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Messstellen im Fokus

Geblitzt auf der L 3247 in der Ortsdurchfahrt Hirschbach

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Geblitzt auf der L 3247 in der Ortsdurchfahrt Hirschbach

Sie wurden auf der L 3247 in der Ortsdurchfahrt Hirschbach geblitzt und haben Post erhalten – einen Anhörungsbogen oder bereits einen Bußgeldbescheid. Weil die Messstelle innerhalb der Ortsdurchfahrt liegt, gelten die innerörtlichen Regelsätze, die bei gleicher Überschreitung höher ausfallen als außerorts.

Wichtig ist zunächst nur zweierlei: welches Schreiben Sie in der Hand halten und ob eine Frist läuft. Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Einspruch einlegen, eine Begründung muss dabei noch nicht mitgeliefert werden. Über einen Anwalt lässt sich Akteneinsicht nehmen – auch schon, bevor ein Bescheid vorliegt.

Die Messstelle im Überblick

Straße L 3247 (Landesstraße)
Ort / Abschnitt Hirschbach
Bundesland Hessen

Innerorts gemessen: Was die Ortstafel für Ihren Fall bedeutet

Ob eine Straße als innerorts oder außerorts gilt, richtet sich nicht nach dem Straßentyp, sondern nach der Beschilderung, also nach der Ortstafel. Die L 3247 ist eine Landesstraße; in der Ortsdurchfahrt Hirschbach ist sie innerörtlich, und damit greift der strengere Teil des Bußgeldkatalogs. Das wirkt sich doppelt aus: Die Regelsätze sind bei identischer Überschreitung höher, und ein Fahrverbot ist im Regelfall früher vorgesehen – bei Pkw ab 31 km/h Überschreitung, außerorts erst ab 41 km/h.

Maßgeblich ist dabei nie der rohe Anzeigewert. Von der gemessenen Geschwindigkeit wird eine Messtoleranz abgezogen; erst der Wert danach entscheidet darüber, in welche Stufe Ihr Fall fällt. Gerade an der Grenze zwischen zwei Stufen kann das über Punkte oder ein Fahrverbot entscheiden. Zu den Punkten selbst: Ab 21 km/h Überschreitung wird ein Punkt im Fahreignungsregister eingetragen, zwei Punkte dann, wenn für den Verstoß ein Regelfahrverbot vorgesehen ist. Zur Prüfung gehören unter anderem die Messung, die Eichung des eingesetzten Geräts, die Beschilderung sowie die Frage, ob die Fahrereigenschaft überhaupt tragfähig zugeordnet ist. Falls ein Messfoto zur Akte genommen wurde, gehört auch dieses zu den Unterlagen, die eingesehen werden können.

Anhörungsbogen oder Bescheid – was Sie ausfüllen müssen

Ein Anhörungsbogen ist noch keine Entscheidung, sondern die Gelegenheit, sich zu äußern. Pflicht sind allein die Angaben zu Ihrer Person. Angaben zur Sache müssen Sie nicht machen. Wer zur Sache schweigt, gilt deshalb nicht als überführt; das Schweigen darf nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden. Niemand muss sich selbst belasten – das gilt auch, wenn Sie als Halterin oder Halter angeschrieben werden und der Behörde nicht bekannt ist, wer gefahren ist.

Liegt bereits ein Bußgeldbescheid vor, läuft die Zwei-Wochen-Frist ab Zustellung. Versäumen Sie sie, wird der Bescheid rechtskräftig; eine Wiedereinsetzung kommt nur ausnahmsweise in Betracht, wenn die Frist ohne eigenes Verschulden verstrichen ist. Ein einmal eingelegter Einspruch verschafft Zeit, weil er nicht sofort begründet werden muss.

Fahrverbot, Probezeit und das Verfahren aus der Ferne

Droht ein Fahrverbot, ist der Zeitpunkt oft entscheidender als die Sanktion selbst: Beim ersten Fahrverbot – also wenn in den zwei Jahren vor der Tat kein Fahrverbot rechtskräftig war – kann der Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst bestimmt werden. In Ausnahmefällen lässt sich vom Fahrverbot absehen, dann fällt die Geldbuße höher aus; ob das trägt, hängt vom Einzelfall ab, etwa wenn ein Arbeitsplatzverlust droht.

Befinden Sie sich noch in der Probezeit, ist eine Überschreitung ab 21 km/h eine schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an, und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre.

Nach einem Einspruch kann es zu einer Hauptverhandlung beim Amtsgericht kommen. Vieles lässt sich schriftlich über den Anwalt regeln, und auf Antrag kann das Gericht unter bestimmten Voraussetzungen vom persönlichen Erscheinen entbinden – eine Anreise ist damit nicht ausgeschlossen, aber auch nicht zwangsläufig. Falls Sie weiter entfernt von Hirschbach wohnen, lässt sich das Verfahren daher in vielen Fällen ohne eigene Fahrt begleiten. Besteht eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, übernimmt sie die Kosten häufig.

Welche Folgen drohen?

Welches Tempolimit bei Ihrer Messung galt, steht im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, gestaffelt nach der Überschreitung nach Abzug der Messtoleranz.

Ob innerorts oder außerorts gilt, ergibt sich aus der Beschilderung am Messort.

Überschreitung innerorts außerorts
bis 10 km/h 30 €
0 Punkte
20 €
0 Punkte
11–15 km/h 50 €
0 Punkte
40 €
0 Punkte
16–20 km/h 70 €
0 Punkte
60 €
0 Punkte
21–25 km/h 115 €
1 Punkt
100 €
1 Punkt
26–30 km/h 180 €
1 Punkt
150 €
1 Punkt
31–40 km/h 260 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
200 €
1 Punkt
41–50 km/h 400 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
320 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
51–60 km/h 560 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
480 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
61–70 km/h 700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate
600 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
über 70 km/h 800 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate
700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate

Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.

Häufige Fragen zu dieser Messstelle

Gilt die L 3247 in Hirschbach als innerorts?

Die Messstelle liegt in der Ortsdurchfahrt, also innerhalb der Ortstafel. Damit gelten die innerörtlichen Regelsätze, die bei gleicher Überschreitung höher sind als außerorts.

Muss ich den Anhörungsbogen zum Vorfall ausfüllen?

Angaben zu Ihrer Person sind verpflichtend, Angaben zur Sache nicht. Schweigen Sie zur Sache, darf das nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden.

Wie viel Zeit habe ich nach dem Bußgeldbescheid?

Der Einspruch ist innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung möglich und muss nicht gleich begründet werden. Danach wird der Bescheid rechtskräftig; eine Wiedereinsetzung ist nur ausnahmsweise möglich, wenn Sie die Frist ohne eigenes Verschulden versäumt haben.

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Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel


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Was steht in Ihrem Schreiben?

Sie sind unsicher? Steht im Schreiben „Verwarnung“ und ein Betrag bis 55 Euro, ist es in der Regel ein Verwarnungsgeld ohne Punkte. Ob bei einem Bußgeldbescheid oder Anhörungsbogen Punkte drohen, hängt vom vorgeworfenen Verstoß ab. Wenn das unklar ist, bleiben Sie bei „Ich weiß es nicht“.

Einspruch ist grundsätzlich binnen zwei Wochen nach Zustellung möglich. Dieses Formular legt noch keinen Einspruch ein und wahrt keine Frist. Bei kurzer Restfrist rufen Sie uns bitte direkt an.

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Bei einem Verwarnungsgeld raten wir in der Regel zum Bezahlen. Es gibt keine Punkte und kein Fahrverbot. Mit der fristgerechten, vollständigen Zahlung ist die Verwarnung grundsätzlich erledigt. Ein anwaltliches Verfahren würde meist mehr kosten als das Verwarnungsgeld. Wenn Sie trotzdem Zweifel am Vorwurf haben, können Sie die Anfrage senden.

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