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Messstellen im Fokus

Geblitzt auf der A 8 bei Bernau am Chiemsee, km 382,5, Richtung Salzburg

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Geblitzt auf der A 8 bei Bernau am Chiemsee, km 382,5, Richtung Salzburg

Bei Bernau am Chiemsee wurde auf der A 8 bei Kilometer 382,5 in Fahrtrichtung Salzburg mobil gemessen. Zulässig waren an dieser Stelle 100 km/h. Wer dort zu schnell unterwegs war, erhält als Halter zunächst meist einen Anhörungsbogen, später gegebenenfalls einen Bußgeldbescheid.

Wichtig ist in dieser Phase vor allem die Zeitschiene: Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Einspruch einlegen, eine Begründung muss dabei noch nicht mitgeliefert werden. Erst über die Akteneinsicht lässt sich beurteilen, ob Messung, Eichung, Beschilderung und die Zuordnung zum Fahrer tragfähig sind.

Die Messstelle im Überblick

Straße A 8 (Autobahn)
Ort / Abschnitt Bernau am Chiemsee
Fahrtrichtung Salzburg
Bundesland Bayern
Art der Messung Mobiler Blitzer
Messgerät Poliscan Speed
Zulässige Höchstgeschwindigkeit 100 km/h

Tempo 100 auf der Autobahn: Was die Zahl im Bescheid bedeutet

Autobahnen zählen im Bußgeldkatalog als außerorts. Das hat für Sie eine konkrete Folge: Bei gleicher Überschreitung sind die Regelsätze außerorts niedriger als innerorts. Maßgeblich ist außerdem nicht der Rohwert des Messgeräts, sondern die Geschwindigkeit nach Abzug der Messtoleranz. Gerade an den Grenzen der Bußgeldstufen kann dieser Abzug den Unterschied machen.

Auf Autobahnen wird die zulässige Geschwindigkeit durch Beschilderung festgelegt – auch vorübergehend und auch in Abschnitten mit wechselnden Werten. Ob die Beschilderung, die zu dem im Bescheid genannten Limit führt, korrekt aufgestellt und für Sie erkennbar war, ist deshalb ein Punkt, der sich anhand der Akte überprüfen lässt.

Ab 21 km/h Überschreitung kommt ein Punkt im Fahreignungsregister hinzu; ist für die Überschreitung ein Regelfahrverbot vorgesehen, sind es zwei Punkte. Wer sich noch in der Probezeit befindet, sollte besonders genau hinsehen: Eine Überschreitung ab 21 km/h gilt als schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre.

Mobile Messung: Prüfpunkte und Akteneinsicht

An dieser Stelle wurde mobil gemessen. Bei mobilen Messungen sind neben dem eigentlichen Messwert die Dokumentation des Einsatzes und die Nachvollziehbarkeit der Messung von Bedeutung: Liegt ein gültiger Eichnachweis vor? Sind die Unterlagen zur Messreihe vollständig? Stimmen die Angaben im Bescheid mit der Akte überein?

Diese Unterlagen erhalten Betroffene nicht automatisch mit dem Bescheid. Über einen Anwalt kann Akteneinsicht beantragt werden; geprüft werden können dabei unter anderem Messung, Eichung, Beschilderung und die Frage, ob Sie als Fahrer überhaupt zweifelsfrei zugeordnet werden können. Falls ein Messfoto in der Akte liegt, gehört auch dessen Auswertung dazu.

Der praktische Ablauf ist überschaubar: Frist sichern, Akteneinsicht nehmen, anschließend entscheiden, ob es sinnvolle Angriffspunkte gibt. Erst danach lässt sich beurteilen, ob ein Einspruch weitergeführt oder zurückgenommen wird.

Anhörungsbogen, Fahrverbot und Verfahren aus der Ferne

Ein Anhörungsbogen ist noch kein Bußgeldbescheid. Angaben zu Ihrer Person müssen Sie machen, Angaben zur Sache nicht. Wer zur Sache schweigt, gilt deshalb nicht als überführt – das Schweigen darf nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden. Vorschnelle Erklärungen zum Fahrer oder zur Fahrsituation engen die späteren Möglichkeiten dagegen oft ein.

Steht ein Fahrverbot im Raum, gibt es zwei Stellschrauben. Handelt es sich um das erste Fahrverbot, also lag in den zwei Jahren vor der Tat kein rechtskräftiges Fahrverbot vor, kann der Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst gewählt werden. In Ausnahmefällen kann von einem Fahrverbot ganz abgesehen werden; dann wird die Geldbuße erhöht. Ob das in Betracht kommt, hängt vom Einzelfall ab, etwa wenn der Arbeitsplatz konkret gefährdet ist.

Falls Sie weiter entfernt von Bernau am Chiemsee wohnen, lässt sich das Verfahren vollständig aus der Ferne führen – Unterlagen und Kommunikation laufen digital oder per Post. Besteht eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, übernimmt sie die Kosten häufig; die Deckungsanfrage kann vorab geklärt werden.

Welche Folgen drohen?

An dieser Stelle gilt Tempo 100. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, bezogen auf die vorgeworfene Geschwindigkeit nach Abzug der Messtoleranz.

Überschreitung vorgeworfene Geschwindigkeit außerorts
bis 10 km/h 101–110 km/h 20 €
0 Punkte
11–15 km/h 111–115 km/h 40 €
0 Punkte
16–20 km/h 116–120 km/h 60 €
0 Punkte
21–25 km/h 121–125 km/h 100 €
1 Punkt
26–30 km/h 126–130 km/h 150 €
1 Punkt
31–40 km/h 131–140 km/h 200 €
1 Punkt
41–50 km/h 141–150 km/h 320 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
51–60 km/h 151–160 km/h 480 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
61–70 km/h 161–170 km/h 600 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
über 70 km/h 171 und mehr km/h 700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate

Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.

Das Messgerät an dieser Stelle: PoliScan

So misst PoliScan

PoliScan ist eine Gerätefamilie des Wiesbadener Herstellers Vitronic (laut PTB-Liste: Vitronic Machine Vision GmbH). Die Geräte messen mit einem scannenden Laser (LIDAR), der kurze Impulse fächerförmig über mehrere Fahrstreifen sendet. Nach der Beschreibung der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) tastet das Gerät die Fahrbahn horizontal ab, berechnet aus der Laufzeit für jeden reflektierten Impuls eine Raumkoordinate, verfolgt die Fahrzeuge als Modellobjekte („Tracking“) und ermittelt aus deren Positionsänderung die Geschwindigkeit. Bei PoliScan Speed liegt der Messbereich nach der Zulassung zwischen 50 und 20 Metern vor dem Gerät. Aktuelles Modell ist der PoliScan FM1, auch als kombinierte Geschwindigkeits- und Rotlichtanlage.

PoliScan wird mobil auf Stativ oder im Fahrzeug, in Anhängern („Enforcement Trailer“, nach Herstellerangaben bis zu 30 Tage autark) und stationär in festen Gehäusen bzw. Säulen eingesetzt. Welche Variante gemessen hat, zeigt die Akte.

Standardisiertes Messverfahren

Die obergerichtliche Rechtsprechung behandelt die Messung mit PoliScan Speed als standardisiertes Messverfahren. Für den PoliScan FM1 gilt dasselbe; auch die höchstrichterliche Rechtsprechung legt das zugrunde. Das Gericht prüft die Messung also nur bei konkreten Anhaltspunkten für einen Fehler (näher hier).

Was wir in der Akte prüfen

  • Auswerterahmen (Auswertehilfe): Bei PoliScan wird das Beweisfoto erst aufgenommen, nachdem das Fahrzeug den Messbereich durchfahren hat. Welchem Fahrzeug der Messwert gehört, zeigt ein ins Foto eingeblendeter Auswerterahmen. Nach der Gebrauchsanweisung, wie sie in der Fachliteratur wiedergegeben wird, muss sich z.B. bei einer Frontmessung das Kennzeichen oder ein Vorderrad zumindest teilweise im Rahmen befinden, die Unterkante des Rahmens muss unterhalb der Räder liegen, und im Rahmen dürfen keine Teile anderer Fahrzeuge in gleicher Fahrtrichtung zu sehen sein. Das lässt sich am Foto prüfen.
  • Falldatei: Jede Messung wird als verschlüsselte, signierte Datei gespeichert. Für ein Sachverständigengutachten braucht die Verteidigung sie in lesbarer Form einschließlich der erforderlichen Schlüssel („Token“) bzw. Passwörter.
  • Messreihe und Zusatzdaten: Soweit vorhanden, können die Messreihe des Tattages und Statistikdaten angefordert werden. Welche Daten das Gerät speichert, hängt von Variante und Softwarestand ab: Nach der Rechtsprechung enthielt die Falldatei beim FM1 mit Softwareversion 4.4.5 noch Zeitwerte zu Positionspunkten, mit Version 4.4.9 nur noch wenige Positionswerte ohne eigene Zeitstempel und keine Rohmessdaten.
  • Besonderheiten bei Anhängern: Bei Messungen aus einem Enforcement Trailer ist zu prüfen, ob die Zulassungs- und Gebrauchsvorgaben für diese Einsatzform eingehalten sind.
  • Eichschein, Softwareversion, Gebrauchsanweisung: Passt die Gebrauchsanweisung zur eingesetzten Softwareversion? War das Gerät zur Tatzeit gültig geeicht?
  • Messprotokoll: bei mobilen Messungen u.a. Standort, Untergrund und Einrichtung.
  • Schulungsnachweis des Messpersonals.

Rohmessdaten

Ob PoliScan die Daten speichern muss, aus denen der Messwert berechnet wird, war lange umstritten. Nach der aktuellen höchstrichterlichen Rechtsprechung – ergangen zu einem PoliScan FM1 – führt die fehlende Speicherung solcher Rohmessdaten nicht zu einem Verwertungsverbot. Vorhandene Daten können aber angefordert und ausgewertet werden; konkrete Einwände – etwa zur Zuordnung, Bedienung oder Eichung – bleiben möglich. Einzelheiten hier.

Ob sich aus Ihrer Akte konkrete Ansatzpunkte ergeben, lässt sich erst nach Akteneinsicht beurteilen.

Mehr zum PoliScan, einschließlich aller Messstellen mit diesem Gerät: PoliScan – Messgerät im Überblick.

Häufige Fragen zu dieser Messstelle

Ich war Richtung Salzburg unterwegs – bekomme ich hier die außerörtlichen Sätze?

Ja. Autobahnen gelten im Bußgeldkatalog als außerorts, unabhängig von der Fahrtrichtung. Bei gleicher Überschreitung sind die Regelsätze damit niedriger als innerorts.

Wird von meinem gemessenen Wert etwas abgezogen?

Ja, von der gemessenen Geschwindigkeit wird eine Messtoleranz abgezogen. Erst der Wert danach ist für die Einordnung im Bußgeldkatalog maßgeblich.

Muss ich auf den Anhörungsbogen schreiben, wer gefahren ist?

Angaben zu Ihrer Person sind verpflichtend, Angaben zur Sache nicht. Wenn Sie zur Sache schweigen, darf das nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden.

Weitere Messstellen auf der A 8 in Bayern

Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel


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Einspruch ist grundsätzlich binnen zwei Wochen nach Zustellung möglich. Dieses Formular legt noch keinen Einspruch ein und wahrt keine Frist. Bei kurzer Restfrist rufen Sie uns bitte direkt an.

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