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Messstellen im Fokus

Geblitzt auf der B 191 bei Parchim, km 10,440, Richtung Ludwigslust

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Geblitzt auf der B 191 bei Parchim, km 10,440, Richtung Ludwigslust

An dieser Stelle der B 191 bei Parchim wird die Geschwindigkeit in Fahrtrichtung Ludwigslust bei km 10,440 stationär überwacht. Zulässig sind dort 50 km/h. Wer schneller unterwegs war, erhält in der Regel zunächst Post – entweder einen Anhörungsbogen oder direkt einen Bußgeldbescheid.

Entscheidend ist jetzt vor allem, welches Schreiben vorliegt. Bei einem Bußgeldbescheid läuft ab Zustellung eine Frist von zwei Wochen für den Einspruch, der zunächst nicht begründet werden muss. Ein Anhörungsbogen ist dagegen noch keine Entscheidung: Angaben zur Person sind verpflichtend, Angaben zur Sache nicht. Über einen Anwalt lässt sich zudem Akteneinsicht beantragen, um Messung, Eichung, Beschilderung und die Zuordnung zum Fahrer zu prüfen.

Die Messstelle im Überblick

Straße B 191 (Bundesstraße)
Ort / Abschnitt Parchim
Fahrtrichtung Ludwigslust
Bundesland Mecklenburg-Vorpommern
Art der Messung Stationärer Blitzer
Messgerät Poliscan Speed
Zulässige Höchstgeschwindigkeit 50 km/h

Tempo 50 auf einer Bundesstraße – warum die Einordnung zählt

Für die Höhe der Geldbuße, für Punkte und für ein möglicherweise vorgesehenes Fahrverbot kommt es nicht allein auf die Überschreitung an, sondern auch darauf, ob die Stelle als innerorts oder außerorts gilt. Diese Einordnung ergibt sich nicht aus der Höhe des Tempolimits, sondern aus der Beschilderung, also daraus, ob die Messstelle innerhalb der durch Ortstafeln begrenzten Strecke liegt. Bei gleicher Überschreitung sind die Regelsätze innerorts höher als außerorts. Auf einer Bundesstraße wie der B 191 kann daher ein Blick in die Akte und auf die Beschilderungssituation den rechtlichen Rahmen des Vorwurfs deutlich verändern.

Hinzu kommt: Ein Tempolimit von 50 km/h muss ordnungsgemäß angeordnet und für die Fahrerin oder den Fahrer erkennbar ausgewiesen sein. Zur Prüfung gehört deshalb regelmäßig auch die Frage, welches Limit an der konkreten Messstelle in Fahrtrichtung Ludwigslust gültig und wie es beschildert war. Von der gemessenen Geschwindigkeit ist außerdem eine Messtoleranz abzuziehen; maßgeblich für die Sanktion ist erst der Wert danach. Gerade an der Grenze zu einer höheren Bußgeldstufe kann das über Punkte oder ein Fahrverbot entscheiden.

Stationäre Messung: Was sich überprüfen lässt

Dass an dieser Stelle stationär gemessen wird, bedeutet nicht, dass das Messergebnis ungeprüft hinzunehmen ist. Eine Messanlage muss gültig geeicht sein und entsprechend den Vorgaben für das eingesetzte Gerät betrieben werden. Über die Akteneinsicht lassen sich unter anderem der Eichnachweis, die Messreihe und die Dokumentation zur Messung einsehen. Ebenso gehört die Zuordnung zum Fahrer zu den typischen Prüfpunkten: Falls ein Messfoto vorliegt, kommt es darauf an, ob sich die abgebildete Person überhaupt eindeutig identifizieren lässt.

Bekommt der Fahrzeughalter das Schreiben, ist er nicht verpflichtet, sich zum Vorwurf selbst zu äußern. Wer zur Sache schweigt, gilt deshalb nicht als überführt; das Schweigen darf nicht zum Nachteil gewertet werden. Vorschnelle Angaben in einem Anhörungsbogen lassen sich später kaum zurücknehmen – deshalb ist es sinnvoll, zuerst den Akteninhalt zu kennen und dann zu entscheiden.

Punkte, Fahrverbot und Probezeit

Punkte im Fahreignungsregister werden ab einer Überschreitung von 21 km/h eingetragen – ein Punkt, und zwei Punkte, wenn für den Verstoß ein Regelfahrverbot vorgesehen ist. Ist ein Fahrverbot Thema und bestand in den zwei Jahren vor der Tat kein rechtskräftiges Fahrverbot, darf der Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst gewählt werden. In Ausnahmefällen kann von einem Fahrverbot abgesehen werden, wobei dann die Geldbuße erhöht wird; ob das in Betracht kommt, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab, etwa wenn der Arbeitsplatz konkret bedroht ist.

Wer noch in der Probezeit fährt, sollte besonders genau hinsehen: Ein Geschwindigkeitsverstoß ab 21 km/h ist eine schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre.

Das Verfahren lässt sich vollständig schriftlich führen – falls Sie weiter von Parchim entfernt wohnen, ist eine persönliche Anreise für die Verteidigung zunächst nicht erforderlich. Besteht eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, übernimmt sie die Kosten häufig; eine Deckungsanfrage vorab schafft Klarheit.

Welche Folgen drohen?

An dieser Stelle gilt Tempo 50. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, bezogen auf die vorgeworfene Geschwindigkeit nach Abzug der Messtoleranz.

Ob innerorts oder außerorts gilt, ergibt sich aus der Beschilderung am Messort.

Überschreitung vorgeworfene Geschwindigkeit innerorts außerorts
bis 10 km/h 51–60 km/h 30 €
0 Punkte
20 €
0 Punkte
11–15 km/h 61–65 km/h 50 €
0 Punkte
40 €
0 Punkte
16–20 km/h 66–70 km/h 70 €
0 Punkte
60 €
0 Punkte
21–25 km/h 71–75 km/h 115 €
1 Punkt
100 €
1 Punkt
26–30 km/h 76–80 km/h 180 €
1 Punkt
150 €
1 Punkt
31–40 km/h 81–90 km/h 260 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
200 €
1 Punkt
41–50 km/h 91–100 km/h 400 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
320 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
51–60 km/h 101–110 km/h 560 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
480 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
61–70 km/h 111–120 km/h 700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate
600 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
über 70 km/h 121 und mehr km/h 800 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate
700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate

Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.

Das Messgerät an dieser Stelle: PoliScan

So misst PoliScan

PoliScan ist eine Gerätefamilie des Wiesbadener Herstellers Vitronic (laut PTB-Liste: Vitronic Machine Vision GmbH). Die Geräte messen mit einem scannenden Laser (LIDAR), der kurze Impulse fächerförmig über mehrere Fahrstreifen sendet. Nach der Beschreibung der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) tastet das Gerät die Fahrbahn horizontal ab, berechnet aus der Laufzeit für jeden reflektierten Impuls eine Raumkoordinate, verfolgt die Fahrzeuge als Modellobjekte („Tracking“) und ermittelt aus deren Positionsänderung die Geschwindigkeit. Bei PoliScan Speed liegt der Messbereich nach der Zulassung zwischen 50 und 20 Metern vor dem Gerät. Aktuelles Modell ist der PoliScan FM1, auch als kombinierte Geschwindigkeits- und Rotlichtanlage.

PoliScan wird mobil auf Stativ oder im Fahrzeug, in Anhängern („Enforcement Trailer“, nach Herstellerangaben bis zu 30 Tage autark) und stationär in festen Gehäusen bzw. Säulen eingesetzt. Welche Variante gemessen hat, zeigt die Akte.

Standardisiertes Messverfahren

Die obergerichtliche Rechtsprechung behandelt die Messung mit PoliScan Speed als standardisiertes Messverfahren. Für den PoliScan FM1 gilt dasselbe; auch die höchstrichterliche Rechtsprechung legt das zugrunde. Das Gericht prüft die Messung also nur bei konkreten Anhaltspunkten für einen Fehler (näher hier).

Was wir in der Akte prüfen

  • Auswerterahmen (Auswertehilfe): Bei PoliScan wird das Beweisfoto erst aufgenommen, nachdem das Fahrzeug den Messbereich durchfahren hat. Welchem Fahrzeug der Messwert gehört, zeigt ein ins Foto eingeblendeter Auswerterahmen. Nach der Gebrauchsanweisung, wie sie in der Fachliteratur wiedergegeben wird, muss sich z.B. bei einer Frontmessung das Kennzeichen oder ein Vorderrad zumindest teilweise im Rahmen befinden, die Unterkante des Rahmens muss unterhalb der Räder liegen, und im Rahmen dürfen keine Teile anderer Fahrzeuge in gleicher Fahrtrichtung zu sehen sein. Das lässt sich am Foto prüfen.
  • Falldatei: Jede Messung wird als verschlüsselte, signierte Datei gespeichert. Für ein Sachverständigengutachten braucht die Verteidigung sie in lesbarer Form einschließlich der erforderlichen Schlüssel („Token“) bzw. Passwörter.
  • Messreihe und Zusatzdaten: Soweit vorhanden, können die Messreihe des Tattages und Statistikdaten angefordert werden. Welche Daten das Gerät speichert, hängt von Variante und Softwarestand ab: Nach der Rechtsprechung enthielt die Falldatei beim FM1 mit Softwareversion 4.4.5 noch Zeitwerte zu Positionspunkten, mit Version 4.4.9 nur noch wenige Positionswerte ohne eigene Zeitstempel und keine Rohmessdaten.
  • Besonderheiten bei Anhängern: Bei Messungen aus einem Enforcement Trailer ist zu prüfen, ob die Zulassungs- und Gebrauchsvorgaben für diese Einsatzform eingehalten sind.
  • Eichschein, Softwareversion, Gebrauchsanweisung: Passt die Gebrauchsanweisung zur eingesetzten Softwareversion? War das Gerät zur Tatzeit gültig geeicht?
  • Messprotokoll: bei mobilen Messungen u.a. Standort, Untergrund und Einrichtung.
  • Schulungsnachweis des Messpersonals.

Rohmessdaten

Ob PoliScan die Daten speichern muss, aus denen der Messwert berechnet wird, war lange umstritten. Nach der aktuellen höchstrichterlichen Rechtsprechung – ergangen zu einem PoliScan FM1 – führt die fehlende Speicherung solcher Rohmessdaten nicht zu einem Verwertungsverbot. Vorhandene Daten können aber angefordert und ausgewertet werden; konkrete Einwände – etwa zur Zuordnung, Bedienung oder Eichung – bleiben möglich. Einzelheiten hier.

Ob sich aus Ihrer Akte konkrete Ansatzpunkte ergeben, lässt sich erst nach Akteneinsicht beurteilen.

Mehr zum PoliScan, einschließlich aller Messstellen mit diesem Gerät: PoliScan – Messgerät im Überblick.

Häufige Fragen zu dieser Messstelle

Wie schnell darf ich auf der B 191 bei Parchim an dieser Messstelle fahren?

An der Messstelle bei km 10,440 in Fahrtrichtung Ludwigslust gilt ein Tempolimit von 50 km/h. Maßgeblich ist stets die Beschilderung vor Ort.

Ich habe nur einen Anhörungsbogen erhalten – muss ich angeben, wer gefahren ist?

Zu Ihrer Person müssen Sie Angaben machen, zur Sache nicht. Schweigen zum Vorwurf darf nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden.

Lohnt sich bei einer stationären Messung überhaupt eine Prüfung?

Ja, denn auch stationäre Anlagen müssen geeicht und ordnungsgemäß betrieben sein. Über die Akteneinsicht lassen sich Messung, Eichung, Beschilderung und die Zuordnung zum Fahrer überprüfen.

Weitere Messstellen: Mecklenburg-Vorpommern

Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel


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Einspruch ist grundsätzlich binnen zwei Wochen nach Zustellung möglich. Dieses Formular legt noch keinen Einspruch ein und wahrt keine Frist. Bei kurzer Restfrist rufen Sie uns bitte direkt an.

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