Geblitzt in Düsseldorf, Hamborner Straße, Lichtmasten 5 und 7, Fahrtrichtung Theodorstraße – Bußgeld nicht hinnehmen, Messfehler prüfen lassen!

Wer auf der Hamborner Straße in Düsseldorf unterwegs ist, passiert in Fahrtrichtung Theodorstraße eine Messstelle, die vielen Betroffenen erst im Nachhinein bewusst wird: Die Geschwindigkeitsüberwachung erfolgt dort im Bereich der Lichtmasten 5 und 7. Die bauliche Umgebung mit wechselnden Lichtverhältnissen, seitlichen Einmündungen und dem typischen Verkehrsfluss auf dieser Achse führt dazu, dass Messungen für den einzelnen Fahrer häufig überraschend kommen. Gerade an solchen Punkten, an denen sich Verkehrsströme verdichten und Fahrzeuge beschleunigen oder abbremsen, ist die Frage zentral, ob die Messung im konkreten Einzelfall tatsächlich belastbar ist – denn nicht jede Messung ist automatisch frei von Fehlerquellen.

In der Praxis wird häufig übersehen, dass auch bei vermeintlich „standardisierten Messverfahren“ eine Reihe von Voraussetzungen erfüllt sein muss. Messgeräte sind technische Systeme, die korrekt aufgestellt, ordnungsgemäß ausgerichtet, fristgerecht geeicht und im konkreten Betrieb regelkonform bedient werden müssen. Bereits kleinere Abweichungen können die Zuordnung eines Messwertes zu einem Fahrzeug erschweren oder die Messwertbildung beeinflussen. Hinzu kommt: Die Messstelle selbst kann die Fehleranfälligkeit erhöhen, etwa wenn Reflexionen, ungünstige Winkel, Fahrstreifenwechsel im Messbereich oder verdeckende Fahrzeuge eine Rolle spielen. Aus journalistischer Sicht ist besonders relevant, dass Betroffene in Bußgeldverfahren oft erst durch Akteneinsicht und eine fachkundige Prüfung erfahren, welche Umstände im konkreten Fall überhaupt dokumentiert sind – und welche nicht.

Typische Angriffspunkte ergeben sich aus der Aufstellung des Geräts (Standort, Höhe, Messwinkel), aus der Einhaltung der Hersteller- und PTB-Vorgaben, aus Schulungsnachweisen der Bedienperson sowie aus Wartungs- und Eichunterlagen. Auch die Fotodokumentation ist nicht in jedem Verfahren so eindeutig, wie es auf den ersten Blick scheint: Unklare Fahrzeugzuordnung, Bildartefakte, Abschattungen oder eine unzureichende Erkennbarkeit relevanter Details können die Beweisqualität mindern. Bei bestimmten Gerätetypen kommt ergänzend die Frage nach Rohmessdaten, Auswerteprotokollen und der Nachvollziehbarkeit der Messwertentstehung hinzu. Gerade weil Bußgeldstellen sich im Regelfall auf die Richtigkeit des standardisierten Verfahrens berufen, ist es entscheidend, die Messung nicht abstrakt, sondern konkret anhand der Verfahrensakte und der technischen Daten zu bewerten.

An dieser Stelle zeigt sich die Bedeutung spezialisierter Verteidigung in Verkehrssachen. Dr. Maik Bunzel, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Strafrecht, befasst sich seit Jahren schwerpunktmäßig mit der Überprüfung von Geschwindigkeits- und Abstandsmessungen. Er arbeitet über Kanzleistandorte in Cottbus, Berlin und Kiel und bringt Erfahrung aus weit über 1000 Ordnungswidrigkeitenverfahren mit. Gerade diese Fallpraxis ist relevant, weil sich Messfehler selten „auf Zuruf“ erkennen lassen: Es geht um die systematische Auswertung von Akten, Messunterlagen und technischen Parametern sowie um die Einordnung, welche Abweichungen rechtlich und beweistechnisch wirklich durchgreifen.

Entscheidend ist dabei, dass mögliche Messfehler nicht nur behauptet, sondern durch Sachverständige für Verkehrsmesstechnik nachvollziehbar nachgewiesen werden können. Ein solcher Nachweis setzt Fachwissen voraus, das über die juristische Bewertung hinausgeht: Sachverständige prüfen unter anderem die Einhaltung der Aufbauvorschriften, die Plausibilität von Messwerten, die Dokumentationslage, mögliche Störeinflüsse im Messbereich und – je nach Gerät – die Auswertelogik. Dr. Bunzel lässt deshalb nach eigener Praxis jeden Fall durch einen entsprechend qualifizierten Sachverständigen prüfen, sobald die Aktenlage dies sinnvoll erscheinen lässt. Für Betroffene ist das oft der entscheidende Schritt, weil erst eine technische Begutachtung belastbar aufzeigen kann, ob eine Messung angreifbar ist oder ob sich der Vorwurf voraussichtlich bestätigt.

Ein häufiges Missverständnis besteht darin, dass eine solche Überprüfung „zu teuer“ sei und sich daher nicht lohne. Tatsächlich werden die Kosten für die sachverständige Prüfung in vielen Fällen von der Rechtsschutzversicherung des Betroffenen getragen, sofern ein entsprechender Verkehrsrechtsschutz besteht und Deckung erteilt wird. Damit wird die technische Klärung nicht zu einem finanziellen Risiko, sondern zu einem kalkulierbaren Bestandteil der Verteidigung. Aus Sicht des Verkehrsrechtsjournalismus ist das ein wichtiger Punkt: Die Frage, ob eine Messung fehlerhaft sein könnte, sollte nicht aus Kostengründen unbeantwortet bleiben, wenn eine Versicherung die Prüfung typischerweise abdeckt.

Gerade Messstellen wie Düsseldorf, Hamborner Straße, Lichtmasten 5 und 7, Fahrtrichtung Theodorstraße, zeigen in der Praxis, wie stark der Einzelfall zählt. Nicht das Gerät „an sich“, sondern die konkrete Messsituation entscheidet: Wurde korrekt aufgebaut? Wurden Vorgaben eingehalten? Gibt es Auffälligkeiten in den Messunterlagen? Liegen verwertbare Beweisfotos vor? Wurde die Messreihe ordnungsgemäß geführt? Wer einen Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid erhält, sollte deshalb nicht vorschnell von einer unumstößlichen Beweislage ausgehen, sondern die Möglichkeiten einer fundierten Überprüfung kennen.

Falls Sie an der Messstelle Düsseldorf, Hamborner Straße, Lichtmasten 5 und 7, in Fahrtrichtung Theodorstraße geblitzt wurden, kann eine individuelle Prüfung klären, ob der Vorwurf auf einer belastbaren Messung beruht oder ob Ansatzpunkte für Messfehler bestehen. Eine Kontaktaufnahme zu Dr. Maik Bunzel bietet sich insbesondere dann an, wenn Punkte, Fahrverbot oder eine erhöhte Geldbuße im Raum stehen. Zweckmäßig ist die Online-Anfrage auf blitzer-soforthilfe.com, weil sich darüber die wichtigsten Daten strukturiert übermitteln lassen und die weitere Prüfung – einschließlich der sachverständigen Begutachtung – zügig angestoßen werden kann.

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