Geblitzt auf der B168 Abs. 72 km 5,1 zwischen Friedland und Lieberose – Lassen Sie das Bußgeld nicht einfach stehen!

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Die Messstelle B168 Abs. 72 km 5,1 zwischen Friedland und Lieberose ist bereits ihrer Bezeichnung nach klar einzuordnen: Sie liegt an der Bundesstraße 168 und wird über einen konkreten Streckenabschnitt („Abs. 72“) sowie die Kilometerangabe „km 5,1“ präzise verortet. Zugleich benennt sie mit „zwischen Friedland und Lieberose“ den geografischen Bezug entlang dieser Verbindung. Mehr lässt sich aus der Bezeichnung seriös nicht ableiten – weder ein konkretes Tempolimit noch die Art des eingesetzten Messgeräts oder bauliche Besonderheiten. Für Betroffene ist die exakte Benennung dennoch wichtig, weil sie die Grundlage dafür bildet, Messunterlagen richtig zuzuordnen und die Kontrolle rechtlich wie technisch überprüfbar zu machen.

Gerade auf Bundesstraßen entstehen in der Praxis viele Verfahren wegen behaupteter Geschwindigkeitsverstöße. Dabei wird häufig übersehen, dass das Ergebnis einer Messung nicht allein von der Fahrweise abhängt, sondern auch von der technischen und organisatorischen Qualität der Kontrolle. Moderne Verkehrsüberwachung arbeitet zwar mit standardisierten Verfahren, doch „standardisiert“ bedeutet nicht „unfehlbar“. Messgeräte müssen korrekt aufgestellt, richtig ausgerichtet, ordnungsgemäß bedient und regelmäßig geeicht sein. Hinzu kommt: Auch die Dokumentation muss vollständig sein. Fehlt es an einem dieser Punkte, kann das Messergebnis angreifbar werden – und zwar nicht nur theoretisch, sondern ganz konkret im Rahmen eines Einspruchs.

In der anwaltlichen Praxis zeigt sich immer wieder, dass Fehlerquellen vielschichtig sind. Typische Ansatzpunkte sind formale Mängel (etwa unvollständige oder widersprüchliche Unterlagen), Bedien- und Aufstellfehler, Probleme bei der Zuordnung des gemessenen Werts zu einem bestimmten Fahrzeug sowie Fragen rund um Eichung, Wartung und Gerätekonfiguration. Auch Umstände, die sich erst aus den Rohmessdaten oder den Auswerteprotokollen ergeben, können relevant sein. Entscheidend ist: Ob ein Messfehler vorliegt, lässt sich regelmäßig nicht durch bloßes „Bauchgefühl“ klären, sondern durch eine fachliche, nachvollziehbare Überprüfung.

Genau hier kommt die Arbeit von Sachverständigen für Verkehrsmesstechnik ins Spiel. Sie können Messreihen, Falldatensätze und Protokolle auswerten, die Plausibilität der Messung überprüfen und bewerten, ob das Verfahren im konkreten Einzelfall die Voraussetzungen für ein belastbares Ergebnis erfüllt. Ein solcher Nachweis ist besonders wichtig, weil Bußgeldstellen und Gerichte bei standardisierten Messverfahren zunächst von der Richtigkeit ausgehen. Um diese Vermutung zu erschüttern, braucht es substanzielle Einwände – und die entstehen häufig erst durch sachverständige Analyse. Das gilt selbstverständlich auch für Verfahren, die sich auf die Messstelle B168 Abs. 72 km 5,1 zwischen Friedland und Lieberose beziehen: Die Ortsangabe liefert den Anknüpfungspunkt, die technische Überprüfung liefert die Argumente.

Betroffene sollten zudem wissen, dass die Durchsetzung des Akteneinsichtsrechts und die Beschaffung messrelevanter Unterlagen in der Praxis eine zentrale Rolle spielen. Denn ohne vollständige Akte, ohne Messdaten und ohne die zugehörigen Nachweise ist eine seriöse Prüfung kaum möglich. In vielen Fällen entscheidet sich bereits an dieser Stelle, ob eine Verteidigung überhaupt sinnvoll geführt werden kann. Je strukturierter die Unterlagen angefordert und ausgewertet werden, desto eher lassen sich konkrete Ansatzpunkte finden – oder eben auch ausschließen. Beides ist im Ergebnis hilfreich, weil es eine realistische Einschätzung der Erfolgsaussichten ermöglicht.

Für diese Form der Verteidigung steht Dr. Maik Bunzel, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Strafrecht. Er arbeitet mit Kanzleistandorten in Cottbus, Berlin und Kiel und bringt Erfahrung aus über 1000 Ordnungswidrigkeitenverfahren mit. In seiner Vorgehensweise spielt die technische Überprüfung eine tragende Rolle: Dr. Bunzel lässt jeden Fall durch einen Sachverständigen für Verkehrsmesstechnik prüfen, um mögliche Messfehler nicht nur zu vermuten, sondern belastbar belegen zu können. Für Mandanten ist außerdem relevant, dass die Kosten dieser sachverständigen Prüfung in der Regel von der Rechtsschutzversicherung des Betroffenen getragen werden – ein Punkt, der die Entscheidung für eine fundierte Überprüfung häufig erleichtert.

Wer einen Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid erhält, sollte Fristen ernst nehmen und nicht vorschnell reagieren. Einlassungen „ins Blaue hinein“ können die Verteidigung erschweren, während eine geordnete Prüfung – Akteneinsicht, technische Bewertung, rechtliche Einordnung – häufig erst die entscheidenden Fragen beantwortet: Ist die Messung verwertbar? Sind die Unterlagen vollständig? Gibt es Anhaltspunkte für einen Fehler, der das Ergebnis erschüttert? Diese Systematik ist besonders sinnvoll, wenn es um konkret bezeichnete Kontrollpunkte wie die Messstelle B168 Abs. 72 km 5,1 zwischen Friedland und Lieberose geht, weil sich dann die Unterlagen eindeutig zuordnen und gezielt auswerten lassen.

Falls Sie an der Messstelle B168 Abs. 72 km 5,1 zwischen Friedland und Lieberose geblitzt wurden, kann es sich lohnen, den Vorgang prüfen zu lassen. Nehmen Sie hierfür Kontakt zu Dr. Maik Bunzel auf; empfehlenswert ist insbesondere die Online-Anfrage hier auf blitzer-soforthilfe.com, damit die erste Einschätzung zügig und anhand der relevanten Dokumente erfolgen kann.

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