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Geblitzt auf der A 7 bei Rade an der Rader Hochbrücke (km 61,000)

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Geblitzt auf der A 7 bei Rade an der Rader Hochbrücke (km 61,000)

Sie sind auf der A 7 im Bereich der Rader Hochbrücke bei Rade (Schleswig-Holstein) bei km 61,000 gemessen worden und haben Post in der Sache erhalten? Dann geht es jetzt vor allem um zwei Dinge: Welches Schreiben liegt Ihnen vor – ein Anhörungsbogen oder schon ein Bußgeldbescheid – und welche Frist läuft dadurch.

Ein Anhörungsbogen ist noch keine Entscheidung gegen Sie. Angaben zu Ihrer Person müssen Sie machen, Angaben zur Sache nicht. Liegt dagegen ein Bußgeldbescheid vor, können Sie innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Einspruch einlegen; eine Begründung muss dabei noch nicht mitgeliefert werden. Über einen Anwalt lässt sich Akteneinsicht nehmen – auch bereits vor einem Bescheid – und anschließend prüfen, ob der Vorwurf in dieser Form trägt.

Die Messstelle im Überblick

Straße A 7 (Autobahn)
Ort / Abschnitt Rader Hochbrücke Rade
Bundesland Schleswig-Holstein

Autobahn heißt außerorts – und die Beschilderung entscheidet über das Limit

Die A 7 ist eine Bundesautobahn. Für den Bußgeldkatalog gilt damit der außerörtliche Tarif: Bei gleicher Überschreitung fallen die Regelsätze niedriger aus als innerorts, und ein Fahrverbot ist im Regelfall erst ab 41 km/h Überschreitung vorgesehen, während es innerorts bereits ab 31 km/h greift. Diese Einordnung nach Autobahn oder Ortstafel ist kein Ermessen, sondern ergibt sich aus der Straßenart beziehungsweise der Beschilderung.

Welche Geschwindigkeit an einer konkreten Autobahnstelle zulässig ist, richtet sich allein danach, was angeordnet und beschildert ist. Solche Anordnungen können dauerhaft gelten oder auch nur zeitweise, und sie können abgestuft aufgebaut sein. Für Ihr Verfahren ist deshalb relevant, welches Limit der Behörde zufolge im Vorwurf zugrunde gelegt wird und ob dieses Limit an der Messstelle wirksam und erkennbar angeordnet war. Genau das lässt sich anhand der Akte nachvollziehen – zusammen mit den Unterlagen zur Messung, zur Eichung und zur Frage, wer dem Fahrzeug als Fahrer zugeordnet wird. Falls ein Messfoto vorliegt, gehört auch dessen Auswertbarkeit zu den Punkten, die man sich ansieht.

Punkte, Fahrverbot und Probezeit: ab wann es spürbar wird

Maßgeblich ist nie der reine Anzeigewert. Von der gemessenen Geschwindigkeit wird eine Toleranz abgezogen; erst der danach verbleibende Wert ist die Grundlage für die Rechtsfolgen. Ab 21 km/h Überschreitung kommt ein Punkt im Fahreignungsregister in Betracht, zwei Punkte, wenn für den Verstoß ein Regelfahrverbot vorgesehen ist.

Steht ein Fahrverbot im Raum, gibt es zwei Ansatzpunkte. Zum einen kann in Ausnahmefällen davon abgesehen werden – etwa wenn dadurch der Arbeitsplatz gefährdet wäre; die Geldbuße wird dann erhöht, und ob das überhaupt in Betracht kommt, hängt vom einzelnen Fall ab. Zum anderen darf beim ersten Fahrverbot, wenn in den zwei Jahren vor der Tat kein rechtskräftiges Fahrverbot bestand, der Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst gewählt werden.

Fahren Sie noch in der Probezeit, kommt ein weiterer Punkt hinzu: Eine Überschreitung ab 21 km/h gilt als schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre. Das ist ein guter Grund, die Sache vorher prüfen zu lassen, statt die Frist verstreichen zu lassen.

Frist im Blick behalten – auch aus der Ferne

Läuft die Einspruchsfrist ab, wird der Bußgeldbescheid rechtskräftig. Eine Wiedereinsetzung ist dann nur ausnahmsweise möglich, nämlich wenn die Frist ohne eigenes Verschulden versäumt wurde. Notieren Sie sich deshalb das Zustellungsdatum und nicht das Datum des Schreibens.

Niemand ist verpflichtet, sich selbst zu belasten – das gilt auch, wenn Sie als Halter angeschrieben werden. Wer zur Sache schweigt, gilt deshalb nicht als überführt; das Schweigen darf nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden.

Nach einem Einspruch kann es zu einer Hauptverhandlung beim Amtsgericht kommen. Auf Antrag kann das Gericht unter bestimmten Voraussetzungen vom persönlichen Erscheinen entbinden, und vieles lässt sich schriftlich über den Anwalt abwickeln – eine Anreise ist damit nicht immer erforderlich, aber auch nicht in jedem Fall entbehrlich. Falls Sie weiter entfernt von der Messstelle wohnen, sollten Sie diesen Punkt früh ansprechen. Besteht eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, übernimmt sie die Kosten häufig; ein kurzer Blick in die Police lohnt sich vor der Mandatierung.

Welche Folgen drohen?

Welches Tempolimit bei Ihrer Messung galt, steht im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, gestaffelt nach der Überschreitung nach Abzug der Messtoleranz.

Überschreitung außerorts
bis 10 km/h 20 €
0 Punkte
11–15 km/h 40 €
0 Punkte
16–20 km/h 60 €
0 Punkte
21–25 km/h 100 €
1 Punkt
26–30 km/h 150 €
1 Punkt
31–40 km/h 200 €
1 Punkt
41–50 km/h 320 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
51–60 km/h 480 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
61–70 km/h 600 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
über 70 km/h 700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate

Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.

Häufige Fragen zu dieser Messstelle

Ich habe nur einen Anhörungsbogen zur Messung auf der A 7 bei Rade erhalten – muss ich ihn ausfüllen?

Angaben zu Ihrer Person sind verpflichtend, Angaben zur Sache nicht. Der Anhörungsbogen ist noch kein Bußgeldbescheid, und Schweigen zur Sache darf nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden.

Gilt die Messstelle auf der A 7 als innerorts oder außerorts?

Autobahnen werden im Bußgeldkatalog als außerorts behandelt. Die Regelsätze sind bei gleicher Überschreitung daher niedriger als innerorts, und ein Fahrverbot ist im Regelfall erst ab 41 km/h Überschreitung vorgesehen.

Kann ich das Verfahren führen, ohne nach Schleswig-Holstein zu fahren?

Vieles lässt sich schriftlich über den Anwalt erledigen, und für eine Hauptverhandlung kann das Gericht auf Antrag unter bestimmten Voraussetzungen vom persönlichen Erscheinen entbinden. Eine Anreise ist deshalb nicht immer nötig, aber auch nicht in jedem Fall ausgeschlossen.

Weitere Messstellen: Rendsburg-Eckernförde

Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel


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Was steht in Ihrem Schreiben?

Sie sind unsicher? Steht im Schreiben „Verwarnung“ und ein Betrag bis 55 Euro, ist es in der Regel ein Verwarnungsgeld ohne Punkte. Ob bei einem Bußgeldbescheid oder Anhörungsbogen Punkte drohen, hängt vom vorgeworfenen Verstoß ab. Wenn das unklar ist, bleiben Sie bei „Ich weiß es nicht“.

Einspruch ist grundsätzlich binnen zwei Wochen nach Zustellung möglich. Dieses Formular legt noch keinen Einspruch ein und wahrt keine Frist. Bei kurzer Restfrist rufen Sie uns bitte direkt an.

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Gut zu wissen: In einzelnen Tarifen ist auch ein rückwirkender Rechtsschutz für ein bereits laufendes Bußgeldverfahren möglich. Ob ein solcher Tarif für Ihren Fall infrage kommt und welche Bedingungen gelten, klären wir im kostenlosen Erstgespräch.

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Bei einem Verwarnungsgeld raten wir in der Regel zum Bezahlen. Es gibt keine Punkte und kein Fahrverbot. Mit der fristgerechten, vollständigen Zahlung ist die Verwarnung grundsätzlich erledigt. Ein anwaltliches Verfahren würde meist mehr kosten als das Verwarnungsgeld. Wenn Sie trotzdem Zweifel am Vorwurf haben, können Sie die Anfrage senden.

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