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Messstellen im Fokus

Geblitzt auf der A 7 bei Kempten, km 880,3, Richtung Füssen

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Geblitzt auf der A 7 bei Kempten, km 880,3, Richtung Füssen

Auf der A 7 bei Kempten, km 880,3, in Fahrtrichtung Füssen wurde mit einem mobilen Messgerät die Geschwindigkeit kontrolliert. Zulässig sind an dieser Stelle 100 km/h. Wer dort schneller unterwegs war, erhält regelmäßig zunächst Post: einen Anhörungsbogen oder direkt einen Bußgeldbescheid.

Wichtig ist jetzt vor allem eines: Prüfen Sie, welches Schreiben Sie vor sich haben. Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch einlegen, ohne dass Sie diesen sofort begründen müssen. Danach lässt sich über einen Anwalt Akteneinsicht nehmen und in Ruhe klären, ob der Vorwurf in dieser Form Bestand hat.

Die Messstelle im Überblick

Straße A 7 (Autobahn)
Ort / Abschnitt Kempten
Fahrtrichtung Füssen
Bundesland Bayern
Art der Messung Mobiler Blitzer
Messgerät Poliscan Speed
Zulässige Höchstgeschwindigkeit 100 km/h

Tempo 100 auf der Autobahn – und der Wert, auf den es ankommt

Die A 7 ist eine Bundesautobahn, und Autobahnen gelten im Bußgeldkatalog durchweg als außerorts. Das hat unmittelbar Folgen für die Höhe der Sanktion: Bei gleicher Überschreitung fallen die Regelsätze außerorts niedriger aus als innerorts. Eine Ortstafel spielt hier keine Rolle – die Einordnung ergibt sich schon aus der Straßenart.

Maßgeblich ist an dieser Stelle die Begrenzung auf 100 km/h. Geschwindigkeitsbeschränkungen auf Autobahnen werden allgemein durch Beschilderung angeordnet, teils dauerhaft, teils nur für eine bestimmte Zeit oder einen bestimmten Streckenabschnitt. Ob die Beschilderung im Zeitpunkt der Messung ordnungsgemäß angeordnet und für Sie erkennbar war, gehört zu den Punkten, die sich anhand der Akte überprüfen lassen.

Von der gemessenen Geschwindigkeit wird außerdem eine Messtoleranz abgezogen. Vorgeworfen wird Ihnen nur der Wert, der nach diesem Abzug übrig bleibt. Das kann entscheidend sein, wenn Sie knapp an einer Stufe des Bußgeldkatalogs liegen – etwa an der Grenze, ab der Punkte oder ein Regelfahrverbot vorgesehen sind.

Mobile Messung: Was sich überprüfen lässt

Gemessen wurde hier mobil. Bei mobilen Kontrollen kommt es besonders darauf an, dass der Messvorgang nachvollziehbar dokumentiert ist. Über einen Anwalt kann Akteneinsicht beantragt werden; geprüft werden können unter anderem der Messvorgang selbst, die gültige Eichung des Geräts, die Beschilderung und die Frage, ob die Person auf dem Vorwurf tatsächlich Ihnen zugeordnet werden kann.

Falls ein Messfoto zur Akte gelangt ist, lässt sich anhand dessen erörtern, ob eine Identifizierung des Fahrers überhaupt möglich ist. Ergibt sich aus der Akte, dass ein Punkt offen bleibt, wirkt sich das auf die Bewertung des gesamten Vorwurfs aus. Ohne Akteneinsicht ist eine belastbare Einschätzung dagegen kaum möglich – deshalb ist die Reihenfolge Frist sichern, Akte anfordern, dann inhaltlich prüfen.

Anhörungsbogen, Punkte, Fahrverbot und Probezeit

Ein Anhörungsbogen ist noch keine Entscheidung. Ihre Personalien müssen Sie angeben, zur Sache selbst müssen Sie sich nicht äußern. Wer schweigt, gilt deswegen nicht als überführt; das Schweigen darf nicht gegen Sie verwendet werden. Häufig geht solche Post an den Halter, obwohl ein anderer gefahren ist – auch hier bestehen keine Angabepflichten zur Sache.

Ab 21 km/h Überschreitung wird ein Punkt im Fahreignungsregister eingetragen, zwei Punkte, wenn für den Verstoß ein Regelfahrverbot vorgesehen ist. Steht ein Fahrverbot im Raum und lag in den zwei Jahren vor der Tat kein rechtskräftiges Fahrverbot vor, kann der Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst bestimmt werden. In Ausnahmefällen lässt sich von einem Fahrverbot absehen, dann fällt die Geldbuße höher aus; ob das in Betracht kommt, etwa bei drohendem Arbeitsplatzverlust, ist eine Frage des Einzelfalls.

Wer sich in der Probezeit befindet, sollte besonders genau hinsehen: Eine Überschreitung ab 21 km/h ist eine schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre.

Falls Sie weiter entfernt von Kempten wohnen, ist das kein Hindernis: Ein Bußgeldverfahren kann vollständig aus der Ferne geführt werden, Unterlagen und Kommunikation laufen schriftlich beziehungsweise elektronisch. Besteht eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, übernimmt diese häufig die Kosten der Vertretung.

Welche Folgen drohen?

An dieser Stelle gilt Tempo 100. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, bezogen auf die vorgeworfene Geschwindigkeit nach Abzug der Messtoleranz.

Überschreitung vorgeworfene Geschwindigkeit außerorts
bis 10 km/h 101–110 km/h 20 €
0 Punkte
11–15 km/h 111–115 km/h 40 €
0 Punkte
16–20 km/h 116–120 km/h 60 €
0 Punkte
21–25 km/h 121–125 km/h 100 €
1 Punkt
26–30 km/h 126–130 km/h 150 €
1 Punkt
31–40 km/h 131–140 km/h 200 €
1 Punkt
41–50 km/h 141–150 km/h 320 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
51–60 km/h 151–160 km/h 480 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
61–70 km/h 161–170 km/h 600 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
über 70 km/h 171 und mehr km/h 700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate

Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.

Das Messgerät an dieser Stelle: PoliScan

So misst PoliScan

PoliScan ist eine Gerätefamilie des Wiesbadener Herstellers Vitronic (laut PTB-Liste: Vitronic Machine Vision GmbH). Die Geräte messen mit einem scannenden Laser (LIDAR), der kurze Impulse fächerförmig über mehrere Fahrstreifen sendet. Nach der Beschreibung der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) tastet das Gerät die Fahrbahn horizontal ab, berechnet aus der Laufzeit für jeden reflektierten Impuls eine Raumkoordinate, verfolgt die Fahrzeuge als Modellobjekte („Tracking“) und ermittelt aus deren Positionsänderung die Geschwindigkeit. Bei PoliScan Speed liegt der Messbereich nach der Zulassung zwischen 50 und 20 Metern vor dem Gerät. Aktuelles Modell ist der PoliScan FM1, auch als kombinierte Geschwindigkeits- und Rotlichtanlage.

PoliScan wird mobil auf Stativ oder im Fahrzeug, in Anhängern („Enforcement Trailer“, nach Herstellerangaben bis zu 30 Tage autark) und stationär in festen Gehäusen bzw. Säulen eingesetzt. Welche Variante gemessen hat, zeigt die Akte.

Standardisiertes Messverfahren

Die obergerichtliche Rechtsprechung behandelt die Messung mit PoliScan Speed als standardisiertes Messverfahren. Für den PoliScan FM1 gilt dasselbe; auch die höchstrichterliche Rechtsprechung legt das zugrunde. Das Gericht prüft die Messung also nur bei konkreten Anhaltspunkten für einen Fehler (näher hier).

Was wir in der Akte prüfen

  • Auswerterahmen (Auswertehilfe): Bei PoliScan wird das Beweisfoto erst aufgenommen, nachdem das Fahrzeug den Messbereich durchfahren hat. Welchem Fahrzeug der Messwert gehört, zeigt ein ins Foto eingeblendeter Auswerterahmen. Nach der Gebrauchsanweisung, wie sie in der Fachliteratur wiedergegeben wird, muss sich z.B. bei einer Frontmessung das Kennzeichen oder ein Vorderrad zumindest teilweise im Rahmen befinden, die Unterkante des Rahmens muss unterhalb der Räder liegen, und im Rahmen dürfen keine Teile anderer Fahrzeuge in gleicher Fahrtrichtung zu sehen sein. Das lässt sich am Foto prüfen.
  • Falldatei: Jede Messung wird als verschlüsselte, signierte Datei gespeichert. Für ein Sachverständigengutachten braucht die Verteidigung sie in lesbarer Form einschließlich der erforderlichen Schlüssel („Token“) bzw. Passwörter.
  • Messreihe und Zusatzdaten: Soweit vorhanden, können die Messreihe des Tattages und Statistikdaten angefordert werden. Welche Daten das Gerät speichert, hängt von Variante und Softwarestand ab: Nach der Rechtsprechung enthielt die Falldatei beim FM1 mit Softwareversion 4.4.5 noch Zeitwerte zu Positionspunkten, mit Version 4.4.9 nur noch wenige Positionswerte ohne eigene Zeitstempel und keine Rohmessdaten.
  • Besonderheiten bei Anhängern: Bei Messungen aus einem Enforcement Trailer ist zu prüfen, ob die Zulassungs- und Gebrauchsvorgaben für diese Einsatzform eingehalten sind.
  • Eichschein, Softwareversion, Gebrauchsanweisung: Passt die Gebrauchsanweisung zur eingesetzten Softwareversion? War das Gerät zur Tatzeit gültig geeicht?
  • Messprotokoll: bei mobilen Messungen u.a. Standort, Untergrund und Einrichtung.
  • Schulungsnachweis des Messpersonals.

Rohmessdaten

Ob PoliScan die Daten speichern muss, aus denen der Messwert berechnet wird, war lange umstritten. Nach der aktuellen höchstrichterlichen Rechtsprechung – ergangen zu einem PoliScan FM1 – führt die fehlende Speicherung solcher Rohmessdaten nicht zu einem Verwertungsverbot. Vorhandene Daten können aber angefordert und ausgewertet werden; konkrete Einwände – etwa zur Zuordnung, Bedienung oder Eichung – bleiben möglich. Einzelheiten hier.

Ob sich aus Ihrer Akte konkrete Ansatzpunkte ergeben, lässt sich erst nach Akteneinsicht beurteilen.

Mehr zum PoliScan, einschließlich aller Messstellen mit diesem Gerät: PoliScan – Messgerät im Überblick.

Häufige Fragen zu dieser Messstelle

Wie schnell durfte ich auf der A 7 bei Kempten Richtung Füssen fahren?

An dieser Stelle war die Geschwindigkeit auf 100 km/h begrenzt. Maßgeblich für den Vorwurf ist die gemessene Geschwindigkeit nach Abzug der Messtoleranz.

Gilt die Messung als innerorts oder außerorts?

Autobahnen werden im Bußgeldkatalog als außerorts behandelt. Die Regelsätze sind damit niedriger als bei einer gleich hohen Überschreitung innerhalb geschlossener Ortschaften.

Ich habe nur einen Anhörungsbogen erhalten – muss ich angeben, wer gefahren ist?

Nein. Verpflichtend sind allein Ihre Angaben zur Person; zur Sache können Sie schweigen, und daraus darf kein Nachteil hergeleitet werden. Sinnvoll ist, vor einer Äußerung Akteneinsicht nehmen zu lassen.

Weitere Messstellen auf der A 7 in Bayern

Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel


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Einspruch ist grundsätzlich binnen zwei Wochen nach Zustellung möglich. Dieses Formular legt noch keinen Einspruch ein und wahrt keine Frist. Bei kurzer Restfrist rufen Sie uns bitte direkt an.

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