Sie wurden auf der B 168 zwischen Friedland und Lieberose bei Kilometer 5,1 geblitzt und haben Post von der Bußgeldstelle erhalten? Dann kommt es jetzt vor allem darauf an, welches Schreiben Ihnen vorliegt: Ein Anhörungsbogen ist noch keine Entscheidung, ein Bußgeldbescheid dagegen setzt eine Frist in Gang.
Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Einspruch einlegen. Eine Begründung muss dabei nicht sofort mitgeliefert werden – das ist wichtig, weil sich die inhaltliche Prüfung erst nach Akteneinsicht sinnvoll aufbauen lässt. Auf dieser Seite erfahren Sie, welche Punkte bei einer Geschwindigkeitsmessung auf einer Bundesstraße regelmäßig eine Rolle spielen.
Die Messstelle im Überblick
| Straße | B 168 (Bundesstraße) |
|---|---|
| Ort / Abschnitt | zwischen Friedland und Lieberose |
| Bundesland | Brandenburg |
Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid – was jetzt zählt
Beim Anhörungsbogen geht es zunächst darum, den Vorwurf zuzuordnen. Verpflichtet sind Sie hier nur zu Angaben über Ihre Person: Name, Anschrift, Geburtsdatum. Angaben zur Sache – also dazu, wer gefahren ist oder wie schnell gefahren wurde – müssen Sie nicht machen. Wenn Sie zur Sache schweigen, gilt das nicht als Eingeständnis; das Schweigen darf Ihnen nicht zum Nachteil ausgelegt werden.
Erhält der Fahrzeughalter das Schreiben, ohne selbst gefahren zu sein, entsteht häufig Unsicherheit. Auch dann gilt: Eine vorschnelle Erklärung im Formular lässt sich später kaum zurücknehmen. Sinnvoller ist es, erst den Inhalt der Akte zu kennen.
Liegt bereits ein Bußgeldbescheid vor, ist die Zwei-Wochen-Frist ab Zustellung der entscheidende Punkt. Läuft sie ab, wird die Entscheidung rechtskräftig – mit allen Folgen für Geldbuße, Punkte und ein etwaiges Fahrverbot. Der Einspruch wahrt zunächst nur Ihre Rechte; über einen Anwalt kann anschließend Akteneinsicht genommen werden.
Innerorts oder außerorts: Beschilderung und Toleranz
Ob für die Stelle auf der B 168 die Regelsätze für innerorts oder für außerorts gelten, richtet sich nicht nach dem Eindruck der Umgebung, sondern nach der Beschilderung – maßgeblich ist die Ortstafel. Diese Unterscheidung wirkt sich unmittelbar aus: Bei gleicher Überschreitung sind die Regelsätze innerorts höher als außerorts. Auf Bundesstraßen kann die zulässige Geschwindigkeit außerdem durch Verkehrszeichen abweichend geregelt sein, auch nur zeitweise. Deshalb gehört die Frage, welches Limit an der Messstelle tatsächlich angeordnet und ordnungsgemäß ausgeschildert war, zu den Punkten, die sich anhand der Akte überprüfen lassen.
Von der gemessenen Geschwindigkeit wird eine Messtoleranz abgezogen. Für das Verfahren zählt allein der Wert nach diesem Abzug – gerade an den Grenzen zu Punkten oder Fahrverbot kann das den Unterschied machen. Mit Akteneinsicht lassen sich unter anderem die Messung selbst, die Eichung, die Beschilderung und die Zuordnung des Vorwurfs zum Fahrer prüfen. Falls ein Messfoto zur Akte genommen wurde, gehört auch dieses zu den Unterlagen, die dabei ausgewertet werden.
Punkte, Fahrverbot und Probezeit
Punkte im Fahreignungsregister kommen ab einer Überschreitung von 21 km/h in Betracht: ein Punkt, und zwei Punkte, wenn für den Verstoß ein Regelfahrverbot vorgesehen ist. Steht ein Fahrverbot im Raum und wurde in den zwei Jahren vor der Tat kein Fahrverbot rechtskräftig, können Sie den Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst festlegen und so an Urlaub oder berufliche Termine anpassen.
In Ausnahmefällen kann von einem Fahrverbot abgesehen werden; die Geldbuße wird dann erhöht. Ob das in Frage kommt – etwa wenn der Arbeitsplatz konkret gefährdet ist –, hängt von den Umständen des Einzelfalls und einer nachvollziehbaren Darlegung ab.
Befinden Sie sich in der Probezeit, gilt ein Geschwindigkeitsverstoß ab 21 km/h als schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an, und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre.
Falls Sie weiter entfernt von der Messstelle wohnen: Ein Bußgeldverfahren lässt sich vollständig aus der Ferne führen, die Kommunikation läuft schriftlich und digital. Besteht eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, übernimmt diese häufig die Kosten der Verteidigung.
Welche Folgen drohen?
Welches Tempolimit bei Ihrer Messung galt, steht im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, gestaffelt nach der Überschreitung nach Abzug der Messtoleranz.
Ob innerorts oder außerorts gilt, ergibt sich aus der Beschilderung am Messort.
| Überschreitung | innerorts | außerorts |
|---|---|---|
| bis 10 km/h | 30 € 0 Punkte |
20 € 0 Punkte |
| 11–15 km/h | 50 € 0 Punkte |
40 € 0 Punkte |
| 16–20 km/h | 70 € 0 Punkte |
60 € 0 Punkte |
| 21–25 km/h | 115 € 1 Punkt |
100 € 1 Punkt |
| 26–30 km/h | 180 € 1 Punkt |
150 € 1 Punkt |
| 31–40 km/h | 260 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
200 € 1 Punkt |
| 41–50 km/h | 400 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
320 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
| 51–60 km/h | 560 € 2 Punkte Fahrverbot 2 Monate |
480 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
| 61–70 km/h | 700 € 2 Punkte Fahrverbot 3 Monate |
600 € 2 Punkte Fahrverbot 2 Monate |
| über 70 km/h | 800 € 2 Punkte Fahrverbot 3 Monate |
700 € 2 Punkte Fahrverbot 3 Monate |
Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.
Häufige Fragen zu dieser Messstelle
Ich habe nur einen Anhörungsbogen zur B 168 erhalten – muss ich etwas ausfüllen?
Pflicht sind allein Ihre Personalien. Angaben dazu, wer gefahren ist oder wie schnell, müssen Sie nicht machen, und Schweigen zur Sache darf nicht gegen Sie verwendet werden.
Wie lange habe ich Zeit, gegen den Bußgeldbescheid vorzugehen?
Der Einspruch ist innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung des Bescheids möglich. Er muss zunächst nicht begründet werden, sodass die inhaltliche Prüfung nach Akteneinsicht erfolgen kann.
Gelten an dieser Stelle die Sätze für innerorts oder außerorts?
Das ergibt sich aus der Beschilderung, also daraus, ob die Messstelle innerhalb oder außerhalb der Ortstafel liegt. Bei gleicher Überschreitung sind die Regelsätze innerorts höher als außerorts.
Weitere Messstellen: Brandenburg
- Geblitzt auf der B 168 Höhe Abzweig Ortsumgehungsstraße Cottbus
- Geblitzt auf der B 168 zwischen Cottbus und Peitz
- Geblitzt in der Hermann-Löns-Straße in Cottbus, Höhe Hausnummer 36
- Geblitzt auf der A 15 bei Koppatz, Cottbus, Richtung Spreewald
- Geblitzt auf der BAB 2 bei km 11,9, Kontrollstelle BALM, Richtung AD Werder
Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel
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