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Messstellen im Fokus

Geblitzt auf der A 93 bei Nabburg, km 2,100, Richtung Holledau

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Geblitzt auf der A 93 bei Nabburg, km 2,100, Richtung Holledau

An der A 93 bei Nabburg, km 2,100 in Fahrtrichtung Holledau, wurde mit einem mobilen Messgerät (PoliScan Speed) gemessen; zulässig waren an dieser Stelle 100 km/h. Wenn Sie deshalb Post erhalten haben, geht es zunächst nur um eine Frage: Steht der Vorwurf so fest, wie er im Schreiben formuliert ist?

Sinnvoll ist ein geordnetes Vorgehen. Prüfen Sie, ob Sie einen Anhörungsbogen oder bereits einen Bußgeldbescheid in der Hand halten, notieren Sie das Zustelldatum und geben Sie nichts zur Sache zu Protokoll, solange der Akteninhalt nicht bekannt ist. Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Einspruch einlegen, ohne diesen sofort zu begründen. Über einen Anwalt lässt sich anschließend Akteneinsicht nehmen und der Vorwurf inhaltlich prüfen.

Die Messstelle im Überblick

Straße A 93 (Autobahn)
Ort / Abschnitt Nabburg
Fahrtrichtung Holledau
Bundesland Bayern
Art der Messung Mobiler Blitzer
Messgerät Poliscan Speed
Zulässige Höchstgeschwindigkeit 100 km/h

Tempo 100 auf der Autobahn: Warum die Beschilderung zählt

Autobahnen werden im Bußgeldkatalog durchgehend als außerorts behandelt. Das wirkt sich unmittelbar aus: Bei gleicher Überschreitung liegen die Regelsätze außerorts niedriger als innerorts. Für Ihren Fall bedeutet das, dass der Vorwurf nach der Außerorts-Staffelung bewertet wird, auch wenn hier mit 100 km/h ein vergleichsweise niedriges Autobahnlimit gilt.

Geschwindigkeitsbeschränkungen auf Autobahnen ergeben sich aus der Beschilderung, und diese kann dauerhaft oder auch nur vorübergehend angeordnet sein. Deshalb gehört zu einer vollständigen Prüfung die Frage, ob das im Bescheid angenommene Limit für die konkrete Stelle und den konkreten Zeitpunkt nachvollziehbar belegt ist, ob die Beschilderung eindeutig erkennbar war und ob sie zur Messstelle passt. Ergibt die Akte hier Lücken, kann sich das auf die Bewertung der Überschreitung auswirken – und damit auf Geldbuße, Punkte und ein etwaiges Fahrverbot.

Wichtig ist außerdem, welcher Wert überhaupt maßgeblich ist. Von der gemessenen Geschwindigkeit wird eine Toleranz abgezogen; erst der Wert danach ist für die Einordnung entscheidend. Liegt Ihr Fall nahe an einer Grenze, kann dieser Punkt allein den Unterschied machen.

Mobile Messung: Was sich an der Akte prüfen lässt

Bei einer mobilen Messung wird das Messgerät für einen begrenzten Zeitraum an der Stelle betrieben. Daran knüpfen mehrere Prüfpunkte an, die sich erst nach Akteneinsicht sinnvoll beurteilen lassen: die Messung selbst samt der zugehörigen Dokumentation, die Gültigkeit der Eichung, die Bedienung des Geräts, die Beschilderung und – nicht zuletzt – die Zuordnung des Vorwurfs zu einer bestimmten Person. Falls ein Messfoto vorliegt, ist zu klären, ob sich daraus tatsächlich ergibt, wer gefahren ist.

Erhält der Fahrzeughalter das Schreiben, ist das keine Feststellung der Fahrereigenschaft. Angaben zur Person müssen Sie machen, Angaben zur Sache nicht. Wer zur Sache schweigt, gilt deshalb nicht als überführt; das Schweigen darf nicht zu Ihrem Nachteil verwertet werden. Ein Anhörungsbogen ist zudem noch kein Bußgeldbescheid – die Einspruchsfrist läuft erst mit Zustellung des Bescheids.

Punkte, Fahrverbot und Probezeit

Ab einer Überschreitung von 21 km/h wird ein Punkt im Fahreignungsregister eingetragen; ist ein Regelfahrverbot vorgesehen, sind es zwei Punkte. Kommt ein Fahrverbot in Betracht und lag in den zwei Jahren vor der Tat kein rechtskräftiges Fahrverbot vor, dürfen Sie den Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst bestimmen. In Ausnahmefällen kann von einem Fahrverbot abgesehen werden, wobei dann die Geldbuße erhöht wird; ob das trägt, hängt vom Einzelfall ab, etwa wenn der Arbeitsplatz konkret gefährdet ist.

Befinden Sie sich in der Probezeit, ist eine Überschreitung ab 21 km/h eine schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre. Falls Sie weiter entfernt von Nabburg wohnen, ist das kein Hindernis: Das Verfahren lässt sich vollständig aus der Ferne führen, Unterlagen und Kommunikation laufen digital. Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten häufig; eine Deckungsanfrage ist vorab möglich.

Welche Folgen drohen?

An dieser Stelle gilt Tempo 100. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, bezogen auf die vorgeworfene Geschwindigkeit nach Abzug der Messtoleranz.

Überschreitung vorgeworfene Geschwindigkeit außerorts
bis 10 km/h 101–110 km/h 20 €
0 Punkte
11–15 km/h 111–115 km/h 40 €
0 Punkte
16–20 km/h 116–120 km/h 60 €
0 Punkte
21–25 km/h 121–125 km/h 100 €
1 Punkt
26–30 km/h 126–130 km/h 150 €
1 Punkt
31–40 km/h 131–140 km/h 200 €
1 Punkt
41–50 km/h 141–150 km/h 320 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
51–60 km/h 151–160 km/h 480 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
61–70 km/h 161–170 km/h 600 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
über 70 km/h 171 und mehr km/h 700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate

Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.

Das Messgerät an dieser Stelle: PoliScan

So misst PoliScan

PoliScan ist eine Gerätefamilie des Wiesbadener Herstellers Vitronic (laut PTB-Liste: Vitronic Machine Vision GmbH). Die Geräte messen mit einem scannenden Laser (LIDAR), der kurze Impulse fächerförmig über mehrere Fahrstreifen sendet. Nach der Beschreibung der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) tastet das Gerät die Fahrbahn horizontal ab, berechnet aus der Laufzeit für jeden reflektierten Impuls eine Raumkoordinate, verfolgt die Fahrzeuge als Modellobjekte („Tracking“) und ermittelt aus deren Positionsänderung die Geschwindigkeit. Bei PoliScan Speed liegt der Messbereich nach der Zulassung zwischen 50 und 20 Metern vor dem Gerät. Aktuelles Modell ist der PoliScan FM1, auch als kombinierte Geschwindigkeits- und Rotlichtanlage.

PoliScan wird mobil auf Stativ oder im Fahrzeug, in Anhängern („Enforcement Trailer“, nach Herstellerangaben bis zu 30 Tage autark) und stationär in festen Gehäusen bzw. Säulen eingesetzt. Welche Variante gemessen hat, zeigt die Akte.

Standardisiertes Messverfahren

Die obergerichtliche Rechtsprechung behandelt die Messung mit PoliScan Speed als standardisiertes Messverfahren. Für den PoliScan FM1 gilt dasselbe; auch die höchstrichterliche Rechtsprechung legt das zugrunde. Das Gericht prüft die Messung also nur bei konkreten Anhaltspunkten für einen Fehler (näher hier).

Was wir in der Akte prüfen

  • Auswerterahmen (Auswertehilfe): Bei PoliScan wird das Beweisfoto erst aufgenommen, nachdem das Fahrzeug den Messbereich durchfahren hat. Welchem Fahrzeug der Messwert gehört, zeigt ein ins Foto eingeblendeter Auswerterahmen. Nach der Gebrauchsanweisung, wie sie in der Fachliteratur wiedergegeben wird, muss sich z.B. bei einer Frontmessung das Kennzeichen oder ein Vorderrad zumindest teilweise im Rahmen befinden, die Unterkante des Rahmens muss unterhalb der Räder liegen, und im Rahmen dürfen keine Teile anderer Fahrzeuge in gleicher Fahrtrichtung zu sehen sein. Das lässt sich am Foto prüfen.
  • Falldatei: Jede Messung wird als verschlüsselte, signierte Datei gespeichert. Für ein Sachverständigengutachten braucht die Verteidigung sie in lesbarer Form einschließlich der erforderlichen Schlüssel („Token“) bzw. Passwörter.
  • Messreihe und Zusatzdaten: Soweit vorhanden, können die Messreihe des Tattages und Statistikdaten angefordert werden. Welche Daten das Gerät speichert, hängt von Variante und Softwarestand ab: Nach der Rechtsprechung enthielt die Falldatei beim FM1 mit Softwareversion 4.4.5 noch Zeitwerte zu Positionspunkten, mit Version 4.4.9 nur noch wenige Positionswerte ohne eigene Zeitstempel und keine Rohmessdaten.
  • Besonderheiten bei Anhängern: Bei Messungen aus einem Enforcement Trailer ist zu prüfen, ob die Zulassungs- und Gebrauchsvorgaben für diese Einsatzform eingehalten sind.
  • Eichschein, Softwareversion, Gebrauchsanweisung: Passt die Gebrauchsanweisung zur eingesetzten Softwareversion? War das Gerät zur Tatzeit gültig geeicht?
  • Messprotokoll: bei mobilen Messungen u.a. Standort, Untergrund und Einrichtung.
  • Schulungsnachweis des Messpersonals.

Rohmessdaten

Ob PoliScan die Daten speichern muss, aus denen der Messwert berechnet wird, war lange umstritten. Nach der aktuellen höchstrichterlichen Rechtsprechung – ergangen zu einem PoliScan FM1 – führt die fehlende Speicherung solcher Rohmessdaten nicht zu einem Verwertungsverbot. Vorhandene Daten können aber angefordert und ausgewertet werden; konkrete Einwände – etwa zur Zuordnung, Bedienung oder Eichung – bleiben möglich. Einzelheiten hier.

Ob sich aus Ihrer Akte konkrete Ansatzpunkte ergeben, lässt sich erst nach Akteneinsicht beurteilen.

Mehr zum PoliScan, einschließlich aller Messstellen mit diesem Gerät: PoliScan – Messgerät im Überblick.

Häufige Fragen zu dieser Messstelle

Ich war auf der A 93 Richtung Holledau unterwegs – gilt die Stelle als innerorts oder außerorts?

Autobahnen werden im Bußgeldkatalog stets als außerorts behandelt. Die Regelsätze sind dort bei gleicher Überschreitung niedriger als innerorts.

Muss ich im Anhörungsbogen angeben, wer gefahren ist?

Zur Person müssen Sie Angaben machen, zur Sache nicht. Schweigen zum Vorwurf darf nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden, und aus dem Schweigen folgt keine Überführung.

Wie lange habe ich Zeit, um gegen den Bußgeldbescheid vorzugehen?

Zwei Wochen ab Zustellung des Bescheids. Der Einspruch muss zunächst nicht begründet werden, sodass die Prüfung nach Akteneinsicht erfolgen kann.

Weitere Messstellen auf der A 93 in Bayern

Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel


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Was steht in Ihrem Schreiben?

Sie sind unsicher? Steht im Schreiben „Verwarnung“ und ein Betrag bis 55 Euro, ist es in der Regel ein Verwarnungsgeld ohne Punkte. Ob bei einem Bußgeldbescheid oder Anhörungsbogen Punkte drohen, hängt vom vorgeworfenen Verstoß ab. Wenn das unklar ist, bleiben Sie bei „Ich weiß es nicht“.

Einspruch ist grundsätzlich binnen zwei Wochen nach Zustellung möglich. Dieses Formular legt noch keinen Einspruch ein und wahrt keine Frist. Bei kurzer Restfrist rufen Sie uns bitte direkt an.

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Bei einem Verwarnungsgeld raten wir in der Regel zum Bezahlen. Es gibt keine Punkte und kein Fahrverbot. Mit der fristgerechten, vollständigen Zahlung ist die Verwarnung grundsätzlich erledigt. Ein anwaltliches Verfahren würde meist mehr kosten als das Verwarnungsgeld. Wenn Sie trotzdem Zweifel am Vorwurf haben, können Sie die Anfrage senden.

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