Sie wurden auf der A 8 bei Weyarn in Fahrtrichtung Salzburg bei Kilometer 347,9 gemessen. An dieser Stelle gilt eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 120 km/h, gemessen wurde mit einem mobilen Messgerät. Ob daraus am Ende eine Geldbuße, Punkte oder ein Fahrverbot werden, hängt von der Überschreitung nach Abzug der Messtoleranz und von Ihrer Vorgeschichte ab.
Wichtig ist zunächst die Unterscheidung: Ein Anhörungsbogen ist noch keine Entscheidung, sondern die Gelegenheit zur Stellungnahme. Erst der Bußgeldbescheid setzt eine Frist in Gang – gegen ihn können Sie innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Einspruch einlegen, ohne diesen sofort begründen zu müssen. Der Einspruch sichert die Frist, die inhaltliche Prüfung folgt danach über die Akteneinsicht.
Die Messstelle im Überblick
| Straße | A 8 (Autobahn) |
|---|---|
| Ort / Abschnitt | Weyarn |
| Fahrtrichtung | Salzburg |
| Bundesland | Bayern |
| Art der Messung | Mobiler Blitzer |
| Messgerät | Poliscan Speed |
| Zulässige Höchstgeschwindigkeit | 120 km/h |
Tempo 120 auf der Autobahn: Was die Zahl im Bescheid bedeutet
Autobahnen werden im Bußgeldkatalog durchgehend als außerorts behandelt. Das wirkt sich zu Ihren Gunsten aus: Bei derselben Überschreitung liegen die Regelsätze außerorts niedriger als innerorts. Maßgeblich ist außerdem nicht der Rohwert des Messgeräts, sondern der Wert nach Abzug der Messtoleranz. Schon dieser Abzug kann darüber entscheiden, ob Ihr Fall noch unter der Grenze für Punkte bleibt oder in eine höhere Stufe rutscht.
Punkte im Fahreignungsregister kommen ab einer Überschreitung von 21 km/h in Betracht – ein Punkt, und zwei Punkte dann, wenn für die Überschreitung ein Regelfahrverbot vorgesehen ist. Da die Sanktionen in Stufen gestaffelt sind, lohnt ein genauer Blick auf die vorgeworfene Geschwindigkeit: Liegen Sie knapp über einer Stufengrenze, kann jede Unsicherheit in der Messung erhebliche Auswirkungen haben.
Auf Autobahnen werden Geschwindigkeitsbeschränkungen durch Beschilderung angeordnet, teils dauerhaft, teils zeitlich begrenzt. Zum Vorwurf gehört daher immer auch die Frage, ob die Beschränkung, die Ihnen entgegengehalten wird, ordnungsgemäß und für Sie erkennbar ausgewiesen war. Auch das lässt sich nur anhand der Verfahrensakte beurteilen, nicht anhand des Bescheids allein.
Mobile Messung: Welche Punkte überprüfbar sind
Die Messung an dieser Stelle erfolgte mobil. Bei mobilen Einsätzen hängt die Verwertbarkeit des Ergebnisses davon ab, dass die Vorgaben für den Aufbau und den Betrieb des Geräts eingehalten und dokumentiert wurden. Über einen Rechtsanwalt kann Akteneinsicht beantragt werden. Geprüft werden dann unter anderem die Messung selbst, die gültige Eichung, die Beschilderung und die Zuordnung des Vorwurfs zu einer konkreten Person am Steuer.
Der letzte Punkt ist oft unterschätzt. Post der Behörde geht zunächst an den Fahrzeughalter, der nicht zwingend gefahren sein muss. Zu Ihrer Person müssen Sie Angaben machen, zur Sache nicht. Wer zur Sache schweigt, gilt deshalb nicht als überführt; das Schweigen darf nicht als Belastung gewertet werden. Falls ein Messfoto zur Akte genommen wurde, gehört dessen Auswertbarkeit ebenfalls zu den Prüfpunkten.
Ein Verfahren wegen einer Messung auf der A 8 lässt sich vollständig aus der Entfernung führen. Falls Sie weiter weg wohnen oder nur auf der Durchreise waren, ist dafür keine persönliche Anreise erforderlich – Unterlagen und Korrespondenz laufen über die Kanzlei.
Fahrverbot, Probezeit und Kostenfrage
Kommt bei Ihrer Überschreitung ein Regelfahrverbot in Betracht, ist der Zeitpunkt oft das größte praktische Problem. Handelt es sich um Ihr erstes Fahrverbot, also lag in den zwei Jahren vor der Tat kein rechtskräftiges Fahrverbot vor, dürfen Sie den Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst bestimmen und so in eine passende Zeit legen. In Ausnahmefällen kann von einem Fahrverbot abgesehen werden; dann wird die Geldbuße erhöht. Ob das in Ihrem Fall überhaupt in Betracht kommt, etwa wegen eines drohenden Arbeitsplatzverlustes, richtet sich allein nach den konkreten Umständen und muss begründet vorgetragen werden.
Befinden Sie sich in der Probezeit, gilt Besonderes: Eine Geschwindigkeitsüberschreitung ab 21 km/h ist eine schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre. Diese Folgen knüpfen an die Rechtskraft an – umso wichtiger ist es, die Einspruchsfrist nicht verstreichen zu lassen.
Bestehen eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, übernimmt diese häufig die Kosten der Verteidigung. Ein kurzer Blick in die Police vor dem ersten Schritt kann sich lohnen.
Welche Folgen drohen?
An dieser Stelle gilt Tempo 120. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, bezogen auf die vorgeworfene Geschwindigkeit nach Abzug der Messtoleranz.
| Überschreitung | vorgeworfene Geschwindigkeit | außerorts |
|---|---|---|
| bis 10 km/h | 121–130 km/h | 20 € 0 Punkte |
| 11–15 km/h | 131–135 km/h | 40 € 0 Punkte |
| 16–20 km/h | 136–140 km/h | 60 € 0 Punkte |
| 21–25 km/h | 141–145 km/h | 100 € 1 Punkt |
| 26–30 km/h | 146–150 km/h | 150 € 1 Punkt |
| 31–40 km/h | 151–160 km/h | 200 € 1 Punkt |
| 41–50 km/h | 161–170 km/h | 320 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
| 51–60 km/h | 171–180 km/h | 480 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
| 61–70 km/h | 181–190 km/h | 600 € 2 Punkte Fahrverbot 2 Monate |
| über 70 km/h | 191 und mehr km/h | 700 € 2 Punkte Fahrverbot 3 Monate |
Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.
Das Messgerät an dieser Stelle: PoliScan
So misst PoliScan
PoliScan ist eine Gerätefamilie des Wiesbadener Herstellers Vitronic (laut PTB-Liste: Vitronic Machine Vision GmbH). Die Geräte messen mit einem scannenden Laser (LIDAR), der kurze Impulse fächerförmig über mehrere Fahrstreifen sendet. Nach der Beschreibung der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) tastet das Gerät die Fahrbahn horizontal ab, berechnet aus der Laufzeit für jeden reflektierten Impuls eine Raumkoordinate, verfolgt die Fahrzeuge als Modellobjekte („Tracking“) und ermittelt aus deren Positionsänderung die Geschwindigkeit. Bei PoliScan Speed liegt der Messbereich nach der Zulassung zwischen 50 und 20 Metern vor dem Gerät. Aktuelles Modell ist der PoliScan FM1, auch als kombinierte Geschwindigkeits- und Rotlichtanlage.
PoliScan wird mobil auf Stativ oder im Fahrzeug, in Anhängern („Enforcement Trailer“, nach Herstellerangaben bis zu 30 Tage autark) und stationär in festen Gehäusen bzw. Säulen eingesetzt. Welche Variante gemessen hat, zeigt die Akte.
Standardisiertes Messverfahren
Die obergerichtliche Rechtsprechung behandelt die Messung mit PoliScan Speed als standardisiertes Messverfahren. Für den PoliScan FM1 gilt dasselbe; auch die höchstrichterliche Rechtsprechung legt das zugrunde. Das Gericht prüft die Messung also nur bei konkreten Anhaltspunkten für einen Fehler (näher hier).
Was wir in der Akte prüfen
- Auswerterahmen (Auswertehilfe): Bei PoliScan wird das Beweisfoto erst aufgenommen, nachdem das Fahrzeug den Messbereich durchfahren hat. Welchem Fahrzeug der Messwert gehört, zeigt ein ins Foto eingeblendeter Auswerterahmen. Nach der Gebrauchsanweisung, wie sie in der Fachliteratur wiedergegeben wird, muss sich z.B. bei einer Frontmessung das Kennzeichen oder ein Vorderrad zumindest teilweise im Rahmen befinden, die Unterkante des Rahmens muss unterhalb der Räder liegen, und im Rahmen dürfen keine Teile anderer Fahrzeuge in gleicher Fahrtrichtung zu sehen sein. Das lässt sich am Foto prüfen.
- Falldatei: Jede Messung wird als verschlüsselte, signierte Datei gespeichert. Für ein Sachverständigengutachten braucht die Verteidigung sie in lesbarer Form einschließlich der erforderlichen Schlüssel („Token“) bzw. Passwörter.
- Messreihe und Zusatzdaten: Soweit vorhanden, können die Messreihe des Tattages und Statistikdaten angefordert werden. Welche Daten das Gerät speichert, hängt von Variante und Softwarestand ab: Nach der Rechtsprechung enthielt die Falldatei beim FM1 mit Softwareversion 4.4.5 noch Zeitwerte zu Positionspunkten, mit Version 4.4.9 nur noch wenige Positionswerte ohne eigene Zeitstempel und keine Rohmessdaten.
- Besonderheiten bei Anhängern: Bei Messungen aus einem Enforcement Trailer ist zu prüfen, ob die Zulassungs- und Gebrauchsvorgaben für diese Einsatzform eingehalten sind.
- Eichschein, Softwareversion, Gebrauchsanweisung: Passt die Gebrauchsanweisung zur eingesetzten Softwareversion? War das Gerät zur Tatzeit gültig geeicht?
- Messprotokoll: bei mobilen Messungen u.a. Standort, Untergrund und Einrichtung.
- Schulungsnachweis des Messpersonals.
Rohmessdaten
Ob PoliScan die Daten speichern muss, aus denen der Messwert berechnet wird, war lange umstritten. Nach der aktuellen höchstrichterlichen Rechtsprechung – ergangen zu einem PoliScan FM1 – führt die fehlende Speicherung solcher Rohmessdaten nicht zu einem Verwertungsverbot. Vorhandene Daten können aber angefordert und ausgewertet werden; konkrete Einwände – etwa zur Zuordnung, Bedienung oder Eichung – bleiben möglich. Einzelheiten hier.
Ob sich aus Ihrer Akte konkrete Ansatzpunkte ergeben, lässt sich erst nach Akteneinsicht beurteilen.
Mehr zum PoliScan, einschließlich aller Messstellen mit diesem Gerät: PoliScan – Messgerät im Überblick.
Häufige Fragen zu dieser Messstelle
Ich war Richtung Salzburg unterwegs und habe nicht bemerkt, dass Tempo 120 gilt. Hilft das?
Dass Sie ein Schild nicht wahrgenommen haben, entlastet allein noch nicht. Ob die Beschränkung im Verfahren tragfähig nachgewiesen ist, lässt sich aber anhand der Akte prüfen – dazu gehört die Frage der Beschilderung ebenso wie die Messung selbst.
Der Wert im Anhörungsbogen liegt nur knapp über einer Grenze. Was bedeutet das?
Maßgeblich ist die Geschwindigkeit nach Abzug der Messtoleranz, nicht der Rohwert. Weil die Sanktionen in Stufen gestaffelt sind, kann bei Grenzfällen schon eine kleine Korrektur über Punkte oder ein Fahrverbot entscheiden.
Muss ich zum Anhörungsbogen etwas zum Fahrer schreiben?
Verpflichtend sind nur Ihre Angaben zur Person. Zur Sache – also zum Fahrgeschehen – müssen Sie sich nicht äußern, und Ihr Schweigen darf nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden.
Weitere Messstellen auf der A 8 in Bayern
- Geblitzt auf der A 8 bei Irschenberg, km 9,694, Richtung München
- Geblitzt auf der A 8 bei Augsburg-West, Fahrtrichtung München
- Geblitzt auf der A 8 bei Zuzmarshausen (km 72,5)
- Geblitzt auf der A 8 bei Irschenberg / Bad Aibling, km 9,694, Richtung München
- Geblitzt auf der A 8 bei Gersthofen
Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel
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