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Messstellen im Fokus

Geblitzt auf der B 178 bei Oberruppersdorf (km 1,648)

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Geblitzt auf der B 178 bei Oberruppersdorf (km 1,648)

Sie wurden auf der B 178 bei Oberruppersdorf im Bereich km 1,648 geblitzt und halten nun Post in der Hand? Dann geht es zunächst um zwei Fragen: Was ist Ihnen genau vorgeworfen – und bis wann müssen Sie reagieren?

Ein Anhörungsbogen ist noch keine Entscheidung gegen Sie. Er dient der Behörde dazu, den Sachverhalt aufzuklären. Liegt dagegen schon ein Bußgeldbescheid vor, läuft ab der Zustellung eine Frist von zwei Wochen, innerhalb derer Einspruch eingelegt werden kann. Eine Begründung muss der Einspruch nicht enthalten – sie kann nachgereicht werden, wenn der Akteninhalt bekannt ist.

Die Messstelle im Überblick

Straße B 178 (Bundesstraße)
Ort / Abschnitt Oberruppersdorf
Bundesland Sachsen

B 178 bei Oberruppersdorf: innerorts oder außerorts entscheidet mit

Ob eine Messstelle als innerorts oder außerorts gilt, hängt allein von der Beschilderung ab, also von der Ortstafel. Bundesstraßen verlaufen streckenweise durch Ortsdurchfahrten und streckenweise außerhalb – deshalb lässt sich diese Einordnung nicht am Straßentyp und auch nicht an einem Zahlenwert im Bescheid ablesen.

Die Unterscheidung hat handfeste Folgen. Bei gleicher Überschreitung sind die Regelsätze innerorts höher als außerorts. Auch ein Fahrverbot ist innerorts früher vorgesehen: Für Pkw greift der Regelfall innerorts ab 31 km/h Überschreitung, außerorts erst ab 41 km/h. Punkte im Fahreignungsregister kommen ab 21 km/h hinzu – ein Punkt, und zwei Punkte dann, wenn zugleich ein Regelfahrverbot vorgesehen ist.

Maßgeblich ist dabei nicht der Wert, der im Gerät angezeigt wurde, sondern der Wert nach Abzug der Messtoleranz. Gerade in Grenzbereichen kann sich daraus eine andere Einstufung ergeben, als es auf den ersten Blick wirkt. Ein Blick auf die Berechnung im Bescheid lohnt sich deshalb immer.

Akteneinsicht: was sich an einer solchen Messstelle prüfen lässt

Über einen Anwalt kann Akteneinsicht genommen werden – und zwar nicht erst nach einem Bescheid, sondern bereits im Anhörungsstadium. Erst dann ist erkennbar, worauf der Vorwurf tatsächlich gestützt wird.

Geprüft werden können unter anderem die Messung selbst, die Eichung des eingesetzten Geräts, die Beschilderung an der betreffenden Stelle sowie die Frage, ob die Person am Steuer überhaupt zweifelsfrei zugeordnet ist. Falls ein Messfoto zur Akte genommen wurde, gehört auch dessen Auswertung dazu.

Der Ablauf ist überschaubar: Frist im Blick behalten, Akteneinsicht beantragen, Unterlagen auswerten, dann entscheiden, ob und mit welcher Begründung das Verfahren weitergeführt wird. Wichtig ist die Reihenfolge – denn nach Ablauf der Einspruchsfrist wird der Bescheid rechtskräftig. Eine Wiedereinsetzung kommt nur ausnahmsweise in Betracht, wenn die Frist ohne eigenes Verschulden versäumt wurde.

Fahrverbot, Probezeit und die Frage der Anreise

Droht ein Fahrverbot, gibt es zwei Ansatzpunkte. Zum einen kann bei einem ersten Fahrverbot – also wenn in den zwei Jahren vor der Tat kein rechtskräftiges Fahrverbot bestand – der Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst gelegt werden. Zum anderen kann in Ausnahmefällen ganz davon abgesehen werden, etwa wenn der Arbeitsplatz konkret gefährdet ist; die Geldbuße wird dann erhöht. Ob das trägt, entscheidet der Einzelfall und muss belegt vorgetragen werden.

Befinden Sie sich noch in der Probezeit, ist eine Überschreitung ab 21 km/h eine schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Entscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre.

Nach einem Einspruch kann es zur Hauptverhandlung beim Amtsgericht kommen. Auf Antrag kann das Gericht unter bestimmten Voraussetzungen vom persönlichen Erscheinen entbinden, und vieles lässt sich schriftlich über den Anwalt abwickeln – garantiert ist eine Verhandlung ohne Ihre Anwesenheit aber nicht. Falls Sie weiter von Oberruppersdorf entfernt wohnen, sollte dieser Punkt früh mitbedacht werden. Besteht eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, übernimmt sie die Kosten häufig.

Welche Folgen drohen?

Welches Tempolimit bei Ihrer Messung galt, steht im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, gestaffelt nach der Überschreitung nach Abzug der Messtoleranz.

Ob innerorts oder außerorts gilt, ergibt sich aus der Beschilderung am Messort.

Überschreitung innerorts außerorts
bis 10 km/h 30 €
0 Punkte
20 €
0 Punkte
11–15 km/h 50 €
0 Punkte
40 €
0 Punkte
16–20 km/h 70 €
0 Punkte
60 €
0 Punkte
21–25 km/h 115 €
1 Punkt
100 €
1 Punkt
26–30 km/h 180 €
1 Punkt
150 €
1 Punkt
31–40 km/h 260 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
200 €
1 Punkt
41–50 km/h 400 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
320 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
51–60 km/h 560 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
480 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
61–70 km/h 700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate
600 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
über 70 km/h 800 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate
700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate

Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.

Häufige Fragen zu dieser Messstelle

Ich habe nur einen Anhörungsbogen zur B 178 erhalten – muss ich etwas ausfüllen?

Angaben zu Ihrer Person müssen Sie machen, Angaben zur Sache nicht. Wer zur Sache schweigt, gilt deshalb nicht als überführt; das Schweigen darf nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden.

Wie viel Zeit habe ich nach einem Bußgeldbescheid?

Der Einspruch ist binnen zwei Wochen ab Zustellung möglich und muss zunächst nicht begründet werden. Läuft die Frist ab, wird der Bescheid rechtskräftig; eine Wiedereinsetzung gibt es nur ausnahmsweise bei unverschuldeter Fristversäumung.

Zählt die Stelle bei Oberruppersdorf als innerorts oder außerorts?

Das richtet sich ausschließlich nach der Beschilderung, also nach der Ortstafel, und nicht nach dem Straßentyp. Welche Einordnung die Behörde zugrunde gelegt hat, ergibt sich aus dem Bescheid und lässt sich über die Akteneinsicht überprüfen.

Weitere Messstellen: Sachsen

Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel


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Sie sind unsicher? Steht im Schreiben „Verwarnung“ und ein Betrag bis 55 Euro, ist es in der Regel ein Verwarnungsgeld ohne Punkte. Ob bei einem Bußgeldbescheid oder Anhörungsbogen Punkte drohen, hängt vom vorgeworfenen Verstoß ab. Wenn das unklar ist, bleiben Sie bei „Ich weiß es nicht“.

Einspruch ist grundsätzlich binnen zwei Wochen nach Zustellung möglich. Dieses Formular legt noch keinen Einspruch ein und wahrt keine Frist. Bei kurzer Restfrist rufen Sie uns bitte direkt an.

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Bei einem Verwarnungsgeld raten wir in der Regel zum Bezahlen. Es gibt keine Punkte und kein Fahrverbot. Mit der fristgerechten, vollständigen Zahlung ist die Verwarnung grundsätzlich erledigt. Ein anwaltliches Verfahren würde meist mehr kosten als das Verwarnungsgeld. Wenn Sie trotzdem Zweifel am Vorwurf haben, können Sie die Anfrage senden.

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