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Geblitzt an der Bornholmer Straße Ecke Schönhauser Allee in Berlin

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Geblitzt an der Bornholmer Straße Ecke Schönhauser Allee in Berlin

Sie wurden an der Bornholmer Straße Ecke Schönhauser Allee in Berlin gemessen und haben nun Post in der Sache – entweder einen Anhörungsbogen oder bereits einen Bußgeldbescheid. Beides bedeutet nicht, dass der Vorwurf damit feststeht.

Wichtig ist zunächst, um welches Schreiben es sich handelt: Ein Bußgeldbescheid löst eine Einspruchsfrist von zwei Wochen ab Zustellung aus, ein Anhörungsbogen ist noch kein Bescheid. Bevor Sie zur Sache etwas erklären, lohnt sich der Blick darauf, was in der Akte tatsächlich liegt.

Die Messstelle im Überblick

Straße Bornholmer Straße Ecke Schönhauser Allee (Stadtstraße)
Ort / Abschnitt Berlin
Bundesland Berlin

Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid – der Unterschied zählt

Der Anhörungsbogen gibt Ihnen Gelegenheit zur Stellungnahme, setzt aber noch keine Rechtsmittelfrist in Gang. Verpflichtend sind allein Ihre Angaben zur Person, also Name, Anschrift und Geburtsdatum. Zur Sache selbst – etwa zur Frage, wer gefahren ist oder wie schnell – müssen Sie nichts sagen. Wenn Sie schweigen, darf das nicht als Eingeständnis oder sonst zu Ihrem Nachteil verwertet werden; überführt ist damit niemand.

Anders liegt es beim Bußgeldbescheid. Hier läuft nach der Zustellung eine Frist von zwei Wochen, innerhalb derer Einspruch eingelegt werden muss. Eine Begründung ist dafür nicht erforderlich – der Einspruch kann zunächst schlicht erklärt und später, nach Kenntnis des Akteninhalts, inhaltlich ausgefüllt werden. Wird die Frist versäumt, wird der Bescheid grundsätzlich rechtskräftig, und das wirkt sich auf Punkte, ein etwaiges Fahrverbot und – bei jungen Fahrerlaubnisinhabern – auf die Probezeit aus.

Was sich an einer Messung in der Stadt prüfen lässt

Ob innerorts oder außerorts gilt, ergibt sich nicht aus einem Gefühl für die Umgebung, sondern aus der Beschilderung, insbesondere der Ortstafel. Diese Einordnung ist keine Formalie: Bei gleicher Überschreitung sind die Regelsätze innerorts höher als außerorts. Maßgeblich ist außerdem nicht der Rohwert der Messung, sondern die Geschwindigkeit nach Abzug der Messtoleranz. Schon wenige km/h können darüber entscheiden, in welche Stufe der Vorwurf fällt.

Über einen Rechtsanwalt kann Akteneinsicht beantragt werden. Geprüft werden können dabei unter anderem der Messvorgang und seine Dokumentation, die Eichung der eingesetzten Technik, die Beschilderung am Tatort und die Zuordnung des Vorwurfs zum Fahrer. Falls ein Messfoto in der Akte liegt, gehört auch dieses zur Prüfung – etwa mit Blick darauf, ob eine Identifizierung darauf überhaupt tragfähig ist.

Wenn Sie nicht in Berlin wohnen, ist das für den Ablauf kein Hindernis: Ein Bußgeldverfahren lässt sich vollständig aus der Ferne führen, Korrespondenz und Akteneinsicht laufen schriftlich beziehungsweise elektronisch.

Punkte, Fahrverbot und Probezeit

Punkte im Fahreignungsregister kommen bei Geschwindigkeitsverstößen ab einer Überschreitung von 21 km/h in Betracht: ein Punkt, und zwei Punkte dann, wenn für den Verstoß ein Regelfahrverbot vorgesehen ist. Ob es tatsächlich dazu kommt, hängt vom nach Toleranzabzug verbleibenden Wert und von der maßgeblichen Einordnung des Tatorts ab.

Steht ein Fahrverbot im Raum, sind zwei Punkte praktisch relevant. Handelt es sich um das erste Fahrverbot, also lag in den zwei Jahren vor der Tat kein rechtskräftiges Fahrverbot vor, kann der Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst bestimmt werden – das schafft Spielraum für Urlaub oder berufliche Termine. In Ausnahmefällen kann von einem Fahrverbot ganz abgesehen werden, wobei dann die Geldbuße erhöht wird; ob das in Betracht kommt, etwa bei drohendem Arbeitsplatzverlust, ist immer eine Frage des Einzelfalls und muss belegt vorgetragen werden.

Befinden Sie sich noch in der Probezeit, gilt ein Geschwindigkeitsverstoß ab 21 km/h als schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre. Wer eine Verkehrsrechtsschutzversicherung hat, sollte dort anfragen – die Kosten einer anwaltlichen Vertretung werden häufig übernommen.

Welche Folgen drohen?

Welches Tempolimit bei Ihrer Messung galt, steht im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, gestaffelt nach der Überschreitung nach Abzug der Messtoleranz.

Ob innerorts oder außerorts gilt, ergibt sich aus der Beschilderung am Messort.

Überschreitung innerorts außerorts
bis 10 km/h 30 €
0 Punkte
20 €
0 Punkte
11–15 km/h 50 €
0 Punkte
40 €
0 Punkte
16–20 km/h 70 €
0 Punkte
60 €
0 Punkte
21–25 km/h 115 €
1 Punkt
100 €
1 Punkt
26–30 km/h 180 €
1 Punkt
150 €
1 Punkt
31–40 km/h 260 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
200 €
1 Punkt
41–50 km/h 400 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
320 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
51–60 km/h 560 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
480 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
61–70 km/h 700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate
600 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
über 70 km/h 800 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate
700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate

Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.

Häufige Fragen zu dieser Messstelle

Ich habe nur einen Anhörungsbogen zur Bornholmer Straße erhalten – muss ich ihn ausfüllen?

Angaben zur Person müssen Sie machen, Angaben zur Sache nicht. Schweigen Sie zur Sache, darf das nicht gegen Sie verwertet werden.

Wie lange habe ich Zeit, gegen den Bußgeldbescheid vorzugehen?

Der Einspruch muss binnen zwei Wochen ab Zustellung des Bescheids eingelegt werden. Eine Begründung ist dafür zunächst nicht nötig, sie kann nach Akteneinsicht nachgereicht werden.

Ist die Überschreitung innerorts strenger zu bewerten?

Ja, bei gleicher Überschreitung liegen die Regelsätze innerorts höher als außerorts. Ob innerorts gilt, richtet sich nach der Beschilderung, insbesondere der Ortstafel.

Weitere Messstellen: Berlin

Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel


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Was steht in Ihrem Schreiben?

Sie sind unsicher? Steht im Schreiben „Verwarnung“ und ein Betrag bis 55 Euro, ist es in der Regel ein Verwarnungsgeld ohne Punkte. Ob bei einem Bußgeldbescheid oder Anhörungsbogen Punkte drohen, hängt vom vorgeworfenen Verstoß ab. Wenn das unklar ist, bleiben Sie bei „Ich weiß es nicht“.

Einspruch ist grundsätzlich binnen zwei Wochen nach Zustellung möglich. Dieses Formular legt noch keinen Einspruch ein und wahrt keine Frist. Bei kurzer Restfrist rufen Sie uns bitte direkt an.

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Bei einem Verwarnungsgeld raten wir in der Regel zum Bezahlen. Es gibt keine Punkte und kein Fahrverbot. Mit der fristgerechten, vollständigen Zahlung ist die Verwarnung grundsätzlich erledigt. Ein anwaltliches Verfahren würde meist mehr kosten als das Verwarnungsgeld. Wenn Sie trotzdem Zweifel am Vorwurf haben, können Sie die Anfrage senden.

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