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Messstellen im Fokus

Geblitzt an der Berliner Straße Ecke Werneuchener Chaussee in Werneuchen

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Geblitzt an der Berliner Straße Ecke Werneuchener Chaussee in Werneuchen

Sie wurden an der Berliner Straße Ecke Werneuchener Chaussee in Werneuchen geblitzt und haben Post zu einer Geschwindigkeitsmessung erhalten. Entscheidend ist jetzt, welches Schreiben vor Ihnen liegt: Ein Anhörungsbogen ist noch keine Entscheidung gegen Sie, ein Bußgeldbescheid dagegen setzt eine Frist in Gang.

Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Einspruch einlegen, eine Begründung ist dabei zunächst nicht nötig. Über einen Anwalt lässt sich anschließend Akteneinsicht nehmen, um Messung, Eichung, Beschilderung und die Zuordnung zum Fahrer zu überprüfen. Auf dieser Seite erfahren Sie, worauf es an dieser Stelle ankommt.

Die Messstelle im Überblick

Straße Berliner Straße Ecke Werneuchener Chaussee (Stadtstraße)
Ort / Abschnitt Werneuchen
Bundesland Brandenburg

Innerorts oder außerorts – warum die Beschilderung zählt

Bei einer Geschwindigkeitsmessung ist nicht nur der gemessene Wert wichtig, sondern auch, welcher Bereich rechtlich gilt. Ob eine Straße als innerorts oder außerorts behandelt wird, richtet sich nach der Beschilderung, also insbesondere nach der Ortstafel. Bei gleicher Überschreitung sind die Regelsätze innerorts höher als außerorts. Für eine Kreuzungssituation wie Berliner Straße / Werneuchener Chaussee in Werneuchen kann deshalb entscheidend sein, welches Zeichen für die von Ihnen befahrene Richtung maßgeblich war und ob es an der passenden Stelle stand.

Hinzu kommt die zulässige Höchstgeschwindigkeit selbst: Sie kann durch allgemeine Regeln oder durch eine gesonderte Anordnung mittels Verkehrszeichen festgelegt sein. In der Akte lässt sich nachvollziehen, welches Limit die Behörde zugrunde gelegt hat und worauf sie das stützt. Weicht die dokumentierte Beschilderung von dem ab, was der Vorwurf voraussetzt, kann sich die rechtliche Bewertung verschieben – und damit auch die Höhe der Folgen.

Von der gemessenen Geschwindigkeit wird außerdem eine Toleranz abgezogen. Maßgeblich ist erst der Wert nach diesem Abzug. Gerade wenn Sie knapp unter oder knapp über einer Stufe liegen, lohnt der genaue Blick, weil schon wenige Stundenkilometer über Punkte oder ein Fahrverbot entscheiden können.

Anhörungsbogen, Fahrerfrage und Schweigen

Häufig kommt zuerst ein Anhörungsbogen. Er dient dazu, den Vorwurf einer Person zuzuordnen. Verpflichtend sind Ihre Angaben zur Person, also Name, Geburtsdatum und Anschrift. Angaben zur Sache müssen Sie nicht machen. Wer zur Sache schweigt, gilt deshalb nicht als überführt; das Schweigen darf nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden.

Das klingt zunächst unspektakulär, hat aber praktische Bedeutung: Vorschnelle Erklärungen im Anhörungsbogen lassen sich später kaum zurücknehmen und können die Fahrerzuordnung erst herstellen. Sinnvoller ist es, zunächst zu klären, was in der Akte steht. Falls ein Messfoto vorliegt, gehört zur Prüfung auch, ob sich daraus überhaupt eine belastbare Zuordnung zur Fahrerin oder zum Fahrer ergibt.

Erhalten Sie stattdessen einen Bußgeldbescheid, läuft die Zwei-Wochen-Frist ab Zustellung. Der Einspruch wahrt zunächst nur die Frist; die inhaltliche Auseinandersetzung folgt nach Akteneinsicht. Der Ablauf ist damit übersichtlich: Frist sichern, Akte anfordern, Messung und Vorwurf prüfen.

Punkte, Fahrverbot, Probezeit – und das Verfahren aus der Ferne

Punkte im Fahreignungsregister kommen ab einer Überschreitung von 21 km/h in Betracht: ein Punkt, bei einem vorgesehenen Regelfahrverbot zwei Punkte. Steht ein Fahrverbot im Raum und hatten Sie in den zwei Jahren vor der Tat kein rechtskräftiges Fahrverbot, können Sie den Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst festlegen. In Ausnahmefällen lässt sich von einem Fahrverbot absehen, wobei dann die Geldbuße erhöht wird; ob das in Frage kommt, hängt vom Einzelfall ab, etwa bei einem drohenden Arbeitsplatzverlust.

Befinden Sie sich noch in der Probezeit, ist eine Überschreitung ab 21 km/h eine schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre.

Falls Sie nicht in der Nähe von Werneuchen wohnen, ist das kein Hindernis: Ein Bußgeldverfahren lässt sich vollständig aus der Ferne führen, die Kommunikation läuft schriftlich, telefonisch und digital. Besteht eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, übernimmt sie häufig die Kosten der anwaltlichen Vertretung – eine Deckungsanfrage vorab schafft hier Klarheit.

Welche Folgen drohen?

Welches Tempolimit bei Ihrer Messung galt, steht im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, gestaffelt nach der Überschreitung nach Abzug der Messtoleranz.

Ob innerorts oder außerorts gilt, ergibt sich aus der Beschilderung am Messort.

Überschreitung innerorts außerorts
bis 10 km/h 30 €
0 Punkte
20 €
0 Punkte
11–15 km/h 50 €
0 Punkte
40 €
0 Punkte
16–20 km/h 70 €
0 Punkte
60 €
0 Punkte
21–25 km/h 115 €
1 Punkt
100 €
1 Punkt
26–30 km/h 180 €
1 Punkt
150 €
1 Punkt
31–40 km/h 260 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
200 €
1 Punkt
41–50 km/h 400 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
320 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
51–60 km/h 560 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
480 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
61–70 km/h 700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate
600 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
über 70 km/h 800 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate
700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate

Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.

Häufige Fragen zu dieser Messstelle

Ich war an der Kreuzung Berliner Straße / Werneuchener Chaussee unterwegs – wie schnell durfte ich dort fahren?

Welche Höchstgeschwindigkeit für Ihre Fahrtrichtung galt, ergibt sich aus der Beschilderung und aus den Unterlagen der Behörde. Über Akteneinsicht lässt sich nachvollziehen, welches Limit dem Vorwurf zugrunde liegt und wie es angeordnet war.

Muss ich den Anhörungsbogen ausfüllen?

Ihre Angaben zur Person sind verpflichtend, Angaben zur Sache nicht. Schweigen zur Sache darf nicht gegen Sie verwendet werden und macht Sie nicht zum überführten Fahrer.

Wie viel Zeit habe ich nach dem Bußgeldbescheid?

Der Einspruch ist innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung möglich und muss nicht sofort begründet werden. Die inhaltliche Prüfung kann nach Akteneinsicht nachgeholt werden.

Weitere Messstellen: Brandenburg

Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel


Wurden Sie an dieser Messstelle geblitzt?

Lassen Sie Bußgeldbescheid und Messung prüfen, bevor Sie zahlen: Über das Formular am Ende dieses Beitrags stellen Sie in zwei Minuten eine unverbindliche Online-Anfrage. Ihre Messstelle ist eine andere? Die Messstellen-Suche hilft weiter.

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Was steht in Ihrem Schreiben?

Sie sind unsicher? Steht im Schreiben „Verwarnung“ und ein Betrag bis 55 Euro, ist es in der Regel ein Verwarnungsgeld ohne Punkte. Ob bei einem Bußgeldbescheid oder Anhörungsbogen Punkte drohen, hängt vom vorgeworfenen Verstoß ab. Wenn das unklar ist, bleiben Sie bei „Ich weiß es nicht“.

Einspruch ist grundsätzlich binnen zwei Wochen nach Zustellung möglich. Dieses Formular legt noch keinen Einspruch ein und wahrt keine Frist. Bei kurzer Restfrist rufen Sie uns bitte direkt an.

Sind Sie rechtsschutzversichert?

Das beschleunigt die Deckungsanfrage. Falls gerade zur Hand:

Gut zu wissen: In einzelnen Tarifen ist auch ein rückwirkender Rechtsschutz für ein bereits laufendes Bußgeldverfahren möglich. Ob ein solcher Tarif für Ihren Fall infrage kommt und welche Bedingungen gelten, klären wir im kostenlosen Erstgespräch.

Sollen wir Ihnen das im Erstgespräch zeigen?

Ein Foto Ihres Anhörungsbogens oder Bescheids hilft uns, Ihren Fall einzuordnen. Bis zu 5 Dateien, jeweils maximal 20 MB. JPG, PNG, PDF oder GIF. Sie können Ihre Anfrage auch ohne Datei senden.

Bei einem Verwarnungsgeld raten wir in der Regel zum Bezahlen. Es gibt keine Punkte und kein Fahrverbot. Mit der fristgerechten, vollständigen Zahlung ist die Verwarnung grundsätzlich erledigt. Ein anwaltliches Verfahren würde meist mehr kosten als das Verwarnungsgeld. Wenn Sie trotzdem Zweifel am Vorwurf haben, können Sie die Anfrage senden.

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