Geblitzt auf der A94 km 2.030, Vaterstetten – Bußgeld nicht hinnehmen: Lassen Sie Messfehler prüfen!

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Die Messstelle A94 bei Kilometer 2.030 in Vaterstetten liegt in einem Abschnitt, der für viele Verkehrsteilnehmer unscheinbar wirkt, in der Praxis aber regelmäßig zu Beanstandungen führt: Der Verkehrsfluss ist dort häufig wechselhaft, je nach Tageszeit geprägt von Pendlerverkehr, zähflüssigen Phasen und kurzen Beschleunigungsstrecken. Gerade solche Konstellationen sind für Geschwindigkeitsmessungen besonders relevant, weil sie typische Fehlerquellen begünstigen können – etwa, wenn Fahrzeuge dicht aufeinander folgen, Spurwechsel stattfinden oder der Messbereich in einem Abschnitt liegt, in dem Fahrer die zulässige Geschwindigkeit erst wieder „einpendeln“. Wer hier geblitzt wird, sollte daher nicht vorschnell davon ausgehen, dass das Messergebnis zwingend unangreifbar ist.

Aus verkehrsrechtlicher Sicht ist entscheidend: Auch bei sogenannten standardisierten Messverfahren ist das Ergebnis nicht automatisch „richtig“, sondern nur dann verwertbar, wenn die Messung unter Einhaltung der technischen und formalen Vorgaben erfolgt ist. In der täglichen Praxis zeigen sich immer wieder Abweichungen, die nicht zwingend auf den ersten Blick erkennbar sind. Dazu zählen fehlerhafte Geräteeinstellungen, unzutreffende Zuordnung des Messwerts zum Fahrzeug, Probleme mit dem Messaufbau oder der Ausrichtung, unzureichende Dokumentation, Wartungs- und Eichfragen sowie Konstellationen, in denen Reflexionen oder ungünstige Messgeometrien eine Rolle spielen. Besonders bei hohem Verkehrsaufkommen – wie es auf der A94 im Bereich Vaterstetten nicht selten vorkommt – steigt das Risiko, dass Messfotos oder Messdaten interpretationsbedürftig werden und die sichere Zuordnung angreifbar ist.

Die Fehleranfälligkeit moderner Blitzgeräte wird häufig unterschätzt, weil die Technik als „objektiv“ wahrgenommen wird. Tatsächlich arbeiten viele Systeme mit komplexen Auswertealgorithmen und sind auf korrekte Rahmenbedingungen angewiesen. Schon kleine Abweichungen beim Aufbau (z. B. Standort, Winkel, Abstand, Höhe) können zu Messwertverzerrungen führen. Hinzu kommt: Nicht jeder Messfehler ist ein grober Bedienfehler. Gerade die „leisen“ Fehler – etwa in der Auswertungskette, bei der Plausibilisierung, in der Fotodokumentation oder in der Frage, ob die Messreihe insgesamt konsistent ist – lassen sich häufig nur durch eine technische Detailprüfung verlässlich beurteilen. Genau an dieser Stelle setzt die Arbeit von Sachverständigen für Verkehrsmesstechnik an, die Messdateien, Geräteeichung, Auswerteprotokolle und die konkrete Messsituation nachvollziehen und bewerten können.

Für Betroffene ist dabei wichtig zu wissen, dass ein solcher Nachweis nicht spekulativ erfolgen muss. Messfehler lassen sich in vielen Fällen anhand der vorhandenen Unterlagen und Rohdaten technisch belegen – vorausgesetzt, die Verteidigung fordert die relevanten Informationen konsequent an und lässt sie fachkundig auswerten. In Verfahren rund um die Messstelle A94 km 2.030, Vaterstetten stellt sich deshalb regelmäßig die Frage, ob die Behördenakte vollständig ist, ob sämtliche Messdaten zugänglich gemacht werden und ob die Messung im konkreten Einzelfall die Voraussetzungen erfüllt, unter denen Gerichte von einem standardisierten Verfahren ausgehen. Wo diese Voraussetzungen fehlen oder Zweifel an der Messrichtigkeit entstehen, eröffnet sich ein Ansatzpunkt für eine wirksame rechtliche Verteidigung.

In diesem Zusammenhang ist Dr. Maik Bunzel ein Ansprechpartner, der die Schnittstelle zwischen Verkehrsrecht und technischer Messprüfung seit Jahren praktisch bearbeitet. Als Fachanwalt für Verkehrsrecht und Fachanwalt für Strafrecht ist er über Kanzleien in Cottbus, Berlin und Kiel tätig und verfügt über Erfahrung aus über 1000 Ordnungswidrigkeitenverfahren. Diese Routine ist in Messverfahren nicht nur bei der rechtlichen Einordnung von Bedeutung, sondern vor allem bei der Frage, welche Unterlagen anzufordern sind, welche typischen Schwachstellen bestimmter Messkonstellationen bestehen und an welchen Stellen eine technische Prüfung erfahrungsgemäß besonders aufschlussreich ist. Gerade bei Messstellen wie der A94 bei Vaterstetten, an denen immer wieder unterschiedlichste Verkehrssituationen aufeinandertreffen, ist eine strukturierte Vorgehensweise entscheidend.

Zentral bleibt: Die Überprüfung der Messung durch einen Sachverständigen für Verkehrsmesstechnik ist häufig der Schlüssel, um die Fehleranfälligkeit nicht nur abstrakt zu behaupten, sondern konkret zu belegen. Dr. Bunzel lässt nach meiner Kenntnis jeden Fall, den er übernimmt, konsequent durch einen solchen Sachverständigen prüfen, sofern die Aktenlage und die Messdaten dies sinnvoll erscheinen lassen. Das ist deshalb bedeutsam, weil Gerichte technische Einwände regelmäßig nur dann ernsthaft berücksichtigen, wenn sie nachvollziehbar hergeleitet und fachlich untermauert sind. Ein qualifiziertes Gutachten oder eine sachverständige Stellungnahme kann etwa klären, ob die Messwertbildung plausibel ist, ob die Zuordnung des Fahrzeugs zweifelsfrei gelingt, ob die Messreihe Auffälligkeiten zeigt oder ob formale Voraussetzungen (Eichung, Wartung, Dokumentation) lückenhaft sind.

Für viele Betroffene stellt sich unmittelbar die Kostenfrage. In der Praxis ist diese Hürde oft geringer, als zunächst befürchtet wird: Die Kosten der anwaltlichen Vertretung und der sachverständigen Prüfung werden bei bestehender Rechtsschutzversicherung in der Regel von der Versicherung getragen. Das gilt typischerweise auch für die Einholung technischer Bewertungen, sofern der Versicherungsvertrag Verkehrsrechtsschutz umfasst und eine Deckungszusage erteilt wird. Damit wird eine fundierte Überprüfung der Messung wirtschaftlich realistisch – und zwar ohne dass Betroffene „ins Blaue hinein“ ein kostenintensives Risiko eingehen müssen. Gerade bei drohendem Fahrverbot oder Punkten in Flensburg ist diese Möglichkeit häufig entscheidend.

Wer an der Messstelle A94 km 2.030, Vaterstetten geblitzt wurde, sollte daher nicht allein auf die im Bescheid genannte Geschwindigkeit und den pauschalen Toleranzabzug vertrauen, sondern die Messung im Einzelfall prüfen lassen. Wenn Sie betroffen sind, kann es sinnvoll sein, zeitnah Kontakt zu Dr. Maik Bunzel aufzunehmen und die Unterlagen bewerten zu lassen. Empfehlenswert ist insbesondere die Online-Anfrage auf blitzer-soforthilfe.com, weil sich dort die relevanten Daten strukturiert übermitteln lassen und eine erste Einschätzung effizient vorbereitet werden kann.

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