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Messstellen im Fokus

Geblitzt auf der A 92 bei Loiching (km 6,450)

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Geblitzt auf der A 92 bei Loiching (km 6,450)

Sie wurden auf der A 92 bei Loiching im Bereich km 6,450 geblitzt und haben Post von der Bußgeldstelle erhalten? Dann geht es jetzt zunächst um zwei Dinge: welche Art von Schreiben Ihnen vorliegt und welche Frist daran hängt.

Ein Anhörungsbogen ist noch keine Entscheidung gegen Sie. Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Einspruch einlegen; eine Begründung muss dabei noch nicht mitgeliefert werden. Erst über die Akteneinsicht zeigt sich, ob die Messung und die Zuordnung zum Fahrer tragen.

Die Messstelle im Überblick

Straße A 92 (Autobahn)
Ort / Abschnitt Loiching
Bundesland Bayern

A 92 bei Loiching: Autobahn heißt außerorts

Für die Bemessung der Sanktion ist entscheidend, ob ein Verstoß innerorts oder außerorts begangen wurde. Autobahnen zählen im Bußgeldkatalog stets als außerorts – das gilt damit auch für Ihren Fall auf der A 92. Bei gleicher Überschreitung fallen die Regelsätze außerorts niedriger aus als innerorts. Bei anderen Straßen richtet sich die Einordnung dagegen nach der Beschilderung, also nach der Ortstafel.

Welche Geschwindigkeit auf einem Autobahnabschnitt gilt, ergibt sich allgemein aus der Beschilderung. Solche Anordnungen können dauerhaft oder auch nur zeitweise gelten, und sie können abschnittsweise unterschiedlich ausfallen. Für Ihr Verfahren bedeutet das: Es lohnt sich, anhand der Akte nachzuvollziehen, welcher Wert an der Messstelle vorgegeben war und ob die Beschilderung dazu passt, die Ihnen vorgehalten wird.

Wichtig ist außerdem der Toleranzabzug. Von der gemessenen Geschwindigkeit wird eine Messtoleranz abgezogen; maßgeblich für Geldbuße, Punkte und ein etwaiges Fahrverbot ist allein der Wert, der danach übrig bleibt. Gerade an den Schwellen zwischen zwei Stufen der Bußgeldtabelle kann dieser Abzug den Unterschied machen.

Punkte, Fahrverbot und Probezeit

Ab einer vorwerfbaren Überschreitung von 21 km/h wird ein Punkt im Fahreignungsregister eingetragen. Sind zwei Punkte vorgesehen, liegt der Vorwurf im Bereich eines Regelfahrverbots. Ob es dazu kommt, hängt von der Höhe der Überschreitung nach Toleranzabzug ab.

Kommt ein Fahrverbot in Betracht, gibt es zwei Ansatzpunkte. Zum einen kann in Ausnahmefällen von einem Fahrverbot abgesehen werden; die Geldbuße wird dann erhöht. Ob das möglich ist, richtet sich nach dem Einzelfall, etwa wenn der Arbeitsplatz konkret bedroht ist. Zum anderen gilt bei einem ersten Fahrverbot – also wenn in den zwei Jahren vor der Tat kein rechtskräftiges Fahrverbot bestand – dass Sie den Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst festlegen können.

Befinden Sie sich noch in der Probezeit, ist eine Geschwindigkeitsüberschreitung ab 21 km/h eine schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre. Solange keine Rechtskraft eingetreten ist, treten diese Folgen nicht ein.

Anhörungsbogen, Fahrerfrage und Verfahren aus der Ferne

Läuft ein Fahrzeug nicht auf den Namen des Fahrers, geht die erste Post regelmäßig an die Halteranschrift. Im Anhörungsbogen müssen Sie Angaben zu Ihrer Person machen. Angaben zur Sache sind dagegen freiwillig: Wer zur Sache schweigt, gilt deshalb nicht als überführt, und das Schweigen darf nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden. Vorschnelle eigene Erklärungen können dagegen Lücken schließen, die sonst offen geblieben wären.

Über einen Anwalt kann Akteneinsicht beantragt werden. Geprüft werden dabei unter anderem der Ablauf der Messung, die Eichung, die Beschilderung und die Frage, ob Sie als Fahrer tatsächlich zuzuordnen sind. Falls ein Messfoto in der Akte liegt, gehört auch dessen Aussagekraft zur Prüfung.

Ihr Verfahren zur A 92 bei Loiching lässt sich vollständig aus der Ferne führen – Unterlagen und Kommunikation laufen digital, eine persönliche Anreise ist dafür nicht erforderlich. Falls Sie eine Verkehrsrechtsschutzversicherung haben, übernimmt diese häufig die Kosten; die Deckungsanfrage können wir für Sie stellen.

Welche Folgen drohen?

Welches Tempolimit bei Ihrer Messung galt, steht im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, gestaffelt nach der Überschreitung nach Abzug der Messtoleranz.

Überschreitung außerorts
bis 10 km/h 20 €
0 Punkte
11–15 km/h 40 €
0 Punkte
16–20 km/h 60 €
0 Punkte
21–25 km/h 100 €
1 Punkt
26–30 km/h 150 €
1 Punkt
31–40 km/h 200 €
1 Punkt
41–50 km/h 320 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
51–60 km/h 480 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
61–70 km/h 600 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
über 70 km/h 700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate

Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.

Häufige Fragen zu dieser Messstelle

Gilt die Messung auf der A 92 bei Loiching als innerorts oder außerorts?

Autobahnen werden im Bußgeldkatalog immer als außerorts behandelt, also auch die A 92 bei Loiching. Bei gleicher Überschreitung sind die Regelsätze damit niedriger als innerorts.

Ich habe nur einen Anhörungsbogen erhalten – muss ich antworten?

Angaben zu Ihrer Person sind verpflichtend, Angaben zur Sache nicht. Schweigen Sie zur Sache, darf das nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden; der Anhörungsbogen ist außerdem noch kein Bußgeldbescheid.

Wie lange habe ich Zeit, um gegen den Bußgeldbescheid vorzugehen?

Der Einspruch muss innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung des Bescheids bei der Behörde eingehen. Eine Begründung ist dafür nicht erforderlich – sie kann nach Akteneinsicht nachgereicht werden.

Weitere Messstellen: Bayern

Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel


Wurden Sie an dieser Messstelle geblitzt?

Lassen Sie Bußgeldbescheid und Messung prüfen, bevor Sie zahlen: Über das Formular am Ende dieses Beitrags stellen Sie in zwei Minuten eine unverbindliche Online-Anfrage. Ihre Messstelle ist eine andere? Die Messstellen-Suche hilft weiter.

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Was steht in Ihrem Schreiben?

Sie sind unsicher? Steht im Schreiben „Verwarnung“ und ein Betrag bis 55 Euro, ist es in der Regel ein Verwarnungsgeld ohne Punkte. Ob bei einem Bußgeldbescheid oder Anhörungsbogen Punkte drohen, hängt vom vorgeworfenen Verstoß ab. Wenn das unklar ist, bleiben Sie bei „Ich weiß es nicht“.

Einspruch ist grundsätzlich binnen zwei Wochen nach Zustellung möglich. Dieses Formular legt noch keinen Einspruch ein und wahrt keine Frist. Bei kurzer Restfrist rufen Sie uns bitte direkt an.

Sind Sie rechtsschutzversichert?

Das beschleunigt die Deckungsanfrage. Falls gerade zur Hand:

Gut zu wissen: In einzelnen Tarifen ist auch ein rückwirkender Rechtsschutz für ein bereits laufendes Bußgeldverfahren möglich. Ob ein solcher Tarif für Ihren Fall infrage kommt und welche Bedingungen gelten, klären wir im kostenlosen Erstgespräch.

Sollen wir Ihnen das im Erstgespräch zeigen?

Ein Foto Ihres Anhörungsbogens oder Bescheids hilft uns, Ihren Fall einzuordnen. Bis zu 5 Dateien, jeweils maximal 20 MB. JPG, PNG, PDF oder GIF. Sie können Ihre Anfrage auch ohne Datei senden.

Bei einem Verwarnungsgeld raten wir in der Regel zum Bezahlen. Es gibt keine Punkte und kein Fahrverbot. Mit der fristgerechten, vollständigen Zahlung ist die Verwarnung grundsätzlich erledigt. Ein anwaltliches Verfahren würde meist mehr kosten als das Verwarnungsgeld. Wenn Sie trotzdem Zweifel am Vorwurf haben, können Sie die Anfrage senden.

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