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Messstellen im Fokus

Geblitzt auf der A 3 bei Limburg-Süd

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Geblitzt auf der A 3 bei Limburg-Süd

Sie haben Post wegen einer Geschwindigkeitsmessung auf der A 3 bei Limburg-Süd erhalten. Damit steht zunächst nur ein Vorwurf im Raum – welche Folgen er hat, richtet sich nach der Überschreitung, die nach Abzug der Messtoleranz übrig bleibt, und danach, ob die Messung und die Zuordnung zum Fahrer der Prüfung standhalten.

Wichtig ist jetzt vor allem die Frist: Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Einspruch einlegen, eine Begründung muss dabei noch nicht mitgeliefert werden. Ein Anhörungsbogen ist dagegen noch kein Bescheid. Über einen Anwalt lässt sich Akteneinsicht beantragen und anschließend entscheiden, ob ein Einspruch sinnvoll ist.

Die Messstelle im Überblick

Straße A 3 (Autobahn)
Ort / Abschnitt Limburg-Süd
Bundesland Hessen

Die genaue Lage der Messanlage ist uns für diesen Abschnitt nicht bekannt. Maßgeblich sind Messort, Messgerät und Tempolimit, die im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid stehen.

A 3: Autobahn heißt außerorts – und das wirkt sich aus

Die A 3 ist eine Bundesautobahn. Im Bußgeldkatalog werden Autobahnen den Verstößen außerhalb geschlossener Ortschaften zugeordnet. Bei gleicher Überschreitung liegen die Regelsätze außerorts niedriger als innerorts – die Einordnung als Autobahnfahrt wirkt sich also unmittelbar auf die zu erwartende Sanktion aus. Bei anderen Straßen entscheidet demgegenüber die Beschilderung, also die Ortstafel.

Welche Geschwindigkeit an einer konkreten Stelle zulässig ist, ergibt sich auf Autobahnen aus der Beschilderung. Solche Anordnungen können dauerhaft oder auch nur zeitweise gelten, etwa über Wechselverkehrszeichen oder vorübergehend aufgestellte Zeichen. Genau deshalb gehört die Beschilderung zu den Punkten, die sich nach Akteneinsicht überprüfen lassen: Wurde das Limit korrekt angeordnet, war es für vorbeifahrende Fahrzeuge erkennbar, und passt es zu dem Wert, der dem Vorwurf zugrunde gelegt wurde?

Maßgeblich ist am Ende nicht der rohe Messwert, sondern der Wert nach Abzug der Messtoleranz. Schon wenige Kilometer pro Stunde können darüber entscheiden, in welche Stufe der Vorwurf fällt.

Anhörungsbogen, Halterpost und die Frage nach dem Fahrer

Häufig geht die erste Post an die Person, die als Halterin oder Halter des Fahrzeugs eingetragen ist – unabhängig davon, wer tatsächlich gefahren ist. Mit dem Anhörungsbogen wird um Angaben gebeten. Hier gilt eine klare Trennung: Angaben zu Ihrer Person, also Name, Anschrift und Geburtsdatum, müssen Sie machen. Zur Sache selbst, also zum Fahrverhalten oder zur Fahrereigenschaft, müssen Sie nichts sagen.

Wer zur Sache schweigt, gilt deshalb nicht als überführt. Das Schweigen darf nicht als Belastung gewertet werden. Umgekehrt lassen sich vorschnelle Angaben später kaum zurücknehmen – sie können den Vorwurf stützen, obwohl die Zuordnung zum Fahrer sonst offen geblieben wäre. Sinnvoll ist daher, zunächst die Akte anzufordern und erst danach zu entscheiden, was gesagt wird.

Falls ein Messfoto in der Akte liegt, kann geprüft werden, ob es eine Identifizierung überhaupt zulässt. Ebenso lassen sich die Messung selbst, die Eichung und die Dokumentation des Vorgangs kontrollieren.

Punkte, Fahrverbot, Probezeit – und die Bearbeitung aus der Ferne

Punkte im Fahreignungsregister kommen ab einer Überschreitung von 21 km/h in Betracht: ein Punkt, und zwei Punkte, wenn für den Verstoß ein Regelfahrverbot vorgesehen ist. Steht ein Fahrverbot im Raum und hatten Sie in den zwei Jahren vor der Tat kein rechtskräftiges Fahrverbot, können Sie den Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst festlegen. In Ausnahmefällen kann von einem Fahrverbot abgesehen werden; dann fällt die Geldbuße höher aus. Ob das in Betracht kommt, hängt vom Einzelfall ab, etwa wenn der Arbeitsplatz konkret gefährdet ist.

Befinden Sie sich in der Probezeit, ist eine Geschwindigkeitsüberschreitung ab 21 km/h eine schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an, und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre.

Falls Sie weiter entfernt von der A 3 wohnen: Das Verfahren lässt sich vollständig aus der Ferne führen. Unterlagen können digital übermittelt werden, die Kommunikation läuft per Telefon und E-Mail, und eine Anreise ist für die Prüfung nicht erforderlich. Besteht eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, übernimmt sie die Kosten häufig – eine Deckungsanfrage vorab schafft Klarheit.

Welche Folgen drohen?

Welches Tempolimit bei Ihrer Messung galt, steht im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, gestaffelt nach der Überschreitung nach Abzug der Messtoleranz.

Überschreitung außerorts
bis 10 km/h 20 €
0 Punkte
11–15 km/h 40 €
0 Punkte
16–20 km/h 60 €
0 Punkte
21–25 km/h 100 €
1 Punkt
26–30 km/h 150 €
1 Punkt
31–40 km/h 200 €
1 Punkt
41–50 km/h 320 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
51–60 km/h 480 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
61–70 km/h 600 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
über 70 km/h 700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate

Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.

Häufige Fragen zu dieser Messstelle

Ich habe nur einen Anhörungsbogen zur A 3 bei Limburg-Süd erhalten – muss ich ihn ausfüllen?

Angaben zu Ihrer Person sind verpflichtend, Angaben zur Sache nicht. Wenn Sie zur Sache schweigen, darf das nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden und Sie gelten deshalb nicht als überführt.

Gilt eine Messung auf der A 3 als innerorts oder außerorts?

Autobahnen werden im Bußgeldkatalog als außerorts behandelt. Die Regelsätze sind dort bei gleicher Überschreitung niedriger als innerorts.

Wie lange habe ich Zeit, gegen den Bußgeldbescheid vorzugehen?

Zwei Wochen ab Zustellung des Bescheids. Der Einspruch kann zunächst ohne Begründung eingelegt werden; die inhaltliche Argumentation folgt sinnvollerweise erst nach Akteneinsicht.

Weitere Messstellen auf der A 3 in Hessen

Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel


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Was steht in Ihrem Schreiben?

Sie sind unsicher? Steht im Schreiben „Verwarnung“ und ein Betrag bis 55 Euro, ist es in der Regel ein Verwarnungsgeld ohne Punkte. Ob bei einem Bußgeldbescheid oder Anhörungsbogen Punkte drohen, hängt vom vorgeworfenen Verstoß ab. Wenn das unklar ist, bleiben Sie bei „Ich weiß es nicht“.

Einspruch ist grundsätzlich binnen zwei Wochen nach Zustellung möglich. Dieses Formular legt noch keinen Einspruch ein und wahrt keine Frist. Bei kurzer Restfrist rufen Sie uns bitte direkt an.

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Gut zu wissen: In einzelnen Tarifen ist auch ein rückwirkender Rechtsschutz für ein bereits laufendes Bußgeldverfahren möglich. Ob ein solcher Tarif für Ihren Fall infrage kommt und welche Bedingungen gelten, klären wir im kostenlosen Erstgespräch.

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Bei einem Verwarnungsgeld raten wir in der Regel zum Bezahlen. Es gibt keine Punkte und kein Fahrverbot. Mit der fristgerechten, vollständigen Zahlung ist die Verwarnung grundsätzlich erledigt. Ein anwaltliches Verfahren würde meist mehr kosten als das Verwarnungsgeld. Wenn Sie trotzdem Zweifel am Vorwurf haben, können Sie die Anfrage senden.

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