Geblitzt auf der A9 km 87,6 Höhe Köckern, Zörbig – Lassen Sie das Bußgeld nicht einfach durchgehen!

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Die Messstelle A9 bei Kilometer 87,6 auf Höhe Köckern, nahe Zörbig, liegt in einem Abschnitt, der von vielen Verkehrsteilnehmern als „unauffällig“ wahrgenommen wird, obwohl hier regelmäßig kontrolliert wird. Die Autobahn verläuft in diesem Bereich vergleichsweise geradlinig, das Verkehrsaufkommen schwankt je nach Tageszeit erheblich, und gerade im Übergang zwischen freier Fahrt und dichterem Verkehr entstehen typische Situationen, in denen die tatsächlich gefahrene Geschwindigkeit schwer einzuschätzen ist. Hinzu kommt, dass Kontrollen an solchen Punkten häufig so positioniert werden, dass sie aus Fahrersicht spät erkennbar sind. Wer dort einen Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid erhält, geht nicht selten davon aus, die Messung sei zwingend korrekt. Aus verkehrsrechtlicher Sicht ist diese Annahme jedoch riskant, denn auch an etablierten Messstellen sind Messfehler keineswegs ausgeschlossen.

Im Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht gilt zwar der Grundsatz, dass standardisierte Messverfahren grundsätzlich verwertbar sind. Diese Standardisierung bedeutet jedoch nicht, dass jedes Messergebnis automatisch unangreifbar wäre. Vielmehr setzt sie voraus, dass das Messgerät ordnungsgemäß eingesetzt wurde, die vorgeschriebenen Rahmenbedingungen eingehalten wurden und die Dokumentation vollständig ist. Gerade hier liegt in der Praxis ein häufiger Ansatzpunkt: Bedienungsfehler, unzureichende oder widersprüchliche Protokollierung, Probleme bei Aufbau und Ausrichtung, fehlerhafte Zuordnung bei mehreren Fahrzeugen im Messbereich oder formale Mängel in der Geräteeichung bzw. in den Nachweisen zur Gerätekonformität. An Autobahnmessstellen wie der A9 km 87,6 können zudem Verkehrsdichte und Spurwechsel die Auswertung erschweren, insbesondere wenn mehrere Fahrzeuge gleichzeitig erfasst werden oder die Fotodokumentation eine eindeutige Zuordnung nicht zweifelsfrei hergibt.

Typische Fehlerquellen hängen auch vom konkret eingesetzten Gerätetyp ab. Bei laser- oder radarbasierten Systemen spielen Reflexionen, Messwinkel und Zielerfassung eine Rolle; bei video- bzw. streckenbezogenen Verfahren können Auswerteparameter, Referenzstrecken und Kalibrierungen entscheidend sein. Selbst wenn das Messgerät technisch einwandfrei arbeitet, können äußere Umstände – etwa ungünstige Aufstellpositionen, Abschattungen, Fahrbahnunebenheiten oder ein nicht vorschriftsgemäß gewählter Messbereich – das Ergebnis beeinflussen. Aus journalistischer Sicht ist dabei besonders wichtig: Viele dieser Punkte sind für Betroffene mit bloßem Auge nicht erkennbar. Die entscheidenden Informationen stecken in Messdateien, Auswerteunterlagen, Gerätestammdaten, Schulungsnachweisen und den Aktenbestandteilen, die erst im Verfahren zugänglich werden.

Genau an dieser Stelle kommt die sachverständige Überprüfung ins Spiel. Messfehler lassen sich in einer Vielzahl von Fällen durch Sachverständige für Verkehrsmesstechnik nachweisen oder zumindest so weit plausibilisieren, dass erhebliche Zweifel an der Richtigkeit der Messung entstehen. Sachverständige prüfen unter anderem, ob das Gerät ordnungsgemäß geeicht war, ob die Messung entsprechend der Bedienungsanleitung und den Vorgaben der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt durchgeführt wurde, ob Auswerte- und Rohdaten konsistent sind und ob die Zuordnung zum Fahrzeug zweifelsfrei möglich ist. In der Praxis zeigt sich immer wieder, dass gerade die Kombination aus Aktenprüfung und technischer Begutachtung den entscheidenden Unterschied macht: Was im Bußgeldbescheid wie eine eindeutige Zahl wirkt, kann bei genauer technischer Betrachtung angreifbar sein.

Für Betroffene ist außerdem relevant, dass die Verteidigung gegen einen Vorwurf nicht nur eine Frage des „Ob“, sondern auch des „Wie“ ist. Eine wirksame Strategie setzt regelmäßig voraus, dass frühzeitig Akteneinsicht genommen und die Messunterlagen vollständig angefordert werden. Denn ohne Messreihe, Token-/Signaturdaten (je nach System), Lebensakte bzw. Wartungsnachweise, Schulungsnachweise des Bedienpersonals und die vollständige Falldokumentation bleibt eine Bewertung oft Stückwerk. Gerade weil Behörden nicht immer von sich aus sämtliche technischen Unterlagen beifügen, ist eine konsequente Anforderung und Auswertung in der Tiefe erforderlich. Das ist keine Formalität, sondern Kern einer sachgerechten Verteidigung.

In diesem Zusammenhang wird häufig die Arbeit von Dr. Maik Bunzel in Anspruch genommen, einem Fachanwalt für Verkehrsrecht und Strafrecht, der Mandanten über Kanzleistandorte in Cottbus, Berlin und Kiel betreut. Er bringt die Erfahrung aus weit über 1000 Ordnungswidrigkeitenverfahren mit und kennt die typischen Angriffspunkte, die sich aus Messunterlagen, Geräteeinsatz und Verfahrensabläufen ergeben. In seiner Praxis wird nicht bei der bloßen Plausibilitätsbetrachtung stehen geblieben: Dr. Bunzel lässt jeden Fall durch einen unabhängigen Sachverständigen für Verkehrsmesstechnik prüfen, um mögliche Mess- oder Auswertefehler belastbar zu identifizieren. Diese technische Zweitprüfung ist besonders dort sinnvoll, wo hohe Sanktionen drohen – etwa Punkte, Fahrverbot oder spürbare Geldbußen – oder wo die Messsituation, wie auf der A9 bei Köckern/Zörbig, durch Verkehrsdynamik und Mehrfacherfassungen geprägt sein kann.

Ein weiterer Aspekt, der Betroffene oft beschäftigt, sind die Kosten. Die Einholung eines sachverständigen Gutachtens ist mit Aufwand verbunden, kann aber in vielen Fällen über die Rechtsschutzversicherung abgedeckt werden. Üblicherweise übernimmt die Verkehrsrechtsschutzversicherung – nach Deckungszusage – sowohl die anwaltliche Vertretung als auch die Kosten der sachverständigen Prüfung, soweit diese zur Wahrnehmung der rechtlichen Interessen erforderlich ist. Damit wird die technische Kontrolle des Messergebnisses nicht zu einer Frage des privaten Kostenrisikos, sondern kann als sachgerechter Schritt im Verfahren genutzt werden. Gerade weil Messfehler häufig nicht „offensichtlich“ sind, sondern erst in der technischen Tiefe sichtbar werden, ist diese Absicherung für Betroffene von erheblicher Bedeutung.

Wer an der Messstelle A9 km 87,6 Höhe Köckern, Zörbig geblitzt wurde, sollte den Vorgang daher nicht vorschnell als unvermeidbar hinnehmen, sondern die Messung fachkundig überprüfen lassen. Wenn Sie einen Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid zu dieser Kontrolle erhalten haben, kann eine strukturierte Prüfung der Akten und Messdaten durch Dr. Maik Bunzel und einen Sachverständigen für Verkehrsmesstechnik klären, ob verwertbare Messfehler vorliegen. Nutzen Sie hierfür vorzugsweise die Online-Anfrage auf blitzer-soforthilfe.com, um die notwendigen Informationen schnell und geordnet zu übermitteln und eine erste Einschätzung zu ermöglichen.

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