Auf der A 93 bei Wiesau in Fahrtrichtung Marktredwitz wurde Ihre Geschwindigkeit mit einem mobilen Messgerät des Typs PoliScan Speed erfasst. Zulässig waren an dieser Stelle 100 km/h. Post von der Bußgeldstelle bedeutet zunächst nur, dass ein Vorwurf im Raum steht – nicht, dass er in dieser Form Bestand haben muss.
Wichtig ist jetzt vor allem die Zeitschiene: Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Einspruch einlegen, eine Begründung muss dabei noch nicht mitgeliefert werden. Über einen Anwalt lässt sich anschließend Akteneinsicht nehmen und erst dann beurteilen, ob Messung, Eichung, Beschilderung und die Zuordnung zum Fahrer tragen.
Die Messstelle im Überblick
| Straße | A 93 (Autobahn) |
|---|---|
| Ort / Abschnitt | Wiesau |
| Fahrtrichtung | Marktredwitz |
| Bundesland | Bayern |
| Art der Messung | Mobiler Blitzer |
| Messgerät | Poliscan Speed |
| Zulässige Höchstgeschwindigkeit | 100 km/h |
Tempo 100 auf der Autobahn – und was nach Toleranzabzug übrig bleibt
Autobahnen werden im Bußgeldkatalog den Straßen außerhalb geschlossener Ortschaften zugeordnet. Das wirkt sich unmittelbar aus: Bei gleicher Überschreitung fallen die Regelsätze außerorts niedriger aus als innerorts. Für Ihren Fall auf der A 93 gilt daher die außerörtliche Staffelung, die sich nach der Höhe der Überschreitung stufenweise aufbaut.
Maßgeblich ist nicht der Wert, den das Gerät angezeigt hat. Von der gemessenen Geschwindigkeit wird eine Toleranz abgezogen; erst der Wert danach ist die Grundlage für die weitere Bewertung. Gerade in Grenzbereichen entscheidet dieser Abzug darüber, ob die nächste Stufe überhaupt erreicht wird. Ein Blick in den Bescheid lohnt sich deshalb: Steht dort der vorgeworfene Wert nach Toleranz, und passt er zur angegebenen Begrenzung von 100 km/h?
Allgemein gilt, dass Geschwindigkeitsbeschränkungen auf Autobahnen durch Beschilderung angeordnet werden – auch zeitlich befristet oder abschnittsweise. Ob die Beschilderung, die dem Vorwurf zugrunde gelegt wird, im Verfahren nachvollziehbar belegt ist, gehört daher zu den Punkten, die sich über die Akte klären lassen.
Mobile Messung mit PoliScan Speed: Was sich überprüfen lässt
Bei einer mobilen Messung hängt die Verwertbarkeit an mehreren Voraussetzungen. Dazu gehören ein gültiger Eichnachweis für das eingesetzte Gerät, die Einhaltung der Vorgaben aus der Gebrauchsanweisung des Herstellers und eine nachvollziehbare Dokumentation des Messvorgangs. Erst die Akteneinsicht zeigt, welche Unterlagen die Behörde tatsächlich vorlegen kann.
Ein zweiter Prüfpunkt ist die Fahrerfrage. Der Vorwurf richtet sich gegen die Person, die gefahren ist – nicht automatisch gegen die Halterin oder den Halter, bei dem die Post eingeht. Falls ein Messfoto vorliegt, ist zu beurteilen, ob sich daraus eine belastbare Zuordnung ergibt. Diese Bewertung sollte sinnvollerweise erst nach Sichtung der Akte erfolgen, nicht auf Zuruf.
Erhalten Sie zunächst nur einen Anhörungsbogen, ist das noch kein Bescheid. Angaben zu Ihrer Person müssen Sie machen, Angaben zur Sache nicht. Wer zur Sache schweigt, gilt deshalb nicht als überführt; das Schweigen darf nicht zu Ihrem Nachteil herangezogen werden. Vorschnelle Erklärungen engen den Spielraum dagegen oft unnötig ein.
Punkte, Fahrverbot, Probezeit – und das Verfahren aus der Ferne
Ab einer Überschreitung von 21 km/h kommt ein Punkt im Fahreignungsregister hinzu; sieht die Vorschrift für die betreffende Stufe ein Regelfahrverbot vor, sind es zwei Punkte. Steht ein Fahrverbot im Raum und wurde in den zwei Jahren vor der Tat kein Fahrverbot rechtskräftig gegen Sie verhängt, dürfen Sie den Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst bestimmen. In Ausnahmefällen kann ganz von einem Fahrverbot abgesehen werden, etwa wenn der Arbeitsplatz konkret gefährdet ist; dann wird im Gegenzug die Geldbuße erhöht. Ob das trägt, entscheidet der Einzelfall.
Befinden Sie sich in der Probezeit, gilt ein Geschwindigkeitsverstoß ab 21 km/h als schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an, und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre. Schon deshalb ist es sinnvoll, den Vorwurf vor Eintritt der Rechtskraft prüfen zu lassen.
Falls Sie weiter von der A 93 entfernt wohnen: Ein Bußgeldverfahren lässt sich vollständig aus der Distanz führen. Unterlagen können digital übermittelt werden, die Kommunikation läuft über die Kanzlei. Besteht eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, übernimmt diese häufig die Kosten – eine kurze Deckungsanfrage klärt das vorab.
Welche Folgen drohen?
An dieser Stelle gilt Tempo 100. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, bezogen auf die vorgeworfene Geschwindigkeit nach Abzug der Messtoleranz.
| Überschreitung | vorgeworfene Geschwindigkeit | außerorts |
|---|---|---|
| bis 10 km/h | 101–110 km/h | 20 € 0 Punkte |
| 11–15 km/h | 111–115 km/h | 40 € 0 Punkte |
| 16–20 km/h | 116–120 km/h | 60 € 0 Punkte |
| 21–25 km/h | 121–125 km/h | 100 € 1 Punkt |
| 26–30 km/h | 126–130 km/h | 150 € 1 Punkt |
| 31–40 km/h | 131–140 km/h | 200 € 1 Punkt |
| 41–50 km/h | 141–150 km/h | 320 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
| 51–60 km/h | 151–160 km/h | 480 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
| 61–70 km/h | 161–170 km/h | 600 € 2 Punkte Fahrverbot 2 Monate |
| über 70 km/h | 171 und mehr km/h | 700 € 2 Punkte Fahrverbot 3 Monate |
Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.
Das Messgerät an dieser Stelle: PoliScan
So misst PoliScan
PoliScan ist eine Gerätefamilie des Wiesbadener Herstellers Vitronic (laut PTB-Liste: Vitronic Machine Vision GmbH). Die Geräte messen mit einem scannenden Laser (LIDAR), der kurze Impulse fächerförmig über mehrere Fahrstreifen sendet. Nach der Beschreibung der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) tastet das Gerät die Fahrbahn horizontal ab, berechnet aus der Laufzeit für jeden reflektierten Impuls eine Raumkoordinate, verfolgt die Fahrzeuge als Modellobjekte („Tracking“) und ermittelt aus deren Positionsänderung die Geschwindigkeit. Bei PoliScan Speed liegt der Messbereich nach der Zulassung zwischen 50 und 20 Metern vor dem Gerät. Aktuelles Modell ist der PoliScan FM1, auch als kombinierte Geschwindigkeits- und Rotlichtanlage.
PoliScan wird mobil auf Stativ oder im Fahrzeug, in Anhängern („Enforcement Trailer“, nach Herstellerangaben bis zu 30 Tage autark) und stationär in festen Gehäusen bzw. Säulen eingesetzt. Welche Variante gemessen hat, zeigt die Akte.
Standardisiertes Messverfahren
Die obergerichtliche Rechtsprechung behandelt die Messung mit PoliScan Speed als standardisiertes Messverfahren. Für den PoliScan FM1 gilt dasselbe; auch die höchstrichterliche Rechtsprechung legt das zugrunde. Das Gericht prüft die Messung also nur bei konkreten Anhaltspunkten für einen Fehler (näher hier).
Was wir in der Akte prüfen
- Auswerterahmen (Auswertehilfe): Bei PoliScan wird das Beweisfoto erst aufgenommen, nachdem das Fahrzeug den Messbereich durchfahren hat. Welchem Fahrzeug der Messwert gehört, zeigt ein ins Foto eingeblendeter Auswerterahmen. Nach der Gebrauchsanweisung, wie sie in der Fachliteratur wiedergegeben wird, muss sich z.B. bei einer Frontmessung das Kennzeichen oder ein Vorderrad zumindest teilweise im Rahmen befinden, die Unterkante des Rahmens muss unterhalb der Räder liegen, und im Rahmen dürfen keine Teile anderer Fahrzeuge in gleicher Fahrtrichtung zu sehen sein. Das lässt sich am Foto prüfen.
- Falldatei: Jede Messung wird als verschlüsselte, signierte Datei gespeichert. Für ein Sachverständigengutachten braucht die Verteidigung sie in lesbarer Form einschließlich der erforderlichen Schlüssel („Token“) bzw. Passwörter.
- Messreihe und Zusatzdaten: Soweit vorhanden, können die Messreihe des Tattages und Statistikdaten angefordert werden. Welche Daten das Gerät speichert, hängt von Variante und Softwarestand ab: Nach der Rechtsprechung enthielt die Falldatei beim FM1 mit Softwareversion 4.4.5 noch Zeitwerte zu Positionspunkten, mit Version 4.4.9 nur noch wenige Positionswerte ohne eigene Zeitstempel und keine Rohmessdaten.
- Besonderheiten bei Anhängern: Bei Messungen aus einem Enforcement Trailer ist zu prüfen, ob die Zulassungs- und Gebrauchsvorgaben für diese Einsatzform eingehalten sind.
- Eichschein, Softwareversion, Gebrauchsanweisung: Passt die Gebrauchsanweisung zur eingesetzten Softwareversion? War das Gerät zur Tatzeit gültig geeicht?
- Messprotokoll: bei mobilen Messungen u.a. Standort, Untergrund und Einrichtung.
- Schulungsnachweis des Messpersonals.
Rohmessdaten
Ob PoliScan die Daten speichern muss, aus denen der Messwert berechnet wird, war lange umstritten. Nach der aktuellen höchstrichterlichen Rechtsprechung – ergangen zu einem PoliScan FM1 – führt die fehlende Speicherung solcher Rohmessdaten nicht zu einem Verwertungsverbot. Vorhandene Daten können aber angefordert und ausgewertet werden; konkrete Einwände – etwa zur Zuordnung, Bedienung oder Eichung – bleiben möglich. Einzelheiten hier.
Ob sich aus Ihrer Akte konkrete Ansatzpunkte ergeben, lässt sich erst nach Akteneinsicht beurteilen.
Mehr zum PoliScan, einschließlich aller Messstellen mit diesem Gerät: PoliScan – Messgerät im Überblick.
Häufige Fragen zu dieser Messstelle
Ich war auf der A 93 bei Wiesau unterwegs – gelten dort die innerörtlichen Bußgeldsätze?
Nein. Autobahnen werden im Bußgeldkatalog als außerorts behandelt. Bei gleicher Überschreitung liegen die Regelsätze damit unter den innerörtlichen Werten.
Muss ich im Anhörungsbogen angeben, wer gefahren ist?
Zu Ihrer Person müssen Sie Angaben machen, zur Sache nicht. Schweigen zur Sache darf nicht als Schuldeingeständnis oder zu Ihrem Nachteil gewertet werden.
Wie lange habe ich Zeit, gegen den Bußgeldbescheid vorzugehen?
Zwei Wochen ab Zustellung. Der Einspruch muss zunächst nicht begründet werden, sodass die Prüfung der Akte auch danach noch erfolgen kann.
Weitere Messstellen auf der A 93 in Bayern
- Geblitzt auf der A 93 bei Wolnzach (km 3,58)
- Geblitzt auf der A 93 bei Selb, km 0,917, Fahrtrichtung Hof
- Geblitzt auf der A 93 bei Selb (km 2,800)
- Geblitzt auf der A 93 bei Weiden i.d. OPf, Richtung Regensburg (km 2,050)
- Geblitzt auf der A 93 bei Teublitz, km 4,670, Richtung Holledau
Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel
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