An dieser Stelle der A 5 bei Bruchsal in Fahrtrichtung Basel gilt ein Tempolimit von 100 km/h, die Geschwindigkeit wurde hier mobil kontrolliert. Wenn Sie deshalb Post erhalten haben, geht es zunächst nur um eine Behauptung der Verwaltung – nicht um eine feststehende Tatsache.
Wichtig ist jetzt vor allem die Frist: Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Einspruch einlegen, eine Begründung muss dabei noch nicht mitgeliefert werden. Über einen Anwalt lässt sich anschließend Akteneinsicht nehmen, sodass Messung, Eichung, Beschilderung und die Zuordnung zum Fahrer überprüft werden können. Ist bislang nur ein Anhörungsbogen angekommen, ist noch kein Bescheid ergangen.
Die Messstelle im Überblick
| Straße | A 5 (Autobahn) |
|---|---|
| Ort / Abschnitt | Bruchsal |
| Fahrtrichtung | Basel |
| Bundesland | Baden-Württemberg |
| Art der Messung | Mobiler Blitzer |
| Messgerät | Poliscan Speed |
| Zulässige Höchstgeschwindigkeit | 100 km/h |
Tempo 100 auf der Autobahn: Was der Vorwurf konkret bedeutet
Autobahnabschnitte sind im Bußgeldkatalog stets als außerorts eingeordnet – das gilt auch hier, unabhängig davon, wie nah die Stelle an bebautem Gebiet liegt. Für Sie ist das günstiger als eine innerörtliche Einordnung, denn bei gleicher Überschreitung fallen die Regelsätze außerorts niedriger aus.
Maßgeblich ist außerdem nicht der Wert, der im Messgerät erscheint, sondern der Wert nach Abzug der Messtoleranz. Gerade an der Grenze zu einer höheren Stufe entscheidet dieser Abzug darüber, ob überhaupt Punkte in Betracht kommen oder ob ein Regelfahrverbot im Raum steht. Punkte im Fahreignungsregister entstehen erst ab einer Überschreitung von 21 km/h – ein Punkt, und zwei Punkte dann, wenn für den Verstoß ein Regelfahrverbot vorgesehen ist. Prüfen Sie den Bescheid daher zuerst daraufhin, welcher Geschwindigkeitswert dort als vorwerfbar angesetzt wird.
Auf Autobahnen können Geschwindigkeitsbeschränkungen dauerhaft oder vorübergehend angeordnet sein; welches Limit gilt, ergibt sich aus der Beschilderung. Ob die Beschilderung für den hier vorgeworfenen Verstoß ordnungsgemäß war und wie sie sich für Ihre Fahrtrichtung darstellte, lässt sich sinnvoll erst anhand der Akte beurteilen.
Mobile Messung: Worauf es bei der Überprüfung ankommt
Bei einer mobilen Geschwindigkeitskontrolle kommt es unter anderem darauf an, dass das eingesetzte Gerät gültig geeicht war und ordnungsgemäß verwendet wurde. Zur Akte gehören typischerweise Unterlagen zur Messung selbst. Falls ein Messfoto vorliegt, ist zusätzlich zu klären, ob sich daraus die Person am Steuer überhaupt zuverlässig ableiten lässt. Ohne Einsicht in diese Unterlagen bleibt jede Einschätzung Spekulation – deshalb steht die Akteneinsicht am Anfang der Verteidigung, nicht am Ende.
Erhalten Sie zunächst einen Anhörungsbogen, gilt: Angaben zu Ihrer Person müssen Sie machen, Angaben zur Sache nicht. Wer zur Sache schweigt, gilt deshalb nicht als überführt; das Schweigen darf nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden. Als Halter sind Sie nicht verpflichtet, sich selbst als Fahrer zu bezeichnen.
Das Verfahren lässt sich vollständig schriftlich und damit auch aus der Entfernung führen. Falls Sie nicht in der Nähe von Bruchsal wohnen, ist für die Bearbeitung keine persönliche Anreise nötig. Besteht eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, übernimmt diese häufig die anfallenden Kosten – eine kurze Anfrage bei Ihrem Versicherer lohnt sich vor jeder weiteren Entscheidung.
Fahrverbot und Probezeit: besondere Konstellationen
Steht ein Fahrverbot im Raum, ist der Zeitpunkt oft ebenso wichtig wie das Verbot selbst. Handelt es sich um Ihr erstes Fahrverbot – also lag in den zwei Jahren vor der Tat kein rechtskräftiges Fahrverbot vor –, können Sie den Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst bestimmen und so in eine passende Zeit legen. In Ausnahmefällen kann von einem Fahrverbot abgesehen werden; dann wird die Geldbuße erhöht. Ob das in Betracht kommt, etwa bei drohendem Arbeitsplatzverlust, hängt vom konkreten Einzelfall und einer sorgfältigen Darstellung ab.
Befinden Sie sich in der Probezeit, ist eine Geschwindigkeitsüberschreitung ab 21 km/h eine schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre. Diese Folgen knüpfen ausschließlich an die Rechtskraft an – umso mehr Gewicht hat die Entscheidung, ob Einspruch eingelegt und die Messung überprüft wird.
Welche Folgen drohen?
An dieser Stelle gilt Tempo 100. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, bezogen auf die vorgeworfene Geschwindigkeit nach Abzug der Messtoleranz.
| Überschreitung | vorgeworfene Geschwindigkeit | außerorts |
|---|---|---|
| bis 10 km/h | 101–110 km/h | 20 € 0 Punkte |
| 11–15 km/h | 111–115 km/h | 40 € 0 Punkte |
| 16–20 km/h | 116–120 km/h | 60 € 0 Punkte |
| 21–25 km/h | 121–125 km/h | 100 € 1 Punkt |
| 26–30 km/h | 126–130 km/h | 150 € 1 Punkt |
| 31–40 km/h | 131–140 km/h | 200 € 1 Punkt |
| 41–50 km/h | 141–150 km/h | 320 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
| 51–60 km/h | 151–160 km/h | 480 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
| 61–70 km/h | 161–170 km/h | 600 € 2 Punkte Fahrverbot 2 Monate |
| über 70 km/h | 171 und mehr km/h | 700 € 2 Punkte Fahrverbot 3 Monate |
Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.
Das Messgerät an dieser Stelle: PoliScan
So misst PoliScan
PoliScan ist eine Gerätefamilie des Wiesbadener Herstellers Vitronic (laut PTB-Liste: Vitronic Machine Vision GmbH). Die Geräte messen mit einem scannenden Laser (LIDAR), der kurze Impulse fächerförmig über mehrere Fahrstreifen sendet. Nach der Beschreibung der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) tastet das Gerät die Fahrbahn horizontal ab, berechnet aus der Laufzeit für jeden reflektierten Impuls eine Raumkoordinate, verfolgt die Fahrzeuge als Modellobjekte („Tracking“) und ermittelt aus deren Positionsänderung die Geschwindigkeit. Bei PoliScan Speed liegt der Messbereich nach der Zulassung zwischen 50 und 20 Metern vor dem Gerät. Aktuelles Modell ist der PoliScan FM1, auch als kombinierte Geschwindigkeits- und Rotlichtanlage.
PoliScan wird mobil auf Stativ oder im Fahrzeug, in Anhängern („Enforcement Trailer“, nach Herstellerangaben bis zu 30 Tage autark) und stationär in festen Gehäusen bzw. Säulen eingesetzt. Welche Variante gemessen hat, zeigt die Akte.
Standardisiertes Messverfahren
Die obergerichtliche Rechtsprechung behandelt die Messung mit PoliScan Speed als standardisiertes Messverfahren. Für den PoliScan FM1 gilt dasselbe; auch die höchstrichterliche Rechtsprechung legt das zugrunde. Das Gericht prüft die Messung also nur bei konkreten Anhaltspunkten für einen Fehler (näher hier).
Was wir in der Akte prüfen
- Auswerterahmen (Auswertehilfe): Bei PoliScan wird das Beweisfoto erst aufgenommen, nachdem das Fahrzeug den Messbereich durchfahren hat. Welchem Fahrzeug der Messwert gehört, zeigt ein ins Foto eingeblendeter Auswerterahmen. Nach der Gebrauchsanweisung, wie sie in der Fachliteratur wiedergegeben wird, muss sich z.B. bei einer Frontmessung das Kennzeichen oder ein Vorderrad zumindest teilweise im Rahmen befinden, die Unterkante des Rahmens muss unterhalb der Räder liegen, und im Rahmen dürfen keine Teile anderer Fahrzeuge in gleicher Fahrtrichtung zu sehen sein. Das lässt sich am Foto prüfen.
- Falldatei: Jede Messung wird als verschlüsselte, signierte Datei gespeichert. Für ein Sachverständigengutachten braucht die Verteidigung sie in lesbarer Form einschließlich der erforderlichen Schlüssel („Token“) bzw. Passwörter.
- Messreihe und Zusatzdaten: Soweit vorhanden, können die Messreihe des Tattages und Statistikdaten angefordert werden. Welche Daten das Gerät speichert, hängt von Variante und Softwarestand ab: Nach der Rechtsprechung enthielt die Falldatei beim FM1 mit Softwareversion 4.4.5 noch Zeitwerte zu Positionspunkten, mit Version 4.4.9 nur noch wenige Positionswerte ohne eigene Zeitstempel und keine Rohmessdaten.
- Besonderheiten bei Anhängern: Bei Messungen aus einem Enforcement Trailer ist zu prüfen, ob die Zulassungs- und Gebrauchsvorgaben für diese Einsatzform eingehalten sind.
- Eichschein, Softwareversion, Gebrauchsanweisung: Passt die Gebrauchsanweisung zur eingesetzten Softwareversion? War das Gerät zur Tatzeit gültig geeicht?
- Messprotokoll: bei mobilen Messungen u.a. Standort, Untergrund und Einrichtung.
- Schulungsnachweis des Messpersonals.
Rohmessdaten
Ob PoliScan die Daten speichern muss, aus denen der Messwert berechnet wird, war lange umstritten. Nach der aktuellen höchstrichterlichen Rechtsprechung – ergangen zu einem PoliScan FM1 – führt die fehlende Speicherung solcher Rohmessdaten nicht zu einem Verwertungsverbot. Vorhandene Daten können aber angefordert und ausgewertet werden; konkrete Einwände – etwa zur Zuordnung, Bedienung oder Eichung – bleiben möglich. Einzelheiten hier.
Ob sich aus Ihrer Akte konkrete Ansatzpunkte ergeben, lässt sich erst nach Akteneinsicht beurteilen.
Mehr zum PoliScan, einschließlich aller Messstellen mit diesem Gerät: PoliScan – Messgerät im Überblick.
Häufige Fragen zu dieser Messstelle
Auf der A 5 bei Bruchsal galten 100 km/h – gilt das als innerorts?
Nein. Autobahnen werden im Bußgeldkatalog immer als außerorts behandelt, auch wenn dort ein Tempolimit von 100 km/h angeordnet ist. Bei gleicher Überschreitung sind die Regelsätze außerorts niedriger als innerorts.
Ich bin Halter und weiß nicht mehr, wer gefahren ist. Was schreibe ich in den Anhörungsbogen?
Pflicht sind nur die Angaben zu Ihrer Person; zur Sache müssen Sie nichts sagen. Schweigen darf nicht gegen Sie verwendet werden – Sie gelten deshalb nicht als überführt.
Lässt sich der Einspruch erledigen, ohne dass ich nach Bruchsal fahre?
Ja, das Verfahren läuft zunächst schriftlich über Akteneinsicht und Stellungnahmen. Falls Sie weiter entfernt wohnen, kann die Vertretung daher vollständig aus der Ferne organisiert werden.
Weitere Messstellen: Landkreis Karlsruhe
- Geblitzt auf der A 5 bei Bruchsal, Fahrtrichtung Frankfurt
- Geblitzt auf der A 5 bei der Abfahrt Bruchsal, Fahrtrichtung Karlsruhe
- Geblitzt auf der A 5 bei Ettlingen, Fahrtrichtung Karlsruhe
- Geblitzt auf der A 5 bei Bruchsal, Fahrtrichtung Frankfurt am Main
- Geblitzt auf der A 5 bei Bruchsal, Fahrtrichtung Karlsruhe
Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel
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