwirkender Rechtsschutz für ein bereits laufendes Bußgeldverfahren möglich. Ob ein solcher Tarif für Ihren Fall infrage kommt und welche Bedingungen gelten, klären wir im kostenlosen Erstgespräch.

Sollen wir Ihnen das im Erstgespräch zeigen?

Ein Foto Ihres Anhörungsbogens oder Bescheids hilft uns, Ihren Fall einzuordnen. Bis zu 5 Dateien, jeweils maximal 20 MB. JPG, PNG, PDF oder GIF. Sie können Ihre Anfrage auch ohne Datei senden.

Bei einem Verwarnungsgeld raten wir in der Regel zum Bezahlen. Es gibt keine Punkte und kein Fahrverbot. Mit der fristgerechten, vollständigen Zahlung ist die Verwarnung grundsätzlich erledigt. Ein anwaltliches Verfahren würde meist mehr kosten als das Verwarnungsgeld. Wenn Sie trotzdem Zweifel am Vorwurf haben, können Sie die Anfrage senden.

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