Sie sind auf der B 169 in Fahrtrichtung Plessa gemessen worden und haben Post erhalten – einen Anhörungsbogen oder bereits einen Bußgeldbescheid. Auf dieser Seite erfahren Sie, was die beiden Schreiben unterscheidet, welche Frist für Sie läuft und an welchen Punkten sich eine Geschwindigkeitsmessung überprüfen lässt.
Wichtig ist zunächst der Zeitrahmen: Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Einspruch einlegen, und zwar zunächst ohne jede Begründung. Diese Zeit reicht in der Regel aus, um über einen Anwalt Akteneinsicht zu beantragen und erst danach zu entscheiden, ob und mit welchen Argumenten das Verfahren weitergeführt wird.
Die Messstelle im Überblick
| Straße | B 169 (Bundesstraße) |
|---|---|
| Fahrtrichtung | Plessa |
Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid – was liegt Ihnen vor?
Ein Anhörungsbogen ist noch keine Entscheidung gegen Sie. Er dient dazu, den Vorwurf mitzuteilen und Ihnen Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Verpflichtet sind Sie dabei nur zu den Angaben über Ihre Person, also etwa Name und Anschrift. Zur Sache selbst müssen Sie nichts sagen. Wer schweigt, gilt deshalb nicht als überführt; das Schweigen darf nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden. Auch als Halter, der angeschrieben wird, müssen Sie sich nicht selbst belasten.
Erst der Bußgeldbescheid ist die Entscheidung, gegen die Sie sich mit dem Einspruch wenden. Läuft die Zwei-Wochen-Frist ab, ohne dass Einspruch eingeht, wird der Bescheid rechtskräftig. Eine Wiedereinsetzung kommt nur ausnahmsweise in Betracht, nämlich wenn Sie die Frist ohne eigenes Verschulden versäumt haben. Deshalb sollten Sie den Tag der Zustellung und den auf dem Umschlag vermerkten Zustellzeitpunkt aufbewahren.
Nach einem Einspruch kann das Verfahren zum Amtsgericht gelangen und dort zu einer Hauptverhandlung führen. Vieles lässt sich schriftlich über den Anwalt regeln, und das Gericht kann Sie auf Antrag unter bestimmten Voraussetzungen vom persönlichen Erscheinen entbinden. Eine Anreise ist damit nicht in jedem Fall nötig, aber auch nicht immer entbehrlich. Falls Sie weiter entfernt von der Strecke wohnen, lässt sich das Verfahren in weiten Teilen aus der Ferne führen.
Innerorts oder außerorts – warum das für die Folgen entscheidend ist
Die B 169 ist eine Bundesstraße, und Bundesstraßen können abschnittsweise innerhalb wie außerhalb geschlossener Ortschaften verlaufen. Ob für den Vorwurf die innerörtlichen oder die außerörtlichen Regelsätze gelten, richtet sich allein nach der Beschilderung, also nach der Ortstafel. Aus der Höhe eines Tempolimits allein lässt sich das nicht ableiten. Die Unterscheidung wirkt sich unmittelbar aus: Innerorts sind die Regelsätze bei gleicher Überschreitung höher als außerorts, und ein Fahrverbot ist im Regelfall früher vorgesehen – bei Pkw innerorts ab 31 km/h, außerorts ab 41 km/h Überschreitung.
Maßgeblich ist zudem nicht der zunächst angezeigte Wert: Von der gemessenen Geschwindigkeit wird eine Messtoleranz abgezogen, und nur der Wert danach zählt für die Einordnung. Gerade an der Schwelle zu Punkten oder Fahrverbot kann das den Unterschied machen. Punkte im Fahreignungsregister fallen ab 21 km/h Überschreitung an – ein Punkt; zwei Punkte werden eingetragen, wenn ein Regelfahrverbot vorgesehen ist.
Steht ein Fahrverbot im Raum, kommt es auf Ihre persönliche Situation an. In Ausnahmefällen kann davon abgesehen werden, wobei dann die Geldbuße erhöht wird; ob das in Betracht kommt, etwa bei drohendem Arbeitsplatzverlust, ist eine Frage des Einzelfalls. Handelt es sich um Ihr erstes Fahrverbot – also liegt in den zwei Jahren vor der Tat kein rechtskräftiges Fahrverbot vor –, kann der Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst gewählt werden.
Was sich an der Messung überprüfen lässt
Über einen Anwalt kann Akteneinsicht genommen werden, und das bereits vor einem Bescheid. Geprüft werden dabei unter anderem die Messung selbst, die Eichung, die Beschilderung auf dem betroffenen Abschnitt sowie die Zuordnung des Vorwurfs zum Fahrer. Falls ein Messfoto Teil der Akte ist, gehört auch dessen Auswertung dazu. Ohne diese Unterlagen bleibt jede Einschätzung Spekulation – deshalb lohnt es sich, zuerst die Akte zu kennen und dann inhaltlich Stellung zu nehmen.
Befinden Sie sich in der Probezeit, sollten Sie besonders genau hinsehen: Eine Geschwindigkeitsüberschreitung ab 21 km/h ist eine schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an, und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre. Diese Folgen knüpfen an die Rechtskraft an, weshalb die Fristwahrung hier besonderes Gewicht hat.
Haben Sie eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, übernimmt diese häufig die Kosten der Verteidigung. Eine kurze Anfrage bei Ihrem Versicherer vor der Mandatierung schafft Klarheit und kostet Sie nichts.
Welche Folgen drohen?
Welches Tempolimit bei Ihrer Messung galt, steht im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, gestaffelt nach der Überschreitung nach Abzug der Messtoleranz.
Ob innerorts oder außerorts gilt, ergibt sich aus der Beschilderung am Messort.
| Überschreitung | innerorts | außerorts |
|---|---|---|
| bis 10 km/h | 30 € 0 Punkte |
20 € 0 Punkte |
| 11–15 km/h | 50 € 0 Punkte |
40 € 0 Punkte |
| 16–20 km/h | 70 € 0 Punkte |
60 € 0 Punkte |
| 21–25 km/h | 115 € 1 Punkt |
100 € 1 Punkt |
| 26–30 km/h | 180 € 1 Punkt |
150 € 1 Punkt |
| 31–40 km/h | 260 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
200 € 1 Punkt |
| 41–50 km/h | 400 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
320 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
| 51–60 km/h | 560 € 2 Punkte Fahrverbot 2 Monate |
480 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
| 61–70 km/h | 700 € 2 Punkte Fahrverbot 3 Monate |
600 € 2 Punkte Fahrverbot 2 Monate |
| über 70 km/h | 800 € 2 Punkte Fahrverbot 3 Monate |
700 € 2 Punkte Fahrverbot 3 Monate |
Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.
Häufige Fragen zu dieser Messstelle
Ich habe nur einen Anhörungsbogen zur Messung auf der B 169 in Richtung Plessa erhalten – muss ich ausfüllen, wer gefahren ist?
Verpflichtet sind Sie nur zu den Angaben über Ihre Person. Zur Sache, also auch zur Fahrerfrage, müssen Sie nichts sagen, und Ihr Schweigen darf nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden.
Wie lange habe ich Zeit, gegen den Bußgeldbescheid vorzugehen?
Der Einspruch ist binnen zwei Wochen ab Zustellung des Bescheids einzulegen. Eine Begründung muss nicht sofort mitgeliefert werden, sodass die Argumente nach Akteneinsicht nachgereicht werden können.
Gelten für diese Stelle die innerörtlichen oder die außerörtlichen Regelsätze?
Das hängt allein davon ab, ob der betroffene Abschnitt der B 169 durch die Ortstafel als innerhalb geschlossener Ortschaft ausgewiesen ist. Innerorts sind die Regelsätze bei gleicher Überschreitung höher, und ein Fahrverbot ist früher vorgesehen.
Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel
Wurden Sie an dieser Messstelle geblitzt?
Lassen Sie Bußgeldbescheid und Messung prüfen, bevor Sie zahlen: Über das Formular am Ende dieses Beitrags stellen Sie in zwei Minuten eine unverbindliche Online-Anfrage. Ihre Messstelle ist eine andere? Die Messstellen-Suche hilft weiter.