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Geblitzt auf der A11, km 75,1, Fahrtrichtung Stettin – Lassen Sie den Bescheid prüfen

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Geblitzt auf der A11, km 75,1, Fahrtrichtung Stettin – Lassen Sie den Bescheid prüfen

Der Anhörungsbogen liegt auf dem Küchentisch, daneben der Umschlag vom Amt: Wer an der Messstelle A11, km 75,1, Fahrtrichtung Stettin geblitzt wurde, fragt sich meist zuerst, ob das Foto „Beweis genug“ ist. Viele Betroffene zahlen vorschnell, weil sie annehmen, gegen einen Bescheid könne man ohnehin nichts machen. Dabei lohnt sich oft der genaue Blick in die Akte – nicht, um Ausreden zu finden, sondern um zu prüfen, ob die Messung die rechtlichen Mindestanforderungen erfüllt.

Standardisiertes Messverfahren: Wann der Tatrichter mehr prüfen muss

Geschwindigkeitsmessungen gelten häufig als sogenanntes standardisiertes Messverfahren. Das erleichtert der Behörde die Arbeit: Liegen die Voraussetzungen vor, darf das Gericht grundsätzlich von einem richtigen Ergebnis ausgehen, ohne jedes technische Detail neu aufzurollen. Entscheidend ist aber genau dieses „wenn“ – denn schon kleine Abweichungen bei Aufbau, Bedienung oder Dokumentation können dazu führen, dass eine Messung nicht mehr als standardisiert behandelt wird.

In der Praxis bedeutet das: Wird im Verfahren ein konkreter Anhaltspunkt für einen Fehler vorgetragen, muss genauer hingeschaut werden. Genau hier setzen Verteidigung und Sachverständigengutachten an. Dr. Maik Bunzel, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Strafrecht mit Kanzleien in Cottbus, Berlin und Kiel, bringt dafür die Erfahrung aus über 1000 Ordnungswidrigkeitenverfahren mit und lässt die Messung regelmäßig technisch überprüfen.

Typische Fehlerquellen: Nicht selten steckt der Streit im Detail

Auch ohne „Trick“ oder „Lücke“: Messungen können aus ganz handfesten Gründen fehleranfällig sein. Häufige Ansatzpunkte sind eine ungünstige Aufstellposition, ein nicht korrekt berücksichtigter Messwinkel oder Störeinflüsse durch Reflexionen. Ebenso kommen Bedienfehler vor – etwa wenn Einstellungen nicht zum Messaufbau passen oder vorgeschriebene Kontrollschritte nicht sauber durchgeführt wurden.

Solche Fragen lassen sich nicht durch Bauchgefühl klären, sondern durch Unterlagen und Daten. Wer zur Messstelle A11, km 75,1, Fahrtrichtung Stettin Post bekommen hat, sollte deshalb nicht allein auf das Beweisfoto schauen. Maßgeblich sind Messprotokoll, Dokumentation des Aufbaus und – je nach Gerät – die Rohmessdaten, aus denen sich eine Messung nachvollziehen lässt.

Dr. Bunzel beauftragt in geeigneten Fällen einen Sachverständigen für Verkehrsmesstechnik, der genau diese Punkte prüft. Das ist besonders dann sinnvoll, wenn die Akte Lücken zeigt oder die Messung technisch erklärungsbedürftig ist. Besteht eine Rechtsschutzversicherung, übernimmt sie die Kosten einer solchen Prüfung in der Regel.

Einspruch, Akteneinsicht, Ablauf: Was jetzt zählt

Ob Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid: Zeit spielt eine große Rolle. Gegen den Bußgeldbescheid läuft die Einspruchsfrist von zwei Wochen ab Zustellung; wird sie versäumt, wird der Bescheid rechtskräftig. Der Anhörungsbogen ist noch kein Bescheid, kann aber taktisch wichtig sein – etwa bei Fragen zur Fahreridentifizierung oder zur späteren Verteidigungslinie.

  • Fristen prüfen: Datum der Zustellung notieren und die Zwei-Wochen-Frist beim Bußgeldbescheid im Blick behalten.
  • Nichts vorschnell einräumen: Keine „Erklärungen“ zur Sache abgeben, bevor die Akte bekannt ist.
  • Akteneinsicht beantragen: Messprotokoll, Fotos, ggf. Rohmessdaten und weitere Unterlagen anfordern lassen.
  • Unterlagen sichern: Umschlag, Bescheid, Anhörungsbogen und eigene Notizen zum Fahrtverlauf aufbewahren.
  • Technik prüfen lassen: Bei Auffälligkeiten oder hohen Konsequenzen eine sachverständige Auswertung erwägen.

Erst nach Akteneinsicht lässt sich seriös einschätzen, ob ein Einspruch Aussicht hat oder ob ein schnelles, kostenschonendes Vorgehen sinnvoller ist. Gerade wenn Punkte drohen oder ein Fahrverbot im Raum steht, ist die technische Überprüfung oft der entscheidende Schritt. Dr. Maik Bunzel koordiniert dabei die Verteidigung und lässt die Messung durch einen unabhängigen Sachverständigen auf Messfehler überprüfen; mit Rechtsschutzversicherung werden die Kosten regelmäßig getragen.

Wenn Sie an der Messstelle A11, km 75,1, Fahrtrichtung Stettin geblitzt wurden, nehmen Sie Kontakt zu Dr. Bunzel auf. Er ist Fachanwalt für Verkehrsrecht und Strafrecht und arbeitet mit Kanzleien in Cottbus, Berlin und Kiel; seine Erfahrung aus über 1000 Verfahren hilft, die richtigen Fragen an Akte und Messung zu stellen. Nutzen Sie dafür bitte das Formular am Ende des Beitrags – je früher die Unterlagen geprüft werden, desto besser lassen sich Fristen und Verteidigungsschritte steuern.


Wurden Sie an dieser Messstelle geblitzt?

Lassen Sie Bußgeldbescheid und Messung prüfen, bevor Sie zahlen: Über das Formular am Ende dieses Beitrags stellen Sie in zwei Minuten eine unverbindliche Online-Anfrage. Ihre Messstelle ist eine andere? Die Messstellen-Suche hilft weiter.

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Was steht in Ihrem Schreiben?

Sie sind unsicher? Steht im Schreiben „Verwarnung“ und ein Betrag bis 55 Euro, ist es in der Regel ein Verwarnungsgeld ohne Punkte. Ob bei einem Bußgeldbescheid oder Anhörungsbogen Punkte drohen, hängt vom vorgeworfenen Verstoß ab. Wenn das unklar ist, bleiben Sie bei „Ich weiß es nicht“.

Einspruch ist grundsätzlich binnen zwei Wochen nach Zustellung möglich. Dieses Formular legt noch keinen Einspruch ein und wahrt keine Frist. Bei kurzer Restfrist rufen Sie uns bitte direkt an.

Sind Sie rechtsschutzversichert?

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Gut zu wissen: In einzelnen Tarifen ist auch ein rückwirkender Rechtsschutz für ein bereits laufendes Bußgeldverfahren möglich. Ob ein solcher Tarif für Ihren Fall infrage kommt und welche Bedingungen gelten, klären wir im kostenlosen Erstgespräch.

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Ein Foto Ihres Anhörungsbogens oder Bescheids hilft uns, Ihren Fall einzuordnen. Bis zu 5 Dateien, jeweils maximal 20 MB. JPG, PNG, PDF oder GIF. Sie können Ihre Anfrage auch ohne Datei senden.

Bei einem Verwarnungsgeld raten wir in der Regel zum Bezahlen. Es gibt keine Punkte und kein Fahrverbot. Mit der fristgerechten, vollständigen Zahlung ist die Verwarnung grundsätzlich erledigt. Ein anwaltliches Verfahren würde meist mehr kosten als das Verwarnungsgeld. Wenn Sie trotzdem Zweifel am Vorwurf haben, können Sie die Anfrage senden.

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