Geblitzt auf der B93 km 1,7, Zwickau – Wehren Sie sich jetzt: Messfehler aufdecken!

Die Messstelle B93 bei Kilometer 1,7 in Zwickau liegt auf einem Abschnitt, der für viele Verkehrsteilnehmer alltäglich wirkt und gerade deshalb häufig unterschätzt wird. Die B93 führt hier als stark befahrene Verbindung durch ein Umfeld mit wechselnden Verkehrsströmen, Ein- und Ausfädelbewegungen sowie typischen Situationen, in denen sich Geschwindigkeiten „mitziehen“: Wer aus dem Stadtgebiet heraus beschleunigt oder sich in den Fluss des Berufsverkehrs einordnet, achtet nicht immer auf kurzfristige Tempovorgaben, Beschilderungen oder die konkrete Position der Kontrolle. Aus verkehrsrechtlicher Sicht ist diese Konstellation relevant, weil Messstellen an solchen Übergängen nicht nur viele Treffer erzeugen, sondern auch ein erhöhtes Konfliktpotenzial für die spätere Beweisführung mitbringen können – insbesondere dann, wenn die Messung in einem Bereich erfolgt, in dem Fahrstreifenwechsel, dichte Kolonnen oder Reflexionen durch Umgebungseinflüsse eine Rolle spielen.

In Bußgeldverfahren wird häufig der Eindruck vermittelt, eine Messung sei per se „objektiv“ und damit praktisch unangreifbar. Diese Annahme greift zu kurz. Moderne Geschwindigkeitsmessgeräte arbeiten zwar nach standardisierten Verfahren, doch die Praxis zeigt: Fehler entstehen nicht nur durch das Gerät selbst, sondern durch das Zusammenspiel aus Aufbau, Ausrichtung, Softwarestand, Dokumentation, Bedienung und den konkreten örtlichen Bedingungen. Gerade an stark frequentierten Strecken wie der B93 können Mehrfacherfassungen, Zuordnungsprobleme (welches Fahrzeug wurde tatsächlich gemessen?), ungünstige Messwinkel oder Störeinflüsse durch vorausfahrende bzw. überholende Fahrzeuge eine Rolle spielen. Auch formale Aspekte sind bedeutsam: Sind die für die Nachprüfung notwendigen Unterlagen vollständig? Wurden Wartungs- und Eichfristen eingehalten? Ist die Messreihe plausibel dokumentiert? Solche Fragen entscheiden in der Praxis oft darüber, ob ein Vorwurf tragfähig ist oder ob sich Zweifel an der Richtigkeit der Messung begründen lassen.

Ein zentraler Punkt ist dabei, dass Messfehler nicht „ins Blaue hinein“ behauptet werden sollten. Sie lassen sich – sofern vorhanden – durch Sachverständige für Verkehrsmesstechnik methodisch nachweisen. Diese Gutachter prüfen nicht nur abstrakt die Funktionsweise eines Geräts, sondern konkret den Einzelfall: Messfoto, Messdateien (sofern verfügbar), Geräteeinstellungen, Auswerteparameter, Protokolle, Standortbedingungen und die Einhaltung der Vorgaben aus Bedienungsanleitung und Zulassung. In vielen Verfahren zeigt sich, dass bereits kleine Abweichungen bei Aufbau oder Ausrichtung die Messung angreifbar machen können, ohne dass dies dem Betroffenen vor Ort auffallen musste. Ebenso können Lücken in der Dokumentation oder Unstimmigkeiten in der Messserie Ansatzpunkte liefern, um die Beweiskraft zu erschüttern. Der entscheidende Vorteil einer sachverständigen Prüfung liegt darin, dass sie technische Einwände in eine juristisch verwertbare Form bringt – und damit die Grundlage für eine wirksame Verteidigung schafft.

In diesem Zusammenhang wird die anwaltliche Strategie maßgeblich davon geprägt, ob technische Prüfung und rechtliche Bewertung eng verzahnt erfolgen. Dr. Maik Bunzel, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Strafrecht, lässt in einschlägigen Fällen die Messung durch einen spezialisierten Sachverständigen für Verkehrsmesstechnik überprüfen. Er arbeitet dabei mit einem klaren Blick für die typischen Schwachstellen standardisierter Messverfahren und verbindet technische Detailfragen mit der prozessualen Umsetzung im Bußgeldverfahren. Dr. Bunzel ist über Kanzleistandorte in Cottbus, Berlin und Kiel erreichbar und bringt Erfahrung aus weit über 1000 Ordnungswidrigkeitenverfahren mit – eine Routine, die insbesondere bei der Beurteilung von Messunterlagen, Fristen, Verfahrensfehlern und der taktischen Vorgehensweise spürbar wird. Denn nicht jede Auffälligkeit führt automatisch zum Erfolg; entscheidend ist, ob sich ein Fehler belastbar belegen und im Verfahren wirksam nutzen lässt.

Für Betroffene ist außerdem die Kostenfrage zentral. Die Einschaltung eines Sachverständigen ist ein wirksames Instrument, aber sie muss finanzierbar bleiben. In der Praxis werden die Kosten einer solchen Überprüfung häufig von der Rechtsschutzversicherung des Betroffenen getragen, sofern ein entsprechender Verkehrsrechtsschutz besteht und eine Deckungszusage eingeholt wird. Das ist wichtig, weil eine fundierte technische Prüfung nicht auf Vermutungen beruhen darf, sondern auf einer sauberen Auswertung der Messgrundlagen. Gerade bei drohendem Fahrverbot, Punkten oder erheblichen Geldbußen kann sich die Investition in eine qualifizierte Prüfung auszahlen – nicht selten zeigt sich erst durch das Gutachten, ob die Messung tatsächlich belastbar ist oder ob die Beweislage angreifbar wird.

Typische Angriffspunkte bei Messungen betreffen unter anderem die korrekte Geräteaufstellung, die Einhaltung des vorgeschriebenen Messbereichs, die Zuordnung des Messwerts zum richtigen Fahrzeug, die Plausibilität der Messserie sowie die Vollständigkeit der Unterlagen. Auch die Frage, ob die Verteidigung Zugang zu den für eine Überprüfung erforderlichen Daten erhält, spielt eine Rolle. In der anwaltlichen Praxis ist daher nicht nur die technische Bewertung entscheidend, sondern auch das konsequente Einfordern von Unterlagen und Messdaten, um eine sachverständige Nachprüfung überhaupt zu ermöglichen. Wo Behörden nur das „Nötigste“ herausgeben, entstehen regelmäßig Streitpunkte, die sich auf die Verwertbarkeit der Messung auswirken können.

Wenn Sie an der Messstelle B93 km 1,7 in Zwickau geblitzt wurden, ist es sinnvoll, den Vorgang nicht vorschnell als „aussichtslos“ abzutun. Gerade an einer stark befahrenen Strecke mit dynamischen Verkehrssituationen lohnt sich die nüchterne Prüfung, ob die Messung im konkreten Einzelfall den technischen und formalen Anforderungen standhält. Sie können dazu Kontakt zu Dr. Maik Bunzel aufnehmen; besonders unkompliziert ist die Online-Anfrage auf blitzer-soforthilfe.com, über die sich die ersten Daten strukturiert übermitteln lassen, damit anschließend – bei bestehender Rechtsschutzversicherung regelmäßig kostenabgedeckt – die sachverständige Überprüfung der Messung veranlasst werden kann.

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