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Geblitzt auf der A9, km 12,4, Fahrtrichtung München, bei Garching-Hochbrück – Lassen Sie den Bescheid prüfen

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Geblitzt auf der A9, km 12,4, Fahrtrichtung München, bei Garching-Hochbrück – Lassen Sie den Bescheid prüfen

Der Anhörungsbogen liegt auf dem Küchentisch, der Bußgeldbescheid steckt schon im Briefkasten: Wer auf der A9, km 12,4, Fahrtrichtung München, bei Garching-Hochbrück geblitzt wurde, fragt sich meist zuerst, ob sich „da überhaupt etwas machen lässt“. Viele Betroffene zahlen vorschnell, weil sie Messungen für unangreifbar halten. Dabei hängt im Verkehrsrecht viel an sauberer Technik, korrekter Bedienung und vollständigen Unterlagen.

Gerade auf Autobahnabschnitten rund um München werden Geschwindigkeitsverstöße konsequent verfolgt. Entscheidend ist aber nicht, wie häufig kontrolliert wird, sondern ob die Messung im konkreten Verfahren rechtlich verwertbar ist. Genau hier setzt die Verteidigung an: Nicht Vermutungen, sondern überprüfbare Anknüpfungstatsachen aus der Akte.

Einspruchsfrist: Zwei Wochen, die über alles entscheiden

Beim Bußgeldbescheid läuft die Uhr: Ab Zustellung bleiben 14 Tage, um Einspruch einzulegen. Diese Frist ist strikt; wer sie versäumt, kann den Bescheid in der Regel nicht mehr angreifen. Ein Anhörungsbogen ist noch kein Bescheid, kann aber taktisch wichtig sein, etwa bei Fragen zur Fahrereigenschaft.

Nach einem fristgerechten Einspruch wird die Sache erneut geprüft; häufig folgt Akteneinsicht, manchmal eine Rücknahme oder eine gerichtliche Klärung. Ob ein Einspruch sinnvoll ist, hängt nicht nur von der Höhe der Geldbuße ab, sondern auch von Punkten, einem möglichen Fahrverbot und der Beweislage. Dr. Maik Bunzel, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Strafrecht mit Kanzleien in Cottbus, Berlin und Kiel, bringt Erfahrung aus über 1000 Ordnungswidrigkeitenverfahren ein und bewertet die Erfolgsaussichten anhand der Aktenlage.

Akteneinsicht und Rohmessdaten: Ohne Unterlagen keine Prüfung

Wer an der A9, km 12,4, Fahrtrichtung München, bei Garching-Hochbrück gemessen wurde, sieht auf dem Foto oft nur das Ergebnis. Für eine belastbare Überprüfung braucht es mehr: Messprotokoll, Geräteeinstellungen, Nachweise zur Eichung und – je nach Verfahren – die Rohmessdaten sowie Informationen zur Auswertung. Erst damit lässt sich klären, ob das Ergebnis nachvollziehbar zustande gekommen ist.

In der Praxis zeigt sich immer wieder, dass Unterlagen fehlen, unvollständig sind oder Fragen offenlassen. Auch die Dokumentation der Messung ist zentral, weil sie die Grundlage dafür bildet, ob sich das Gericht auf ein sogenanntes standardisiertes Messverfahren stützen darf. Dr. Bunzel lässt deshalb jeden Fall von einem Sachverständigen für Verkehrsmesstechnik prüfen; so können Messfehler sichtbar werden, die im Bescheid selbst nicht erkennbar sind.

Typische Fehlerquellen bei Geschwindigkeitsmessungen

Auch wenn viele Messsysteme als zuverlässig gelten, sind sie nicht automatisch unfehlbar. Häufige Ansatzpunkte sind eine ungünstige Aufstellposition, ein fehlerhafter Messwinkel, Reflexionen durch Umgebung oder Fahrzeuge sowie Bedien- und Zuordnungsfehler. Schon kleine Abweichungen können das Messergebnis beeinflussen oder Zweifel an der Zuordnung zum richtigen Fahrzeug begründen.

Hinzu kommen formale Punkte: War das Gerät zum Messzeitpunkt gültig geeicht? Ist das Messprotokoll vollständig? Gibt es nachvollziehbare Schulungs- oder Einweisungsnachweise des Messpersonals? Ein Sachverständiger kann anhand der Akte und der Messdateien prüfen, ob die Voraussetzungen eingehalten wurden und ob das Ergebnis plausibel ist.

Was Sie jetzt tun sollten

  • Fristen prüfen: Beim Bußgeldbescheid die 14-Tage-Einspruchsfrist ab Zustellung notieren.
  • Nichts vorschnell einräumen: Angaben zur Sache erst nach rechtlicher Beratung und Akteneinsicht.
  • Akteneinsicht anstoßen: Messprotokoll, Eichnachweise, Auswerteunterlagen und ggf. Rohmessdaten anfordern lassen.
  • Folgen klären: Punkte, Fahrverbot und die Eintragung im Fahreignungsregister realistisch bewerten.
  • Sachverständigenprüfung erwägen: Technik und Dokumentation unabhängig überprüfen lassen.

Viele Betroffene sind überrascht, dass die Kosten einer solchen Prüfung oft nicht am Betroffenen hängen bleiben. Besteht eine Rechtsschutzversicherung, übernimmt sie in der Regel auch die anwaltliche Vertretung und die sachverständige Begutachtung. Dr. Bunzel arbeitet regelmäßig mit spezialisierten Gutachtern zusammen; das schafft eine belastbare Grundlage für Verhandlungen mit der Behörde oder für die Hauptverhandlung.

Wenn Sie an der A9, km 12,4, Fahrtrichtung München, bei Garching-Hochbrück geblitzt wurden, sollten Sie nicht erst zahlen und dann überlegen. Nehmen Sie Kontakt zu Dr. Maik Bunzel auf; er ist Fachanwalt für Verkehrsrecht und Strafrecht (Kanzleien in Cottbus, Berlin und Kiel) und stützt die Verteidigung auf die Prüfung durch einen Sachverständigen für Verkehrsmesstechnik. Nutzen Sie dafür das Formular am Ende des Beitrags.


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