Sie wurden auf der A 9 bei Goesen (km 173,5) gemessen und haben Post in der Sache erhalten – einen Anhörungsbogen oder bereits einen Bußgeldbescheid. Diese Seite erklärt, was die Schreiben bedeuten, welche Frist jetzt läuft und welche Punkte sich in einem Geschwindigkeitsverfahren überhaupt überprüfen lassen.
Wichtig ist zunächst nur zweierlei: Ein Bußgeldbescheid kann innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung mit dem Einspruch angegriffen werden, und eine Begründung muss dabei noch nicht mitgeliefert werden. Angaben zur Sache sind freiwillig – niemand muss sich selbst belasten. Sinnvoll ist es, vor einer Stellungnahme über einen Anwalt Akteneinsicht zu nehmen; das ist bereits vor einem Bescheid möglich.
Die Messstelle im Überblick
| Straße | A 9 (Autobahn) |
|---|---|
| Ort / Abschnitt | Goesen |
A 9 bei Goesen: Autobahn heißt außerorts
Die A 9 ist eine Bundesautobahn, und Autobahnen gelten im Bußgeldkatalog durchgehend als außerorts. Das hat unmittelbare Folgen für die Bewertung: Bei gleicher Überschreitung sind die Regelsätze außerorts niedriger als innerorts, und ein Regelfahrverbot ist für Pkw außerorts erst ab 41 km/h Überschreitung vorgesehen, innerorts dagegen schon ab 31 km/h. Ob eine Straße innerorts oder außerorts liegt, richtet sich sonst nach der Ortstafel – auf der Autobahn erübrigt sich diese Frage.
Wie schnell an einer bestimmten Stelle gefahren werden darf, ergibt sich auf Autobahnen allein aus der Beschilderung. Zulässige Höchstgeschwindigkeiten können dauerhaft oder vorübergehend angeordnet sein, sie können sich abschnittsweise ändern und auch über Wechselverkehrszeichen angezeigt werden. Für ein Verfahren ist deshalb regelmäßig von Interesse, welches Limit für die Messstelle bei km 173,5 nach der Aktenlage gelten sollte und ob die Beschilderung dazu passt und ordnungsgemäß erkennbar war. Diese Unterlagen liegen der Akte oft bei oder lassen sich anfordern.
Maßgeblich ist außerdem nicht der Rohwert der Messung: Von der gemessenen Geschwindigkeit wird eine Toleranz abgezogen, erst der Wert danach ist Grundlage der Sanktion. Gerade an den Schwellen zu Punkten oder Fahrverbot kann es darauf ankommen.
Anhörungsbogen, Halterpost und Fahrerfrage
Ein Anhörungsbogen ist noch keine Entscheidung, sondern die Einleitung des Verfahrens. Verpflichtend sind nur die Angaben zur eigenen Person, also Name, Anschrift und Geburtsdatum. Was den Vorwurf selbst betrifft, besteht keine Äußerungspflicht. Wer schweigt, gilt deshalb nicht als überführt; das Schweigen darf nicht zu Ihren Lasten gewertet werden. Das gilt auch dann, wenn Sie als Halterin oder Halter angeschrieben werden und die Frage im Raum steht, wer gefahren ist.
Falls ein Messfoto vorliegt, kann im Rahmen der Akteneinsicht auch geprüft werden, ob sich daraus überhaupt eine tragfähige Zuordnung zur Person ergibt. Prüfbar sind außerdem der Ablauf der Messung, der Eichnachweis und die Beschilderung. Erst wenn diese Unterlagen vorliegen, lässt sich beurteilen, ob eine Stellungnahme sinnvoll ist oder ob Schweigen die bessere Wahl bleibt.
Liegt bereits ein Bußgeldbescheid vor, zählt vor allem die Zwei-Wochen-Frist ab Zustellung. Läuft sie ab, wird der Bescheid rechtskräftig; eine Wiedereinsetzung kommt nur ausnahmsweise in Betracht, wenn die Frist ohne eigenes Verschulden versäumt wurde.
Punkte, Fahrverbot, Probezeit – und Verfahren aus der Ferne
Punkte im Fahreignungsregister fallen ab 21 km/h Überschreitung an: ein Punkt, bei einem vorgesehenen Regelfahrverbot zwei. Steht ein Fahrverbot im Raum, kann beim ersten Mal – also wenn in den zwei Jahren vor der Tat kein Fahrverbot rechtskräftig war – der Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst gewählt werden. In Ausnahmefällen kann von einem Fahrverbot abgesehen werden, wobei sich dann die Geldbuße erhöht; ob das in Frage kommt, hängt vom Einzelfall ab, etwa bei drohendem Arbeitsplatzverlust.
Wer noch in der Probezeit fährt, sollte besonders genau hinsehen: Ab 21 km/h Überschreitung handelt es sich um eine schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Entscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an, und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre.
Nach einem Einspruch kann es zu einer Hauptverhandlung beim Amtsgericht kommen. Vieles lässt sich schriftlich über den Anwalt abwickeln, und auf Antrag kann das Gericht unter bestimmten Voraussetzungen vom persönlichen Erscheinen entbinden – eine Anreise ist damit nicht ausgeschlossen, aber auch nicht zwingend. Falls Sie weiter entfernt von der A 9 bei Goesen wohnen, ist das ein Punkt, der früh besprochen werden sollte. Besteht eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, übernimmt sie die Kosten häufig; die Deckungsanfrage können wir stellen.
Welche Folgen drohen?
Welches Tempolimit bei Ihrer Messung galt, steht im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, gestaffelt nach der Überschreitung nach Abzug der Messtoleranz.
| Überschreitung | außerorts |
|---|---|
| bis 10 km/h | 20 € 0 Punkte |
| 11–15 km/h | 40 € 0 Punkte |
| 16–20 km/h | 60 € 0 Punkte |
| 21–25 km/h | 100 € 1 Punkt |
| 26–30 km/h | 150 € 1 Punkt |
| 31–40 km/h | 200 € 1 Punkt |
| 41–50 km/h | 320 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
| 51–60 km/h | 480 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
| 61–70 km/h | 600 € 2 Punkte Fahrverbot 2 Monate |
| über 70 km/h | 700 € 2 Punkte Fahrverbot 3 Monate |
Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.
Häufige Fragen zu dieser Messstelle
Gilt für mich der außerörtliche oder der innerörtliche Bußgeldrahmen?
Die A 9 ist eine Autobahn, und Autobahnen gelten im Bußgeldkatalog als außerorts. Es greifen daher die außerörtlichen Regelsätze, und ein Regelfahrverbot ist für Pkw erst ab 41 km/h Überschreitung vorgesehen.
Muss ich den Anhörungsbogen zur Messung bei km 173,5 ausfüllen?
Ihre Personalien müssen Sie angeben, zur Sache selbst müssen Sie nichts sagen. Schweigen darf nicht als Schuldeingeständnis oder zu Ihrem Nachteil gewertet werden.
Wie lange habe ich Zeit, gegen den Bußgeldbescheid vorzugehen?
Der Einspruch ist innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung möglich und muss nicht sofort begründet werden. Nach Fristablauf wird der Bescheid rechtskräftig; eine Wiedereinsetzung kommt nur ausnahmsweise bei unverschuldeter Fristversäumung in Betracht.
Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel
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