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Messstellen im Fokus

Geblitzt auf der L 55 bei Bischdorf an der Lichtzeichenanlage am Bahnübergang (km 5,4)

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Geblitzt auf der L 55 bei Bischdorf an der Lichtzeichenanlage am Bahnübergang (km 5,4)

Sie haben Post wegen einer Geschwindigkeitsmessung auf der L 55 bei Bischdorf erhalten – die Stelle ist mit Abschnitt 320, km 5,4, an der Lichtzeichenanlage am Bahnübergang bezeichnet. Ob Anhörungsbogen oder bereits ein Bußgeldbescheid: Entscheidend ist jetzt, welches Schreiben vorliegt und welche Frist dazu gehört.

Ein Anhörungsbogen ist noch keine Entscheidung gegen Sie. Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie dagegen innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Einspruch einlegen; eine Begründung muss dem Einspruch nicht beiliegen. In dieser Zeit lässt sich über einen Anwalt Akteneinsicht nehmen und prüfen, ob die Vorwürfe tragen.

Die Messstelle im Überblick

Straße L 55 (Landesstraße)
Ort / Abschnitt Bischdorf

Welches Schreiben haben Sie – und was ist zu tun?

Der Anhörungsbogen gibt Ihnen Gelegenheit, sich zu äußern. Verpflichtet sind Sie nur zu den Angaben über Ihre Person, also Name, Anschrift und Geburtsdatum. Zur Sache selbst müssen Sie nichts sagen. Wer schweigt, gilt deshalb nicht als überführt – das Schweigen darf nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden. Gerade wenn unklar ist, wer gefahren ist oder wie sich die Messung darstellt, ist eine vorschnelle Erklärung selten hilfreich.

Beim Bußgeldbescheid zählt die Zwei-Wochen-Frist ab Zustellung. Danach wird der Bescheid rechtskräftig, und die Folgen treten ein, auch eine etwaige Nebenfolge. Der Einspruch selbst genügt zunächst; die inhaltliche Auseinandersetzung folgt, wenn die Akte vorliegt.

Über einen Anwalt kann Akteneinsicht beantragt werden. Geprüft werden dann typischerweise die Messung selbst, die Eichung, die Beschilderung am Ort und die Zuordnung des Fahrzeugs zum Fahrer. Falls ein Messfoto zur Akte gehört, wird auch dieses ausgewertet. Ergibt sich daraus kein belastbares Bild, ist das ein Punkt für die Verteidigung.

Innerorts oder außerorts – warum das den Vorwurf verändert

Auf einer Landesstraße wie der L 55 richtet sich die Einordnung nach der Beschilderung, maßgeblich ist die Ortstafel. Liegt die Messstelle innerhalb der geschlossenen Ortschaft, fallen die Regelsätze bei derselben Überschreitung höher aus als außerorts. Diese Einordnung sowie das konkret angeordnete Tempolimit lassen sich anhand der Akte und der Unterlagen zur Messstelle nachvollziehen – nicht aus dem Bescheid allein.

Wichtig ist außerdem die Messtoleranz: Von der gemessenen Geschwindigkeit wird ein Abzug vorgenommen, und nur der Wert danach ist für den Vorwurf maßgeblich. Liegt dieser Wert nahe an einer Stufengrenze, kann schon eine Korrektur über die Sanktion entscheiden.

Ab einer Überschreitung von 21 km/h kommt ein Punkt im Fahreignungsregister hinzu; sieht der Katalog ein Regelfahrverbot vor, sind es zwei Punkte. Ist ein Fahrverbot vorgesehen und hatten Sie in den zwei Jahren vor der Tat kein rechtskräftiges Fahrverbot, dürfen Sie den Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst bestimmen. In Ausnahmefällen kann vom Fahrverbot abgesehen werden, wobei sich die Geldbuße erhöht; ob das in Betracht kommt, hängt vom Einzelfall ab, etwa bei drohendem Verlust des Arbeitsplatzes.

Probezeit, Entfernung und Kosten

Befinden Sie sich noch in der Probezeit, ist eine Geschwindigkeitsüberschreitung ab 21 km/h eine schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre. Umso genauer sollte hier geprüft werden, ob der Vorwurf in dieser Höhe Bestand hat.

Falls Sie weiter von Bischdorf entfernt wohnen: Das Verfahren lässt sich vollständig aus der Ferne führen. Kommunikation, Akteneinsicht und Schriftsätze laufen über die Kanzlei; ein persönlicher Termin ist dafür nicht erforderlich. Besteht eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, übernimmt sie die Kosten häufig – die Deckungsanfrage lässt sich vorab klären.

Welche Folgen drohen?

Welches Tempolimit bei Ihrer Messung galt, steht im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, gestaffelt nach der Überschreitung nach Abzug der Messtoleranz.

Ob innerorts oder außerorts gilt, ergibt sich aus der Beschilderung am Messort.

Überschreitung innerorts außerorts
bis 10 km/h 30 €
0 Punkte
20 €
0 Punkte
11–15 km/h 50 €
0 Punkte
40 €
0 Punkte
16–20 km/h 70 €
0 Punkte
60 €
0 Punkte
21–25 km/h 115 €
1 Punkt
100 €
1 Punkt
26–30 km/h 180 €
1 Punkt
150 €
1 Punkt
31–40 km/h 260 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
200 €
1 Punkt
41–50 km/h 400 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
320 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
51–60 km/h 560 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
480 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
61–70 km/h 700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate
600 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
über 70 km/h 800 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate
700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate

Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.

Häufige Fragen zu dieser Messstelle

Muss ich den Anhörungsbogen zur L 55 bei Bischdorf ausfüllen?

Ihre Personalien müssen Sie angeben, Angaben zur Sache nicht. Wenn Sie zur Sache schweigen, darf Ihnen das nicht zum Nachteil ausgelegt werden.

Wie lange habe ich Zeit, gegen den Bußgeldbescheid vorzugehen?

Zwei Wochen ab Zustellung. Der Einspruch muss nicht sofort begründet werden – die Begründung kann nach Akteneinsicht folgen.

Was wird bei einer Messung an dieser Stelle überprüft?

Nach Akteneinsicht lassen sich unter anderem die Messung, die Eichung des eingesetzten Geräts, die Beschilderung an der Messstelle und die Zuordnung zum Fahrer prüfen. Auch die abgezogene Messtoleranz spielt eine Rolle, weil erst der Wert danach maßgeblich ist.

Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel


Wurden Sie an dieser Messstelle geblitzt?

Lassen Sie Bußgeldbescheid und Messung prüfen, bevor Sie zahlen: Über das Formular am Ende dieses Beitrags stellen Sie in zwei Minuten eine unverbindliche Online-Anfrage. Ihre Messstelle ist eine andere? Die Messstellen-Suche hilft weiter.

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Was steht in Ihrem Schreiben?

Sie sind unsicher? Steht im Schreiben „Verwarnung“ und ein Betrag bis 55 Euro, ist es in der Regel ein Verwarnungsgeld ohne Punkte. Ob bei einem Bußgeldbescheid oder Anhörungsbogen Punkte drohen, hängt vom vorgeworfenen Verstoß ab. Wenn das unklar ist, bleiben Sie bei „Ich weiß es nicht“.

Einspruch ist grundsätzlich binnen zwei Wochen nach Zustellung möglich. Dieses Formular legt noch keinen Einspruch ein und wahrt keine Frist. Bei kurzer Restfrist rufen Sie uns bitte direkt an.

Sind Sie rechtsschutzversichert?

Das beschleunigt die Deckungsanfrage. Falls gerade zur Hand:

Gut zu wissen: In einzelnen Tarifen ist auch ein rückwirkender Rechtsschutz für ein bereits laufendes Bußgeldverfahren möglich. Ob ein solcher Tarif für Ihren Fall infrage kommt und welche Bedingungen gelten, klären wir im kostenlosen Erstgespräch.

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Ein Foto Ihres Anhörungsbogens oder Bescheids hilft uns, Ihren Fall einzuordnen. Bis zu 5 Dateien, jeweils maximal 20 MB. JPG, PNG, PDF oder GIF. Sie können Ihre Anfrage auch ohne Datei senden.

Bei einem Verwarnungsgeld raten wir in der Regel zum Bezahlen. Es gibt keine Punkte und kein Fahrverbot. Mit der fristgerechten, vollständigen Zahlung ist die Verwarnung grundsätzlich erledigt. Ein anwaltliches Verfahren würde meist mehr kosten als das Verwarnungsgeld. Wenn Sie trotzdem Zweifel am Vorwurf haben, können Sie die Anfrage senden.

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