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Messstellen im Fokus

Geblitzt auf der A 8 bei Gersthofen in Richtung München

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Geblitzt auf der A 8 bei Gersthofen in Richtung München

Auf der A 8 bei Gersthofen in Fahrtrichtung München wurde eine Geschwindigkeitsmessung mit einem mobilen Messgerät durchgeführt. Zulässig waren an dieser Stelle 120 km/h. Wenn Sie deshalb Post erhalten haben, geht es zunächst um zwei Fragen: Was steht Ihnen jetzt offen, und welche Frist läuft?

Ein Anhörungsbogen ist noch keine Entscheidung gegen Sie. Liegt dagegen schon ein Bußgeldbescheid vor, können Sie innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Einspruch einlegen – begründen müssen Sie ihn in diesem Moment noch nicht. Erst danach lässt sich über Akteneinsicht klären, ob Messung und Vorwurf inhaltlich tragen.

Die Messstelle im Überblick

Straße A 8 (Autobahn)
Ort / Abschnitt Gersthofen
Fahrtrichtung München
Bundesland Bayern
Messgerät Poliscan Speed
Zulässige Höchstgeschwindigkeit 120 km/h

Die genaue Lage der Messanlage ist uns für diesen Abschnitt nicht bekannt. Maßgeblich sind Messort, Messgerät und Tempolimit, die im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid stehen.

Tempo 120 auf der Autobahn: Wie sich die Höhe des Vorwurfs ergibt

Autobahnen gelten im Bußgeldkatalog als Außerortsstraßen. Das ist für Sie günstiger als eine innerörtliche Messung: Bei gleicher Überschreitung sind die Regelsätze innerorts höher als außerorts. Maßgeblich ist außerdem nicht der Rohwert der Messung, sondern der Wert, der nach Abzug der Messtoleranz verbleibt. Gerade in Grenzbereichen entscheidet dieser Abzug darüber, in welche Stufe der Vorwurf fällt.

Auf Autobahnen wird eine Geschwindigkeitsbegrenzung durch Beschilderung angeordnet – das kann dauerhaft oder zeitlich begrenzt geschehen. Für das Verfahren ist deshalb eine wichtige Frage, ob das angegebene Limit von 120 km/h für die Fahrtrichtung München zum Tatzeitpunkt wirksam und ordnungsgemäß angekündigt war. Ob das zutrifft, lässt sich nicht aus dem Bescheid ablesen, sondern nur anhand der Verfahrensakte prüfen.

Ab einer Überschreitung von 21 km/h kommt ein Punkt im Fahreignungsregister hinzu. Zwei Punkte werden eingetragen, wenn für den Verstoß ein Regelfahrverbot vorgesehen ist. Bei Messwerten im mittleren Bereich lohnt daher schon ein Unterschied von wenigen km/h.

Mobile Messung: Worauf es bei der Überprüfung ankommt

Die Messung an dieser Stelle erfolgte mobil. Bei mobilen Kontrollen hängt die Verwertbarkeit unter anderem davon ab, ob das Gerät gültig geeicht war, ob die Vorgaben der Bedienungsanleitung eingehalten wurden und ob die Beschilderung so angeordnet war, dass der angenommene Grenzwert überhaupt gilt. Diese Punkte lassen sich über einen Anwalt im Rahmen der Akteneinsicht abfragen und bewerten.

Ein zweiter Prüfpunkt ist die Zuordnung zum Fahrer. Die Post geht in der Regel zunächst an den Halter, und der Halter ist nicht zwingend derjenige, der gefahren ist. Zu Ihrer Person – Name, Anschrift, Geburtsdatum – müssen Sie Angaben machen. Zur Sache selbst, also zum Fahrgeschehen, sind Sie nicht verpflichtet, etwas zu sagen. Wer schweigt, gilt deshalb nicht als überführt; das Schweigen darf nicht zu Ihrem Nachteil verwertet werden. Falls ein Messfoto in der Akte liegt, kann geprüft werden, ob es eine Identifizierung überhaupt zulässt.

Fahrverbot, Probezeit und Verfahren aus der Ferne

Droht ein Fahrverbot, sind zwei Punkte praktisch wichtig. Handelt es sich um Ihr erstes Fahrverbot – also lag in den zwei Jahren vor der Tat kein rechtskräftiges Fahrverbot vor –, dürfen Sie den Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst wählen und so in eine passende Zeit legen. Und in Ausnahmefällen kann von einem Fahrverbot abgesehen werden; dann wird die Geldbuße erhöht. Ob das in Betracht kommt, etwa weil der Arbeitsplatz konkret gefährdet ist, hängt vom Einzelfall und einer nachvollziehbaren Darstellung ab.

Befinden Sie sich in der Probezeit, gilt eine Geschwindigkeitsüberschreitung ab 21 km/h als schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an, und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre. Vor Rechtskraft treten diese Folgen nicht ein – auch deshalb ist die Einspruchsfrist von zwei Wochen ernst zu nehmen.

Falls Sie nicht in der Nähe von Gersthofen wohnen, ist das kein Hindernis: Ein Bußgeldverfahren lässt sich vollständig schriftlich und aus der Distanz führen, Unterlagen genügen in digitaler Form. Bestehen eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, übernimmt sie die Kosten der Verteidigung häufig; eine Deckungsanfrage vorab schafft Klarheit.

Welche Folgen drohen?

An dieser Stelle gilt Tempo 120. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, bezogen auf die vorgeworfene Geschwindigkeit nach Abzug der Messtoleranz.

Überschreitung vorgeworfene Geschwindigkeit außerorts
bis 10 km/h 121–130 km/h 20 €
0 Punkte
11–15 km/h 131–135 km/h 40 €
0 Punkte
16–20 km/h 136–140 km/h 60 €
0 Punkte
21–25 km/h 141–145 km/h 100 €
1 Punkt
26–30 km/h 146–150 km/h 150 €
1 Punkt
31–40 km/h 151–160 km/h 200 €
1 Punkt
41–50 km/h 161–170 km/h 320 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
51–60 km/h 171–180 km/h 480 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
61–70 km/h 181–190 km/h 600 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
über 70 km/h 191 und mehr km/h 700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate

Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.

Das Messgerät an dieser Stelle: PoliScan

So misst PoliScan

PoliScan ist eine Gerätefamilie des Wiesbadener Herstellers Vitronic (laut PTB-Liste: Vitronic Machine Vision GmbH). Die Geräte messen mit einem scannenden Laser (LIDAR), der kurze Impulse fächerförmig über mehrere Fahrstreifen sendet. Nach der Beschreibung der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) tastet das Gerät die Fahrbahn horizontal ab, berechnet aus der Laufzeit für jeden reflektierten Impuls eine Raumkoordinate, verfolgt die Fahrzeuge als Modellobjekte („Tracking“) und ermittelt aus deren Positionsänderung die Geschwindigkeit. Bei PoliScan Speed liegt der Messbereich nach der Zulassung zwischen 50 und 20 Metern vor dem Gerät. Aktuelles Modell ist der PoliScan FM1, auch als kombinierte Geschwindigkeits- und Rotlichtanlage.

PoliScan wird mobil auf Stativ oder im Fahrzeug, in Anhängern („Enforcement Trailer“, nach Herstellerangaben bis zu 30 Tage autark) und stationär in festen Gehäusen bzw. Säulen eingesetzt. Welche Variante gemessen hat, zeigt die Akte.

Standardisiertes Messverfahren

Die obergerichtliche Rechtsprechung behandelt die Messung mit PoliScan Speed als standardisiertes Messverfahren. Für den PoliScan FM1 gilt dasselbe; auch die höchstrichterliche Rechtsprechung legt das zugrunde. Das Gericht prüft die Messung also nur bei konkreten Anhaltspunkten für einen Fehler (näher hier).

Was wir in der Akte prüfen

  • Auswerterahmen (Auswertehilfe): Bei PoliScan wird das Beweisfoto erst aufgenommen, nachdem das Fahrzeug den Messbereich durchfahren hat. Welchem Fahrzeug der Messwert gehört, zeigt ein ins Foto eingeblendeter Auswerterahmen. Nach der Gebrauchsanweisung, wie sie in der Fachliteratur wiedergegeben wird, muss sich z.B. bei einer Frontmessung das Kennzeichen oder ein Vorderrad zumindest teilweise im Rahmen befinden, die Unterkante des Rahmens muss unterhalb der Räder liegen, und im Rahmen dürfen keine Teile anderer Fahrzeuge in gleicher Fahrtrichtung zu sehen sein. Das lässt sich am Foto prüfen.
  • Falldatei: Jede Messung wird als verschlüsselte, signierte Datei gespeichert. Für ein Sachverständigengutachten braucht die Verteidigung sie in lesbarer Form einschließlich der erforderlichen Schlüssel („Token“) bzw. Passwörter.
  • Messreihe und Zusatzdaten: Soweit vorhanden, können die Messreihe des Tattages und Statistikdaten angefordert werden. Welche Daten das Gerät speichert, hängt von Variante und Softwarestand ab: Nach der Rechtsprechung enthielt die Falldatei beim FM1 mit Softwareversion 4.4.5 noch Zeitwerte zu Positionspunkten, mit Version 4.4.9 nur noch wenige Positionswerte ohne eigene Zeitstempel und keine Rohmessdaten.
  • Besonderheiten bei Anhängern: Bei Messungen aus einem Enforcement Trailer ist zu prüfen, ob die Zulassungs- und Gebrauchsvorgaben für diese Einsatzform eingehalten sind.
  • Eichschein, Softwareversion, Gebrauchsanweisung: Passt die Gebrauchsanweisung zur eingesetzten Softwareversion? War das Gerät zur Tatzeit gültig geeicht?
  • Messprotokoll: bei mobilen Messungen u.a. Standort, Untergrund und Einrichtung.
  • Schulungsnachweis des Messpersonals.

Rohmessdaten

Ob PoliScan die Daten speichern muss, aus denen der Messwert berechnet wird, war lange umstritten. Nach der aktuellen höchstrichterlichen Rechtsprechung – ergangen zu einem PoliScan FM1 – führt die fehlende Speicherung solcher Rohmessdaten nicht zu einem Verwertungsverbot. Vorhandene Daten können aber angefordert und ausgewertet werden; konkrete Einwände – etwa zur Zuordnung, Bedienung oder Eichung – bleiben möglich. Einzelheiten hier.

Ob sich aus Ihrer Akte konkrete Ansatzpunkte ergeben, lässt sich erst nach Akteneinsicht beurteilen.

Mehr zum PoliScan, einschließlich aller Messstellen mit diesem Gerät: PoliScan – Messgerät im Überblick.

Häufige Fragen zu dieser Messstelle

Ich war auf der A 8 Richtung München unterwegs – gilt dort innerorts oder außerorts?

Autobahnen werden im Bußgeldkatalog stets als außerorts behandelt. Das ist für Sie vorteilhaft, weil die Regelsätze bei gleicher Überschreitung innerorts höher ausfallen.

Muss ich im Anhörungsbogen angeben, wer gefahren ist?

Zu Ihrer Person müssen Sie Angaben machen, zur Sache nicht. Schweigen zum Fahrgeschehen darf nicht als Eingeständnis oder zu Ihrem Nachteil gewertet werden.

Lohnt sich eine Prüfung, wenn der Messwert nur knapp über einer Stufe liegt?

Gerade dann. Maßgeblich ist der Wert nach Abzug der Messtoleranz, und bei einer mobilen Messung lassen sich über Akteneinsicht Eichung, Bedienung und Beschilderung überprüfen.

Weitere Messstellen auf der A 8 in Bayern

Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel


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