Geblitzt auf der L 99, zw. Pritzerbe und Marzahne Ri. Marzahne – Bußgeld nicht hinnehmen, lassen Sie den Bescheid prüfen!

Wer auf der L 99 zwischen Pritzerbe und Marzahne in Richtung Marzahne unterwegs ist, erlebt eine typische brandenburgische Landstraßensituation: lange, übersichtliche Abschnitte wechseln mit leichten Kurven, Baumreihen und Einmündungen, dazu teils wechselnde Tempolimits, die sich aus Streckenführung, Querungen und örtlichen Gefahrenpunkten ergeben. Genau diese Mischung ist für viele Betroffene tückisch. Die Geschwindigkeit „läuft“ auf freier Strecke leicht nach oben, während Beschränkungen nicht immer intuitiv wirken – ein Umstand, der Kontrollen an dieser Messstelle begünstigt. Kommt dann ein Bußgeldbescheid, steht für die meisten zunächst die Frage im Raum, ob die Messung tatsächlich belastbar ist oder ob sich ein genauer Blick lohnt.

Aus verkehrsrechtlicher Sicht ist entscheidend: Eine Geschwindigkeitsmessung ist kein unumstößlicher Naturwert, sondern das Ergebnis eines technischen Messverfahrens unter konkreten Einsatzbedingungen. Auch bei sogenannten standardisierten Messverfahren können Fehler auftreten – nicht, weil die Geräte „grundsätzlich unzuverlässig“ wären, sondern weil der Messvorgang von einer Vielzahl von Faktoren abhängt: korrekte Aufstellung, richtiger Messwinkel, passende Entfernung, ordnungsgemäße Ausrichtung, aktuelle Eichung, vollständige Dokumentation sowie die Einhaltung der Bedienvorgaben. Gerade an Landstraßenmessstellen wie der L 99 können zusätzliche Einflüsse hinzukommen, etwa durch wechselnde Fahrbahnverläufe, Leitpfosten- und Vegetationslinien, Reflexionen, vorausfahrende oder überholende Fahrzeuge sowie Konstellationen, in denen die Zuordnung des Messwerts zum richtigen Fahrzeug nicht trivial ist.

In der Praxis zeigt sich, dass viele Verfahren weniger an der „großen“ Manipulation scheitern, sondern an unscheinbaren Details. Dazu zählen unvollständige oder widersprüchliche Messdokumentationen, Abweichungen zwischen Aufbauprotokoll und tatsächlicher Aufstellung, fehlerhafte Fotodokumentation, Probleme bei der Auswertung oder bei der Zuordnung im dichten Verkehr. Auch formale Aspekte spielen eine Rolle: Sind die Messunterlagen vollständig herausgegeben worden? Liegen Wartungs- und Eichnachweise vor? Wurde die vorgeschriebene Schulung des Bedienpersonals dokumentiert? In Bußgeldverfahren entscheidet häufig nicht der erste Eindruck, sondern die Aktenlage – und die Frage, ob sich aus ihr Anhaltspunkte für einen Mess- oder Verfahrensfehler ergeben.

Gerade deshalb ist die technische Überprüfung durch einen Sachverständigen für Verkehrsmesstechnik oft der Schlüssel. Solche Gutachter analysieren nicht nur das Messfoto, sondern das gesamte Messpaket: Rohmessdaten (sofern verfügbar), Geräteeinstellungen, Aufbau- und Einsatzbedingungen, Protokolle, Auswertewege und mögliche Störquellen. Je nach Gerätetyp können sich typische Fehlerfelder ergeben, etwa bei der korrekten Erfassung des Zielobjekts, bei der Plausibilität von Messentfernung und Messwinkel oder bei der Frage, ob die Messung unter den konkreten Umständen überhaupt den Vorgaben des Herstellers entsprach. Der entscheidende Punkt: Messfehler sind nicht bloße Behauptungen, sondern lassen sich – wenn sie vorliegen – methodisch nachvollziehbar nachweisen. Diese Nachweisbarkeit ist es, die einem Einspruch Substanz geben kann.

Für Betroffene ist dabei wichtig zu wissen, dass die Beurteilung nicht „nach Gefühl“ erfolgen sollte. Wer lediglich vermutet, zu Unrecht geblitzt worden zu sein, steht ohne fachliche Prüfung oft auf dünnem Eis. Umgekehrt kann eine sachverständige Analyse auch bestätigen, dass die Messung tragfähig ist – was ebenfalls wertvoll ist, weil es die Entscheidungsgrundlage verbessert und unnötige Verfahrensschritte vermeiden hilft. An der Messstelle L 99 zwischen Pritzerbe und Marzahne in Richtung Marzahne ist die konkrete Situation vor Ort – Verkehrsfluss, Sichtlinien, mögliche Mehrfacherfassungen – für die Bewertung häufig ebenso relevant wie das Gerät selbst. Genau hier setzt die gutachterliche Arbeit an: Sie prüft, ob Messumgebung, Messaufbau und Auswertung in der Gesamtschau stimmig sind.

In solchen Konstellationen begleitet Dr. Maik Bunzel Mandanten regelmäßig. Er ist Fachanwalt für Verkehrsrecht und Strafrecht und arbeitet über Kanzleistandorte in Cottbus, Berlin und Kiel. Seine Erfahrung aus weit über 1000 Ordnungswidrigkeitenverfahren sorgt dafür, dass er typische Schwachstellen in Bußgeldakten schnell erkennt und die richtigen Anträge stellt – etwa zur vollständigen Akteneinsicht und zur Herausgabe der für eine technische Prüfung erforderlichen Unterlagen. Dabei wird nicht pauschal „auf Fehler gehofft“, sondern strukturiert vorgegangen: Zunächst wird die Akte ausgewertet, anschließend wird – sofern es die Fallkonstellation nahelegt – ein Sachverständiger für Verkehrsmesstechnik eingeschaltet. Dr. Bunzel lässt die Messung in jedem Mandat, in dem es sinnvoll ist, durch einen solchen Spezialisten überprüfen, um belastbare Ansatzpunkte zu gewinnen und die Erfolgsaussichten realistisch einzuschätzen.

Ein weiterer Aspekt, der Betroffene häufig von einer Prüfung abhält, sind die Kosten. In vielen Fällen übernimmt jedoch die Rechtsschutzversicherung des Betroffenen die Kosten der anwaltlichen Vertretung und auch die Kosten für die sachverständige Begutachtung. Das ist verkehrsrechtlich bedeutsam, weil gerade die technische Überprüfung den entscheidenden Unterschied machen kann, aber ohne Kostendeckung oft unterbleibt. Wer rechtsschutzversichert ist, sollte daher nicht vorschnell zahlen, sondern zunächst klären lassen, ob Deckung besteht und ob eine sachverständige Prüfung der Messung angezeigt ist. Damit wird das Kostenrisiko in der Regel erheblich reduziert.

Ob es am Ende um ein drohendes Fahrverbot, Punkte in Flensburg oder eine empfindliche Geldbuße geht: Bei Geschwindigkeitsmessungen ist die Fehleranfälligkeit nicht nur ein theoretisches Thema, sondern ein praktischer Prüfauftrag. Die Qualität einer Messung steht und fällt mit der Einhaltung technischer und formaler Vorgaben. Werden Abweichungen festgestellt, kann das je nach Schwere und Einzelfall zu einer Verfahrenseinstellung, zu einer Reduzierung oder zu einer erfolgreichen Verteidigung gegen den Vorwurf führen. Deshalb ist eine nüchterne, sachverständig gestützte Analyse regelmäßig der sinnvollste Weg, um die eigene Position zu klären.

Wenn Sie an der Messstelle L 99 zwischen Pritzerbe und Marzahne in Richtung Marzahne geblitzt wurden, kann es sich lohnen, den Vorgang prüfen zu lassen. Nehmen Sie in diesem Fall Kontakt zu Dr. Maik Bunzel auf; besonders unkompliziert ist die Online-Anfrage hier auf blitzer-soforthilfe.com, über die die relevanten Eckdaten schnell übermittelt und die nächsten Schritte zügig veranlasst werden können.

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