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Messstellen im Fokus

Geblitzt auf der B 42 in Büttelborn, Höhe Zufahrt Kreis-Mülldeponie

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Geblitzt auf der B 42 in Büttelborn, Höhe Zufahrt Kreis-Mülldeponie

Sie sind auf der B 42 in Büttelborn, Höhe Zufahrt Kreis-Mülldeponie, in eine Geschwindigkeitsmessung geraten und haben Post erhalten – einen Anhörungsbogen oder bereits einen Bußgeldbescheid. Entscheidend ist jetzt, welches Schreiben vorliegt, denn davon hängen Frist und Vorgehen ab.

Ein Bußgeldbescheid kann innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung mit dem Einspruch angegriffen werden; eine Begründung muss dabei noch nicht mitgeliefert werden. Der Anhörungsbogen ist dagegen noch keine Entscheidung: Ihre Personalien müssen Sie angeben, zur Sache selbst müssen Sie nichts sagen. Wer schweigt, gilt deshalb nicht als überführt – das Schweigen darf nicht gegen Sie verwendet werden.

Die Messstelle im Überblick

Straße B 42 (Bundesstraße)
Ort / Abschnitt Büttelborn, Höhe Zufahrt Kreis-Mülldeponie
Bundesland Hessen

Bundesstraße: Ob innerorts oder außerorts gilt, entscheidet die Beschilderung

Bei einem Vorwurf auf einer Bundesstraße ist eine der ersten Fragen, ob die Stelle im Bußgeldverfahren als innerorts oder als außerorts behandelt wird. Das ergibt sich nicht aus dem Gefühl beim Fahren und nicht aus der Höhe eines Tempolimits, sondern aus der Beschilderung, konkret aus der Ortstafel. Die Einordnung hat unmittelbar Folgen: Bei gleicher Überschreitung sind die Regelsätze innerorts höher als außerorts.

Ebenso wichtig ist, welches Tempolimit dem Vorwurf zugrunde gelegt wird und ob es an der Stelle, auf die sich der Vorwurf bezieht, durch Verkehrszeichen wirksam angeordnet und erkennbar war. Prüfen lässt sich außerdem, ob die im Bescheid genannte Örtlichkeit mit der Beschilderungslage zusammenpasst – also ob die Angaben zu Straße, Ort und Vorwurf in sich schlüssig sind.

Von der gemessenen Geschwindigkeit wird eine Messtoleranz abgezogen. Maßgeblich für die Bewertung ist allein der Wert nach diesem Abzug. Es lohnt sich daher, im Bescheid nachzusehen, welcher Wert dort als vorwerfbar ausgewiesen ist.

Punkte, Fahrverbot und Probezeit richtig einordnen

Punkte im Fahreignungsregister kommen ab einer Überschreitung von 21 km/h in Betracht: ein Punkt, und zwei Punkte, wenn für den Verstoß ein Regelfahrverbot vorgesehen ist. Steht ein Fahrverbot im Raum, ist die Vier-Monats-Regel wichtig: Beim ersten Fahrverbot – also wenn in den zwei Jahren vor der Tat kein rechtskräftiges Fahrverbot bestand – dürfen Sie den Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst wählen und so in eine passende Zeit legen.

In Ausnahmefällen kann von einem Fahrverbot abgesehen werden; dann wird die Geldbuße erhöht. Ob das in Betracht kommt, hängt vom Einzelfall ab, etwa wenn der Verlust des Arbeitsplatzes droht. Solche Umstände müssen vorgetragen und belegt werden.

Befinden Sie sich noch in der Probezeit, gilt Besonderes: Eine Geschwindigkeitsüberschreitung ab 21 km/h ist eine schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an, und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre.

Akteneinsicht und Verfahren aus der Ferne

Über einen Anwalt kann Akteneinsicht beantragt werden. Erst mit der Akte lässt sich beurteilen, worauf der Vorwurf gestützt wird. Geprüft werden können unter anderem die Messung, die Eichung, die Beschilderung und die Zuordnung zum Fahrer. Falls ein Messfoto vorliegt, gehört auch dessen Auswertung dazu – etwa die Frage, ob die abgebildete Person mit dem Halter oder der angeschriebenen Person übereinstimmt.

Der Ablauf ist überschaubar: Frist sichern, Akteneinsicht nehmen, dann inhaltlich prüfen und entscheiden. Das Verfahren lässt sich vollständig schriftlich und digital führen; falls Sie weiter entfernt von Büttelborn wohnen, ist dafür keine Anreise nötig. Besteht eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, übernimmt sie die Kosten häufig – eine kurze Deckungsanfrage vor dem weiteren Vorgehen schafft Klarheit.

Welche Folgen drohen?

Welches Tempolimit bei Ihrer Messung galt, steht im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, gestaffelt nach der Überschreitung nach Abzug der Messtoleranz.

Ob innerorts oder außerorts gilt, ergibt sich aus der Beschilderung am Messort.

Überschreitung innerorts außerorts
bis 10 km/h 30 €
0 Punkte
20 €
0 Punkte
11–15 km/h 50 €
0 Punkte
40 €
0 Punkte
16–20 km/h 70 €
0 Punkte
60 €
0 Punkte
21–25 km/h 115 €
1 Punkt
100 €
1 Punkt
26–30 km/h 180 €
1 Punkt
150 €
1 Punkt
31–40 km/h 260 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
200 €
1 Punkt
41–50 km/h 400 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
320 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
51–60 km/h 560 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
480 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
61–70 km/h 700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate
600 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
über 70 km/h 800 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate
700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate

Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.

Häufige Fragen zu dieser Messstelle

Ich habe nur einen Anhörungsbogen zur B 42 in Büttelborn erhalten – muss ich etwas ausfüllen?

Angaben zu Ihrer Person sind verpflichtend, Angaben zur Sache nicht. Schweigen zur Sache darf nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden und ersetzt keinen Nachweis der Fahrereigenschaft.

Wird der Vorwurf hier nach den Sätzen für innerorts oder außerorts bewertet?

Das richtet sich nach der Beschilderung, also danach, ob die Stelle innerhalb oder außerhalb der Ortstafel liegt. Da die Regelsätze innerorts bei gleicher Überschreitung höher ausfallen, ist diese Einordnung ein sinnvoller Prüfpunkt.

Wie viel Zeit habe ich nach dem Bußgeldbescheid?

Der Einspruch ist innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung möglich und muss zunächst nicht begründet werden. Die Begründung kann nach der Akteneinsicht folgen.

Weitere Messstellen: Hessen

Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel


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Was steht in Ihrem Schreiben?

Sie sind unsicher? Steht im Schreiben „Verwarnung“ und ein Betrag bis 55 Euro, ist es in der Regel ein Verwarnungsgeld ohne Punkte. Ob bei einem Bußgeldbescheid oder Anhörungsbogen Punkte drohen, hängt vom vorgeworfenen Verstoß ab. Wenn das unklar ist, bleiben Sie bei „Ich weiß es nicht“.

Einspruch ist grundsätzlich binnen zwei Wochen nach Zustellung möglich. Dieses Formular legt noch keinen Einspruch ein und wahrt keine Frist. Bei kurzer Restfrist rufen Sie uns bitte direkt an.

Sind Sie rechtsschutzversichert?

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Gut zu wissen: In einzelnen Tarifen ist auch ein rückwirkender Rechtsschutz für ein bereits laufendes Bußgeldverfahren möglich. Ob ein solcher Tarif für Ihren Fall infrage kommt und welche Bedingungen gelten, klären wir im kostenlosen Erstgespräch.

Sollen wir Ihnen das im Erstgespräch zeigen?

Ein Foto Ihres Anhörungsbogens oder Bescheids hilft uns, Ihren Fall einzuordnen. Bis zu 5 Dateien, jeweils maximal 20 MB. JPG, PNG, PDF oder GIF. Sie können Ihre Anfrage auch ohne Datei senden.

Bei einem Verwarnungsgeld raten wir in der Regel zum Bezahlen. Es gibt keine Punkte und kein Fahrverbot. Mit der fristgerechten, vollständigen Zahlung ist die Verwarnung grundsätzlich erledigt. Ein anwaltliches Verfahren würde meist mehr kosten als das Verwarnungsgeld. Wenn Sie trotzdem Zweifel am Vorwurf haben, können Sie die Anfrage senden.

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