Sie sind auf der A 72 bei Großdeuben, km 167,4, in Fahrtrichtung Chemnitz gemessen worden und haben Post von der Bußgeldstelle erhalten. Damit steht ein Verfahren an, dessen Verlauf Sie mitgestalten können – vor allem über die Fristen und über die Frage, was in der Akte tatsächlich steht.
Wichtig ist zunächst die Unterscheidung: Ein Anhörungsbogen dient der Aufklärung und ist noch keine Entscheidung. Erst gegen einen Bußgeldbescheid können Sie binnen zwei Wochen ab Zustellung Einspruch einlegen; begründen müssen Sie ihn in diesem Moment noch nicht. Über einen Anwalt lässt sich anschließend Akteneinsicht nehmen und prüfen, ob Messung, Eichung, Beschilderung und die Zuordnung zum Fahrer tragen.
Die Messstelle im Überblick
| Straße | A 72 (Autobahn) |
|---|---|
| Ort / Abschnitt | Großdeuben |
| Fahrtrichtung | Chemnitz i. H. Großdeuben |
| Bundesland | Sachsen |
A 72 Richtung Chemnitz: Autobahn heißt außerorts – und die Beschilderung entscheidet
Die Stelle liegt auf einer Bundesautobahn. Für den Bußgeldkatalog bedeutet das: Es gelten die Regelsätze für Verstöße außerhalb geschlossener Ortschaften. Bei gleicher Überschreitung sind die innerörtlichen Sätze höher – dass Großdeuben als Ortsname in der Beschreibung der Messstelle auftaucht, ändert daran nichts, denn maßgeblich ist der Straßentyp, nicht der benachbarte Ort.
Wie schnell auf einem Autobahnabschnitt gefahren werden darf, ergibt sich aus der Beschilderung. Geschwindigkeitsbeschränkungen auf Autobahnen können allgemein auch vorübergehend angeordnet oder über Wechselverkehrszeichen angezeigt werden. Für Ihr Verfahren ist deshalb eine zentrale Frage, welches Limit im Vorwurf zugrunde gelegt wird und ob die dazugehörige Anordnung und Beschilderung in der Akte nachvollziehbar belegt ist. Das lässt sich erst nach Akteneinsicht beurteilen.
Ebenso wenig ist der zunächst genannte Wert automatisch der entscheidende: Von der gemessenen Geschwindigkeit wird eine Toleranz abgezogen, und nur der Wert danach ist für die Bewertung maßgeblich. Liegt Ihr Fall dicht an einer Grenze – etwa dort, wo Punkte oder ein Regelfahrverbot beginnen –, kann dieser Abzug den Unterschied ausmachen.
Punkte, Fahrverbot und Probezeit
Punkte im Fahreignungsregister entstehen ab einer Überschreitung von 21 km/h: ein Punkt, und zwei Punkte dann, wenn für den Verstoß ein Regelfahrverbot vorgesehen ist. Steht ein Fahrverbot im Raum, ist auch die zeitliche Seite planbar: Handelt es sich um Ihr erstes Fahrverbot – also lag in den zwei Jahren vor der Tat kein rechtskräftiges Fahrverbot vor –, dürfen Sie den Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst festlegen.
In Ausnahmefällen kann von einem Fahrverbot abgesehen werden; dann wird die Geldbuße erhöht. Ob das überhaupt in Betracht kommt, hängt vom Einzelfall ab, etwa wenn ein Arbeitsplatzverlust droht. Solche Umstände müssen vorgetragen und belegt werden, sie ergeben sich nicht von selbst aus der Akte.
Befinden Sie sich noch in der Probezeit, gilt Besonderes: Eine Geschwindigkeitsüberschreitung ab 21 km/h ist eine schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an, und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre. Diese Folgen knüpfen ausschließlich an die Rechtskraft an – solange das Verfahren läuft, sind sie nicht eingetreten.
Halterpost, Fahrerfrage und Verfahren aus der Ferne
Geht die Post an Sie als Halter, ist zu klären, wer gefahren ist. Zu Ihrer Person – Name, Anschrift, Geburtsdatum – müssen Sie Angaben machen. Zur Sache selbst sind Sie nicht verpflichtet, etwas zu sagen. Wer schweigt, gilt deshalb nicht als überführt; das Schweigen darf nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden. Vorschnelle Erklärungen im Anhörungsbogen lassen sich später kaum zurücknehmen, deshalb lohnt sich hier Zurückhaltung, bis der Akteninhalt bekannt ist.
Falls ein Messfoto zur Akte gehört, kann geprüft werden, ob sich daraus überhaupt eine belastbare Zuordnung zum Fahrer ergibt. Ebenso wird geprüft, welche Messart eingesetzt wurde und ob die Unterlagen dazu vollständig sind.
Wenn Sie weiter entfernt von der Messstelle wohnen, ist das kein Hindernis: Ein Bußgeldverfahren lässt sich vollständig aus der Ferne führen – Unterlagen per E-Mail, Kommunikation telefonisch, Vertretung gegenüber der Behörde durch den Anwalt. Prüfen Sie außerdem, ob Sie eine Verkehrsrechtsschutzversicherung haben; diese übernimmt die Kosten häufig, was die Entscheidung über das weitere Vorgehen deutlich erleichtert.
Welche Folgen drohen?
Welches Tempolimit bei Ihrer Messung galt, steht im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, gestaffelt nach der Überschreitung nach Abzug der Messtoleranz.
| Überschreitung | außerorts |
|---|---|
| bis 10 km/h | 20 € 0 Punkte |
| 11–15 km/h | 40 € 0 Punkte |
| 16–20 km/h | 60 € 0 Punkte |
| 21–25 km/h | 100 € 1 Punkt |
| 26–30 km/h | 150 € 1 Punkt |
| 31–40 km/h | 200 € 1 Punkt |
| 41–50 km/h | 320 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
| 51–60 km/h | 480 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
| 61–70 km/h | 600 € 2 Punkte Fahrverbot 2 Monate |
| über 70 km/h | 700 € 2 Punkte Fahrverbot 3 Monate |
Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.
Häufige Fragen zu dieser Messstelle
Gilt die Messung bei Großdeuben als innerorts, weil ein Ortsname genannt wird?
Nein. Die Messstelle liegt auf der A 72, und Autobahnen werden im Bußgeldkatalog als außerorts behandelt. Der benachbarte Ortsname dient nur der Lagebeschreibung.
Ich habe nur einen Anhörungsbogen erhalten – muss ich reagieren?
Ihre Angaben zur Person müssen Sie machen, zur Sache nicht. Der Anhörungsbogen ist noch kein Bußgeldbescheid; die Zwei-Wochen-Einspruchsfrist beginnt erst mit Zustellung eines Bescheids.
Kann ich den Fall auch bearbeiten lassen, wenn ich weit von der A 72 entfernt wohne?
Ja, ein Bußgeldverfahren kann vollständig aus der Ferne geführt werden. Unterlagen und Abstimmung laufen digital oder telefonisch, die Vertretung gegenüber der Behörde übernimmt der Anwalt.
Weitere Messstellen: Sachsen
- Geblitzt auf der A 72 bei Niederdorf in Fahrtrichtung Leipzig
- Geblitzt auf der A 4 bei km 72,1 in Chemnitz
- Geblitzt auf der A 14 bei Schkeuditz
- Geblitzt auf der A 13 Höhe Airport in Dresden, Richtung Berlin
- Geblitzt in der Niederhohndorfer Straße in Zwickau, Richtung Niederhohndorf
Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel
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