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Geblitzt bei Aschaffenburg-West – Einspruch und Fristen

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Geblitzt bei Aschaffenburg-West – Einspruch und Fristen

Sie wurden bei Aschaffenburg-West geblitzt und haben Post erhalten – einen Anhörungsbogen oder bereits einen Bußgeldbescheid. Wichtig ist jetzt vor allem, welches Schreiben vorliegt, denn davon hängt ab, welche Fristen laufen und welche Angaben Sie machen müssen.

Der Anhörungsbogen ist noch keine Entscheidung gegen Sie. Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie dagegen binnen zwei Wochen ab Zustellung Einspruch einlegen; eine Begründung muss dabei noch nicht mitgeliefert werden. Damit bleibt die Möglichkeit erhalten, den Vorwurf nach Akteneinsicht inhaltlich prüfen zu lassen.

Die Messstelle im Überblick

Ort / Abschnitt Aschaffenburg-West
Bundesland Bayern

Die genaue Lage der Messanlage ist uns für diesen Abschnitt nicht bekannt. Maßgeblich sind Messort, Messgerät und Tempolimit, die im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid stehen.

Anhörungsbogen: Welche Angaben Pflicht sind

Beim Anhörungsbogen wird häufig zuerst der Fahrzeughalter angeschrieben, weil die Behörde klären will, wer gefahren ist. Unterscheiden Sie deshalb sauber zwischen zwei Blöcken:

  • Angaben zur Person – Name, Anschrift, Geburtsdatum und vergleichbare Daten müssen Sie richtig angeben.
  • Angaben zur Sache – also ob Sie gefahren sind, wie schnell, warum: Dazu müssen Sie sich nicht äußern.

Wer zur Sache schweigt, gilt deshalb nicht als überführt. Das Schweigen darf Ihnen im Verfahren nicht zum Nachteil ausgelegt werden. Spontane Erklärungen im Freitextfeld bringen dagegen selten einen Vorteil, weil sie später kaum zurückzunehmen sind. Falls ein Messfoto zur Akte gehört, lässt sich erst nach Akteneinsicht beurteilen, ob sich daraus überhaupt eine belastbare Zuordnung zu einer bestimmten Person ergibt.

Wie sich der Vorwurf bei Aschaffenburg-West berechnet

Maßgeblich ist nicht der Rohwert der Messung: Von der gemessenen Geschwindigkeit wird eine Toleranz abgezogen, und nur der Wert danach zählt für die Bewertung. Ob eine Straße als innerorts oder außerorts gilt, richtet sich nach der Beschilderung, also nach der Ortstafel; auf Autobahnen gelten die Regelsätze für außerorts. Bei gleicher Überschreitung sind die innerörtlichen Sätze höher als die außerörtlichen – die Einordnung der Stelle kann sich also unmittelbar auf das Ergebnis auswirken.

Punkte im Fahreignungsregister kommen ab einer Überschreitung von 21 km/h in Betracht: ein Punkt, und zwei Punkte, wenn für den Verstoß ein Regelfahrverbot vorgesehen ist. Steht ein erstes Fahrverbot im Raum – also keines, das in den zwei Jahren vor der Tat rechtskräftig war –, können Sie den Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst bestimmen. In Ausnahmefällen lässt sich von einem Fahrverbot absehen; dann wird die Geldbuße erhöht. Ob das in Betracht kommt, etwa weil der Arbeitsplatz konkret gefährdet ist, hängt vollständig vom Einzelfall und seiner Darstellung ab.

Probezeit, Prüfung der Akte und Verfahren aus der Ferne

Befinden Sie sich noch in der Probezeit, ist ein Geschwindigkeitsverstoß ab 21 km/h eine schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an, und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre. Gerade in dieser Konstellation lohnt es, die Fristen genau im Blick zu behalten.

Der weitere Weg ist überschaubar: Frist sichern, über einen Anwalt Akteneinsicht nehmen, dann prüfen. Geprüft werden können unter anderem der Ablauf der Messung, die Eichung, die Beschilderung am Tatort und die Frage, ob die Fahreridentifizierung tragfähig ist. Erst mit diesen Unterlagen lässt sich beurteilen, ob der Vorwurf in der vorliegenden Form Bestand hat.

Falls Sie weiter von Aschaffenburg entfernt wohnen: Ein Bußgeldverfahren lässt sich in der Regel vollständig aus der Ferne führen, die Kommunikation läuft schriftlich und digital. Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung übernimmt häufig die Kosten der Verteidigung – ein Blick in die Police vor der Mandatierung ist deshalb sinnvoll.

Welche Folgen drohen?

Welches Tempolimit bei Ihrer Messung galt, steht im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, gestaffelt nach der Überschreitung nach Abzug der Messtoleranz.

Ob innerorts oder außerorts gilt, ergibt sich aus der Beschilderung am Messort.

Überschreitung innerorts außerorts
bis 10 km/h 30 €
0 Punkte
20 €
0 Punkte
11–15 km/h 50 €
0 Punkte
40 €
0 Punkte
16–20 km/h 70 €
0 Punkte
60 €
0 Punkte
21–25 km/h 115 €
1 Punkt
100 €
1 Punkt
26–30 km/h 180 €
1 Punkt
150 €
1 Punkt
31–40 km/h 260 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
200 €
1 Punkt
41–50 km/h 400 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
320 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
51–60 km/h 560 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
480 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
61–70 km/h 700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate
600 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
über 70 km/h 800 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate
700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate

Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.

Häufige Fragen zu dieser Messstelle

Ich habe nur einen Anhörungsbogen zur Messung bei Aschaffenburg-West – muss ich antworten?

Ihre Personalien müssen Sie korrekt angeben. Zur Sache selbst, also zum Fahrvorgang, sind Sie nicht zur Äußerung verpflichtet, und Ihr Schweigen darf nicht gegen Sie verwendet werden.

Wie lange habe ich Zeit für einen Einspruch?

Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Einspruch einlegen. Eine inhaltliche Begründung ist zu diesem Zeitpunkt noch nicht erforderlich.

Zählt die Stelle bei Aschaffenburg-West als innerorts oder außerorts?

Das ergibt sich aus der Beschilderung, konkret aus der Ortstafel; Autobahnen gelten im Bußgeldkatalog stets als außerorts. Da innerorts höhere Regelsätze gelten, gehört diese Einordnung zu den Punkten, die sich nach Akteneinsicht überprüfen lassen.

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Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel


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Was steht in Ihrem Schreiben?

Sie sind unsicher? Steht im Schreiben „Verwarnung“ und ein Betrag bis 55 Euro, ist es in der Regel ein Verwarnungsgeld ohne Punkte. Ob bei einem Bußgeldbescheid oder Anhörungsbogen Punkte drohen, hängt vom vorgeworfenen Verstoß ab. Wenn das unklar ist, bleiben Sie bei „Ich weiß es nicht“.

Einspruch ist grundsätzlich binnen zwei Wochen nach Zustellung möglich. Dieses Formular legt noch keinen Einspruch ein und wahrt keine Frist. Bei kurzer Restfrist rufen Sie uns bitte direkt an.

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Gut zu wissen: In einzelnen Tarifen ist auch ein rückwirkender Rechtsschutz für ein bereits laufendes Bußgeldverfahren möglich. Ob ein solcher Tarif für Ihren Fall infrage kommt und welche Bedingungen gelten, klären wir im kostenlosen Erstgespräch.

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Ein Foto Ihres Anhörungsbogens oder Bescheids hilft uns, Ihren Fall einzuordnen. Bis zu 5 Dateien, jeweils maximal 20 MB. JPG, PNG, PDF oder GIF. Sie können Ihre Anfrage auch ohne Datei senden.

Bei einem Verwarnungsgeld raten wir in der Regel zum Bezahlen. Es gibt keine Punkte und kein Fahrverbot. Mit der fristgerechten, vollständigen Zahlung ist die Verwarnung grundsätzlich erledigt. Ein anwaltliches Verfahren würde meist mehr kosten als das Verwarnungsgeld. Wenn Sie trotzdem Zweifel am Vorwurf haben, können Sie die Anfrage senden.

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