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Messstellen im Fokus

Geblitzt auf der B 1 zwischen Derwitz und Glindow, Fahrtrichtung Glindow

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Geblitzt auf der B 1 zwischen Derwitz und Glindow, Fahrtrichtung Glindow

Ihnen wird eine Geschwindigkeitsmessung auf der B 1 zwischen Derwitz und Glindow in Fahrtrichtung Glindow vorgehalten. Post kommt in solchen Fällen entweder als Anhörungsbogen oder direkt als Bußgeldbescheid – der Unterschied entscheidet darüber, was jetzt zu tun ist.

Ein Anhörungsbogen ist noch keine Entscheidung. Angaben zu Ihrer Person müssen Sie machen, zur Sache selbst nicht; Schweigen darf Ihnen nicht als Eingeständnis ausgelegt werden. Liegt bereits ein Bußgeldbescheid vor, läuft eine Frist von zwei Wochen ab Zustellung, innerhalb der Einspruch eingelegt werden kann – begründen lässt sich der Einspruch später.

Die Messstelle im Überblick

Straße B 1 (Bundesstraße)
Ort / Abschnitt zw. Derwitz und Glindow
Fahrtrichtung Glindow

Die genaue Lage der Messanlage ist uns für diesen Abschnitt nicht bekannt. Maßgeblich sind Messort, Messgerät und Tempolimit, die im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid stehen.

Anhörungsbogen, Halterpost und die Frage nach dem Fahrer

Häufig wird zunächst die Halteradresse angeschrieben, weil das Fahrzeug über das Kennzeichen zugeordnet wird. Daraus folgt aber nicht, dass damit auch geklärt ist, wer gefahren ist. Niemand ist verpflichtet, sich selbst zu belasten – das gilt auch für Halterinnen und Halter, die Post erhalten.

Eine spontane Erklärung zur Sache bringt in dieser Phase selten Vorteile. Sinnvoller ist es, zunächst zu klären, was in der Akte steht. Über einen Anwalt kann Akteneinsicht beantragt werden, und zwar schon bevor ein Bußgeldbescheid ergangen ist. Geprüft werden dabei unter anderem die Messung selbst, die Eichung, die Beschilderung und die Frage, ob die Zuordnung zum Fahrer tatsächlich trägt. Falls ein Messfoto vorliegt, ist auch dessen Qualität und Aussagekraft Teil dieser Prüfung.

Innerorts oder außerorts – und warum der Unterschied zählt

Auf einer Bundesstraße wie der B 1 richtet sich die Einordnung als innerorts oder außerorts nach der Beschilderung, also nach der Ortstafel. Diese Einordnung ist keine Nebensache: Bei gleicher Überschreitung sind die Regelsätze innerorts höher als außerorts. Auch für ein Regelfahrverbot gilt eine Abstufung – bei Pkw ist es innerorts ab 31 km/h, außerorts ab 41 km/h Überschreitung vorgesehen.

Maßgeblich ist zudem nicht der zunächst gemessene Wert. Von der gemessenen Geschwindigkeit wird eine Messtoleranz abgezogen; erst der Wert danach ist die Grundlage für die weiteren Folgen. Gerade an den Schwellen kann dieser Abzug den Unterschied zwischen zwei Sanktionsstufen ausmachen, weshalb sich ein genauer Blick auf die Zahlen im Bescheid lohnt.

Punkte, Fahrverbot, Probezeit – und das Verfahren aus der Distanz

Ab 21 km/h Überschreitung kommt ein Punkt im Fahreignungsregister hinzu; ist ein Regelfahrverbot vorgesehen, sind es zwei Punkte. Wer noch in der Probezeit fährt, sollte wissen: Ab 21 km/h handelt es sich um eine schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre.

Steht ein Fahrverbot im Raum und ist es das erste – also kein rechtskräftiges Fahrverbot in den zwei Jahren vor der Tat –, kann der Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst gelegt werden. In Ausnahmefällen lässt sich von einem Fahrverbot absehen; dann wird die Geldbuße erhöht. Ob das in Betracht kommt, etwa bei drohendem Arbeitsplatzverlust, entscheidet der Einzelfall.

Nach einem Einspruch kann es zu einer Hauptverhandlung beim Amtsgericht kommen. Auf Antrag kann das Gericht unter bestimmten Voraussetzungen vom persönlichen Erscheinen entbinden, und vieles lässt sich schriftlich über den Anwalt abwickeln – eine Anreise ist damit nicht immer, aber auch nicht in jedem Fall entbehrlich. Falls Sie weiter entfernt wohnen, ist das ein Punkt, den man früh ansprechen sollte. Bestehende Verkehrsrechtsschutzversicherungen übernehmen die Kosten häufig.

Welche Folgen drohen?

Welches Tempolimit bei Ihrer Messung galt, steht im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, gestaffelt nach der Überschreitung nach Abzug der Messtoleranz.

Ob innerorts oder außerorts gilt, ergibt sich aus der Beschilderung am Messort.

Überschreitung innerorts außerorts
bis 10 km/h 30 €
0 Punkte
20 €
0 Punkte
11–15 km/h 50 €
0 Punkte
40 €
0 Punkte
16–20 km/h 70 €
0 Punkte
60 €
0 Punkte
21–25 km/h 115 €
1 Punkt
100 €
1 Punkt
26–30 km/h 180 €
1 Punkt
150 €
1 Punkt
31–40 km/h 260 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
200 €
1 Punkt
41–50 km/h 400 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
320 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
51–60 km/h 560 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
480 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
61–70 km/h 700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate
600 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
über 70 km/h 800 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate
700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate

Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.

Häufige Fragen zu dieser Messstelle

Ich habe nur einen Anhörungsbogen zur B 1 erhalten – muss ich etwas ausfüllen?

Angaben zu Ihrer Person sind verpflichtend, Angaben zur Sache nicht. Wer zur Sache schweigt, gilt deshalb nicht als überführt; das Schweigen darf nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden.

Wie viel Zeit habe ich nach dem Bußgeldbescheid?

Der Einspruch muss binnen zwei Wochen ab Zustellung eingelegt werden, eine Begründung ist dafür zunächst nicht nötig. Läuft die Frist ab, wird der Bescheid rechtskräftig; eine Wiedereinsetzung ist nur ausnahmsweise möglich, wenn die Frist ohne eigenes Verschulden versäumt wurde.

Spielt es eine Rolle, ob die Stelle innerorts oder außerorts liegt?

Ja. Maßgeblich ist die Beschilderung, also die Ortstafel. Innerorts sind die Regelsätze bei gleicher Überschreitung höher, und ein Regelfahrverbot ist bei Pkw innerorts ab 31 km/h, außerorts erst ab 41 km/h Überschreitung vorgesehen.

Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel


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Was steht in Ihrem Schreiben?

Sie sind unsicher? Steht im Schreiben „Verwarnung“ und ein Betrag bis 55 Euro, ist es in der Regel ein Verwarnungsgeld ohne Punkte. Ob bei einem Bußgeldbescheid oder Anhörungsbogen Punkte drohen, hängt vom vorgeworfenen Verstoß ab. Wenn das unklar ist, bleiben Sie bei „Ich weiß es nicht“.

Einspruch ist grundsätzlich binnen zwei Wochen nach Zustellung möglich. Dieses Formular legt noch keinen Einspruch ein und wahrt keine Frist. Bei kurzer Restfrist rufen Sie uns bitte direkt an.

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Gut zu wissen: In einzelnen Tarifen ist auch ein rückwirkender Rechtsschutz für ein bereits laufendes Bußgeldverfahren möglich. Ob ein solcher Tarif für Ihren Fall infrage kommt und welche Bedingungen gelten, klären wir im kostenlosen Erstgespräch.

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Bei einem Verwarnungsgeld raten wir in der Regel zum Bezahlen. Es gibt keine Punkte und kein Fahrverbot. Mit der fristgerechten, vollständigen Zahlung ist die Verwarnung grundsätzlich erledigt. Ein anwaltliches Verfahren würde meist mehr kosten als das Verwarnungsgeld. Wenn Sie trotzdem Zweifel am Vorwurf haben, können Sie die Anfrage senden.

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