Kostenlos prüfen

Messstellen im Fokus

Geblitzt auf der A 94 bei Ampfing, km 1,300, Richtung Passau

Beitrag vom Keine Kommentare
Geblitzt auf der A 94 bei Ampfing, km 1,300, Richtung Passau

An der A 94 bei Ampfing, km 1,300, in Fahrtrichtung Passau wurde die Geschwindigkeit mobil gemessen. Zulässig waren an dieser Stelle 100 km/h. Wenn Sie deshalb Post erhalten haben, geht es zunächst nur um einen Vorwurf – entschieden ist damit noch nichts.

Wichtig ist jetzt vor allem der Zeitpunkt: Ein Anhörungsbogen ist noch kein Bußgeldbescheid, gegen einen Bußgeldbescheid kann dagegen innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Einspruch eingelegt werden – ohne dass Sie den Einspruch sofort begründen müssten. Zur Sache müssen Sie sich nicht äußern; verpflichtend sind nur Ihre Angaben zur Person. Anschließend lässt sich über einen Anwalt Akteneinsicht nehmen und prüfen, ob Messung, Eichung, Beschilderung und die Zuordnung zum Fahrer tragfähig sind.

Die Messstelle im Überblick

Straße A 94 (Autobahn)
Ort / Abschnitt Ampfing
Fahrtrichtung Passau
Bundesland Bayern
Art der Messung Mobiler Blitzer
Messgerät Poliscan Speed
Zulässige Höchstgeschwindigkeit 100 km/h

Tempo 100 auf der Autobahn: Warum die Einordnung als „außerorts“ zählt

Autobahnen werden im Bußgeldkatalog durchgehend als außerorts behandelt. Das hat für Sie eine konkrete Folge: Bei gleicher Überschreitung liegen die Regelsätze außerorts niedriger als innerorts. Die Frage, ob eine Ortstafel passiert wurde, spielt hier also keine Rolle – für andere Straßen wäre genau das der Maßstab.

Maßgeblich ist außerdem nicht der Wert, den das Messgerät zunächst anzeigt. Von der gemessenen Geschwindigkeit wird eine Messtoleranz abgezogen; erst der Wert danach ist die Grundlage des Vorwurfs. Das kann im Grenzbereich entscheidend sein, etwa dann, wenn nur wenige Kilometer pro Stunde über einer Stufe liegen, an der Punkte oder ein Regelfahrverbot vorgesehen sind. Lohnend ist daher ein Blick darauf, welcher Ausgangswert im Bescheid steht und welcher Wert nach Toleranzabzug zugrunde gelegt wurde.

Auf Autobahnen wird ein Tempolimit durch Beschilderung festgelegt, dauerhaft oder auch nur vorübergehend. Ob die für die Vorwurfsstelle maßgebliche Beschilderung eindeutig, vollständig und für Sie erkennbar war, gehört zu den Punkten, die sich erst mit der Akte beurteilen lassen.

Mobile Messung: Was sich in der Akte überprüfen lässt

Gemessen wurde hier mobil. Bei einer mobilen Messung kommt es unter anderem darauf an, ob das eingesetzte Gerät zum Tatzeitpunkt gültig geeicht war, ob die Vorgaben zur Verwendung eingehalten wurden und ob sich die Messung im Nachhinein nachvollziehen lässt. Die Unterlagen dazu liegen nicht dem Bescheid bei, sondern in der Behördenakte.

Ein zweiter Prüfpunkt ist die Fahrerfrage. Der Vorwurf richtet sich gegen eine Person, nicht gegen ein Fahrzeug. Ob die Zuordnung zum Fahrer trägt, ist ein eigener Punkt – falls ein Messfoto vorliegt, wird es in diesem Zusammenhang ausgewertet. Erhalten Sie als Halter Post, obwohl Sie nicht selbst gefahren sind, bedeutet das nicht, dass Sie eine andere Person benennen müssen. Sie können sich zur Sache schweigen; daraus darf kein Nachteil abgeleitet und niemand deshalb als überführt behandelt werden.

Über einen Anwalt kann die Akteneinsicht beantragt werden, ohne dass der Einspruch sofort inhaltlich festgelegt wird. Der Ablauf ist damit übersichtlich: Frist sichern, Akte anfordern, danach entscheiden. Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten häufig – eine kurze Anfrage bei Ihrem Versicherer klärt das schnell.

Punkte, Fahrverbot und Probezeit – und das Verfahren aus der Ferne

Ab 21 km/h Überschreitung kommt ein Punkt im Fahreignungsregister in Betracht; zwei Punkte werden eingetragen, wenn ein Regelfahrverbot vorgesehen ist. Steht ein Fahrverbot im Raum und lag in den zwei Jahren vor der Tat kein rechtskräftiges Fahrverbot vor, darf der Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst gewählt werden – Urlaub oder ruhigere Wochen lassen sich so einplanen. In Ausnahmefällen kann von einem Fahrverbot abgesehen werden, etwa wenn der Arbeitsplatz konkret bedroht ist; dann fällt die Geldbuße höher aus. Ob das in Betracht kommt, hängt vollständig vom Einzelfall und seiner Darlegung ab.

Befinden Sie sich noch in der Probezeit, gilt eine Geschwindigkeitsüberschreitung ab 21 km/h als schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an, und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre. Vor Rechtskraft treten diese Folgen nicht ein.

Falls Sie weiter von Ampfing entfernt wohnen: Das Verfahren lässt sich vollständig aus der Ferne führen. Korrespondenz mit der Behörde, Akteneinsicht und Abstimmung funktionieren per Post, Telefon und E-Mail; eine persönliche Anreise ist für diese Schritte nicht erforderlich.

Welche Folgen drohen?

An dieser Stelle gilt Tempo 100. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, bezogen auf die vorgeworfene Geschwindigkeit nach Abzug der Messtoleranz.

Überschreitung vorgeworfene Geschwindigkeit außerorts
bis 10 km/h 101–110 km/h 20 €
0 Punkte
11–15 km/h 111–115 km/h 40 €
0 Punkte
16–20 km/h 116–120 km/h 60 €
0 Punkte
21–25 km/h 121–125 km/h 100 €
1 Punkt
26–30 km/h 126–130 km/h 150 €
1 Punkt
31–40 km/h 131–140 km/h 200 €
1 Punkt
41–50 km/h 141–150 km/h 320 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
51–60 km/h 151–160 km/h 480 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
61–70 km/h 161–170 km/h 600 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
über 70 km/h 171 und mehr km/h 700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate

Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.

Das Messgerät an dieser Stelle: PoliScan

So misst PoliScan

PoliScan ist eine Gerätefamilie des Wiesbadener Herstellers Vitronic (laut PTB-Liste: Vitronic Machine Vision GmbH). Die Geräte messen mit einem scannenden Laser (LIDAR), der kurze Impulse fächerförmig über mehrere Fahrstreifen sendet. Nach der Beschreibung der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) tastet das Gerät die Fahrbahn horizontal ab, berechnet aus der Laufzeit für jeden reflektierten Impuls eine Raumkoordinate, verfolgt die Fahrzeuge als Modellobjekte („Tracking“) und ermittelt aus deren Positionsänderung die Geschwindigkeit. Bei PoliScan Speed liegt der Messbereich nach der Zulassung zwischen 50 und 20 Metern vor dem Gerät. Aktuelles Modell ist der PoliScan FM1, auch als kombinierte Geschwindigkeits- und Rotlichtanlage.

PoliScan wird mobil auf Stativ oder im Fahrzeug, in Anhängern („Enforcement Trailer“, nach Herstellerangaben bis zu 30 Tage autark) und stationär in festen Gehäusen bzw. Säulen eingesetzt. Welche Variante gemessen hat, zeigt die Akte.

Standardisiertes Messverfahren

Die obergerichtliche Rechtsprechung behandelt die Messung mit PoliScan Speed als standardisiertes Messverfahren. Für den PoliScan FM1 gilt dasselbe; auch die höchstrichterliche Rechtsprechung legt das zugrunde. Das Gericht prüft die Messung also nur bei konkreten Anhaltspunkten für einen Fehler (näher hier).

Was wir in der Akte prüfen

  • Auswerterahmen (Auswertehilfe): Bei PoliScan wird das Beweisfoto erst aufgenommen, nachdem das Fahrzeug den Messbereich durchfahren hat. Welchem Fahrzeug der Messwert gehört, zeigt ein ins Foto eingeblendeter Auswerterahmen. Nach der Gebrauchsanweisung, wie sie in der Fachliteratur wiedergegeben wird, muss sich z.B. bei einer Frontmessung das Kennzeichen oder ein Vorderrad zumindest teilweise im Rahmen befinden, die Unterkante des Rahmens muss unterhalb der Räder liegen, und im Rahmen dürfen keine Teile anderer Fahrzeuge in gleicher Fahrtrichtung zu sehen sein. Das lässt sich am Foto prüfen.
  • Falldatei: Jede Messung wird als verschlüsselte, signierte Datei gespeichert. Für ein Sachverständigengutachten braucht die Verteidigung sie in lesbarer Form einschließlich der erforderlichen Schlüssel („Token“) bzw. Passwörter.
  • Messreihe und Zusatzdaten: Soweit vorhanden, können die Messreihe des Tattages und Statistikdaten angefordert werden. Welche Daten das Gerät speichert, hängt von Variante und Softwarestand ab: Nach der Rechtsprechung enthielt die Falldatei beim FM1 mit Softwareversion 4.4.5 noch Zeitwerte zu Positionspunkten, mit Version 4.4.9 nur noch wenige Positionswerte ohne eigene Zeitstempel und keine Rohmessdaten.
  • Besonderheiten bei Anhängern: Bei Messungen aus einem Enforcement Trailer ist zu prüfen, ob die Zulassungs- und Gebrauchsvorgaben für diese Einsatzform eingehalten sind.
  • Eichschein, Softwareversion, Gebrauchsanweisung: Passt die Gebrauchsanweisung zur eingesetzten Softwareversion? War das Gerät zur Tatzeit gültig geeicht?
  • Messprotokoll: bei mobilen Messungen u.a. Standort, Untergrund und Einrichtung.
  • Schulungsnachweis des Messpersonals.

Rohmessdaten

Ob PoliScan die Daten speichern muss, aus denen der Messwert berechnet wird, war lange umstritten. Nach der aktuellen höchstrichterlichen Rechtsprechung – ergangen zu einem PoliScan FM1 – führt die fehlende Speicherung solcher Rohmessdaten nicht zu einem Verwertungsverbot. Vorhandene Daten können aber angefordert und ausgewertet werden; konkrete Einwände – etwa zur Zuordnung, Bedienung oder Eichung – bleiben möglich. Einzelheiten hier.

Ob sich aus Ihrer Akte konkrete Ansatzpunkte ergeben, lässt sich erst nach Akteneinsicht beurteilen.

Mehr zum PoliScan, einschließlich aller Messstellen mit diesem Gerät: PoliScan – Messgerät im Überblick.

Häufige Fragen zu dieser Messstelle

Ich bin auf der A 94 bei Ampfing mit mehr als 100 km/h gemessen worden – wie viel zählt am Ende?

Vom gemessenen Wert wird zunächst eine Messtoleranz abgezogen; nur der Wert danach ist für den Vorwurf maßgeblich. Prüfen Sie im Bescheid, welcher Ausgangswert angegeben ist und welcher Wert nach Abzug zugrunde gelegt wurde.

Gilt die A 94 als innerorts oder außerorts?

Autobahnen werden im Bußgeldkatalog als außerorts behandelt. Die Regelsätze sind dort bei gleicher Überschreitung niedriger als innerorts.

Ich habe nur einen Anhörungsbogen erhalten – muss ich angeben, wer gefahren ist?

Pflicht sind allein Ihre Angaben zur Person, nicht die Angaben zur Sache. Wer zur Sache schweigt, gilt deshalb nicht als überführt, und das Schweigen darf nicht zum Nachteil gewertet werden.

Weitere Messstellen: Bayern

Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel


Wurden Sie an dieser Messstelle geblitzt?

Lassen Sie Bußgeldbescheid und Messung prüfen, bevor Sie zahlen: Über das Formular am Ende dieses Beitrags stellen Sie in zwei Minuten eine unverbindliche Online-Anfrage. Ihre Messstelle ist eine andere? Die Messstellen-Suche hilft weiter.

Ihre kostenlose Ersteinschätzung

Ihr Fall. Genau geprüft.

Geblitzt an dieser Messstelle? Unsere Experten prüfen Ihren Fall individuell und unverbindlich. In nur 2 Minuten Anfrage ausfüllen – wir garantieren Ihnen eine Rückmeldung innerhalb von 24 Stunden.

Was steht in Ihrem Schreiben?

Sie sind unsicher? Steht im Schreiben „Verwarnung“ und ein Betrag bis 55 Euro, ist es in der Regel ein Verwarnungsgeld ohne Punkte. Ob bei einem Bußgeldbescheid oder Anhörungsbogen Punkte drohen, hängt vom vorgeworfenen Verstoß ab. Wenn das unklar ist, bleiben Sie bei „Ich weiß es nicht“.

Einspruch ist grundsätzlich binnen zwei Wochen nach Zustellung möglich. Dieses Formular legt noch keinen Einspruch ein und wahrt keine Frist. Bei kurzer Restfrist rufen Sie uns bitte direkt an.

Sind Sie rechtsschutzversichert?

Das beschleunigt die Deckungsanfrage. Falls gerade zur Hand:

Gut zu wissen: In einzelnen Tarifen ist auch ein rückwirkender Rechtsschutz für ein bereits laufendes Bußgeldverfahren möglich. Ob ein solcher Tarif für Ihren Fall infrage kommt und welche Bedingungen gelten, klären wir im kostenlosen Erstgespräch.

Sollen wir Ihnen das im Erstgespräch zeigen?

Ein Foto Ihres Anhörungsbogens oder Bescheids hilft uns, Ihren Fall einzuordnen. Bis zu 5 Dateien, jeweils maximal 20 MB. JPG, PNG, PDF oder GIF. Sie können Ihre Anfrage auch ohne Datei senden.

Bei einem Verwarnungsgeld raten wir in der Regel zum Bezahlen. Es gibt keine Punkte und kein Fahrverbot. Mit der fristgerechten, vollständigen Zahlung ist die Verwarnung grundsätzlich erledigt. Ein anwaltliches Verfahren würde meist mehr kosten als das Verwarnungsgeld. Wenn Sie trotzdem Zweifel am Vorwurf haben, können Sie die Anfrage senden.

Sicherer SSL-Upload. Ihre Dokumente werden verschlüsselt übertragen.

100 % vertraulich & ohne Risiko. Ihre Anfrage ist vollkommen unverbindlich und löst noch kein Mandat aus. Wir prüfen Ihre Daten streng vertraulich. Sie entscheiden danach in aller Ruhe, ob wir für Sie tätig werden sollen – transparent und ohne Kostenrisiko.

Weitere aktuelle Messstellen-Berichte

Zur Startseite