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Messstellen im Fokus

Geblitzt auf der A 7 bei km 72,4, Borgstedt (Rendsburg), Richtung Hamburg

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Geblitzt auf der A 7 bei km 72,4, Borgstedt (Rendsburg), Richtung Hamburg

An der A 7 bei Borgstedt (Rendsburg) wird in Fahrtrichtung Hamburg mit einer festen Anlage vom Typ Poliscan Speed gemessen; zulässig sind dort 100 km/h. Wenn Sie deshalb Post bekommen haben, geht es zunächst nur um eine Frage: Welcher Geschwindigkeitswert wird Ihnen nach Abzug der Messtoleranz vorgeworfen, und wie belastbar ist er?

Prüfen Sie zuerst, was Ihnen vorliegt. Ein Anhörungsbogen ist noch keine Entscheidung; Angaben zu Ihrer Person müssen Sie machen, Angaben zur Sache nicht. Bei einem Bußgeldbescheid läuft dagegen eine Frist von zwei Wochen ab Zustellung, innerhalb derer Einspruch eingelegt werden kann – eine Begründung muss dabei noch nicht mitgeliefert werden. Über einen Anwalt lässt sich Akteneinsicht nehmen, teilweise schon vor einem Bescheid.

Die Messstelle im Überblick

Straße A 7 (Autobahn)
Ort / Abschnitt Borgstedt (Rendsburg)
Fahrtrichtung Hamburg
Bundesland Schleswig-Holstein
Art der Messung Fester Blitzer
Messgerät Poliscan Speed
Zulässige Höchstgeschwindigkeit 100 km/h

Tempolimit 100 auf der Autobahn: Welche Folgen ab welcher Überschreitung?

Autobahnen gelten im Bußgeldkatalog durchgängig als außerorts – auch dann, wenn ein Ort wie Borgstedt in der Nähe liegt. Das wirkt sich zu Ihren Gunsten aus: Bei gleicher Überschreitung sind die Regelsätze außerorts niedriger als innerorts, und ein Fahrverbot ist im Regelfall erst ab 41 km/h Überschreitung vorgesehen, während innerorts bereits 31 km/h genügen.

Wichtig sind die Schwellen dazwischen. Ein Punkt im Fahreignungsregister kommt ab 21 km/h Überschreitung in Betracht, zwei Punkte, wenn für den Verstoß ein Regelfahrverbot vorgesehen ist. Maßgeblich ist immer der Wert nach Abzug der Messtoleranz, nicht die Zahl, die zunächst im Raum steht. Gerade wenn Sie knapp über einer dieser Grenzen liegen, lohnt der genaue Blick in die Akte: Geprüft werden können unter anderem die Messung selbst, die Eichung des Geräts, die Beschilderung des Tempolimits und die Zuordnung des Fotos zum Fahrer.

Dass Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Autobahnen durch Beschilderung angeordnet werden und je nach Abschnitt unterschiedlich ausfallen können, ist ein Punkt, der sich anhand der Akte nachvollziehen lässt – welche Anordnung im konkreten Fall galt und ob sie ordnungsgemäß umgesetzt war, ergibt sich erst aus den Unterlagen.

Halterpost, Schweigen und die Frage nach dem Fahrer

Wird ein Verstoß bei einer festen Anlage erfasst, geht die erste Post regelmäßig an den Halter. Halter und Fahrer müssen aber nicht dieselbe Person sein. Niemand ist verpflichtet, sich selbst zu belasten – das gilt auch für Sie als Halter, wenn Sie angeschrieben werden. Wer sich zur Sache nicht äußert, gilt deshalb nicht als überführt; das Schweigen darf nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden.

Vorschnelle Angaben sind trotzdem ein häufiger Fehler. Was Sie im Anhörungsbogen eintragen, bleibt in der Akte und kann später kaum noch relativiert werden. Sinnvoller ist es, zunächst die Akte zu sichten und erst danach zu entscheiden, ob und was gesagt wird. Falls ein Messfoto in der Akte liegt, lässt sich anhand dessen beurteilen, ob eine Zuordnung zu einer bestimmten Person überhaupt trägt.

Fristen, Probezeit und weiterer Verlauf

Läuft die Einspruchsfrist ab, wird der Bußgeldbescheid rechtskräftig. Eine Wiedereinsetzung kommt nur ausnahmsweise in Betracht, nämlich wenn die Frist ohne eigenes Verschulden versäumt wurde. Der sicherste Weg ist deshalb, die Zustellung zu notieren und rechtzeitig zu reagieren.

Befinden Sie sich in der Probezeit, ist eine Überschreitung ab 21 km/h eine schwerwiegende Zuwiderhandlung: Wird die Entscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre. Droht ein Fahrverbot und ist es Ihr erstes – also kein rechtskräftiges Fahrverbot in den zwei Jahren vor der Tat –, kann der Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst gewählt werden. In Ausnahmefällen lässt sich vom Fahrverbot absehen, dann fällt die Geldbuße höher aus; ob das trägt, etwa bei drohendem Arbeitsplatzverlust, hängt vom Einzelfall ab.

Nach einem Einspruch kann es zu einer Hauptverhandlung beim Amtsgericht kommen. Auf Antrag kann das Gericht unter bestimmten Voraussetzungen von Ihrem persönlichen Erscheinen entbinden; vieles lässt sich zudem schriftlich über den Anwalt abwickeln. Besteht eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, übernimmt sie die Kosten häufig.

Welche Folgen drohen?

An dieser Stelle gilt Tempo 100. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, bezogen auf die vorgeworfene Geschwindigkeit nach Abzug der Messtoleranz.

Überschreitung vorgeworfene Geschwindigkeit außerorts
bis 10 km/h 101–110 km/h 20 €
0 Punkte
11–15 km/h 111–115 km/h 40 €
0 Punkte
16–20 km/h 116–120 km/h 60 €
0 Punkte
21–25 km/h 121–125 km/h 100 €
1 Punkt
26–30 km/h 126–130 km/h 150 €
1 Punkt
31–40 km/h 131–140 km/h 200 €
1 Punkt
41–50 km/h 141–150 km/h 320 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
51–60 km/h 151–160 km/h 480 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
61–70 km/h 161–170 km/h 600 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
über 70 km/h 171 und mehr km/h 700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate

Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.

Das Messgerät an dieser Stelle: PoliScan

So misst PoliScan

PoliScan ist eine Gerätefamilie des Wiesbadener Herstellers Vitronic (laut PTB-Liste: Vitronic Machine Vision GmbH). Die Geräte messen mit einem scannenden Laser (LIDAR), der kurze Impulse fächerförmig über mehrere Fahrstreifen sendet. Nach der Beschreibung der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) tastet das Gerät die Fahrbahn horizontal ab, berechnet aus der Laufzeit für jeden reflektierten Impuls eine Raumkoordinate, verfolgt die Fahrzeuge als Modellobjekte („Tracking“) und ermittelt aus deren Positionsänderung die Geschwindigkeit. Bei PoliScan Speed liegt der Messbereich nach der Zulassung zwischen 50 und 20 Metern vor dem Gerät. Aktuelles Modell ist der PoliScan FM1, auch als kombinierte Geschwindigkeits- und Rotlichtanlage.

PoliScan wird mobil auf Stativ oder im Fahrzeug, in Anhängern („Enforcement Trailer“, nach Herstellerangaben bis zu 30 Tage autark) und stationär in festen Gehäusen bzw. Säulen eingesetzt. Welche Variante gemessen hat, zeigt die Akte.

Standardisiertes Messverfahren

Die obergerichtliche Rechtsprechung behandelt die Messung mit PoliScan Speed als standardisiertes Messverfahren. Für den PoliScan FM1 gilt dasselbe; auch die höchstrichterliche Rechtsprechung legt das zugrunde. Das Gericht prüft die Messung also nur bei konkreten Anhaltspunkten für einen Fehler (näher hier).

Was wir in der Akte prüfen

  • Auswerterahmen (Auswertehilfe): Bei PoliScan wird das Beweisfoto erst aufgenommen, nachdem das Fahrzeug den Messbereich durchfahren hat. Welchem Fahrzeug der Messwert gehört, zeigt ein ins Foto eingeblendeter Auswerterahmen. Nach der Gebrauchsanweisung, wie sie in der Fachliteratur wiedergegeben wird, muss sich z.B. bei einer Frontmessung das Kennzeichen oder ein Vorderrad zumindest teilweise im Rahmen befinden, die Unterkante des Rahmens muss unterhalb der Räder liegen, und im Rahmen dürfen keine Teile anderer Fahrzeuge in gleicher Fahrtrichtung zu sehen sein. Das lässt sich am Foto prüfen.
  • Falldatei: Jede Messung wird als verschlüsselte, signierte Datei gespeichert. Für ein Sachverständigengutachten braucht die Verteidigung sie in lesbarer Form einschließlich der erforderlichen Schlüssel („Token“) bzw. Passwörter.
  • Messreihe und Zusatzdaten: Soweit vorhanden, können die Messreihe des Tattages und Statistikdaten angefordert werden. Welche Daten das Gerät speichert, hängt von Variante und Softwarestand ab: Nach der Rechtsprechung enthielt die Falldatei beim FM1 mit Softwareversion 4.4.5 noch Zeitwerte zu Positionspunkten, mit Version 4.4.9 nur noch wenige Positionswerte ohne eigene Zeitstempel und keine Rohmessdaten.
  • Besonderheiten bei Anhängern: Bei Messungen aus einem Enforcement Trailer ist zu prüfen, ob die Zulassungs- und Gebrauchsvorgaben für diese Einsatzform eingehalten sind.
  • Eichschein, Softwareversion, Gebrauchsanweisung: Passt die Gebrauchsanweisung zur eingesetzten Softwareversion? War das Gerät zur Tatzeit gültig geeicht?
  • Messprotokoll: bei mobilen Messungen u.a. Standort, Untergrund und Einrichtung.
  • Schulungsnachweis des Messpersonals.

Rohmessdaten

Ob PoliScan die Daten speichern muss, aus denen der Messwert berechnet wird, war lange umstritten. Nach der aktuellen höchstrichterlichen Rechtsprechung – ergangen zu einem PoliScan FM1 – führt die fehlende Speicherung solcher Rohmessdaten nicht zu einem Verwertungsverbot. Vorhandene Daten können aber angefordert und ausgewertet werden; konkrete Einwände – etwa zur Zuordnung, Bedienung oder Eichung – bleiben möglich. Einzelheiten hier.

Ob sich aus Ihrer Akte konkrete Ansatzpunkte ergeben, lässt sich erst nach Akteneinsicht beurteilen.

Mehr zum PoliScan, einschließlich aller Messstellen mit diesem Gerät: PoliScan – Messgerät im Überblick.

Häufige Fragen zu dieser Messstelle

Ich bin auf der A 7 bei Borgstedt in Richtung Hamburg geblitzt worden – gilt das als innerorts?

Nein. Autobahnen gelten im Bußgeldkatalog als außerorts, unabhängig davon, welcher Ort in der Nähe liegt. Die Regelsätze und die Schwelle für ein Fahrverbot sind dort günstiger als innerorts.

Ab welcher Überschreitung wird es bei 100 km/h kritisch?

Punkte im Fahreignungsregister kommen ab 21 km/h Überschreitung in Betracht, ein Regelfahrverbot außerorts ab 41 km/h. Entscheidend ist der Wert nach Abzug der Messtoleranz.

Muss ich den Anhörungsbogen ausfüllen und angeben, wer gefahren ist?

Angaben zu Ihrer Person sind verpflichtend, Angaben zur Sache nicht. Sie müssen sich nicht selbst belasten, und Schweigen zur Sache darf nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden.

Weitere Messstellen: Rendsburg-Eckernförde

Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel


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