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Messstellen im Fokus

Geblitzt auf der Dahlitzer Straße in Cottbus, Höhe KGV Flugplatzmuseum

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Geblitzt auf der Dahlitzer Straße in Cottbus, Höhe KGV Flugplatzmuseum

Sie wurden auf der Dahlitzer Straße in Cottbus, Höhe KGV Flugplatzmuseum, mit einer Geschwindigkeitsmessung erfasst und haben nun Post von der Bußgeldstelle: entweder einen Anhörungsbogen oder bereits einen Bußgeldbescheid. Beides sind unterschiedliche Verfahrensstadien mit unterschiedlichen Folgen – und mit unterschiedlichem Handlungsspielraum.

Wichtig ist zunächst, keine unüberlegten Angaben zur Sache zu machen und die Frist im Blick zu behalten: Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Einspruch einlegen, eine Begründung muss dabei noch nicht mitgeliefert werden. So bleibt Zeit, über einen Anwalt Akteneinsicht zu nehmen und zu prüfen, ob der Vorwurf in dieser Form trägt.

Die Messstelle im Überblick

Straße Dahlitzer Straße (Stadtstraße)
Ort / Abschnitt Cottbus, Höhe KGV Flugplatzmuseum
Bundesland Brandenburg

Innerorts oder außerorts – warum das für Ihren Fall zählt

Ob eine Messstelle als innerorts oder als außerorts gilt, entscheidet nicht das Gefühl beim Fahren und auch nicht die Bebauung am Straßenrand, sondern die Beschilderung, also die Ortstafel. Diese Einordnung wirkt sich unmittelbar auf die Höhe der Sanktion aus: Bei gleicher Überschreitung sind die Regelsätze innerorts höher als außerorts. Auch das Fahrverbot ist innerorts früher vorgesehen – bei Pkw im Regelfall ab 31 km/h Überschreitung, außerorts erst ab 41 km/h.

Deshalb lohnt sich ein genauer Blick darauf, wie die Strecke im Bereich der Messung beschildert war und welche Begrenzung für Sie überhaupt gegolten hat. Zu prüfen ist unter anderem, ob die maßgeblichen Zeichen ordnungsgemäß und für Vorbeifahrende erkennbar aufgestellt waren und ob die Behörde von der richtigen Einordnung ausgeht. Ergibt sich hier eine Abweichung, kann das den Vorwurf der Höhe nach verändern.

Ein weiterer Punkt betrifft den Wert selbst: Von der gemessenen Geschwindigkeit ist eine Messtoleranz abzuziehen. Maßgeblich ist erst das Ergebnis danach – und gerade an den Schwellen zu Punkten oder Fahrverbot kann das den Unterschied machen.

Anhörungsbogen, Halterpost und die Frage nach dem Fahrer

Ein Anhörungsbogen ist noch kein Bußgeldbescheid, sondern die Gelegenheit der Behörde, den Sachverhalt zu klären. Pflicht sind allein Ihre Angaben zur Person. Angaben zur Sache müssen Sie nicht machen. Wer zur Sache schweigt, gilt deswegen nicht als überführt, und das Schweigen darf nicht zu Ihrem Nachteil verwertet werden. Niemand muss sich selbst belasten – das gilt auch, wenn Sie als Halter angeschrieben werden und nach dem Fahrer gefragt wird.

Vorschnelle Erklärungen im Anhörungsbogen schaffen erfahrungsgemäß erst die Zuordnung, die die Akte sonst vielleicht nicht hergibt. Sinnvoll ist es daher, zuerst zu prüfen, was tatsächlich gegen Sie vorliegt. Über einen Anwalt kann Akteneinsicht genommen werden, und zwar schon vor Erlass eines Bescheids. Geprüft werden dabei unter anderem die Messung, die Eichung, die Beschilderung und die Frage, ob die Person am Steuer überhaupt zweifelsfrei zugeordnet werden kann. Falls ein Messfoto zur Akte gehört, wird es in diesem Rahmen mit ausgewertet.

Punkte, Fahrverbot, Probezeit – und das Verfahren aus der Ferne

Ab 21 km/h Überschreitung kommt ein Punkt im Fahreignungsregister hinzu; zwei Punkte werden eingetragen, wenn ein Regelfahrverbot vorgesehen ist. Befinden Sie sich in der Probezeit, ist ein Geschwindigkeitsverstoß ab 21 km/h eine schwerwiegende Zuwiderhandlung: Wird die Entscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre.

Steht ein Fahrverbot im Raum, gibt es Gestaltungsmöglichkeiten. Handelt es sich um das erste Fahrverbot – also lag in den zwei Jahren vor der Tat kein rechtskräftiges Fahrverbot vor –, kann der Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst gelegt werden. In Ausnahmefällen kann vom Fahrverbot abgesehen werden, wobei dann die Geldbuße erhöht wird; ob das in Betracht kommt, hängt vom Einzelfall ab, etwa bei drohendem Arbeitsplatzverlust.

Läuft die Einspruchsfrist ab, wird der Bescheid rechtskräftig; eine Wiedereinsetzung ist nur ausnahmsweise möglich, wenn die Frist ohne eigenes Verschulden versäumt wurde. Nach einem Einspruch kann es zur Hauptverhandlung beim Amtsgericht kommen. Auf Antrag kann das Gericht unter bestimmten Voraussetzungen vom persönlichen Erscheinen entbinden, und vieles lässt sich schriftlich über den Anwalt abwickeln – falls Sie weiter von Cottbus entfernt wohnen, ist eine Anreise also nicht in jedem Fall nötig, aber auch nicht immer entbehrlich. Besteht eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, übernimmt sie die Kosten häufig.

Welche Folgen drohen?

Welches Tempolimit bei Ihrer Messung galt, steht im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, gestaffelt nach der Überschreitung nach Abzug der Messtoleranz.

Ob innerorts oder außerorts gilt, ergibt sich aus der Beschilderung am Messort.

Überschreitung innerorts außerorts
bis 10 km/h 30 €
0 Punkte
20 €
0 Punkte
11–15 km/h 50 €
0 Punkte
40 €
0 Punkte
16–20 km/h 70 €
0 Punkte
60 €
0 Punkte
21–25 km/h 115 €
1 Punkt
100 €
1 Punkt
26–30 km/h 180 €
1 Punkt
150 €
1 Punkt
31–40 km/h 260 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
200 €
1 Punkt
41–50 km/h 400 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
320 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
51–60 km/h 560 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
480 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
61–70 km/h 700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate
600 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
über 70 km/h 800 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate
700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate

Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.

Häufige Fragen zu dieser Messstelle

Muss ich den Anhörungsbogen zur Messung auf der Dahlitzer Straße ausfüllen?

Angaben zu Ihrer Person sind verpflichtend, Angaben zur Sache nicht. Schweigen zur Sache darf nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden und macht Sie nicht zum überführten Fahrer.

Wie viel Zeit habe ich nach dem Bußgeldbescheid?

Zwei Wochen ab Zustellung, um Einspruch einzulegen. Eine Begründung ist dafür nicht erforderlich; nach Fristablauf wird der Bescheid rechtskräftig und eine Wiedereinsetzung ist nur ausnahmsweise bei unverschuldeter Versäumung möglich.

Gilt die Stelle als innerorts oder außerorts?

Das richtet sich allein nach der Beschilderung, also der Ortstafel, und nicht nach dem Erscheinungsbild der Umgebung. Die Einordnung ist wichtig, weil innerorts höhere Regelsätze gelten und ein Fahrverbot bei Pkw schon ab 31 km/h Überschreitung vorgesehen ist, außerorts ab 41 km/h.

Weitere Messstellen: Cottbus

Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel


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Einspruch ist grundsätzlich binnen zwei Wochen nach Zustellung möglich. Dieses Formular legt noch keinen Einspruch ein und wahrt keine Frist. Bei kurzer Restfrist rufen Sie uns bitte direkt an.

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Bei einem Verwarnungsgeld raten wir in der Regel zum Bezahlen. Es gibt keine Punkte und kein Fahrverbot. Mit der fristgerechten, vollständigen Zahlung ist die Verwarnung grundsätzlich erledigt. Ein anwaltliches Verfahren würde meist mehr kosten als das Verwarnungsgeld. Wenn Sie trotzdem Zweifel am Vorwurf haben, können Sie die Anfrage senden.

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