Sie haben Post wegen einer Geschwindigkeitsmessung auf der L 54 bei Vetschau erhalten – entweder einen Anhörungsbogen oder bereits einen Bußgeldbescheid. Beides bedeutet zunächst nur, dass ein Vorwurf im Raum steht, nicht dass er feststeht.
Wichtig ist jetzt die Reihenfolge: Prüfen, welches Schreiben vorliegt, die Frist im Blick behalten und keine vorschnellen Angaben zur Sache machen. Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Einspruch einlegen, ohne ihn sofort zu begründen. Anschließend lässt sich über einen Anwalt Akteneinsicht nehmen und der Vorwurf inhaltlich prüfen.
Die Messstelle im Überblick
| Straße | L 54 (Landesstraße) |
|---|---|
| Ort / Abschnitt | Vetschau |
Die genaue Lage der Messanlage ist uns für diesen Abschnitt nicht bekannt. Maßgeblich sind Messort, Messgerät und Tempolimit, die im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid stehen.
Landesstraße: Innerorts oder außerorts entscheidet mit
Die L 54 ist eine Landesstraße. Ob ein Abschnitt als innerorts oder als außerorts gilt, ergibt sich nicht aus dem Gefühl beim Fahren und auch nicht aus der Höhe eines Limits, sondern aus der Beschilderung – maßgeblich ist die Ortstafel. Diese Einordnung wirkt sich unmittelbar auf die Folgen aus: Bei gleicher Überschreitung sind die Regelsätze innerorts höher als außerorts, und ein Fahrverbot ist innerorts im Regelfall früher vorgesehen (bei Pkw ab 31 km/h Überschreitung) als außerorts (ab 41 km/h).
Ebenso maßgeblich ist, welche Geschwindigkeit konkret zulässig war. Angeordnete Begrenzungen auf Landesstraßen können sich abschnittsweise ändern; ob die Beschilderung an der betroffenen Stelle eindeutig, vollständig und für Sie erkennbar war, gehört zu den Punkten, die sich mit der Akte nachvollziehen lassen. Von der gemessenen Geschwindigkeit wird außerdem eine Messtoleranz abgezogen – erst der Wert danach ist für die Bewertung entscheidend. Gerade an den Schwellen zu Punkten oder Fahrverbot kann das den Unterschied machen.
Anhörungsbogen, Halterpost und Ihr Schweigerecht
Ein Anhörungsbogen ist noch kein Bußgeldbescheid. Sie müssen darin Ihre Angaben zur Person machen, zur Sache selbst aber nicht. Wer zum Vorwurf schweigt, gilt deshalb nicht als überführt; das Schweigen darf nicht zu Ihrem Nachteil verwertet werden. Niemand ist verpflichtet, sich selbst zu belasten – das gilt auch, wenn Sie als Fahrzeughalter angeschrieben werden und eine Frage nach dem Fahrer im Raum steht.
Deshalb lohnt es sich, vor einer Antwort zu klären, was die Akte überhaupt hergibt. Über einen Anwalt kann Akteneinsicht beantragt werden, und zwar schon bevor ein Bescheid ergeht. Geprüft werden können unter anderem der Ablauf der Messung, der Eichnachweis, die Beschilderung und die Frage, ob Ihnen die Fahrereigenschaft tatsächlich zugeordnet werden kann. Falls ein Messfoto vorliegt, ist auch dessen Aussagekraft ein Prüfpunkt.
Fristen, Punkte und besondere Situationen
Läuft die Einspruchsfrist ab, wird der Bußgeldbescheid rechtskräftig. Eine Wiedereinsetzung kommt nur ausnahmsweise in Betracht, wenn die Frist ohne eigenes Verschulden versäumt wurde – verlassen Sie sich darauf besser nicht und reagieren Sie rechtzeitig.
Punkte im Fahreignungsregister sind ab 21 km/h Überschreitung vorgesehen: einer, bei einem Regelfahrverbot zwei. Steht ein Fahrverbot im Raum und ist es Ihr erstes (kein rechtskräftiges Fahrverbot in den zwei Jahren vor der Tat), kann der Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft gelegt werden. In Ausnahmefällen lässt sich von einem Fahrverbot absehen, wobei dann die Geldbuße erhöht wird; ob das möglich ist, hängt vom Einzelfall ab, etwa wenn der Arbeitsplatz konkret gefährdet wäre.
Fahren Sie in der Probezeit, ist eine Überschreitung ab 21 km/h eine schwerwiegende Zuwiderhandlung: Wird die Entscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre.
Nach einem Einspruch kann es zu einer Hauptverhandlung beim Amtsgericht kommen. Vieles lässt sich schriftlich über den Anwalt regeln, und das Gericht kann Sie auf Antrag unter bestimmten Voraussetzungen vom persönlichen Erscheinen entbinden – eine Anreise ist damit aber nicht in jedem Fall entbehrlich. Besteht eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, übernimmt sie die Kosten häufig.
Welche Folgen drohen?
Welches Tempolimit bei Ihrer Messung galt, steht im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, gestaffelt nach der Überschreitung nach Abzug der Messtoleranz.
Ob innerorts oder außerorts gilt, ergibt sich aus der Beschilderung am Messort.
| Überschreitung | innerorts | außerorts |
|---|---|---|
| bis 10 km/h | 30 € 0 Punkte |
20 € 0 Punkte |
| 11–15 km/h | 50 € 0 Punkte |
40 € 0 Punkte |
| 16–20 km/h | 70 € 0 Punkte |
60 € 0 Punkte |
| 21–25 km/h | 115 € 1 Punkt |
100 € 1 Punkt |
| 26–30 km/h | 180 € 1 Punkt |
150 € 1 Punkt |
| 31–40 km/h | 260 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
200 € 1 Punkt |
| 41–50 km/h | 400 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
320 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
| 51–60 km/h | 560 € 2 Punkte Fahrverbot 2 Monate |
480 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
| 61–70 km/h | 700 € 2 Punkte Fahrverbot 3 Monate |
600 € 2 Punkte Fahrverbot 2 Monate |
| über 70 km/h | 800 € 2 Punkte Fahrverbot 3 Monate |
700 € 2 Punkte Fahrverbot 3 Monate |
Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.
Häufige Fragen zu dieser Messstelle
Muss ich den Anhörungsbogen zur Messung auf der L 54 ausfüllen?
Zu Ihrer Person müssen Sie Angaben machen, zur Sache nicht. Schweigen zum Vorwurf darf nicht gegen Sie verwendet werden, und Sie gelten dadurch nicht als überführt.
Wie viel Zeit habe ich für den Einspruch?
Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie binnen zwei Wochen ab Zustellung Einspruch einlegen; eine Begründung ist dafür nicht sofort erforderlich. Nach Fristablauf wird der Bescheid rechtskräftig, eine Wiedereinsetzung ist nur ausnahmsweise bei unverschuldeter Versäumung möglich.
Spielt es eine Rolle, ob die Stelle innerorts oder außerorts liegt?
Ja. Die Einordnung richtet sich nach der Beschilderung, insbesondere der Ortstafel. Innerorts sind die Regelsätze bei gleicher Überschreitung höher, und ein Fahrverbot ist dort im Regelfall früher vorgesehen als außerorts.
Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel
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