Kostenlos prüfen

Messstellen im Fokus

Geblitzt auf der A 72 bei Großdeuben, km 167,4, Richtung Chemnitz

Beitrag vom Keine Kommentare
Geblitzt auf der A 72 bei Großdeuben, km 167,4, Richtung Chemnitz

Sie sind auf der A 72 bei Großdeuben, km 167,4, in Fahrtrichtung Chemnitz gemessen worden und haben Post von der Bußgeldstelle erhalten. Damit steht ein Verfahren an, dessen Verlauf Sie mitgestalten können – vor allem über die Fristen und über die Frage, was in der Akte tatsächlich steht.

Wichtig ist zunächst die Unterscheidung: Ein Anhörungsbogen dient der Aufklärung und ist noch keine Entscheidung. Erst gegen einen Bußgeldbescheid können Sie binnen zwei Wochen ab Zustellung Einspruch einlegen; begründen müssen Sie ihn in diesem Moment noch nicht. Über einen Anwalt lässt sich anschließend Akteneinsicht nehmen und prüfen, ob Messung, Eichung, Beschilderung und die Zuordnung zum Fahrer tragen.

Die Messstelle im Überblick

Straße A 72 (Autobahn)
Ort / Abschnitt Großdeuben
Fahrtrichtung Chemnitz i. H. Großdeuben
Bundesland Sachsen

A 72 Richtung Chemnitz: Autobahn heißt außerorts – und die Beschilderung entscheidet

Die Stelle liegt auf einer Bundesautobahn. Für den Bußgeldkatalog bedeutet das: Es gelten die Regelsätze für Verstöße außerhalb geschlossener Ortschaften. Bei gleicher Überschreitung sind die innerörtlichen Sätze höher – dass Großdeuben als Ortsname in der Beschreibung der Messstelle auftaucht, ändert daran nichts, denn maßgeblich ist der Straßentyp, nicht der benachbarte Ort.

Wie schnell auf einem Autobahnabschnitt gefahren werden darf, ergibt sich aus der Beschilderung. Geschwindigkeitsbeschränkungen auf Autobahnen können allgemein auch vorübergehend angeordnet oder über Wechselverkehrszeichen angezeigt werden. Für Ihr Verfahren ist deshalb eine zentrale Frage, welches Limit im Vorwurf zugrunde gelegt wird und ob die dazugehörige Anordnung und Beschilderung in der Akte nachvollziehbar belegt ist. Das lässt sich erst nach Akteneinsicht beurteilen.

Ebenso wenig ist der zunächst genannte Wert automatisch der entscheidende: Von der gemessenen Geschwindigkeit wird eine Toleranz abgezogen, und nur der Wert danach ist für die Bewertung maßgeblich. Liegt Ihr Fall dicht an einer Grenze – etwa dort, wo Punkte oder ein Regelfahrverbot beginnen –, kann dieser Abzug den Unterschied ausmachen.

Punkte, Fahrverbot und Probezeit

Punkte im Fahreignungsregister entstehen ab einer Überschreitung von 21 km/h: ein Punkt, und zwei Punkte dann, wenn für den Verstoß ein Regelfahrverbot vorgesehen ist. Steht ein Fahrverbot im Raum, ist auch die zeitliche Seite planbar: Handelt es sich um Ihr erstes Fahrverbot – also lag in den zwei Jahren vor der Tat kein rechtskräftiges Fahrverbot vor –, dürfen Sie den Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst festlegen.

In Ausnahmefällen kann von einem Fahrverbot abgesehen werden; dann wird die Geldbuße erhöht. Ob das überhaupt in Betracht kommt, hängt vom Einzelfall ab, etwa wenn ein Arbeitsplatzverlust droht. Solche Umstände müssen vorgetragen und belegt werden, sie ergeben sich nicht von selbst aus der Akte.

Befinden Sie sich noch in der Probezeit, gilt Besonderes: Eine Geschwindigkeitsüberschreitung ab 21 km/h ist eine schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an, und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre. Diese Folgen knüpfen ausschließlich an die Rechtskraft an – solange das Verfahren läuft, sind sie nicht eingetreten.

Halterpost, Fahrerfrage und Verfahren aus der Ferne

Geht die Post an Sie als Halter, ist zu klären, wer gefahren ist. Zu Ihrer Person – Name, Anschrift, Geburtsdatum – müssen Sie Angaben machen. Zur Sache selbst sind Sie nicht verpflichtet, etwas zu sagen. Wer schweigt, gilt deshalb nicht als überführt; das Schweigen darf nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden. Vorschnelle Erklärungen im Anhörungsbogen lassen sich später kaum zurücknehmen, deshalb lohnt sich hier Zurückhaltung, bis der Akteninhalt bekannt ist.

Falls ein Messfoto zur Akte gehört, kann geprüft werden, ob sich daraus überhaupt eine belastbare Zuordnung zum Fahrer ergibt. Ebenso wird geprüft, welche Messart eingesetzt wurde und ob die Unterlagen dazu vollständig sind.

Wenn Sie weiter entfernt von der Messstelle wohnen, ist das kein Hindernis: Ein Bußgeldverfahren lässt sich vollständig aus der Ferne führen – Unterlagen per E-Mail, Kommunikation telefonisch, Vertretung gegenüber der Behörde durch den Anwalt. Prüfen Sie außerdem, ob Sie eine Verkehrsrechtsschutzversicherung haben; diese übernimmt die Kosten häufig, was die Entscheidung über das weitere Vorgehen deutlich erleichtert.

Welche Folgen drohen?

Welches Tempolimit bei Ihrer Messung galt, steht im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, gestaffelt nach der Überschreitung nach Abzug der Messtoleranz.

Überschreitung außerorts
bis 10 km/h 20 €
0 Punkte
11–15 km/h 40 €
0 Punkte
16–20 km/h 60 €
0 Punkte
21–25 km/h 100 €
1 Punkt
26–30 km/h 150 €
1 Punkt
31–40 km/h 200 €
1 Punkt
41–50 km/h 320 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
51–60 km/h 480 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
61–70 km/h 600 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
über 70 km/h 700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate

Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.

Häufige Fragen zu dieser Messstelle

Gilt die Messung bei Großdeuben als innerorts, weil ein Ortsname genannt wird?

Nein. Die Messstelle liegt auf der A 72, und Autobahnen werden im Bußgeldkatalog als außerorts behandelt. Der benachbarte Ortsname dient nur der Lagebeschreibung.

Ich habe nur einen Anhörungsbogen erhalten – muss ich reagieren?

Ihre Angaben zur Person müssen Sie machen, zur Sache nicht. Der Anhörungsbogen ist noch kein Bußgeldbescheid; die Zwei-Wochen-Einspruchsfrist beginnt erst mit Zustellung eines Bescheids.

Kann ich den Fall auch bearbeiten lassen, wenn ich weit von der A 72 entfernt wohne?

Ja, ein Bußgeldverfahren kann vollständig aus der Ferne geführt werden. Unterlagen und Abstimmung laufen digital oder telefonisch, die Vertretung gegenüber der Behörde übernimmt der Anwalt.

Weitere Messstellen: Sachsen

Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel


Wurden Sie an dieser Messstelle geblitzt?

Lassen Sie Bußgeldbescheid und Messung prüfen, bevor Sie zahlen: Über das Formular am Ende dieses Beitrags stellen Sie in zwei Minuten eine unverbindliche Online-Anfrage. Ihre Messstelle ist eine andere? Die Messstellen-Suche hilft weiter.

Ihre kostenlose Ersteinschätzung

Ihr Fall. Genau geprüft.

Geblitzt an dieser Messstelle? Unsere Experten prüfen Ihren Fall individuell und unverbindlich. In nur 2 Minuten Anfrage ausfüllen – wir garantieren Ihnen eine Rückmeldung innerhalb von 24 Stunden.

Was steht in Ihrem Schreiben?

Sie sind unsicher? Steht im Schreiben „Verwarnung“ und ein Betrag bis 55 Euro, ist es in der Regel ein Verwarnungsgeld ohne Punkte. Ob bei einem Bußgeldbescheid oder Anhörungsbogen Punkte drohen, hängt vom vorgeworfenen Verstoß ab. Wenn das unklar ist, bleiben Sie bei „Ich weiß es nicht“.

Einspruch ist grundsätzlich binnen zwei Wochen nach Zustellung möglich. Dieses Formular legt noch keinen Einspruch ein und wahrt keine Frist. Bei kurzer Restfrist rufen Sie uns bitte direkt an.

Sind Sie rechtsschutzversichert?

Das beschleunigt die Deckungsanfrage. Falls gerade zur Hand:

Gut zu wissen: In einzelnen Tarifen ist auch ein rückwirkender Rechtsschutz für ein bereits laufendes Bußgeldverfahren möglich. Ob ein solcher Tarif für Ihren Fall infrage kommt und welche Bedingungen gelten, klären wir im kostenlosen Erstgespräch.

Sollen wir Ihnen das im Erstgespräch zeigen?

Ein Foto Ihres Anhörungsbogens oder Bescheids hilft uns, Ihren Fall einzuordnen. Bis zu 5 Dateien, jeweils maximal 20 MB. JPG, PNG, PDF oder GIF. Sie können Ihre Anfrage auch ohne Datei senden.

Bei einem Verwarnungsgeld raten wir in der Regel zum Bezahlen. Es gibt keine Punkte und kein Fahrverbot. Mit der fristgerechten, vollständigen Zahlung ist die Verwarnung grundsätzlich erledigt. Ein anwaltliches Verfahren würde meist mehr kosten als das Verwarnungsgeld. Wenn Sie trotzdem Zweifel am Vorwurf haben, können Sie die Anfrage senden.

Sicherer SSL-Upload. Ihre Dokumente werden verschlüsselt übertragen.

100 % vertraulich & ohne Risiko. Ihre Anfrage ist vollkommen unverbindlich und löst noch kein Mandat aus. Wir prüfen Ihre Daten streng vertraulich. Sie entscheiden danach in aller Ruhe, ob wir für Sie tätig werden sollen – transparent und ohne Kostenrisiko.

Weitere aktuelle Messstellen-Berichte

Zur Startseite