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Messstellen im Fokus

Geblitzt auf der B 27, km 343,5, Fahrtrichtung Göttingen, bei der Abfahrt Rosdorf – Lassen Sie den Bescheid prüfen

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Geblitzt auf der B 27, km 343,5, Fahrtrichtung Göttingen, bei der Abfahrt Rosdorf – Lassen Sie den Bescheid prüfen

Der Briefkasten klappt, der Umschlag vom Landkreis liegt obenauf: Anhörungsbogen oder schon ein Bußgeldbescheid – und im Kopf läuft sofort der Film ab, was das jetzt kostet. Wer an der Messstelle B 27, km 343,5, Fahrtrichtung Göttingen, bei der Abfahrt Rosdorf geblitzt wurde, muss trotzdem nicht vorschnell zahlen oder „einfach hinnehmen“. Geschwindigkeitsmessungen gelten zwar oft als zuverlässig, sind aber nur dann belastbar, wenn die formalen und technischen Voraussetzungen eingehalten wurden.

Viele Betroffene unterschätzen, wie stark das Verfahren von Details abhängt: Fristen, Aktenlage, Messunterlagen. Gerade weil es um Punkte oder im Einzelfall ein Fahrverbot gehen kann, lohnt ein nüchterner Blick auf die Verteidigungsmöglichkeiten. Dr. Maik Bunzel, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Strafrecht mit Kanzleien in Cottbus, Berlin und Kiel, kennt diese Abläufe aus über 1000 Ordnungswidrigkeitenverfahren.

Die Zwei-Wochen-Frist: Wann Einspruch sinnvoll ist

Beim Bußgeldbescheid läuft die Uhr: Zwei Wochen nach Zustellung endet die Einspruchsfrist. Ein Anhörungsbogen ist noch kein Bescheid, kann aber der Auftakt sein – hier geht es zunächst um Angaben zur Person und zur Sache. Wer unsicher ist, sollte nicht „aus dem Bauch heraus“ antworten, sondern erst klären, was in der Akte steht.

Ein Einspruch ist kein Schuldeingeständnis und auch kein Automatismus Richtung Gericht. Häufig ist er der notwendige Schritt, um überhaupt eine Überprüfung zu ermöglichen – etwa, wenn Messunterlagen unvollständig sind oder Fragen zur Durchführung offenbleiben. In der Praxis wird dann geprüft, ob sich das Verfahren einstellen lässt oder ob eine gerichtliche Klärung sinnvoll ist.

Akteneinsicht und Rohmessdaten: Ohne Unterlagen keine Prüfung

Der entscheidende Hebel ist die Akteneinsicht. Erst wenn Bußgeldakte, Messprotokoll und die weiteren Unterlagen vorliegen, lässt sich beurteilen, ob die Messung verwertbar ist. Dazu gehören – je nach Verfahren – auch digitale Falldaten und Rohmessdaten, weil sich nur so technische Auffälligkeiten oder Inkonsistenzen nachvollziehen lassen.

Wer an der Messstelle B 27, km 343,5, Fahrtrichtung Göttingen, bei der Abfahrt Rosdorf Post bekommen hat, sollte sich nicht darauf verlassen, dass „schon alles stimmt“. Dr. Bunzel lässt jeden Fall von einem Sachverständigen für Verkehrsmesstechnik prüfen; erst diese technische Analyse zeigt, ob sich ein Ansatzpunkt für die Verteidigung ergibt. Die Kosten einer solchen Prüfung übernimmt bei vielen Betroffenen die Rechtsschutzversicherung.

Typische Fehlerquellen bei Geschwindigkeitsmessungen

Auch bei anerkannten, standardisierten Messverfahren ist nicht jede Messung automatisch unangreifbar. Standardisiert heißt: Das Gericht darf grundsätzlich von richtigen Ergebnissen ausgehen – aber nur, wenn Gerät, Aufbau und Bedienung den Vorgaben entsprechen. Genau hier liegen die klassischen Angriffspunkte.

Zu den häufig diskutierten Fehlerquellen zählen etwa eine ungünstige Aufstellposition, ein fehlerhafter Messwinkel oder Reflexionen durch Umgebungseinflüsse. Ebenso relevant sind Bedienfehler, unklare Zuordnung eines Messwerts zu einem Fahrzeug oder Lücken in der Dokumentation. Ob davon im konkreten Verfahren etwas greift, lässt sich seriös erst nach Aktenprüfung und sachverständiger Auswertung sagen.

Was Sie jetzt tun sollten

  • Frist notieren: Beim Bußgeldbescheid gilt die Zwei-Wochen-Frist ab Zustellung.
  • Nichts überstürzen: Keine vorschnellen Einlassungen, bevor die Akte geprüft ist.
  • Akteneinsicht veranlassen: Messprotokoll, Unterlagen zur Messung und digitale Falldaten anfordern.
  • Sachverständigenprüfung einplanen: Technische Auffälligkeiten lassen sich oft nur fachkundig bewerten.
  • Rechtsschutz klären: Deckungszusage prüfen lassen, häufig werden Anwalts- und Gutachterkosten übernommen.

In vielen Verfahren entscheidet nicht „das Foto“, sondern die Nachvollziehbarkeit der Messung: Sind die Unterlagen vollständig, passt die Dokumentation, sind die technischen Voraussetzungen eingehalten? Dr. Maik Bunzel, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Strafrecht (Cottbus, Berlin, Kiel), arbeitet deshalb regelmäßig mit spezialisierten Sachverständigen zusammen, um Messfehler belastbar herauszuarbeiten – oder eben festzustellen, dass ein Vorgehen wenig Aussicht hat.

Wenn Sie an der Messstelle B 27, km 343,5, Fahrtrichtung Göttingen, bei der Abfahrt Rosdorf geblitzt wurden, nehmen Sie Kontakt zu Dr. Bunzel auf. Nutzen Sie dafür bitte das Formular am Ende des Beitrags – so können Fristen geprüft, Akteneinsicht beantragt und die Messung zeitnah sachverständig bewertet werden.


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Lassen Sie Bußgeldbescheid und Messung prüfen, bevor Sie zahlen: Über das Formular am Ende dieses Beitrags stellen Sie in zwei Minuten eine unverbindliche Online-Anfrage. Ihre Messstelle ist eine andere? Die Messstellen-Suche hilft weiter.

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