Sie sind auf der A 6 in Fahrtrichtung Mannheim mit einer Geschwindigkeitsmessung erfasst worden und haben Post von der Bußgeldstelle erhalten. Damit steht zunächst nur eine Behauptung im Raum – geprüft ist damit nichts.
Wichtig ist jetzt vor allem die Zeitschiene: Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Einspruch einlegen, ohne diesen Einspruch gleich zu begründen. Ist erst ein Anhörungsbogen angekommen, handelt es sich noch nicht um einen Bescheid. Über einen Anwalt lässt sich Akteneinsicht nehmen und der Vorwurf inhaltlich angreifen, etwa hinsichtlich Messung, Eichung, Beschilderung und der Zuordnung zum Fahrer.
Die Messstelle im Überblick
| Straße | A 6 (Autobahn) |
|---|---|
| Fahrtrichtung | Mannheim |
Die genaue Lage der Messanlage ist uns für diesen Abschnitt nicht bekannt. Maßgeblich sind Messort, Messgerät und Tempolimit, die im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid stehen.
Autobahn heißt: außerorts – und die Beschilderung entscheidet
Für die Bewertung einer Geschwindigkeitsüberschreitung unterscheidet der Bußgeldkatalog zwischen innerorts und außerorts. Autobahnen gelten stets als außerorts, also auch die A 6 in Fahrtrichtung Mannheim. Das ist für Sie günstiger als eine innerörtliche Einordnung, denn bei gleicher Überschreitung liegen die Regelsätze innerorts höher. Bei anderen Straßen richtet sich die Einordnung nach der Beschilderung, konkret nach der Ortstafel.
Wie hoch die zulässige Geschwindigkeit an einer Stelle einer Autobahn ist, ergibt sich allein aus der Beschilderung. Eine Begrenzung kann dauerhaft angeordnet sein, sie kann aber auch nur vorübergehend gelten oder über Wechselverkehrszeichen angezeigt werden. Für ein Bußgeldverfahren bedeutet das: Es muss nachvollziehbar sein, welches Limit im Moment der Messung tatsächlich galt und dass es ordnungsgemäß und erkennbar angekündigt war. Genau dieser Punkt lässt sich erst nach Einsicht in die Akte beurteilen – dort finden sich die Unterlagen zur Messung und zur Beschilderungssituation.
Von dem gemessenen Wert wird außerdem eine Messtoleranz abgezogen. Maßgeblich für Geldbuße, Punkte und ein etwaiges Fahrverbot ist immer der Wert nach diesem Abzug, nicht die reine Anzeige aus dem Messvorgang. Schon eine kleine Korrektur kann darüber entscheiden, in welche Stufe der Vorwurf fällt.
Punkte, Fahrverbot und was bei der Fahrerfrage zu beachten ist
Ab einer Überschreitung von 21 km/h – gerechnet nach Toleranzabzug – kommt ein Eintrag im Fahreignungsregister hinzu: ein Punkt, und zwei Punkte dann, wenn für den Verstoß ein Regelfahrverbot vorgesehen ist. Ob es tatsächlich zu einem Fahrverbot kommt, hängt von der Einordnung des Vorwurfs ab. Bei einem ersten Fahrverbot – wenn also in den zwei Jahren vor der Tat kein Fahrverbot rechtskräftig war – dürfen Sie den Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst bestimmen und so in eine passende Zeit legen.
In Ausnahmefällen kann von einem Fahrverbot abgesehen werden; die Geldbuße wird dann erhöht. Ob das in Ihrem Fall überhaupt in Betracht kommt, ist eine Frage des Einzelfalls, etwa wenn ein Arbeitsplatzverlust droht. Solche Umstände sollten früh und belegbar vorgetragen werden.
Häufig geht die erste Post an den Halter, obwohl ein anderer gefahren ist. Hier gilt: Angaben zur Person müssen Sie machen, Angaben zur Sache nicht. Wer zum Vorwurf schweigt, gilt deshalb nicht als überführt; das Schweigen darf Ihnen nicht zum Nachteil ausgelegt werden. Ob sich ein Fahrer überhaupt zuordnen lässt, ist ein eigener Prüfungspunkt. Falls ein Messfoto vorliegt, wird es im Rahmen der Akteneinsicht mit ausgewertet.
Probezeit, Kosten und Bearbeitung aus der Ferne
Befinden Sie sich noch in der Probezeit, ist ein Geschwindigkeitsverstoß ab 21 km/h eine schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an, und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre. Diese Folgen knüpfen ausschließlich an die Rechtskraft an – bis dahin ist die Sache offen.
Falls Sie weiter entfernt von der A 6 wohnen, ist das kein Hindernis: Ein Bußgeldverfahren lässt sich vollständig schriftlich und aus der Ferne führen, von der Einspruchseinlegung über die Akteneinsicht bis zur Korrespondenz mit der Bußgeldstelle. Eine persönliche Anreise ist dafür nicht erforderlich.
Zur Kostenfrage: Besteht eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, übernimmt diese häufig die Kosten der Verteidigung. Eine kurze Nachfrage beim Versicherer lohnt sich, bevor Sie entscheiden. Der weitere Ablauf ist dann überschaubar: Frist sichern, Akte anfordern, Vorwurf prüfen – und erst danach festlegen, ob der Einspruch aufrechterhalten wird.
Welche Folgen drohen?
Welches Tempolimit bei Ihrer Messung galt, steht im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, gestaffelt nach der Überschreitung nach Abzug der Messtoleranz.
| Überschreitung | außerorts |
|---|---|
| bis 10 km/h | 20 € 0 Punkte |
| 11–15 km/h | 40 € 0 Punkte |
| 16–20 km/h | 60 € 0 Punkte |
| 21–25 km/h | 100 € 1 Punkt |
| 26–30 km/h | 150 € 1 Punkt |
| 31–40 km/h | 200 € 1 Punkt |
| 41–50 km/h | 320 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
| 51–60 km/h | 480 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
| 61–70 km/h | 600 € 2 Punkte Fahrverbot 2 Monate |
| über 70 km/h | 700 € 2 Punkte Fahrverbot 3 Monate |
Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.
Häufige Fragen zu dieser Messstelle
Ich habe nur einen Anhörungsbogen zur Messung auf der A 6 erhalten – muss ich etwas ausfüllen?
Der Anhörungsbogen ist noch kein Bußgeldbescheid. Sie müssen Ihre Personalien angeben, zur Sache selbst aber nichts sagen; Schweigen darf nicht gegen Sie verwendet werden.
Wird die Messung auf der Autobahn als innerorts oder außerorts bewertet?
Autobahnen gelten im Bußgeldkatalog immer als außerorts. Das ist günstiger, da die Regelsätze innerorts bei gleicher Überschreitung höher ausfallen.
Wie lange habe ich Zeit, gegen den Bußgeldbescheid vorzugehen?
Zwei Wochen ab Zustellung. Der Einspruch muss nicht sofort begründet werden, sodass die Prüfung der Akte auch danach noch erfolgen kann.
Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel
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