Sie haben Post wegen einer Geschwindigkeitsmessung auf der BAB 13 zwischen Boblitz und Kittlitz in Fahrtrichtung AS Kittlitz/Dresden erhalten. Entscheidend ist zunächst, welches Schreiben vorliegt: Ein Anhörungsbogen ist noch keine Entscheidung gegen Sie, ein Bußgeldbescheid dagegen setzt eine Frist in Gang – gegen ihn kann binnen zwei Wochen ab Zustellung Einspruch eingelegt werden, und zwar zunächst ohne Begründung.
Praktisch heißt das: Prüfen Sie das Zustelldatum, bevor Sie etwas ausfüllen oder unterschreiben. Angaben zu Ihrer Person müssen Sie machen, Angaben zur Sache nicht. Wer zur Sache schweigt, gilt deshalb nicht als überführt; das Schweigen darf nicht gegen Sie verwendet werden. Über einen Anwalt lässt sich Akteneinsicht nehmen – auch schon, bevor ein Bescheid vorliegt.
Die Messstelle im Überblick
| Straße | BAB 13 (Autobahn) |
|---|---|
| Ort / Abschnitt | zwischen Boblitz und Kittlitz |
| Fahrtrichtung | AS Kittlitz/Dresden |
Die genaue Lage der Messanlage ist uns für diesen Abschnitt nicht bekannt. Maßgeblich sind Messort, Messgerät und Tempolimit, die im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid stehen.
Autobahn heißt außerorts – das wirkt sich auf die Folgen aus
Die BAB 13 ist eine Autobahn, und Autobahnen gelten im Bußgeldkatalog als außerorts. Diese Einordnung ist kein Randdetail: Bei gleicher Überschreitung sind die Regelsätze innerorts höher als außerorts, und auch ein Fahrverbot ist im Regelfall innerorts früher vorgesehen. Für Pkw liegt die Schwelle für ein Regelfahrverbot außerorts bei 41 km/h Überschreitung, innerorts bereits bei 31 km/h. Ob eine andere Straße als innerorts oder außerorts zählt, richtet sich nach der Beschilderung, also nach der Ortstafel – auf der Autobahn erledigt sich diese Frage von selbst.
Wichtig ist außerdem, welcher Wert der Vorwurf ist: Von der gemessenen Geschwindigkeit wird eine Messtoleranz abgezogen, maßgeblich ist erst der Wert danach. Punkte im Fahreignungsregister kommen ab 21 km/h Überschreitung in Betracht – ein Punkt, zwei Punkte dann, wenn ein Regelfahrverbot vorgesehen ist. Wer nur wenig über einer Schwelle liegt, sollte die Berechnung deshalb genau nachvollziehen.
Auf Autobahnen werden Geschwindigkeitsbeschränkungen allgemein durch Beschilderung festgelegt; das kann dauerhaft oder auch nur vorübergehend erfolgen. Welches Limit Ihnen konkret zugrunde gelegt wird, ergibt sich aus dem Vorwurf im Schreiben und aus der Akte – und genau dort lässt sich prüfen, ob die Beschilderung den Vorwurf trägt.
Was in der Akte überprüfbar ist
Ein Vorwurf ist nur so belastbar wie die Unterlagen, auf die er sich stützt. Über einen Anwalt kann Akteneinsicht beantragt werden; geprüft werden können unter anderem die Messung selbst, die Eichung, die Beschilderung und die Zuordnung des Vorwurfs zum Fahrer. Falls ein Messfoto vorliegt, gehört auch dieses zur Prüfung – etwa mit der Frage, ob sich daraus überhaupt eine Person zuordnen lässt.
Erhalten Sie als Halter Post, gilt: Niemand muss sich selbst belasten. Sie sind nicht verpflichtet, sich zur Fahrereigenschaft zu äußern. Ob und wie eine Stellungnahme sinnvoll ist, lässt sich seriös erst beurteilen, wenn der Inhalt der Akte bekannt ist.
Nach Ablauf der Einspruchsfrist wird ein Bußgeldbescheid rechtskräftig. Eine Wiedereinsetzung ist dann nur ausnahmsweise möglich, nämlich wenn die Frist ohne eigenes Verschulden versäumt wurde. Der Ablauf ist also überschaubar: Frist wahren, Akteneinsicht nehmen, anschließend inhaltlich entscheiden.
Fahrverbot, Probezeit und das Verfahren aus der Ferne
Droht ein Fahrverbot, gibt es Gestaltungsmöglichkeiten. Handelt es sich um das erste Fahrverbot – also lag in den zwei Jahren vor der Tat kein rechtskräftiges Fahrverbot vor –, kann der Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst bestimmt werden. In Ausnahmefällen kann von einem Fahrverbot abgesehen werden; dann wird die Geldbuße erhöht. Ob das in Betracht kommt, hängt vom Einzelfall ab, etwa wenn ein Arbeitsplatzverlust droht.
Wer sich in der Probezeit befindet, sollte besonders genau hinsehen: Eine Geschwindigkeitsüberschreitung ab 21 km/h ist eine schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre.
Nach einem Einspruch kann es zu einer Hauptverhandlung beim Amtsgericht kommen. Auf Antrag kann das Gericht unter bestimmten Voraussetzungen vom persönlichen Erscheinen entbinden, und vieles lässt sich schriftlich über den Anwalt abwickeln – eine Anreise ist damit nicht immer nötig, aber auch nicht in jedem Fall entbehrlich. Falls Sie weiter entfernt von der Strecke wohnen, ist das ein Punkt, der früh besprochen werden sollte. Besteht eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, übernimmt diese häufig die Kosten.
Welche Folgen drohen?
Welches Tempolimit bei Ihrer Messung galt, steht im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, gestaffelt nach der Überschreitung nach Abzug der Messtoleranz.
| Überschreitung | außerorts |
|---|---|
| bis 10 km/h | 20 € 0 Punkte |
| 11–15 km/h | 40 € 0 Punkte |
| 16–20 km/h | 60 € 0 Punkte |
| 21–25 km/h | 100 € 1 Punkt |
| 26–30 km/h | 150 € 1 Punkt |
| 31–40 km/h | 200 € 1 Punkt |
| 41–50 km/h | 320 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
| 51–60 km/h | 480 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
| 61–70 km/h | 600 € 2 Punkte Fahrverbot 2 Monate |
| über 70 km/h | 700 € 2 Punkte Fahrverbot 3 Monate |
Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.
Häufige Fragen zu dieser Messstelle
Ich habe nur einen Anhörungsbogen zur Messung auf der BAB 13 bekommen – muss ich ihn ausfüllen?
Angaben zu Ihrer Person sind verpflichtend, Angaben zur Sache nicht. Schweigen zur Sache darf nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden und macht Sie nicht zum Überführten.
Zählt die Stelle zwischen Boblitz und Kittlitz als innerorts oder außerorts?
Die BAB 13 ist eine Autobahn, und Autobahnen gelten im Bußgeldkatalog als außerorts. Bei sonst gleicher Überschreitung sind die Regelsätze dort niedriger als innerorts, und ein Fahrverbot ist erst ab einer höheren Überschreitung vorgesehen.
Wie lange habe ich Zeit, gegen den Bußgeldbescheid vorzugehen?
Der Einspruch ist binnen zwei Wochen ab Zustellung möglich und muss nicht sofort begründet werden. Läuft die Frist ab, wird der Bescheid rechtskräftig; eine Wiedereinsetzung kommt nur ausnahmsweise bei unverschuldeter Fristversäumung in Betracht.
Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel
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