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Geblitzt auf der A 9 bei km 87,6 Höhe Köckern, Zörbig, Richtung München

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Geblitzt auf der A 9 bei km 87,6 Höhe Köckern, Zörbig, Richtung München

Sie wurden auf der A 9 bei km 87,6 Höhe Köckern, Zörbig in Richtung München gemessen. An dieser Stelle wird mobil gemessen, zulässig sind hier 120 km/h. Da Autobahnen im Bußgeldkatalog als außerorts gelten, richtet sich die Bewertung Ihrer Überschreitung nach den außerörtlichen Regelsätzen – diese liegen bei gleicher Differenz niedriger als innerorts.

Ob bei Ihnen zunächst ein Anhörungsbogen oder schon ein Bußgeldbescheid eingegangen ist, entscheidet über die nächsten Schritte: Der Anhörungsbogen ist noch keine Entscheidung, gegen einen Bußgeldbescheid können Sie dagegen innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Einspruch einlegen. Eine Begründung ist dafür nicht sofort erforderlich – sinnvoll ist, zunächst über einen Anwalt Akteneinsicht zu nehmen und dann zu entscheiden.

Die Messstelle im Überblick

Straße A 9 (Autobahn)
Ort / Abschnitt Köckern, Zörbig
Fahrtrichtung München
Bundesland Sachsen-Anhalt
Art der Messung Mobiler Blitzer
Messgerät Poliscan Speed
Zulässige Höchstgeschwindigkeit 120 km/h

Tempo 120 auf der A 9 – warum die genaue Differenz entscheidend ist

Für die Stelle bei km 87,6 in Richtung München gilt ein Tempolimit von 120 km/h. Auf Autobahnen wird die zulässige Geschwindigkeit durch Beschilderung festgelegt; das kann dauerhaft oder auch nur vorübergehend geschehen. Für Ihr Verfahren ist deshalb nicht nur der gemessene Wert wichtig, sondern auch die Frage, welches Limit im Moment der Messung durch Zeichen angeordnet war und ob die Beschilderung für Sie erkennbar und ordnungsgemäß aufgestellt war. Genau das lässt sich anhand der Akte überprüfen.

Maßgeblich ist außerdem nie der rohe Messwert: Von der gemessenen Geschwindigkeit wird eine Toleranz abgezogen, und erst der Wert danach wird der Bewertung zugrunde gelegt. Liegt Ihre Überschreitung nach Toleranzabzug knapp an einer Grenze, kann sich der Unterschied deutlich auswirken. Ab 21 km/h Überschreitung kommt ein Punkt im Fahreignungsregister hinzu; sieht der Katalog ein Regelfahrverbot vor, sind es zwei Punkte. Da die Staffelung auf Autobahnen nach außerörtlichen Sätzen erfolgt, lohnt sich ein genauer Blick auf die Einordnung Ihres Falls.

Mobile Messung: Was sich in der Akte prüfen lässt

An dieser Stelle wird mobil gemessen. Anders als bei einer dauerhaft eingerichteten Anlage kommt es bei mobilen Einsätzen unter anderem darauf an, dass das Gerät ordnungsgemäß aufgebaut und betrieben wurde und dass die Vorgaben des Herstellers eingehalten wurden. Über einen Anwalt kann Akteneinsicht beantragt werden. Geprüft werden dann typischerweise die Messung selbst, die Eichung des Geräts, die Beschilderung und die Zuordnung der Messung zum Fahrer. Falls ein Messfoto in der Akte liegt, gehört auch dessen Auswertung dazu.

Erhalten Sie zunächst nur einen Anhörungsbogen, gilt: Angaben zu Ihrer Person – Name, Anschrift, Geburtsdatum – müssen Sie machen. Zur Sache selbst müssen Sie nichts sagen. Wer schweigt, gilt deshalb nicht als überführt, und das Schweigen darf nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden. Vorschnelle Erklärungen darüber, wer gefahren ist oder warum es schneller wurde, engen den Verteidigungsspielraum unnötig ein.

Liegt Ihr Wohnort weiter von der Messstelle entfernt, ist das kein Hindernis: Ein Bußgeldverfahren kann vollständig aus der Ferne geführt werden, der Schriftverkehr mit Behörde und Verteidigung läuft ohnehin über Post, E-Mail und Telefon.

Fahrverbot, Probezeit und Kosten

Droht im Raum ein Fahrverbot, sind zwei Punkte praktisch relevant: Handelt es sich um Ihr erstes Fahrverbot – also lag in den zwei Jahren vor der Tat kein rechtskräftiges Fahrverbot vor –, dürfen Sie den Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst bestimmen und so in eine passende Zeit legen. In Ausnahmefällen kann von einem Fahrverbot auch abgesehen werden; dann wird die Geldbuße erhöht. Ob das in Betracht kommt, hängt vom Einzelfall ab, etwa wenn ein Arbeitsplatzverlust droht – das muss konkret dargelegt werden.

Befinden Sie sich in der Probezeit, ist eine Geschwindigkeitsüberschreitung ab 21 km/h eine schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre. Eine bestehende Verkehrsrechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten der Verteidigung häufig; eine kurze Anfrage bei Ihrem Versicherer klärt das schnell.

Welche Folgen drohen?

An dieser Stelle gilt Tempo 120. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, bezogen auf die vorgeworfene Geschwindigkeit nach Abzug der Messtoleranz.

Überschreitung vorgeworfene Geschwindigkeit außerorts
bis 10 km/h 121–130 km/h 20 €
0 Punkte
11–15 km/h 131–135 km/h 40 €
0 Punkte
16–20 km/h 136–140 km/h 60 €
0 Punkte
21–25 km/h 141–145 km/h 100 €
1 Punkt
26–30 km/h 146–150 km/h 150 €
1 Punkt
31–40 km/h 151–160 km/h 200 €
1 Punkt
41–50 km/h 161–170 km/h 320 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
51–60 km/h 171–180 km/h 480 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
61–70 km/h 181–190 km/h 600 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
über 70 km/h 191 und mehr km/h 700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate

Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.

Das Messgerät an dieser Stelle: PoliScan

So misst PoliScan

PoliScan ist eine Gerätefamilie des Wiesbadener Herstellers Vitronic (laut PTB-Liste: Vitronic Machine Vision GmbH). Die Geräte messen mit einem scannenden Laser (LIDAR), der kurze Impulse fächerförmig über mehrere Fahrstreifen sendet. Nach der Beschreibung der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) tastet das Gerät die Fahrbahn horizontal ab, berechnet aus der Laufzeit für jeden reflektierten Impuls eine Raumkoordinate, verfolgt die Fahrzeuge als Modellobjekte („Tracking“) und ermittelt aus deren Positionsänderung die Geschwindigkeit. Bei PoliScan Speed liegt der Messbereich nach der Zulassung zwischen 50 und 20 Metern vor dem Gerät. Aktuelles Modell ist der PoliScan FM1, auch als kombinierte Geschwindigkeits- und Rotlichtanlage.

PoliScan wird mobil auf Stativ oder im Fahrzeug, in Anhängern („Enforcement Trailer“, nach Herstellerangaben bis zu 30 Tage autark) und stationär in festen Gehäusen bzw. Säulen eingesetzt. Welche Variante gemessen hat, zeigt die Akte.

Standardisiertes Messverfahren

Die obergerichtliche Rechtsprechung behandelt die Messung mit PoliScan Speed als standardisiertes Messverfahren. Für den PoliScan FM1 gilt dasselbe; auch die höchstrichterliche Rechtsprechung legt das zugrunde. Das Gericht prüft die Messung also nur bei konkreten Anhaltspunkten für einen Fehler (näher hier).

Was wir in der Akte prüfen

  • Auswerterahmen (Auswertehilfe): Bei PoliScan wird das Beweisfoto erst aufgenommen, nachdem das Fahrzeug den Messbereich durchfahren hat. Welchem Fahrzeug der Messwert gehört, zeigt ein ins Foto eingeblendeter Auswerterahmen. Nach der Gebrauchsanweisung, wie sie in der Fachliteratur wiedergegeben wird, muss sich z.B. bei einer Frontmessung das Kennzeichen oder ein Vorderrad zumindest teilweise im Rahmen befinden, die Unterkante des Rahmens muss unterhalb der Räder liegen, und im Rahmen dürfen keine Teile anderer Fahrzeuge in gleicher Fahrtrichtung zu sehen sein. Das lässt sich am Foto prüfen.
  • Falldatei: Jede Messung wird als verschlüsselte, signierte Datei gespeichert. Für ein Sachverständigengutachten braucht die Verteidigung sie in lesbarer Form einschließlich der erforderlichen Schlüssel („Token“) bzw. Passwörter.
  • Messreihe und Zusatzdaten: Soweit vorhanden, können die Messreihe des Tattages und Statistikdaten angefordert werden. Welche Daten das Gerät speichert, hängt von Variante und Softwarestand ab: Nach der Rechtsprechung enthielt die Falldatei beim FM1 mit Softwareversion 4.4.5 noch Zeitwerte zu Positionspunkten, mit Version 4.4.9 nur noch wenige Positionswerte ohne eigene Zeitstempel und keine Rohmessdaten.
  • Besonderheiten bei Anhängern: Bei Messungen aus einem Enforcement Trailer ist zu prüfen, ob die Zulassungs- und Gebrauchsvorgaben für diese Einsatzform eingehalten sind.
  • Eichschein, Softwareversion, Gebrauchsanweisung: Passt die Gebrauchsanweisung zur eingesetzten Softwareversion? War das Gerät zur Tatzeit gültig geeicht?
  • Messprotokoll: bei mobilen Messungen u.a. Standort, Untergrund und Einrichtung.
  • Schulungsnachweis des Messpersonals.

Rohmessdaten

Ob PoliScan die Daten speichern muss, aus denen der Messwert berechnet wird, war lange umstritten. Nach der aktuellen höchstrichterlichen Rechtsprechung – ergangen zu einem PoliScan FM1 – führt die fehlende Speicherung solcher Rohmessdaten nicht zu einem Verwertungsverbot. Vorhandene Daten können aber angefordert und ausgewertet werden; konkrete Einwände – etwa zur Zuordnung, Bedienung oder Eichung – bleiben möglich. Einzelheiten hier.

Ob sich aus Ihrer Akte konkrete Ansatzpunkte ergeben, lässt sich erst nach Akteneinsicht beurteilen.

Mehr zum PoliScan, einschließlich aller Messstellen mit diesem Gerät: PoliScan – Messgerät im Überblick.

Häufige Fragen zu dieser Messstelle

Wie schnell durfte ich bei km 87,6 in Richtung München fahren?

An dieser Stelle der A 9 gilt in Richtung München ein Tempolimit von 120 km/h. Welches Limit im Moment Ihrer Messung angeordnet war, lässt sich über die Akte nachvollziehen.

Gilt die Messung auf der A 9 als innerorts oder außerorts?

Autobahnen gelten im Bußgeldkatalog stets als außerorts. Die Regelsätze sind dort bei gleicher Überschreitung niedriger als innerorts.

Ich habe nur einen Anhörungsbogen bekommen – muss ich angeben, wer gefahren ist?

Pflicht sind allein die Angaben zu Ihrer Person. Zur Sache müssen Sie nichts sagen, und Ihr Schweigen darf nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden.

Weitere Messstellen: Sachsen-Anhalt

Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel


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