Sie sind auf der Hauptstraße in Willich-Neersen auf Höhe der Hausnummern 151 bis 159 geblitzt worden und haben Post von der Bußgeldstelle erhalten. Dieser Text erklärt, worin sich Anhörungsbogen und Bußgeldbescheid unterscheiden, welche Frist läuft und welche Punkte eines Geschwindigkeitsvorwurfs überhaupt überprüfbar sind.
Wichtig ist zunächst nur eines: Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Einspruch einlegen, und dieser Einspruch muss zu diesem Zeitpunkt noch keine Begründung enthalten. Erst danach lässt sich über einen Anwalt Akteneinsicht nehmen und in Ruhe klären, ob der Vorwurf in der vorliegenden Form trägt.
Die Messstelle im Überblick
| Straße | Hauptstraße (Stadtstraße) |
|---|---|
| Ort / Abschnitt | Willich-Neersen |
| Bundesland | Nordrhein-Westfalen |
Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid – was liegt Ihnen vor?
Der erste Brief ist häufig ein Anhörungsbogen. Er ist noch keine Entscheidung, sondern eine Gelegenheit zur Stellungnahme. Verpflichtend sind dabei ausschließlich Ihre Angaben zur Person, also Name, Anschrift und Geburtsdatum. Was den Sachverhalt selbst betrifft – wer gefahren ist, wie schnell, aus welchem Anlass –, müssen Sie nichts sagen. Wer zur Sache schweigt, gilt deshalb nicht als überführt; das Schweigen darf nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden.
Anders sieht es beim Bußgeldbescheid aus. Ab seiner Zustellung läuft die Zwei-Wochen-Frist für den Einspruch. Verstreicht sie ungenutzt, wird der Bescheid rechtskräftig, und die dort festgesetzten Folgen stehen fest. Deshalb lohnt es sich, gleich beim Öffnen der Post auf das Zustellungsdatum zu achten und nicht auf das Datum, das oben auf dem Bescheid gedruckt ist.
Falls Sie den Vorwurf nicht dem Fahrer zuordnen können oder als Halter angeschrieben wurden, ohne selbst am Steuer gesessen zu haben, ist eine vorschnelle schriftliche Erklärung selten hilfreich. Sinnvoller ist es, zunächst den Akteninhalt zu kennen.
Was sich an einer Messung in der Hauptstraße prüfen lässt
Über einen Rechtsanwalt kann Akteneinsicht beantragt werden. Erst dann wird sichtbar, worauf der Vorwurf tatsächlich gestützt wird. Prüfbar sind unter anderem der Ablauf und die Nachvollziehbarkeit der Messung, die Eichung der eingesetzten Technik, die Beschilderung an der betreffenden Stelle sowie die Frage, ob sich die Fahrereigenschaft überhaupt zuverlässig zuordnen lässt. Falls ein Messfoto vorliegt, gehört auch dessen Auswertbarkeit dazu.
Von der gemessenen Geschwindigkeit wird eine Toleranz abgezogen; maßgeblich ist allein der Wert, der danach übrig bleibt. Er entscheidet über die Einordnung des Vorwurfs. Von Bedeutung ist außerdem, ob die Stelle innerorts oder außerorts liegt – das richtet sich nach der Beschilderung, also nach der Ortstafel, und nicht nach dem Eindruck der Bebauung. Bei gleicher Überschreitung fallen die Regelsätze innerorts höher aus als außerorts.
Auch die Frage, welches Tempolimit an der Hauptstraße auf Höhe der Hausnummern 151 bis 159 im Tatzeitpunkt tatsächlich angeordnet war, ergibt sich aus den Verkehrszeichen und deren Aufstellung. Weicht das im Bescheid angenommene Limit davon ab, verschiebt sich der gesamte Vorwurf.
Punkte, Fahrverbot und Probezeit
Punkte im Fahreignungsregister kommen erst ab einer Überschreitung von 21 km/h in Betracht: ein Punkt, und zwei Punkte, wenn für den Verstoß ein Regelfahrverbot vorgesehen ist. Steht ein Fahrverbot im Raum und hatten Sie in den zwei Jahren vor der Tat kein rechtskräftiges Fahrverbot, darf der Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst gewählt werden – das erlaubt eine Abstimmung mit Urlaub oder beruflichen Terminen.
In Ausnahmefällen kann von einem Fahrverbot abgesehen werden; die Geldbuße wird dann erhöht. Ob das trägt, hängt vom Einzelfall ab, etwa wenn ohne Fahrerlaubnis der Arbeitsplatz gefährdet wäre. Befinden Sie sich in der Probezeit, gilt ein Geschwindigkeitsverstoß ab 21 km/h als schwerwiegende Zuwiderhandlung: Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre.
Falls Sie nicht in der Nähe von Willich wohnen, spricht nichts gegen eine Bearbeitung aus der Ferne – Unterlagen, Akteneinsicht und Korrespondenz laufen schriftlich beziehungsweise elektronisch. Besteht eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, übernimmt sie die Kosten häufig; eine Deckungsanfrage klärt das vorab.
Welche Folgen drohen?
Welches Tempolimit bei Ihrer Messung galt, steht im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, gestaffelt nach der Überschreitung nach Abzug der Messtoleranz.
Ob innerorts oder außerorts gilt, ergibt sich aus der Beschilderung am Messort.
| Überschreitung | innerorts | außerorts |
|---|---|---|
| bis 10 km/h | 30 € 0 Punkte |
20 € 0 Punkte |
| 11–15 km/h | 50 € 0 Punkte |
40 € 0 Punkte |
| 16–20 km/h | 70 € 0 Punkte |
60 € 0 Punkte |
| 21–25 km/h | 115 € 1 Punkt |
100 € 1 Punkt |
| 26–30 km/h | 180 € 1 Punkt |
150 € 1 Punkt |
| 31–40 km/h | 260 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
200 € 1 Punkt |
| 41–50 km/h | 400 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
320 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
| 51–60 km/h | 560 € 2 Punkte Fahrverbot 2 Monate |
480 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
| 61–70 km/h | 700 € 2 Punkte Fahrverbot 3 Monate |
600 € 2 Punkte Fahrverbot 2 Monate |
| über 70 km/h | 800 € 2 Punkte Fahrverbot 3 Monate |
700 € 2 Punkte Fahrverbot 3 Monate |
Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.
Häufige Fragen zu dieser Messstelle
Ich habe einen Anhörungsbogen zur Hauptstraße in Willich-Neersen erhalten – muss ich angeben, wer gefahren ist?
Pflicht sind nur Ihre Angaben zur Person. Zur Sache, also auch zur Fahrereigenschaft, müssen Sie sich nicht äußern, und das Schweigen darf nicht gegen Sie verwertet werden.
Wie lange habe ich Zeit für einen Einspruch?
Zwei Wochen ab Zustellung des Bußgeldbescheids. Eine Begründung ist zunächst nicht erforderlich, sie kann nach Akteneinsicht nachgereicht werden.
Kommt es darauf an, ob die Stelle innerorts liegt?
Ja, denn bei gleicher Überschreitung sind die Regelsätze innerorts höher als außerorts. Entscheidend ist dabei die Beschilderung, also die Ortstafel.
Weitere Messstellen: Nordrhein-Westfalen
- Geblitzt auf der A45 bei Hagen, km 39,000, Richtung Frankfurt
- Geblitzt auf der B 55a an der Zoobrücke in Köln Richtung Kalk
- Geblitzt auf der A 61 bei Mönchengladbach-Wanlo, Fahrtrichtung Koblenz
- Geblitzt auf dem Bossendorfer Damm Höhe AS Bossendorf in Haltern am See
- Geblitzt auf der A 45 bei Meinerzhagen, Fahrtrichtung Dortmund
Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel
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