Sie sind auf der A 81 bei Kilometer 647,462 in Höhe Vöhringen gemessen worden und haben Post in der Sache erhalten? Ob Anhörungsbogen oder bereits ein Bußgeldbescheid: Beides lässt sich prüfen, und beides hat eigene Spielregeln.
Wichtig ist zunächst, welches Schreiben vorliegt. Beim Bußgeldbescheid läuft ab Zustellung eine Frist von zwei Wochen für den Einspruch – begründen müssen Sie ihn in diesem Schritt noch nicht. Beim Anhörungsbogen gibt es noch keinen Bescheid; Sie müssen dort Angaben zu Ihrer Person machen, zur Sache selbst aber nicht. Über einen Anwalt kann Akteneinsicht beantragt werden, auch bereits vor einem Bescheid, um Messung, Eichung, Beschilderung und die Zuordnung zum Fahrer zu überprüfen.
Die Messstelle im Überblick
| Straße | A 81 (Autobahn) |
|---|---|
| Ort / Abschnitt | Vöhringen |
| Bundesland | Baden-Württemberg |
Autobahn heißt außerorts – und die Beschilderung entscheidet
Die A 81 ist eine Bundesautobahn, und Autobahnen gelten im Bußgeldkatalog durchgehend als außerorts. Das wirkt sich unmittelbar auf die Einordnung Ihres Falls aus: Bei gleicher Überschreitung fallen die Regelsätze außerorts niedriger aus als innerorts, und ein Fahrverbot ist im Regelfall erst ab einer höheren Überschreitung vorgesehen – beim Pkw außerorts ab 41 km/h, innerorts bereits ab 31 km/h.
Welche Geschwindigkeit an einer bestimmten Stelle zulässig ist, ergibt sich auf Autobahnen allgemein aus der Beschilderung. Solche Anordnungen können dauerhaft oder auch nur vorübergehend gelten, und sie können sich abschnittsweise ändern. Für Ihr Verfahren bedeutet das: Der Vorwurf steht und fällt damit, dass die maßgebliche Begrenzung im fraglichen Abschnitt wirksam angeordnet und ordnungsgemäß erkennbar war. Genau das gehört zu den Punkten, die sich anhand der Akte nachvollziehen lassen.
Ebenfalls erheblich: Von der gemessenen Geschwindigkeit wird eine Messtoleranz abgezogen. Maßgeblich ist allein der Wert nach diesem Abzug. Liegt er nur knapp über einer Stufe des Bußgeldkatalogs, kann sich die Prüfung besonders lohnen, weil schon eine kleine Korrektur eine andere Rechtsfolge bedeuten kann.
Anhörungsbogen, Halterpost und die Frage nach dem Fahrer
Angeschrieben wird zunächst regelmäßig die Person, auf die das Fahrzeug zugelassen ist. Daraus folgt aber nicht automatisch, dass diese Person auch gefahren ist. Niemand muss sich selbst belasten – das gilt auch für Halterinnen und Halter, die Post bekommen. Verpflichtend sind Angaben zur Person, also etwa Name und Anschrift; zur Sache dürfen Sie schweigen. Wer schweigt, gilt deshalb nicht als überführt, und das Schweigen darf nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden.
Spontane schriftliche Erklärungen zum Geschehen sind deshalb selten hilfreich, weil sie die Aktenlage festlegen, bevor Sie diese überhaupt kennen. Sinnvoller ist es, zunächst über einen Anwalt Akteneinsicht zu nehmen und erst danach zu entscheiden, ob und was vorgetragen wird. Falls ein Messfoto zur Akte gelangt ist, gehört auch die Frage dazu, ob sich daraus die Fahrereigenschaft überhaupt tragfähig ableiten lässt.
Punkte, Fahrverbot, Probezeit – und das Verfahren aus der Ferne
Ab 21 km/h Überschreitung kommt ein Punkt im Fahreignungsregister hinzu; zwei Punkte sind es, wenn ein Regelfahrverbot vorgesehen ist. Steht ein Fahrverbot im Raum und hatten Sie in den zwei Jahren vor der Tat kein rechtskräftiges Fahrverbot, kann der Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst gewählt werden. In Ausnahmefällen lässt sich ganz von einem Fahrverbot absehen – dann wird die Geldbuße erhöht; ob das in Betracht kommt, hängt vom Einzelfall ab, etwa bei drohendem Arbeitsplatzverlust.
Befinden Sie sich in der Probezeit, ist eine Überschreitung ab 21 km/h eine schwerwiegende Zuwiderhandlung: Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre.
Nach einem Einspruch kann es zu einer Hauptverhandlung beim Amtsgericht kommen. Auf Antrag kann das Gericht unter bestimmten Voraussetzungen vom persönlichen Erscheinen entbinden; vieles lässt sich zudem schriftlich über den Anwalt abwickeln. Eine Anreise ist damit nicht ausgeschlossen, aber häufig vermeidbar – das kann besonders dann eine Rolle spielen, wenn Sie weiter von Vöhringen entfernt wohnen. Besteht eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, übernimmt sie die Kosten häufig.
Welche Folgen drohen?
Welches Tempolimit bei Ihrer Messung galt, steht im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, gestaffelt nach der Überschreitung nach Abzug der Messtoleranz.
| Überschreitung | außerorts |
|---|---|
| bis 10 km/h | 20 € 0 Punkte |
| 11–15 km/h | 40 € 0 Punkte |
| 16–20 km/h | 60 € 0 Punkte |
| 21–25 km/h | 100 € 1 Punkt |
| 26–30 km/h | 150 € 1 Punkt |
| 31–40 km/h | 200 € 1 Punkt |
| 41–50 km/h | 320 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
| 51–60 km/h | 480 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
| 61–70 km/h | 600 € 2 Punkte Fahrverbot 2 Monate |
| über 70 km/h | 700 € 2 Punkte Fahrverbot 3 Monate |
Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.
Häufige Fragen zu dieser Messstelle
Ich habe nur einen Anhörungsbogen zur Messung auf der A 81 bei Vöhringen bekommen – muss ich ihn ausfüllen?
Der Anhörungsbogen ist noch kein Bußgeldbescheid. Angaben zu Ihrer Person sind verpflichtend, Angaben zur Sache nicht; Schweigen zur Sache darf nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden.
Wie viel Zeit habe ich für den Einspruch gegen den Bußgeldbescheid?
Der Einspruch kann binnen zwei Wochen ab Zustellung eingelegt werden. Eine Begründung ist dabei nicht sofort erforderlich – sie kann nach Akteneinsicht nachgereicht werden.
Droht mir wegen der Messung auf der Autobahn ein Fahrverbot?
Die A 81 zählt als Autobahn zum Bereich außerorts, dort ist beim Pkw ein Regelfahrverbot ab 41 km/h Überschreitung vorgesehen. Maßgeblich ist der Wert nach Abzug der Messtoleranz; in Ausnahmefällen kann gegen eine erhöhte Geldbuße vom Fahrverbot abgesehen werden.
Weitere Messstellen auf der A 81 in Baden-Württemberg
- Geblitzt auf der A 81 bei Rottweil, Fahrtrichtung Singen
- Geblitzt auf der A 81 bei Ludwigsburg, Fahrtrichtung Heilbronn
- Geblitzt auf der A 81 bei Geisingen, km 702,846
- Geblitzt auf der A 81 bei Heilbronn in Fahrtrichtung Stuttgart
- Geblitzt auf der A 81 bei Möckmühl, Fahrtrichtung Heilbronn
Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel
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