Auf der A 94 bei Vaterstetten wurde bei Kilometer 2,030 in Fahrtrichtung München mit einem mobilen Messgerät die Geschwindigkeit überwacht. Zulässig waren an dieser Stelle 80 km/h. Wenn Sie nun Post in dieser Sache erhalten haben, geht es zunächst um zwei Fragen: Welcher Wert wird Ihnen vorgeworfen, und in welchem Verfahrensstadium befindet sich die Sache?
Handelt es sich noch um einen Anhörungsbogen, ist das keine Entscheidung, sondern eine Gelegenheit zur Stellungnahme. Liegt bereits ein Bußgeldbescheid vor, läuft ab der Zustellung eine Frist von zwei Wochen für den Einspruch – dieser muss zunächst nicht begründet werden. Sinnvoll ist es, vor jeder inhaltlichen Äußerung die Akte einsehen zu lassen und erst danach zu entscheiden.
Die Messstelle im Überblick
| Straße | A 94 (Autobahn) |
|---|---|
| Ort / Abschnitt | Vaterstetten |
| Fahrtrichtung | München |
| Bundesland | Bayern |
| Art der Messung | Mobiler Blitzer |
| Messgerät | Poliscan Speed |
| Zulässige Höchstgeschwindigkeit | 80 km/h |
Tempo 80 auf der Autobahn: Warum der abgezogene Wert entscheidet
Auf Autobahnen gelten Geschwindigkeitsbeschränkungen nur, soweit sie durch Beschilderung angeordnet sind; solche Anordnungen können dauerhaft oder auch nur vorübergehend gelten. Für Ihren Fall bedeutet das: Die Beschilderung, die zum Tatzeitpunkt für den betroffenen Streckenabschnitt maßgeblich war, gehört zu den Punkten, die sich über die Akte nachvollziehen lassen. Dazu zählt auch, ob die angeordnete Begrenzung für die gefahrene Richtung erkennbar und wirksam angeordnet war.
Wichtig ist außerdem, welcher Wert der Bewertung zugrunde liegt. Von der gemessenen Geschwindigkeit wird eine Toleranz abgezogen; erst der Wert danach ist maßgeblich. Autobahnen gelten im Bußgeldkatalog stets als außerorts – die Regelsätze sind dort bei gleicher Überschreitung niedriger als innerorts. Gerade in der Nähe einer Stufengrenze kann sich der Unterschied zwischen zwei Werten deutlich auswirken, weil die Folgen nach der Höhe der Überschreitung gestaffelt sind.
Punkte im Fahreignungsregister kommen erst ab einer Überschreitung von 21 km/h in Betracht: ein Punkt, und zwei Punkte dann, wenn für den Verstoß ein Regelfahrverbot vorgesehen ist. Liegt Ihr Wert unterhalb dieser Schwelle, geht es allein um die Geldbuße.
Mobile Messung mit PoliScan Speed – was sich prüfen lässt
An dieser Stelle wurde mobil gemessen, eingesetzt wurde ein Gerät des Typs PoliScan Speed. Bei einer Überprüfung über einen Anwalt geht es deshalb nicht nur um die reine Zahl auf dem Bescheid. Einsehbar und prüfbar sind unter anderem der Messvorgang und seine Dokumentation, die Gültigkeit der Eichung, die Beschilderung des Abschnitts sowie die Frage, ob die Messung überhaupt Ihnen als Fahrer zugeordnet werden kann.
Der letzte Punkt ist besonders relevant, wenn der Anhörungsbogen an Sie als Halter gegangen ist, aber eine andere Person gefahren sein könnte. Angaben zu Ihrer Person – Name, Anschrift, Geburtsdatum – müssen Sie machen. Zur Sache selbst sind Sie nicht zur Äußerung verpflichtet. Wer schweigt, gilt deshalb nicht als überführt; das Schweigen darf nicht zu Ihrem Nachteil verwertet werden. Falls ein Messfoto zur Akte genommen wurde, lässt sich im Rahmen der Akteneinsicht beurteilen, was es hergibt.
Fahrverbot, Probezeit und ein Verfahren aus der Ferne
Ist für Ihren Wert ein Fahrverbot vorgesehen, kommt es auf den Einzelfall an. Wenn in den zwei Jahren vor der Tat kein rechtskräftiges Fahrverbot gegen Sie bestand, dürfen Sie den Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst wählen und so etwa auf einen Urlaub legen. In Ausnahmefällen kann von einem Fahrverbot abgesehen werden – etwa wenn der Verlust des Arbeitsplatzes droht; dann wird im Gegenzug die Geldbuße erhöht. Ob das trägt, muss konkret dargelegt werden.
Befinden Sie sich in der Probezeit, ist eine Überschreitung ab 21 km/h eine schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an, und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre. Diese Folgen knüpfen ausschließlich an die Rechtskraft an – bis dahin bleibt Raum für eine Prüfung.
Falls Sie nicht in der Nähe wohnen, ist das kein Hindernis: Ein Bußgeldverfahren lässt sich vollständig aus der Ferne führen, Unterlagen können digital übermittelt werden, eine persönliche Anreise ist für die Prüfung nicht erforderlich. Bestehet eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, übernimmt diese häufig die Kosten – eine Deckungsanfrage vorab schafft Klarheit.
Welche Folgen drohen?
An dieser Stelle gilt Tempo 80. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, bezogen auf die vorgeworfene Geschwindigkeit nach Abzug der Messtoleranz.
| Überschreitung | vorgeworfene Geschwindigkeit | außerorts |
|---|---|---|
| bis 10 km/h | 81–90 km/h | 20 € 0 Punkte |
| 11–15 km/h | 91–95 km/h | 40 € 0 Punkte |
| 16–20 km/h | 96–100 km/h | 60 € 0 Punkte |
| 21–25 km/h | 101–105 km/h | 100 € 1 Punkt |
| 26–30 km/h | 106–110 km/h | 150 € 1 Punkt |
| 31–40 km/h | 111–120 km/h | 200 € 1 Punkt |
| 41–50 km/h | 121–130 km/h | 320 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
| 51–60 km/h | 131–140 km/h | 480 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
| 61–70 km/h | 141–150 km/h | 600 € 2 Punkte Fahrverbot 2 Monate |
| über 70 km/h | 151 und mehr km/h | 700 € 2 Punkte Fahrverbot 3 Monate |
Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.
Das Messgerät an dieser Stelle: PoliScan
So misst PoliScan
PoliScan ist eine Gerätefamilie des Wiesbadener Herstellers Vitronic (laut PTB-Liste: Vitronic Machine Vision GmbH). Die Geräte messen mit einem scannenden Laser (LIDAR), der kurze Impulse fächerförmig über mehrere Fahrstreifen sendet. Nach der Beschreibung der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) tastet das Gerät die Fahrbahn horizontal ab, berechnet aus der Laufzeit für jeden reflektierten Impuls eine Raumkoordinate, verfolgt die Fahrzeuge als Modellobjekte („Tracking“) und ermittelt aus deren Positionsänderung die Geschwindigkeit. Bei PoliScan Speed liegt der Messbereich nach der Zulassung zwischen 50 und 20 Metern vor dem Gerät. Aktuelles Modell ist der PoliScan FM1, auch als kombinierte Geschwindigkeits- und Rotlichtanlage.
PoliScan wird mobil auf Stativ oder im Fahrzeug, in Anhängern („Enforcement Trailer“, nach Herstellerangaben bis zu 30 Tage autark) und stationär in festen Gehäusen bzw. Säulen eingesetzt. Welche Variante gemessen hat, zeigt die Akte.
Standardisiertes Messverfahren
Die obergerichtliche Rechtsprechung behandelt die Messung mit PoliScan Speed als standardisiertes Messverfahren. Für den PoliScan FM1 gilt dasselbe; auch die höchstrichterliche Rechtsprechung legt das zugrunde. Das Gericht prüft die Messung also nur bei konkreten Anhaltspunkten für einen Fehler (näher hier).
Was wir in der Akte prüfen
- Auswerterahmen (Auswertehilfe): Bei PoliScan wird das Beweisfoto erst aufgenommen, nachdem das Fahrzeug den Messbereich durchfahren hat. Welchem Fahrzeug der Messwert gehört, zeigt ein ins Foto eingeblendeter Auswerterahmen. Nach der Gebrauchsanweisung, wie sie in der Fachliteratur wiedergegeben wird, muss sich z.B. bei einer Frontmessung das Kennzeichen oder ein Vorderrad zumindest teilweise im Rahmen befinden, die Unterkante des Rahmens muss unterhalb der Räder liegen, und im Rahmen dürfen keine Teile anderer Fahrzeuge in gleicher Fahrtrichtung zu sehen sein. Das lässt sich am Foto prüfen.
- Falldatei: Jede Messung wird als verschlüsselte, signierte Datei gespeichert. Für ein Sachverständigengutachten braucht die Verteidigung sie in lesbarer Form einschließlich der erforderlichen Schlüssel („Token“) bzw. Passwörter.
- Messreihe und Zusatzdaten: Soweit vorhanden, können die Messreihe des Tattages und Statistikdaten angefordert werden. Welche Daten das Gerät speichert, hängt von Variante und Softwarestand ab: Nach der Rechtsprechung enthielt die Falldatei beim FM1 mit Softwareversion 4.4.5 noch Zeitwerte zu Positionspunkten, mit Version 4.4.9 nur noch wenige Positionswerte ohne eigene Zeitstempel und keine Rohmessdaten.
- Besonderheiten bei Anhängern: Bei Messungen aus einem Enforcement Trailer ist zu prüfen, ob die Zulassungs- und Gebrauchsvorgaben für diese Einsatzform eingehalten sind.
- Eichschein, Softwareversion, Gebrauchsanweisung: Passt die Gebrauchsanweisung zur eingesetzten Softwareversion? War das Gerät zur Tatzeit gültig geeicht?
- Messprotokoll: bei mobilen Messungen u.a. Standort, Untergrund und Einrichtung.
- Schulungsnachweis des Messpersonals.
Rohmessdaten
Ob PoliScan die Daten speichern muss, aus denen der Messwert berechnet wird, war lange umstritten. Nach der aktuellen höchstrichterlichen Rechtsprechung – ergangen zu einem PoliScan FM1 – führt die fehlende Speicherung solcher Rohmessdaten nicht zu einem Verwertungsverbot. Vorhandene Daten können aber angefordert und ausgewertet werden; konkrete Einwände – etwa zur Zuordnung, Bedienung oder Eichung – bleiben möglich. Einzelheiten hier.
Ob sich aus Ihrer Akte konkrete Ansatzpunkte ergeben, lässt sich erst nach Akteneinsicht beurteilen.
Mehr zum PoliScan, einschließlich aller Messstellen mit diesem Gerät: PoliScan – Messgerät im Überblick.
Häufige Fragen zu dieser Messstelle
Auf der A 94 bei Vaterstetten galten 80 km/h – gilt das als innerorts?
Nein. Autobahnen gelten im Bußgeldkatalog immer als außerorts, unabhängig von der Höhe der angeordneten Begrenzung. Die außerörtlichen Regelsätze sind bei gleicher Überschreitung niedriger als die innerörtlichen.
Ich habe nur einen Anhörungsbogen erhalten – muss ich angeben, wer gefahren ist?
Angaben zu Ihrer Person müssen Sie machen, Angaben zur Sache nicht. Schweigen zur Sache darf nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden und ersetzt keinen Nachweis der Fahrereigenschaft.
Wie viel Zeit habe ich, wenn schon ein Bußgeldbescheid da ist?
Der Einspruch ist binnen zwei Wochen ab Zustellung einzulegen. Eine Begründung ist dafür nicht nötig – sie kann nach Akteneinsicht nachgeschoben werden.
Weitere Messstellen: Bayern
- Geblitzt auf der A 94 bei Ampfing, km 1,300, Richtung Passau
- Geblitzt auf der A 3 bei Marktheidenfeld, Fahrtrichtung Würzburg
- Geblitzt auf der A 3 bei Kitzingen, Fahrtrichtung Würzburg
- Geblitzt auf der A 8 bei Irschenberg, km 9,694, Richtung München
- Geblitzt auf der A 7 bei Dietmannsried, Fahrtrichtung Füssen/Reutte
Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel
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