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Geblitzt auf der A 61 bei Alzey – Vorwurf prüfen lassen

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Geblitzt auf der A 61 bei Alzey – Vorwurf prüfen lassen

Sie haben Post bekommen, weil Ihnen auf der A 61 bei Alzey ein Verkehrsverstoß vorgeworfen wird. Auf dieser Seite erfahren Sie, was in dieser Situation zählt: welche Angaben Sie machen müssen und welche nicht, welche Frist läuft und an welchen Punkten sich ein Vorwurf sachlich überprüfen lässt.

Das Wichtigste zuerst: Ein Anhörungsbogen ist noch keine Entscheidung. Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Einspruch einlegen, ohne ihn schon zu begründen. Danach kann über einen Anwalt Akteneinsicht genommen und geprüft werden, ob der Vorwurf in der erhobenen Form tragfähig ist. Die Kosten übernimmt eine Verkehrsrechtsschutzversicherung häufig.

Die Messstelle im Überblick

Straße A 61 (Autobahn)
Ort / Abschnitt Alzey
Fahrtrichtung Abstandsmessung
Bundesland Rheinland-Pfalz

Die genaue Lage der Messanlage ist uns für diesen Abschnitt nicht bekannt. Maßgeblich sind Messort, Messgerät und Tempolimit, die im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid stehen.

Autobahn heißt außerorts – und die Beschilderung entscheidet

Die A 61 ist eine Bundesautobahn. Im Bußgeldkatalog gelten Autobahnen als außerorts, und außerorts sind die Regelsätze bei gleicher Überschreitung niedriger als innerorts. Auch der Schwellenwert für ein Regelfahrverbot liegt höher: Bei Pkw ist es außerorts im Regelfall ab 41 km/h Überschreitung vorgesehen, innerorts bereits ab 31 km/h. Punkte im Fahreignungsregister kommen ab 21 km/h Überschreitung in Betracht – ein Punkt, und zwei Punkte dann, wenn zugleich ein Regelfahrverbot vorgesehen ist.

Welche Höchstgeschwindigkeit gilt, ergibt sich auf Autobahnen aus der Beschilderung. Solche Anordnungen können auch vorübergehend oder streckenweise unterschiedlich sein, etwa über Wechselverkehrszeichen. Ob die Beschilderung, die dem Vorwurf zugrunde gelegt wird, für die konkrete Fahrt tatsächlich einschlägig und ordnungsgemäß erkennbar war, gehört deshalb zu den Punkten, die sich anhand der Akte nachvollziehen lassen. Maßgeblich ist außerdem nicht der reine Messwert: Von der gemessenen Geschwindigkeit wird eine Toleranz abgezogen, und erst der Wert danach ist die Grundlage für die Einordnung. Gerade an einer Stufengrenze kann das den Unterschied machen.

Anhörungsbogen, Halterpost und die Frage nach dem Fahrer

Häufig geht das erste Schreiben an den Halter des Fahrzeugs. Verpflichtend sind dabei nur Ihre Angaben zur Person. Zur Sache selbst müssen Sie nichts sagen. Wer schweigt, gilt deshalb nicht als überführt; das Schweigen darf nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden. Niemand muss sich selbst belasten – dieser Grundsatz gilt auch für angeschriebene Halter.

Vor einer Äußerung lohnt sich daher der Blick in die Akte. Über einen Anwalt ist Akteneinsicht schon möglich, bevor ein Bescheid ergangen ist. Geprüft werden können unter anderem die Messung selbst, die Eichung, die Beschilderung und die Zuordnung des Vorwurfs zu einer bestimmten Person am Steuer. Falls ein Bildmaterial zur Sache vorliegt, kommt es darauf an, ob sich daraus die Fahrereigenschaft überhaupt belastbar ableiten lässt.

Fristen, Fahrverbot und Verfahren aus der Ferne

Läuft die Einspruchsfrist ab, wird der Bußgeldbescheid rechtskräftig. Eine Wiedereinsetzung ist nur ausnahmsweise möglich, nämlich wenn die Frist ohne eigenes Verschulden versäumt wurde. Achten Sie deshalb auf das Zustellungsdatum und nicht auf das Datum des Schreibens.

Steht ein Fahrverbot im Raum, gibt es Gestaltungsmöglichkeiten: Beim ersten Fahrverbot – wenn in den zwei Jahren vor der Tat kein rechtskräftiges Fahrverbot bestand – kann der Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst gelegt werden. In Ausnahmefällen kann von einem Fahrverbot abgesehen werden, wobei sich dann die Geldbuße erhöht; ob das in Betracht kommt, hängt vom Einzelfall ab, etwa bei einem drohenden Arbeitsplatzverlust. Befinden Sie sich in der Probezeit, ist eine Überschreitung ab 21 km/h eine schwerwiegende Zuwiderhandlung: Wird die Entscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre.

Nach einem Einspruch kann es zu einer Hauptverhandlung beim Amtsgericht kommen. Auf Antrag kann das Gericht unter bestimmten Voraussetzungen vom persönlichen Erscheinen entbinden, und vieles läuft ohnehin schriftlich über den Anwalt. Falls Sie weiter entfernt wohnen, ist eine Anreise damit nicht in jedem Fall nötig – ausgeschlossen ist sie aber auch nicht.

Welche Folgen drohen?

Welches Tempolimit bei Ihrer Messung galt, steht im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, gestaffelt nach der Überschreitung nach Abzug der Messtoleranz.

Überschreitung außerorts
bis 10 km/h 20 €
0 Punkte
11–15 km/h 40 €
0 Punkte
16–20 km/h 60 €
0 Punkte
21–25 km/h 100 €
1 Punkt
26–30 km/h 150 €
1 Punkt
31–40 km/h 200 €
1 Punkt
41–50 km/h 320 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
51–60 km/h 480 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
61–70 km/h 600 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
über 70 km/h 700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate

Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.

Häufige Fragen zu dieser Messstelle

Ich habe nur einen Anhörungsbogen zur A 61 bei Alzey erhalten – muss ich ihn ausfüllen?

Angaben zu Ihrer Person müssen Sie machen, Angaben zur Sache nicht. Der Anhörungsbogen ist noch kein Bußgeldbescheid, und Schweigen zur Sache darf nicht gegen Sie verwendet werden.

Wie lange habe ich Zeit, gegen den Bußgeldbescheid vorzugehen?

Der Einspruch ist binnen zwei Wochen ab Zustellung möglich und muss zunächst nicht begründet werden. Nach Fristablauf wird der Bescheid rechtskräftig; eine Wiedereinsetzung ist nur ausnahmsweise möglich, wenn Sie die Frist ohne eigenes Verschulden versäumt haben.

Gilt die A 61 bei Alzey als innerorts oder außerorts?

Autobahnen werden im Bußgeldkatalog als außerorts behandelt. Das bedeutet niedrigere Regelsätze als innerorts und ein Regelfahrverbot für Pkw erst ab 41 km/h Überschreitung.

Weitere Messstellen auf der A 61 in Rheinland-Pfalz

Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel


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Einspruch ist grundsätzlich binnen zwei Wochen nach Zustellung möglich. Dieses Formular legt noch keinen Einspruch ein und wahrt keine Frist. Bei kurzer Restfrist rufen Sie uns bitte direkt an.

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Bei einem Verwarnungsgeld raten wir in der Regel zum Bezahlen. Es gibt keine Punkte und kein Fahrverbot. Mit der fristgerechten, vollständigen Zahlung ist die Verwarnung grundsätzlich erledigt. Ein anwaltliches Verfahren würde meist mehr kosten als das Verwarnungsgeld. Wenn Sie trotzdem Zweifel am Vorwurf haben, können Sie die Anfrage senden.

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