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Messstellen im Fokus

Geblitzt auf der Essener Straße in Essen (Höhe Hausnummer 123)

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Geblitzt auf der Essener Straße in Essen (Höhe Hausnummer 123)

Sie wurden auf der Essener Straße in Essen, Höhe Hausnummer 123, gemessen und haben nun Post bekommen – einen Anhörungsbogen oder bereits einen Bußgeldbescheid. Auf dieser Seite erfahren Sie, worin der Unterschied liegt, welche Fristen laufen und welche Punkte in einem Geschwindigkeitsverfahren überhaupt überprüfbar sind.

Wichtig ist zunächst nur eines: Angaben zur Sache müssen Sie nicht machen. Sinnvoll ist es, vor einer Äußerung über einen Anwalt Akteneinsicht zu nehmen – das ist bereits vor einem Bescheid möglich. Erst wenn die Unterlagen zur Messung vorliegen, lässt sich beurteilen, ob der Vorwurf in der erhobenen Form tragfähig ist.

Die Messstelle im Überblick

Straße Essener Straße
Ort / Abschnitt Essen
Bundesland Nordrhein-Westfalen

Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid – was gerade vorliegt

Ein Anhörungsbogen ist noch keine Entscheidung. Er dient dazu, den Vorwurf mitzuteilen und Ihnen Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Verpflichtend sind allein die Angaben zu Ihrer Person; zur Sache selbst dürfen Sie schweigen. Aus diesem Schweigen darf kein Nachteil abgeleitet werden – wer nichts sagt, gilt deshalb nicht als überführt.

Das gilt auch dann, wenn die Post an Sie als Halter gerichtet ist und nach dem Fahrer gefragt wird. Niemand ist gezwungen, sich selbst zu belasten. Ob und wie Sie reagieren, sollte davon abhängen, was in der Akte steht, und nicht von der Formulierung des Anschreibens.

Anders sieht es beim Bußgeldbescheid aus: Gegen ihn können Sie binnen zwei Wochen ab Zustellung Einspruch einlegen. Eine Begründung muss dabei noch nicht mitgeliefert werden – sie kann nachgereicht werden, sobald die Unterlagen ausgewertet sind. Läuft die Frist ohne Einspruch ab, wird der Bescheid rechtskräftig. Eine Wiedereinsetzung kommt nur ausnahmsweise in Betracht, wenn die Frist ohne eigenes Verschulden versäumt wurde.

Innerorts oder außerorts – warum das über die Folgen entscheidet

Für die Bewertung einer Geschwindigkeitsüberschreitung kommt es darauf an, ob die Stelle innerorts oder außerorts liegt. Maßgeblich ist dafür allein die Beschilderung, also die Ortstafel, nicht der Eindruck der Umgebung oder der Straßenname. Innerorts sind die Regelsätze bei gleicher Überschreitung höher als außerorts, und ein Fahrverbot ist im Regelfall früher vorgesehen: bei Pkw innerorts ab 31 km/h, außerorts ab 41 km/h Überschreitung.

Zudem wird nicht der angezeigte Wert zugrunde gelegt. Von der gemessenen Geschwindigkeit ist eine Messtoleranz abzuziehen; erst der Wert danach ist für die Sanktion maßgeblich. Gerade in Grenzbereichen kann das darüber entscheiden, ob eine Stufe erreicht wird oder nicht.

Punkte im Fahreignungsregister fallen ab 21 km/h Überschreitung an – ein Punkt, und zwei Punkte, wenn ein Regelfahrverbot vorgesehen ist. Befinden Sie sich in der Probezeit, ist ein Geschwindigkeitsverstoß ab 21 km/h eine schwerwiegende Zuwiderhandlung: Wird die Entscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an, und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre.

Akteneinsicht, Prüfpunkte und der weitere Ablauf

Über einen Anwalt kann Akteneinsicht beantragt werden. Überprüfbar sind unter anderem die Messung selbst, die Eichung, die Beschilderung und die Zuordnung des Vorwurfs zu einer bestimmten Person als Fahrer. Falls ein Messfoto zur Akte gelangt ist, gehört auch dieses zu den Unterlagen, die ausgewertet werden.

Nach einem Einspruch kann es zu einer Hauptverhandlung beim Amtsgericht kommen. Auf Antrag kann das Gericht unter bestimmten Voraussetzungen vom persönlichen Erscheinen entbinden; vieles lässt sich schriftlich über den Anwalt abwickeln. Eine Anreise ist damit nicht immer nötig, aber auch nicht in jedem Fall entbehrlich – das hängt vom Verlauf des Verfahrens ab.

Steht ein Fahrverbot im Raum, gibt es zwei Ansätze: Handelt es sich um das erste Fahrverbot, also lag in den zwei Jahren vor der Tat kein rechtskräftiges vor, kann der Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst gelegt werden. In Ausnahmefällen kann vom Fahrverbot abgesehen werden, wobei dann die Geldbuße erhöht wird; ob das in Betracht kommt, etwa bei drohendem Arbeitsplatzverlust, ist eine Frage des Einzelfalls. Besteht eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, übernimmt diese häufig die Kosten der Verteidigung.

Welche Folgen drohen?

Welches Tempolimit bei Ihrer Messung galt, steht im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, gestaffelt nach der Überschreitung nach Abzug der Messtoleranz.

Ob innerorts oder außerorts gilt, ergibt sich aus der Beschilderung am Messort.

Überschreitung innerorts außerorts
bis 10 km/h 30 €
0 Punkte
20 €
0 Punkte
11–15 km/h 50 €
0 Punkte
40 €
0 Punkte
16–20 km/h 70 €
0 Punkte
60 €
0 Punkte
21–25 km/h 115 €
1 Punkt
100 €
1 Punkt
26–30 km/h 180 €
1 Punkt
150 €
1 Punkt
31–40 km/h 260 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
200 €
1 Punkt
41–50 km/h 400 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
320 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
51–60 km/h 560 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
480 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
61–70 km/h 700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate
600 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
über 70 km/h 800 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate
700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate

Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.

Häufige Fragen zu dieser Messstelle

Muss ich den Anhörungsbogen zur Messung auf der Essener Straße ausfüllen?

Ihre Personalien müssen Sie angeben, Angaben zur Sache dagegen nicht. Schweigen zur Sache darf nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden.

Gilt die Stelle in Essen als innerorts?

Das richtet sich ausschließlich nach der Beschilderung, also nach der Ortstafel. Die Einordnung ist wichtig, weil innerorts die Regelsätze höher sind und ein Fahrverbot früher vorgesehen ist.

Ich wohne nicht in Essen – muss ich für das Verfahren anreisen?

Vieles lässt sich schriftlich über den Anwalt erledigen, und das Gericht kann auf Antrag unter bestimmten Voraussetzungen vom persönlichen Erscheinen entbinden. Eine Anreise ist deshalb nicht immer, aber auch nicht in jedem Fall entbehrlich.

Weitere Messstellen: Nordrhein-Westfalen

Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel


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Einspruch ist grundsätzlich binnen zwei Wochen nach Zustellung möglich. Dieses Formular legt noch keinen Einspruch ein und wahrt keine Frist. Bei kurzer Restfrist rufen Sie uns bitte direkt an.

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Bei einem Verwarnungsgeld raten wir in der Regel zum Bezahlen. Es gibt keinen Punkt und kein Fahrverbot. Mit der fristgerechten, vollständigen Zahlung ist die Verwarnung grundsätzlich erledigt. Ein anwaltliches Verfahren würde meist mehr kosten als das Verwarnungsgeld. Wenn Sie trotzdem Zweifel am Vorwurf haben, können Sie die Anfrage senden.

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