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Messstellen im Fokus

Geblitzt auf der A 93 Höhe Grünau, Neustadt a.d. Waldnaab, Richtung Hof

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Geblitzt auf der A 93 Höhe Grünau, Neustadt a.d. Waldnaab, Richtung Hof

Auf der A 93 Höhe Grünau, Neustadt a.d. Waldnaab, wurde in Fahrtrichtung Hof mit einem mobilen Messgerät die Geschwindigkeit kontrolliert. Erlaubt sind dort 100 km/h. Wenn Sie deshalb Post bekommen haben – einen Anhörungsbogen oder bereits einen Bußgeldbescheid –, entscheidet jetzt vor allem, dass Sie die Fristen im Blick behalten und nicht vorschnell etwas zur Sache schreiben.

Angaben zu Ihrer Person müssen Sie machen, Angaben zum Vorwurf selbst nicht. Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Einspruch einlegen; eine Begründung ist dabei noch nicht nötig. Über einen Anwalt lässt sich Akteneinsicht nehmen, teils schon vor einem Bescheid, und erst danach beurteilen, ob der Vorwurf in dieser Form trägt.

Die Messstelle im Überblick

Straße A 93 (Autobahn)
Ort / Abschnitt Höhe Grünau, Neustadt a.d. Waldnaab
Fahrtrichtung Hof
Bundesland Bayern
Art der Messung Mobiler Blitzer
Messgerät Poliscan Speed
Zulässige Höchstgeschwindigkeit 100 km/h

Tempo 100 auf der Autobahn – der Wert nach Toleranz zählt

Autobahnen gelten im Bußgeldkatalog immer als außerorts, auch wenn in der Nähe Ortsnamen auftauchen. Bei gleicher Überschreitung sind die Regelsätze außerorts niedriger als innerorts, und ein Fahrverbot ist außerorts erst ab 41 km/h Überschreitung im Regelfall vorgesehen, innerorts bereits ab 31 km/h. Für Sie heißt das: Die Einordnung Ihres Falls hängt daran, wie hoch die Überschreitung am Ende ausfällt.

Maßgeblich ist nicht der Rohwert der Messung, sondern der Wert, der nach Abzug der Messtoleranz übrig bleibt. Liegt Ihr Fall nahe an einer Stufengrenze, kann schon ein kleiner Unterschied darüber entscheiden, ob Punkte oder ein Regelfahrverbot überhaupt im Raum stehen. Punkte im Fahreignungsregister gibt es ab 21 km/h Überschreitung – ein Punkt, und zwei Punkte, wenn ein Regelfahrverbot vorgesehen ist.

Geschwindigkeitsbeschränkungen auf Autobahnen ergeben sich aus der Beschilderung; sie können dauerhaft oder vorübergehend angeordnet sein. Ob die für Ihre Fahrt maßgebliche Begrenzung ordnungsgemäß und erkennbar ausgewiesen war, ist deshalb eine Frage, die sich anhand der Akte prüfen lässt.

Mobile Messung mit Poliscan Speed – was sich überprüfen lässt

Bei mobilen Kontrollen wird die Anlage jeweils für den Einsatz aufgebaut. Für die Verwertbarkeit einer Messung kommt es unter anderem darauf an, dass das Gerät gültig geeicht war, dass die Bedingungen des Einsatzes eingehalten wurden und dass die Beschilderung zur vorgeworfenen Begrenzung passt. Diese Punkte ergeben sich nicht aus dem Bescheid, sondern aus den Unterlagen des Verfahrens.

Über einen Anwalt kann Akteneinsicht beantragt werden. Geprüft werden dann etwa die Messung selbst, die Eichung, die Beschilderung und die Zuordnung zum Fahrer. Falls ein Messfoto vorliegt, gehört auch dazu, ob sich daraus tatsächlich eine Person zuverlässig erkennen lässt. Erst auf dieser Grundlage lässt sich sagen, ob ein Einspruch inhaltlich Aussicht hat oder ob es sinnvoller ist, über die Folgen zu sprechen.

Halterpost, Fahrerfrage und Verfahren aus der Ferne

Wird zunächst der Halter angeschrieben, bedeutet das nicht, dass damit auch die Fahrereigenschaft feststeht. Niemand muss sich selbst belasten. Wer zur Sache schweigt, darf deshalb nicht als überführt gelten; das Schweigen darf nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden. Der Anhörungsbogen ist außerdem noch kein Bescheid – er eröffnet nur die Möglichkeit, sich zu äußern.

Läuft die Einspruchsfrist ab, wird der Bescheid rechtskräftig. Eine Wiedereinsetzung kommt nur ausnahmsweise in Betracht, wenn die Frist ohne eigenes Verschulden versäumt wurde. Deshalb sollte das Datum der Zustellung festgehalten werden. Nach einem Einspruch kann es zu einer Hauptverhandlung beim Amtsgericht kommen; auf Antrag kann das Gericht unter bestimmten Voraussetzungen vom persönlichen Erscheinen entbinden, und vieles lässt sich schriftlich über den Anwalt abwickeln. Falls Sie weiter entfernt von der Messstelle wohnen, ist eine Anreise damit nicht in jedem Fall nötig – ausgeschlossen ist sie aber auch nicht.

Steht ein Fahrverbot im Raum, gibt es zwei Ansätze: Beim ersten Fahrverbot – also wenn in den zwei Jahren vor der Tat kein rechtskräftiges Fahrverbot bestand – kann der Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst gewählt werden. In Ausnahmefällen kann vom Fahrverbot abgesehen werden, etwa bei drohendem Arbeitsplatzverlust; dann fällt die Geldbuße höher aus. Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten der Verteidigung häufig.

Welche Folgen drohen?

An dieser Stelle gilt Tempo 100. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, bezogen auf die vorgeworfene Geschwindigkeit nach Abzug der Messtoleranz.

Überschreitung vorgeworfene Geschwindigkeit außerorts
bis 10 km/h 101–110 km/h 20 €
0 Punkte
11–15 km/h 111–115 km/h 40 €
0 Punkte
16–20 km/h 116–120 km/h 60 €
0 Punkte
21–25 km/h 121–125 km/h 100 €
1 Punkt
26–30 km/h 126–130 km/h 150 €
1 Punkt
31–40 km/h 131–140 km/h 200 €
1 Punkt
41–50 km/h 141–150 km/h 320 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
51–60 km/h 151–160 km/h 480 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
61–70 km/h 161–170 km/h 600 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
über 70 km/h 171 und mehr km/h 700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate

Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.

Das Messgerät an dieser Stelle: PoliScan

So misst PoliScan

PoliScan ist eine Gerätefamilie des Wiesbadener Herstellers Vitronic (laut PTB-Liste: Vitronic Machine Vision GmbH). Die Geräte messen mit einem scannenden Laser (LIDAR), der kurze Impulse fächerförmig über mehrere Fahrstreifen sendet. Nach der Beschreibung der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) tastet das Gerät die Fahrbahn horizontal ab, berechnet aus der Laufzeit für jeden reflektierten Impuls eine Raumkoordinate, verfolgt die Fahrzeuge als Modellobjekte („Tracking“) und ermittelt aus deren Positionsänderung die Geschwindigkeit. Bei PoliScan Speed liegt der Messbereich nach der Zulassung zwischen 50 und 20 Metern vor dem Gerät. Aktuelles Modell ist der PoliScan FM1, auch als kombinierte Geschwindigkeits- und Rotlichtanlage.

PoliScan wird mobil auf Stativ oder im Fahrzeug, in Anhängern („Enforcement Trailer“, nach Herstellerangaben bis zu 30 Tage autark) und stationär in festen Gehäusen bzw. Säulen eingesetzt. Welche Variante gemessen hat, zeigt die Akte.

Standardisiertes Messverfahren

Die obergerichtliche Rechtsprechung behandelt die Messung mit PoliScan Speed als standardisiertes Messverfahren. Für den PoliScan FM1 gilt dasselbe; auch die höchstrichterliche Rechtsprechung legt das zugrunde. Das Gericht prüft die Messung also nur bei konkreten Anhaltspunkten für einen Fehler (näher hier).

Was wir in der Akte prüfen

  • Auswerterahmen (Auswertehilfe): Bei PoliScan wird das Beweisfoto erst aufgenommen, nachdem das Fahrzeug den Messbereich durchfahren hat. Welchem Fahrzeug der Messwert gehört, zeigt ein ins Foto eingeblendeter Auswerterahmen. Nach der Gebrauchsanweisung, wie sie in der Fachliteratur wiedergegeben wird, muss sich z.B. bei einer Frontmessung das Kennzeichen oder ein Vorderrad zumindest teilweise im Rahmen befinden, die Unterkante des Rahmens muss unterhalb der Räder liegen, und im Rahmen dürfen keine Teile anderer Fahrzeuge in gleicher Fahrtrichtung zu sehen sein. Das lässt sich am Foto prüfen.
  • Falldatei: Jede Messung wird als verschlüsselte, signierte Datei gespeichert. Für ein Sachverständigengutachten braucht die Verteidigung sie in lesbarer Form einschließlich der erforderlichen Schlüssel („Token“) bzw. Passwörter.
  • Messreihe und Zusatzdaten: Soweit vorhanden, können die Messreihe des Tattages und Statistikdaten angefordert werden. Welche Daten das Gerät speichert, hängt von Variante und Softwarestand ab: Nach der Rechtsprechung enthielt die Falldatei beim FM1 mit Softwareversion 4.4.5 noch Zeitwerte zu Positionspunkten, mit Version 4.4.9 nur noch wenige Positionswerte ohne eigene Zeitstempel und keine Rohmessdaten.
  • Besonderheiten bei Anhängern: Bei Messungen aus einem Enforcement Trailer ist zu prüfen, ob die Zulassungs- und Gebrauchsvorgaben für diese Einsatzform eingehalten sind.
  • Eichschein, Softwareversion, Gebrauchsanweisung: Passt die Gebrauchsanweisung zur eingesetzten Softwareversion? War das Gerät zur Tatzeit gültig geeicht?
  • Messprotokoll: bei mobilen Messungen u.a. Standort, Untergrund und Einrichtung.
  • Schulungsnachweis des Messpersonals.

Rohmessdaten

Ob PoliScan die Daten speichern muss, aus denen der Messwert berechnet wird, war lange umstritten. Nach der aktuellen höchstrichterlichen Rechtsprechung – ergangen zu einem PoliScan FM1 – führt die fehlende Speicherung solcher Rohmessdaten nicht zu einem Verwertungsverbot. Vorhandene Daten können aber angefordert und ausgewertet werden; konkrete Einwände – etwa zur Zuordnung, Bedienung oder Eichung – bleiben möglich. Einzelheiten hier.

Ob sich aus Ihrer Akte konkrete Ansatzpunkte ergeben, lässt sich erst nach Akteneinsicht beurteilen.

Mehr zum PoliScan, einschließlich aller Messstellen mit diesem Gerät: PoliScan – Messgerät im Überblick.

Häufige Fragen zu dieser Messstelle

Auf der A 93 bei Grünau galten 100 km/h – wird das wie außerorts behandelt?

Ja. Autobahnen gelten im Bußgeldkatalog stets als außerorts, unabhängig von umliegenden Ortsnamen. Die Regelsätze und die Fahrverbotsgrenze richten sich deshalb nach den außerörtlichen Stufen.</antwort>

Ich war Fahrer in der Probezeit – was droht mir zusätzlich?

Eine Geschwindigkeitsüberschreitung ab 21 km/h ist eine schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre.

Muss ich im Anhörungsbogen angeben, wer gefahren ist?

Zur eigenen Person müssen Sie Angaben machen, zur Sache nicht. Niemand muss sich selbst belasten, und Schweigen zur Sache darf nicht gegen Sie verwendet werden.

Weitere Messstellen auf der A 93 in Bayern

Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel


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