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Geblitzt auf der B 290 Höhe Säufzerwäldchen in Bad Mergentheim

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Geblitzt auf der B 290 Höhe Säufzerwäldchen in Bad Mergentheim

An der B 290 Höhe Säufzerwäldchen in Bad Mergentheim wird mit einer stationären Anlage gemessen; zulässig sind dort 50 km/h, betroffen ist die Fahrtrichtung Bad Mergentheim oder Edelfingen. Wenn Sie deshalb Post erhalten haben, geht es zunächst nur um zwei Dinge: welche Geschwindigkeit nach Abzug der Messtoleranz übrig bleibt und welche Frist gerade läuft.

Ein Anhörungsbogen ist noch keine Entscheidung gegen Sie. Liegt dagegen schon ein Bußgeldbescheid vor, können Sie innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Einspruch einlegen – eine Begründung muss dabei noch nicht mitgeliefert werden. Der gewonnene Zeitraum lässt sich für Akteneinsicht über einen Anwalt und die Prüfung der Messung nutzen.

Die Messstelle im Überblick

Straße B 290 (Bundesstraße)
Ort / Abschnitt Bad Mergentheim, Höhe Säufzerwäldchen
Fahrtrichtung Bad Mergentheim oder Edelfingen
Bundesland Baden-Württemberg
Art der Messung Stationärer Blitzer
Messgerät Poliscan Speed
Zulässige Höchstgeschwindigkeit 50 km/h

50 km/h an einer Bundesstraße: warum die Einordnung zählt

Bei einem Tempolimit von 50 km/h können schon zweistellige Überschreitungen spürbare Folgen haben. Entscheidend ist dabei nicht der Rohwert auf dem Messprotokoll, sondern die Geschwindigkeit nach Abzug der Messtoleranz. Erst dieser Wert wird der Bewertung zugrunde gelegt.

Wichtig ist außerdem, ob die Stelle rechtlich als innerorts oder außerorts gilt. Das richtet sich nicht nach der Höhe des Limits, sondern nach der Beschilderung, also nach der Ortstafel. Innerorts sind die Regelsätze bei derselben Überschreitung höher als außerorts – eine falsche Einordnung im Bescheid kann sich deshalb unmittelbar auf Geldbuße, Punkte und ein etwaiges Fahrverbot auswirken. Ein Blick in die Akte zeigt, von welcher Einordnung und von welchem angeordneten Limit die Behörde ausgegangen ist und ob die Beschilderung dazu passt.

Ab 21 km/h Überschreitung kommt ein Punkt im Fahreignungsregister hinzu; zwei Punkte werden eingetragen, wenn für die Überschreitung ein Regelfahrverbot vorgesehen ist. Auch deshalb lohnt die genaue Betrachtung des Grenzbereichs zwischen zwei Stufen.

Stationäre Messung: was sich überprüfen lässt

Dass an dieser Stelle stationär gemessen wird, bedeutet nicht, dass jede Messung ohne weiteres verwertbar ist. Über einen Anwalt kann Akteneinsicht beantragt werden. Geprüft werden dann unter anderem die Messung selbst und ihre Dokumentation, die gültige Eichung des eingesetzten Geräts, die Beschilderung und deren Zuordnung zur gemessenen Fahrtrichtung sowie die Frage, ob die Tat dem oder der Betroffenen als Fahrer zugeordnet werden kann.

Gerade die Fahrerfrage ist ein eigener Punkt: Die Post erreicht zunächst die auf das Fahrzeug eingetragene Person. Angaben zur Person müssen Sie machen, Angaben zur Sache nicht. Wer zur Sache schweigt, gilt deshalb nicht als überführt; das Schweigen darf nicht zu Ihrem Nachteil verwertet werden. Falls ein Messfoto zur Akte genommen wurde, lässt sich im Rahmen der Akteneinsicht beurteilen, was daraus tatsächlich hervorgeht.

Hilfreich ist, vorher zu klären, ob eine Verkehrsrechtsschutzversicherung besteht – diese übernimmt häufig die Kosten der Verteidigung im Bußgeldverfahren.

Fahrverbot, Probezeit und Verfahren aus der Ferne

Droht ein Fahrverbot, gibt es zwei Ansatzpunkte. Zum einen kann bei einem ersten Fahrverbot – also wenn in den zwei Jahren vor der Tat kein rechtskräftiges Fahrverbot bestand – der Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst bestimmt werden, was eine Abstimmung mit Urlaub oder Arbeitszeiten erlaubt. Zum anderen kann in Ausnahmefällen von einem Fahrverbot abgesehen werden; dann wird die Geldbuße erhöht. Ob das in Betracht kommt, hängt vom Einzelfall ab, etwa wenn der Arbeitsplatz konkret gefährdet wäre.

Wer noch in der Probezeit fährt, sollte besonders genau hinsehen: Eine Geschwindigkeitsüberschreitung ab 21 km/h ist eine schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre.

Falls Sie nicht in der Nähe von Bad Mergentheim wohnen, ist das für die Verteidigung kein Hindernis: Unterlagen, Akteneinsicht und Korrespondenz lassen sich vollständig aus der Ferne abwickeln, ein persönlicher Termin vor Ort ist dafür nicht erforderlich.

Welche Folgen drohen?

An dieser Stelle gilt Tempo 50. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, bezogen auf die vorgeworfene Geschwindigkeit nach Abzug der Messtoleranz.

Ob innerorts oder außerorts gilt, ergibt sich aus der Beschilderung am Messort.

Überschreitung vorgeworfene Geschwindigkeit innerorts außerorts
bis 10 km/h 51–60 km/h 30 €
0 Punkte
20 €
0 Punkte
11–15 km/h 61–65 km/h 50 €
0 Punkte
40 €
0 Punkte
16–20 km/h 66–70 km/h 70 €
0 Punkte
60 €
0 Punkte
21–25 km/h 71–75 km/h 115 €
1 Punkt
100 €
1 Punkt
26–30 km/h 76–80 km/h 180 €
1 Punkt
150 €
1 Punkt
31–40 km/h 81–90 km/h 260 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
200 €
1 Punkt
41–50 km/h 91–100 km/h 400 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
320 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
51–60 km/h 101–110 km/h 560 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
480 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
61–70 km/h 111–120 km/h 700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate
600 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
über 70 km/h 121 und mehr km/h 800 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate
700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate

Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.

Das Messgerät an dieser Stelle: PoliScan

So misst PoliScan

PoliScan ist eine Gerätefamilie des Wiesbadener Herstellers Vitronic (laut PTB-Liste: Vitronic Machine Vision GmbH). Die Geräte messen mit einem scannenden Laser (LIDAR), der kurze Impulse fächerförmig über mehrere Fahrstreifen sendet. Nach der Beschreibung der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) tastet das Gerät die Fahrbahn horizontal ab, berechnet aus der Laufzeit für jeden reflektierten Impuls eine Raumkoordinate, verfolgt die Fahrzeuge als Modellobjekte („Tracking“) und ermittelt aus deren Positionsänderung die Geschwindigkeit. Bei PoliScan Speed liegt der Messbereich nach der Zulassung zwischen 50 und 20 Metern vor dem Gerät. Aktuelles Modell ist der PoliScan FM1, auch als kombinierte Geschwindigkeits- und Rotlichtanlage.

PoliScan wird mobil auf Stativ oder im Fahrzeug, in Anhängern („Enforcement Trailer“, nach Herstellerangaben bis zu 30 Tage autark) und stationär in festen Gehäusen bzw. Säulen eingesetzt. Welche Variante gemessen hat, zeigt die Akte.

Standardisiertes Messverfahren

Die obergerichtliche Rechtsprechung behandelt die Messung mit PoliScan Speed als standardisiertes Messverfahren. Für den PoliScan FM1 gilt dasselbe; auch die höchstrichterliche Rechtsprechung legt das zugrunde. Das Gericht prüft die Messung also nur bei konkreten Anhaltspunkten für einen Fehler (näher hier).

Was wir in der Akte prüfen

  • Auswerterahmen (Auswertehilfe): Bei PoliScan wird das Beweisfoto erst aufgenommen, nachdem das Fahrzeug den Messbereich durchfahren hat. Welchem Fahrzeug der Messwert gehört, zeigt ein ins Foto eingeblendeter Auswerterahmen. Nach der Gebrauchsanweisung, wie sie in der Fachliteratur wiedergegeben wird, muss sich z.B. bei einer Frontmessung das Kennzeichen oder ein Vorderrad zumindest teilweise im Rahmen befinden, die Unterkante des Rahmens muss unterhalb der Räder liegen, und im Rahmen dürfen keine Teile anderer Fahrzeuge in gleicher Fahrtrichtung zu sehen sein. Das lässt sich am Foto prüfen.
  • Falldatei: Jede Messung wird als verschlüsselte, signierte Datei gespeichert. Für ein Sachverständigengutachten braucht die Verteidigung sie in lesbarer Form einschließlich der erforderlichen Schlüssel („Token“) bzw. Passwörter.
  • Messreihe und Zusatzdaten: Soweit vorhanden, können die Messreihe des Tattages und Statistikdaten angefordert werden. Welche Daten das Gerät speichert, hängt von Variante und Softwarestand ab: Nach der Rechtsprechung enthielt die Falldatei beim FM1 mit Softwareversion 4.4.5 noch Zeitwerte zu Positionspunkten, mit Version 4.4.9 nur noch wenige Positionswerte ohne eigene Zeitstempel und keine Rohmessdaten.
  • Besonderheiten bei Anhängern: Bei Messungen aus einem Enforcement Trailer ist zu prüfen, ob die Zulassungs- und Gebrauchsvorgaben für diese Einsatzform eingehalten sind.
  • Eichschein, Softwareversion, Gebrauchsanweisung: Passt die Gebrauchsanweisung zur eingesetzten Softwareversion? War das Gerät zur Tatzeit gültig geeicht?
  • Messprotokoll: bei mobilen Messungen u.a. Standort, Untergrund und Einrichtung.
  • Schulungsnachweis des Messpersonals.

Rohmessdaten

Ob PoliScan die Daten speichern muss, aus denen der Messwert berechnet wird, war lange umstritten. Nach der aktuellen höchstrichterlichen Rechtsprechung – ergangen zu einem PoliScan FM1 – führt die fehlende Speicherung solcher Rohmessdaten nicht zu einem Verwertungsverbot. Vorhandene Daten können aber angefordert und ausgewertet werden; konkrete Einwände – etwa zur Zuordnung, Bedienung oder Eichung – bleiben möglich. Einzelheiten hier.

Ob sich aus Ihrer Akte konkrete Ansatzpunkte ergeben, lässt sich erst nach Akteneinsicht beurteilen.

Mehr zum PoliScan, einschließlich aller Messstellen mit diesem Gerät: PoliScan – Messgerät im Überblick.

Häufige Fragen zu dieser Messstelle

Ich war auf der B 290 am Säufzerwäldchen unterwegs – gilt dort innerorts oder außerorts?

Das lässt sich nicht aus dem Tempolimit von 50 km/h ableiten, sondern hängt allein von der Beschilderung, also der Ortstafel, ab. Die Einordnung ist wichtig, weil innerorts bei gleicher Überschreitung höhere Regelsätze gelten.

Muss ich im Anhörungsbogen angeben, wer gefahren ist?

Angaben zu Ihrer Person sind verpflichtend, Angaben zur Sache nicht. Schweigen Sie zur Sache, darf Ihnen das nicht zum Nachteil ausgelegt werden, und Sie gelten dadurch nicht als überführt.

Wie lange habe ich Zeit, gegen den Bußgeldbescheid vorzugehen?

Zwei Wochen ab Zustellung. Der Einspruch kann zunächst ohne Begründung eingelegt werden; die inhaltliche Prüfung erfolgt anschließend nach Akteneinsicht.

Weitere Messstellen: Baden-Württemberg

Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel


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