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Messstellen im Fokus

Geblitzt an der Frankenstraße Ecke Pillenreuther Straße in Nürnberg

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Geblitzt an der Frankenstraße Ecke Pillenreuther Straße in Nürnberg

Sie wurden an der Frankenstraße Ecke Pillenreuther Straße in Nürnberg mit einer Geschwindigkeitsmessung erfasst und haben Post erhalten – einen Anhörungsbogen oder bereits einen Bußgeldbescheid. Entscheidend ist zunächst, welches der beiden Schreiben vorliegt, denn nur der Bußgeldbescheid setzt eine Frist in Gang: Gegen ihn können Sie innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Einspruch einlegen, und zwar zunächst ohne jede Begründung.

Der Anhörungsbogen ist noch keine Entscheidung. Angaben zu Ihrer Person müssen Sie machen, Angaben zur Sache nicht. Wer zum Vorwurf selbst schweigt, gilt deshalb nicht als überführt; das Schweigen darf nicht gegen Sie verwendet werden. Sinnvoll ist, vor einer inhaltlichen Äußerung über einen Anwalt Akteneinsicht zu nehmen und erst danach zu entscheiden, wie Sie weiter vorgehen.

Die Messstelle im Überblick

Straße Frankenstraße Ecke Pillenreuther Straße (Stadtstraße)
Ort / Abschnitt Nürnberg
Bundesland Bayern

Beschilderung und die Frage innerorts oder außerorts

Welcher Regelsatz für eine Geschwindigkeitsüberschreitung gilt, hängt nicht vom Namen der Straße ab, sondern davon, ob die Stelle nach der Beschilderung innerhalb oder außerhalb einer geschlossenen Ortschaft liegt. Maßgeblich ist die Ortstafel. Bei gleicher Überschreitung sind die Regelsätze innerorts höher als außerorts – schon deshalb lohnt der Blick in die Akte, wie der Vorwurf eingeordnet wurde.

Ebenso gehört zur Prüfung, welches Tempolimit an der konkreten Stelle tatsächlich angeordnet war und ob es durch Verkehrszeichen so bekanntgegeben wurde, dass es für Fahrende erkennbar war. Ein Limit wirkt nur, wenn die Beschilderung wirksam angeordnet und aufgestellt ist. Unterlagen zur Beschilderung können über die Akteneinsicht angefordert und mit dem im Bescheid genannten Vorwurf abgeglichen werden.

Wichtig ist außerdem: Nicht der abgelesene Messwert entscheidet, sondern der Wert nach Abzug der Messtoleranz. Liegt Ihr Vorwurf nahe an einer Stufengrenze, kann dieser Abzug den Unterschied zwischen zwei Sanktionsstufen ausmachen.

Was in der Akte geprüft werden kann

Ob die Messung an der Frankenstraße Ecke Pillenreuther Straße Bestand hat, lässt sich erst beurteilen, wenn die Unterlagen vorliegen. Über einen Anwalt kann Akteneinsicht genommen werden; geprüft werden können insbesondere:

  • die Messung selbst und ihre Nachvollziehbarkeit,
  • die gültige Eichung,
  • die Beschilderung am Tatort,
  • die Zuordnung des Vorwurfs zu einer bestimmten Person als Fahrer.

Die Fahrerfrage spielt oft eine größere Rolle als erwartet. Post kommt regelmäßig zunächst an die Halteradresse. Halter und Fahrer müssen aber nicht identisch sein, und niemand ist verpflichtet, sich selbst zu belasten. Falls ein Messfoto zur Akte gelangt ist, kann geprüft werden, ob es eine Identifizierung überhaupt zulässt.

Der Ablauf ist überschaubar: Frist im Blick behalten, Akteneinsicht beantragen, danach inhaltlich Stellung nehmen oder den Einspruch zurücknehmen. Das Verfahren lässt sich vollständig schriftlich führen; falls Sie nicht in Nürnberg oder der Umgebung wohnen, ist eine persönliche Anreise für die Mandatierung nicht erforderlich. Besteht eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, übernimmt sie häufig die anfallenden Kosten – eine Deckungsanfrage vorab schafft Klarheit.

Punkte, Fahrverbot und Probezeit

Punkte im Fahreignungsregister werden erst ab einer Überschreitung von 21 km/h eingetragen: ein Punkt, und zwei Punkte, wenn für den Verstoß ein Regelfahrverbot vorgesehen ist. Unterhalb dieser Schwelle bleibt es beim Bußgeld ohne Eintragung.

Kommt ein Fahrverbot in Betracht, ist es nicht zwangsläufig ein Terminproblem: Wenn in den zwei Jahren vor der Tat kein rechtskräftiges Fahrverbot gegen Sie bestand, dürfen Sie den Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst bestimmen. In Ausnahmefällen kann von einem Fahrverbot ganz abgesehen werden, wobei dann die Geldbuße erhöht wird; ob das trägt, hängt vom Einzelfall ab, etwa wenn ein Arbeitsplatzverlust droht. Solche Umstände müssen konkret vorgetragen und belegt werden.

Wer noch in der Probezeit fährt, sollte besonders genau hinsehen: Ein Geschwindigkeitsverstoß ab 21 km/h ist eine schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an, und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre. Diese Folgen treten erst mit der Rechtskraft ein – umso wichtiger ist es, die Einspruchsfrist nicht ungenutzt verstreichen zu lassen.

Welche Folgen drohen?

Welches Tempolimit bei Ihrer Messung galt, steht im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, gestaffelt nach der Überschreitung nach Abzug der Messtoleranz.

Ob innerorts oder außerorts gilt, ergibt sich aus der Beschilderung am Messort.

Überschreitung innerorts außerorts
bis 10 km/h 30 €
0 Punkte
20 €
0 Punkte
11–15 km/h 50 €
0 Punkte
40 €
0 Punkte
16–20 km/h 70 €
0 Punkte
60 €
0 Punkte
21–25 km/h 115 €
1 Punkt
100 €
1 Punkt
26–30 km/h 180 €
1 Punkt
150 €
1 Punkt
31–40 km/h 260 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
200 €
1 Punkt
41–50 km/h 400 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
320 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
51–60 km/h 560 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
480 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
61–70 km/h 700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate
600 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
über 70 km/h 800 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate
700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate

Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.

Häufige Fragen zu dieser Messstelle

Ich habe nur einen Anhörungsbogen zur Messung in Nürnberg erhalten – muss ich etwas ausfüllen?

Angaben zu Ihrer Person sind verpflichtend, Angaben zur Sache nicht. Schweigen zum Vorwurf darf nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden, und aus dem Schweigen allein folgt keine Überführung.

Wie lange habe ich Zeit, gegen den Bußgeldbescheid vorzugehen?

Der Einspruch ist innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung des Bußgeldbescheids möglich. Eine Begründung muss dabei noch nicht mitgeliefert werden; sie kann nach der Akteneinsicht nachgereicht werden.

Gilt für die Frankenstraße Ecke Pillenreuther Straße der innerörtliche Bußgeldsatz?

Das richtet sich allein nach der Beschilderung, also danach, ob die Stelle innerhalb der durch Ortstafel gekennzeichneten geschlossenen Ortschaft liegt. Da innerorts bei gleicher Überschreitung höhere Regelsätze gelten, ist die Einordnung im Bescheid ein prüfenswerter Punkt.

Weitere Messstellen: Bayern

Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel


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Einspruch ist grundsätzlich binnen zwei Wochen nach Zustellung möglich. Dieses Formular legt noch keinen Einspruch ein und wahrt keine Frist. Bei kurzer Restfrist rufen Sie uns bitte direkt an.

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