Kostenlos prüfen

Messstellen im Fokus

Geblitzt auf der A7, km 645,0, Fahrtrichtung Füssen/Reutte, bei Kempten-Leubas – Lassen Sie die Messung prüfen

Beitrag vom Keine Kommentare
Geblitzt auf der A7, km 645,0, Fahrtrichtung Füssen/Reutte, bei Kempten-Leubas – Lassen Sie die Messung prüfen

Der Umschlag im Briefkasten ist schnell geöffnet – und plötzlich stehen ein Foto, ein Vorwurf und eine Frist im Raum. Wer an der Messstelle A7, km 645,0, Fahrtrichtung Füssen/Reutte, bei Kempten-Leubas geblitzt wurde, fragt sich meist als Erstes: Zahlen und abhaken oder lohnt sich ein genauer Blick? Gerade bei Geschwindigkeitsmessungen entscheidet oft nicht das Bauchgefühl, sondern die Akte.

Viele Betroffene unterschätzen, wie stark ein Verfahren von Formalien lebt: Gerät, Bedienung, Dokumentation. Ein Bußgeldbescheid wirkt endgültig, ist es aber nicht automatisch. Ob sich ein Vorgehen lohnt, zeigt sich regelmäßig erst nach Akteneinsicht und einer technischen Prüfung.

Einspruch: Zwei Wochen, die über alles entscheiden

Gegen den Bußgeldbescheid läuft eine harte Frist: zwei Wochen ab Zustellung. Wer sie verpasst, kann den Vorwurf in der Regel nicht mehr inhaltlich angreifen. Beim Anhörungsbogen ist die Lage anders: Er ist noch kein Bescheid, kann aber taktisch wichtig sein – etwa bei der Frage, wer gefahren ist und welche Angaben sinnvoll sind.

Der Einspruch muss nicht begründet werden, sollte aber fristgerecht eingehen. Danach geht das Verfahren meist in die Phase, in der Akten angefordert, Unterlagen geprüft und – falls nötig – gezielt Beweisanträge gestellt werden. Hier trennt sich die schnelle Erledigung vom strukturierten Verteidigungskonzept.

Ohne Akteneinsicht keine echte Prüfung: Messunterlagen und Rohdaten

Ob die Messung verwertbar ist, lässt sich nur mit den vollständigen Unterlagen beurteilen. Dazu gehören typischerweise Messprotokoll, Nachweise zur Geräteeichung, Schulungsnachweise des Messpersonals sowie – je nach System – digitale Falldaten und weitere Dateien. Erst damit kann ein Sachverständiger nachvollziehen, ob die Messung die Anforderungen eines standardisierten Messverfahrens tatsächlich erfüllt.

Auch wenn der Gesetzgeber standardisierte Verfahren privilegiert: Das entbindet die Behörden nicht von sauberer Arbeit. Fehlen Unterlagen, sind sie widersprüchlich oder lassen sich bestimmte Prüfschritte technisch nicht nachvollziehen, kann das im Einzelfall die Verwertbarkeit erschüttern. Das gilt unabhängig davon, ob der Vorwurf an der Messstelle A7, km 645,0, Fahrtrichtung Füssen/Reutte, bei Kempten-Leubas erhoben wurde oder an anderer Stelle.

Typische Fehlerquellen bei Geschwindigkeitsmessungen

Messgeräte sind präzise – aber nicht unfehlbar. Probleme entstehen weniger „im Gerät“, sondern im Zusammenspiel aus Aufstellung, Ausrichtung, Umgebungsbedingungen und Bedienung. Schon kleine Abweichungen können die Messwertbildung beeinflussen und gehören deshalb auf den Prüfstand.

Häufige Ansatzpunkte sind etwa ein ungünstiger Messwinkel, nicht dokumentierte Änderungen an der Aufstellposition, Reflexionen oder Abschattungen durch andere Fahrzeuge sowie Bedienfehler bei Einrichtung und Zuordnung. Ob so etwas vorliegt, ist keine Mutmaßung, sondern eine Frage der technischen Auswertung anhand der Akte. Genau deshalb ist die sachverständige Prüfung so zentral – auch wenn der Vorwurf auf der A7 bei Kempten erhoben wurde.

Was Sie jetzt tun sollten

  • Frist notieren: Beim Bußgeldbescheid laufen zwei Wochen ab Zustellung.
  • Nichts vorschnell einräumen: Keine übereilten Angaben zur Sache, bevor die Akte geprüft ist.
  • Akteneinsicht veranlassen: Nur so werden Messprotokoll, Eichnachweise und Falldaten sichtbar.
  • Technik prüfen lassen: Ein Sachverständiger kann Messfehler oder Dokumentationsmängel aufdecken.
  • Risiko und Folgen abwägen: Punkte oder ein Fahrverbot können das Vorgehen besonders relevant machen.

In der Praxis bewährt es sich, die Verteidigung nicht „nach Gefühl“ zu führen, sondern entlang der Unterlagen. Dr. Maik Bunzel, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Strafrecht, arbeitet mit Kanzleien in Cottbus, Berlin und Kiel und bringt Erfahrung aus über 1000 Ordnungswidrigkeitenverfahren mit. Er lässt jeden Fall durch einen Sachverständigen für Verkehrsmesstechnik überprüfen – so können Messfehler und formale Mängel belastbar herausgearbeitet werden.

Wer rechtsschutzversichert ist, hat dabei oft einen entscheidenden Vorteil: Die Kosten der anwaltlichen Vertretung und der sachverständigen Prüfung werden in vielen Fällen von der Rechtsschutzversicherung getragen. Das ermöglicht eine gründliche Klärung, ohne dass Betroffene die technische Aufarbeitung aus eigener Tasche finanzieren müssen. Ob das im konkreten Fall sinnvoll ist, zeigt sich nach einem Blick in die Akte.

Wenn Sie an der Messstelle A7, km 645,0, Fahrtrichtung Füssen/Reutte, bei Kempten-Leubas geblitzt wurden, nehmen Sie Kontakt zu Dr. Bunzel auf. Nutzen Sie dafür bitte das Formular am Ende des Beitrags, damit Fristen gesichert und die Akteneinsicht zügig veranlasst werden kann.


Wurden Sie an dieser Messstelle geblitzt?

Lassen Sie Bußgeldbescheid und Messung prüfen, bevor Sie zahlen: Über das Formular am Ende dieses Beitrags stellen Sie in zwei Minuten eine unverbindliche Online-Anfrage. Ihre Messstelle ist eine andere? Die Messstellen-Suche hilft weiter.

Ihre kostenlose Ersteinschätzung

Ihr Fall. Genau geprüft.

Geblitzt an dieser Messstelle? Unsere Experten prüfen Ihren Fall individuell und unverbindlich. In nur 2 Minuten Anfrage ausfüllen – wir garantieren Ihnen eine Rückmeldung innerhalb von 24 Stunden.

Vorname, Nachname und E-Mail-Adresse sind Pflichtfelder. Alle weiteren Angaben sind optional.

Sind Sie rechtsschutzversichert?

Super – das beschleunigt die Deckungsanfrage. Falls gerade zur Hand:

Gut zu wissen: Auch ohne bestehende Rechtsschutzversicherung lässt sich Ihr Fall oft noch absichern – es gibt die Möglichkeit, eine Rechtsschutzversicherung rückwirkend abzuschließen, die auch ein bereits laufendes Bußgeldverfahren abdeckt. Wir erklären Ihnen im kostenlosen Erstgespräch, wie das geht.

Sollen wir Ihnen das im Erstgespräch zeigen?

Ein Foto Ihres Anhörungsbogens oder Bescheids hilft uns, Ihren Fall einzuordnen. Bis zu 5 Dateien, jeweils maximal 20 MB. JPG, PNG, PDF oder GIF. Sie können Ihre Anfrage auch ohne Datei senden.

Sicherer SSL-Upload. Ihre Dokumente werden verschlüsselt übertragen.

100 % vertraulich & ohne Risiko. Ihre Anfrage ist vollkommen unverbindlich und löst noch kein Mandat aus. Wir prüfen Ihre Daten streng vertraulich. Sie entscheiden danach in aller Ruhe, ob wir für Sie tätig werden sollen – transparent und ohne Kostenrisiko.

Weitere aktuelle Messstellen-Berichte

Zur Startseite