Geblitzt auf der A9 km 119,65, Schkeuditz – Nehmen Sie Bußgeld, Punkte oder Fahrverbot nicht einfach hin!

Die Messstelle A9 bei Kilometer 119,65 in Schkeuditz liegt in einem Abschnitt, der für viele Verkehrsteilnehmer unspektakulär wirkt und gerade deshalb häufig zu Beanstandungen führt: gleichmäßiger Verkehrsfluss, wechselnde Verkehrsdichte durch Anschlussstellen im Umfeld und eine Streckenführung, bei der Geschwindigkeitsbegrenzungen nicht immer „gefühlt“ werden. In der Praxis zeigt sich, dass Kontrollen an solchen Punkten besonders ertragreich sind – nicht zwingend, weil dort außergewöhnlich riskant gefahren wird, sondern weil sich kleine Unaufmerksamkeiten und kurzfristige Tempowechsel schnell in einem Messfoto niederschlagen. Wer hier einen Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid erhält, sollte jedoch nicht vorschnell von einem eindeutigen Verstoß ausgehen. Gerade an Autobahnmessstellen hängt die Verwertbarkeit eines Messergebnisses an einer Vielzahl technischer und organisatorischer Voraussetzungen.

Aus verkehrsrechtlicher Sicht ist entscheidend: Ein Messwert ist kein Naturgesetz, sondern das Ergebnis eines Messsystems, das korrekt aufgestellt, eingerichtet, betrieben und dokumentiert werden muss. Bereits geringe Abweichungen können zu messrelevanten Fehlern führen. Das beginnt bei der Wahl des Messstandorts (Ausrichtung zur Fahrbahn, Einhaltung der Vorgaben zum Messwinkel und zur Entfernung), setzt sich fort bei der korrekten Zuordnung des gemessenen Fahrzeugs (insbesondere bei dichterem Verkehr oder Überholvorgängen) und endet bei der Frage, ob das Gerät ordnungsgemäß geeicht war und ob die vorgeschriebenen Funktionstests durchgeführt und protokolliert wurden. Autobahnmessungen sind zudem anfällig für Konstellationen, in denen mehrere Fahrzeuge im Erfassungsbereich sind, Reflexionen auftreten oder die Fotodokumentation keine eindeutige Zuordnung zulässt. Was im Bescheid als „standardisiertes Messverfahren“ erscheint, ist in der Realität nur dann belastbar, wenn die Standards auch tatsächlich eingehalten wurden.

Typische Angriffspunkte betreffen die gesamte Messkette. Dazu zählen unter anderem fehlende oder lückenhafte Unterlagen (Messprotokoll, Schulungsnachweise, Gerätestammdaten), Unklarheiten bei der Auswertung, Abweichungen zwischen Foto- und Messdaten oder Auffälligkeiten bei den Rohmessdaten. Bei bestimmten Gerätetypen spielt außerdem die Frage eine Rolle, ob die Datenbasis vollständig zugänglich ist und ob die Auswertung reproduzierbar bleibt. In der Verteidigungspraxis zeigt sich immer wieder, dass nicht ein einzelner „großer“ Fehler vorliegen muss: Häufig sind es mehrere kleinere Unstimmigkeiten, die zusammengenommen Zweifel an der Richtigkeit des Ergebnisses begründen können. Gerade an einer Messstelle wie A9 km 119,65, Schkeuditz – mit typischem Autobahnverkehr, Spurwechseln und wechselnden Abständen – ist die saubere Zuordnung des Messwerts zum konkret betroffenen Fahrzeug ein wiederkehrendes Thema.

Ob ein solcher Ansatz im Einzelfall trägt, lässt sich seriös nicht aus dem Bauch heraus beurteilen, sondern nur über eine technische Prüfung. Messfehler können durch Sachverständige für Verkehrsmesstechnik nachgewiesen werden, etwa durch die Analyse der Messdateien, der Fotodokumentation, der Gerätekonfiguration und der Einsatzumstände. Sachverständige prüfen, ob Aufbau und Betrieb den Hersteller- und PTB-Vorgaben entsprachen, ob Plausibilitäten stimmen und ob sich aus den Daten Widersprüche oder Zuordnungsprobleme ergeben. Diese fachliche Ebene ist in vielen Verfahren der Schlüssel: Denn erst wenn technische Zweifel konkret benannt und belegt werden, entsteht die Grundlage, um die Verwertbarkeit des Messwerts in Frage zu stellen oder zumindest eine günstigere Bewertung zu erreichen.

In diesem Zusammenhang ist Dr. Maik Bunzel zu nennen, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Strafrecht. Er arbeitet mit Kanzleistandorten in Cottbus, Berlin und Kiel und bringt Erfahrung aus weit über 1000 Ordnungswidrigkeitenverfahren mit. In der Praxis bedeutet das vor allem: Es wird nicht bei einer rein formalen Aktenlektüre belassen, sondern die Messung wird konsequent auf technische und verfahrensrechtliche Schwachstellen hin überprüft. Dr. Bunzel lässt jeden Fall durch einen spezialisierten Sachverständigen für Verkehrsmesstechnik prüfen, um belastbar beurteilen zu können, ob ein Einspruch Aussicht auf Erfolg hat oder ob andere Verteidigungsstrategien sinnvoller sind. Diese Herangehensweise ist insbesondere bei Autobahnmessungen wichtig, weil die Fehlerquellen häufig nicht „offensichtlich“ sind, sondern erst in den Details der Messunterlagen und Datensätze sichtbar werden.

Für Betroffene stellt sich regelmäßig die Kostenfrage. Die Einholung einer sachverständigen Prüfung ist zwar ein zentraler Baustein, kann aber – je nach Aufwand – kostenintensiv sein. In vielen Fällen übernimmt die Rechtsschutzversicherung des Betroffenen diese Kosten, sodass eine technische Überprüfung nicht an finanziellen Hürden scheitern muss. Entscheidend ist, frühzeitig zu klären, ob Deckung besteht und welche Schritte sinnvoll sind, bevor Fristen verstreichen oder unnötige Nachteile entstehen. Wer hier strukturiert vorgeht, erhöht die Chance, dass mögliche Mess- oder Dokumentationsfehler rechtzeitig erkannt und im Verfahren wirksam geltend gemacht werden können.

Wenn Sie an der Messstelle A9 km 119,65, Schkeuditz geblitzt wurden, kann es sich lohnen, den Vorwurf nicht vorschnell zu akzeptieren, sondern die Messung fachkundig überprüfen zu lassen. Nehmen Sie hierfür Kontakt zu Dr. Maik Bunzel auf; besonders praktikabel ist die Online-Anfrage auf blitzer-soforthilfe.com, über die die ersten Informationen und Unterlagen effizient übermittelt werden können, damit eine sachverständige Prüfung zeitnah veranlasst werden kann.

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