An dieser Stelle der A 5 bei Bad Homburg wurde in Fahrtrichtung Basel bei km 440,6 die Geschwindigkeit gemessen – als mobile Messung, zulässig waren dort 100 km/h. Wenn Sie deshalb Post erhalten haben, geht es zunächst nur um zwei Fragen: Was wird Ihnen konkret vorgeworfen, und welche Frist läuft gerade?
Ein Anhörungsbogen ist noch keine Entscheidung gegen Sie. Angaben zu Ihrer Person müssen Sie machen, zur Sache selbst nicht – und wer schweigt, gilt deshalb nicht als überführt; das Schweigen darf nicht zu Ihrem Nachteil verwertet werden. Liegt bereits ein Bußgeldbescheid vor, können Sie innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch einlegen, ohne ihn gleich begründen zu müssen. Über einen Anwalt lässt sich anschließend – häufig schon vor einem Bescheid – Akteneinsicht nehmen.
Die Messstelle im Überblick
| Straße | A 5 (Autobahn) |
|---|---|
| Ort / Abschnitt | Bad Homburg |
| Fahrtrichtung | Basel |
| Bundesland | Hessen |
| Art der Messung | Mobiler Blitzer |
| Messgerät | Poliscan Speed |
| Zulässige Höchstgeschwindigkeit | 100 km/h |
Tempo 100 auf der Autobahn: Beschilderung und maßgeblicher Wert
Für die Bewertung ist nicht die Zahl auf dem Foto oder im Schreiben entscheidend, sondern der Wert, der nach Abzug der Messtoleranz verbleibt. Erst dieser Wert wird der Bewertung zugrunde gelegt. Autobahnen gelten im Bußgeldkatalog als außerorts; die Regelsätze fallen dort bei gleicher Überschreitung niedriger aus als innerorts.
Geschwindigkeitsbeschränkungen auf Autobahnen ergeben sich aus der Beschilderung. Solche Anordnungen können dauerhaft oder auch nur vorübergehend gelten, und sie können über Verkehrszeichen oder Anzeigequerschnitte vorgegeben werden. Für Ihr Verfahren bedeutet das: Ob die Begrenzung, von der die Behörde ausgeht, zur Tatzeit an Ihrer Fahrtstrecke in Richtung Basel tatsächlich wirksam und ordnungsgemäß bekanntgegeben war, ist eine überprüfbare Tatsachenfrage. Über die Akteneinsicht lassen sich unter anderem die Messung selbst, die Eichung, die Beschilderung und die Zuordnung zum Fahrer prüfen.
Punkte, Fahrverbot und Probezeit
Ab 21 km/h Überschreitung kommt ein Punkt im Fahreignungsregister hinzu; zwei Punkte werden eingetragen, wenn für den Verstoß ein Regelfahrverbot vorgesehen ist. Ein Fahrverbot ist außerorts – und damit auch auf der Autobahn – im Regelfall erst ab 41 km/h Überschreitung für Pkw vorgesehen, innerorts dagegen bereits ab 31 km/h.
Steht ein Fahrverbot im Raum, ist damit nicht alles entschieden. Handelt es sich um Ihr erstes Fahrverbot, also lag in den zwei Jahren vor der Tat kein rechtskräftiges Fahrverbot vor, dürfen Sie den Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst festlegen. In Ausnahmefällen kann von einem Fahrverbot auch abgesehen werden; die Geldbuße wird dann erhöht. Ob das in Betracht kommt, hängt vom Einzelfall ab, etwa wenn ein Arbeitsplatzverlust droht.
Befinden Sie sich noch in der Probezeit, ist ein Geschwindigkeitsverstoß ab 21 km/h eine schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an, und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre. Vor Rechtskraft treten diese Folgen nicht ein – umso wichtiger ist es, die Zwei-Wochen-Frist im Blick zu behalten. Läuft sie ab, wird der Bescheid rechtskräftig; eine Wiedereinsetzung ist nur ausnahmsweise möglich, wenn die Frist ohne eigenes Verschulden versäumt wurde.
Wenn Sie nicht in der Nähe von Bad Homburg wohnen
Ein Verfahren wegen einer Messung auf der A 5 lässt sich in weiten Teilen schriftlich führen. Korrespondenz, Einspruch und Akteneinsicht laufen über den Anwalt; dafür genügen Unterlagen und eine Vollmacht. Kommt es nach einem Einspruch zu einer Hauptverhandlung beim Amtsgericht, kann das Gericht auf Antrag unter bestimmten Voraussetzungen vom persönlichen Erscheinen entbinden – eine Anreise ist damit nicht immer nötig, aber auch nicht in jedem Fall entbehrlich.
Erhalten Sie als Halter ein Schreiben, ohne selbst gefahren zu sein, gilt: Niemand muss sich selbst belasten. Sinnvoll ist, vor einer Antwort prüfen zu lassen, was die Akte überhaupt hergibt – insbesondere, ob die Person auf einem etwaigen Messfoto erkennbar zuzuordnen ist. Falls Sie eine Verkehrsrechtsschutzversicherung haben, übernimmt diese die Kosten häufig; die Deckungsanfrage kann die Kanzlei für Sie stellen.
Welche Folgen drohen?
An dieser Stelle gilt Tempo 100. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, bezogen auf die vorgeworfene Geschwindigkeit nach Abzug der Messtoleranz.
| Überschreitung | vorgeworfene Geschwindigkeit | außerorts |
|---|---|---|
| bis 10 km/h | 101–110 km/h | 20 € 0 Punkte |
| 11–15 km/h | 111–115 km/h | 40 € 0 Punkte |
| 16–20 km/h | 116–120 km/h | 60 € 0 Punkte |
| 21–25 km/h | 121–125 km/h | 100 € 1 Punkt |
| 26–30 km/h | 126–130 km/h | 150 € 1 Punkt |
| 31–40 km/h | 131–140 km/h | 200 € 1 Punkt |
| 41–50 km/h | 141–150 km/h | 320 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
| 51–60 km/h | 151–160 km/h | 480 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
| 61–70 km/h | 161–170 km/h | 600 € 2 Punkte Fahrverbot 2 Monate |
| über 70 km/h | 171 und mehr km/h | 700 € 2 Punkte Fahrverbot 3 Monate |
Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.
Das Messgerät an dieser Stelle: PoliScan
So misst PoliScan
PoliScan ist eine Gerätefamilie des Wiesbadener Herstellers Vitronic (laut PTB-Liste: Vitronic Machine Vision GmbH). Die Geräte messen mit einem scannenden Laser (LIDAR), der kurze Impulse fächerförmig über mehrere Fahrstreifen sendet. Nach der Beschreibung der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) tastet das Gerät die Fahrbahn horizontal ab, berechnet aus der Laufzeit für jeden reflektierten Impuls eine Raumkoordinate, verfolgt die Fahrzeuge als Modellobjekte („Tracking“) und ermittelt aus deren Positionsänderung die Geschwindigkeit. Bei PoliScan Speed liegt der Messbereich nach der Zulassung zwischen 50 und 20 Metern vor dem Gerät. Aktuelles Modell ist der PoliScan FM1, auch als kombinierte Geschwindigkeits- und Rotlichtanlage.
PoliScan wird mobil auf Stativ oder im Fahrzeug, in Anhängern („Enforcement Trailer“, nach Herstellerangaben bis zu 30 Tage autark) und stationär in festen Gehäusen bzw. Säulen eingesetzt. Welche Variante gemessen hat, zeigt die Akte.
Standardisiertes Messverfahren
Die obergerichtliche Rechtsprechung behandelt die Messung mit PoliScan Speed als standardisiertes Messverfahren. Für den PoliScan FM1 gilt dasselbe; auch die höchstrichterliche Rechtsprechung legt das zugrunde. Das Gericht prüft die Messung also nur bei konkreten Anhaltspunkten für einen Fehler (näher hier).
Was wir in der Akte prüfen
- Auswerterahmen (Auswertehilfe): Bei PoliScan wird das Beweisfoto erst aufgenommen, nachdem das Fahrzeug den Messbereich durchfahren hat. Welchem Fahrzeug der Messwert gehört, zeigt ein ins Foto eingeblendeter Auswerterahmen. Nach der Gebrauchsanweisung, wie sie in der Fachliteratur wiedergegeben wird, muss sich z.B. bei einer Frontmessung das Kennzeichen oder ein Vorderrad zumindest teilweise im Rahmen befinden, die Unterkante des Rahmens muss unterhalb der Räder liegen, und im Rahmen dürfen keine Teile anderer Fahrzeuge in gleicher Fahrtrichtung zu sehen sein. Das lässt sich am Foto prüfen.
- Falldatei: Jede Messung wird als verschlüsselte, signierte Datei gespeichert. Für ein Sachverständigengutachten braucht die Verteidigung sie in lesbarer Form einschließlich der erforderlichen Schlüssel („Token“) bzw. Passwörter.
- Messreihe und Zusatzdaten: Soweit vorhanden, können die Messreihe des Tattages und Statistikdaten angefordert werden. Welche Daten das Gerät speichert, hängt von Variante und Softwarestand ab: Nach der Rechtsprechung enthielt die Falldatei beim FM1 mit Softwareversion 4.4.5 noch Zeitwerte zu Positionspunkten, mit Version 4.4.9 nur noch wenige Positionswerte ohne eigene Zeitstempel und keine Rohmessdaten.
- Besonderheiten bei Anhängern: Bei Messungen aus einem Enforcement Trailer ist zu prüfen, ob die Zulassungs- und Gebrauchsvorgaben für diese Einsatzform eingehalten sind.
- Eichschein, Softwareversion, Gebrauchsanweisung: Passt die Gebrauchsanweisung zur eingesetzten Softwareversion? War das Gerät zur Tatzeit gültig geeicht?
- Messprotokoll: bei mobilen Messungen u.a. Standort, Untergrund und Einrichtung.
- Schulungsnachweis des Messpersonals.
Rohmessdaten
Ob PoliScan die Daten speichern muss, aus denen der Messwert berechnet wird, war lange umstritten. Nach der aktuellen höchstrichterlichen Rechtsprechung – ergangen zu einem PoliScan FM1 – führt die fehlende Speicherung solcher Rohmessdaten nicht zu einem Verwertungsverbot. Vorhandene Daten können aber angefordert und ausgewertet werden; konkrete Einwände – etwa zur Zuordnung, Bedienung oder Eichung – bleiben möglich. Einzelheiten hier.
Ob sich aus Ihrer Akte konkrete Ansatzpunkte ergeben, lässt sich erst nach Akteneinsicht beurteilen.
Mehr zum PoliScan, einschließlich aller Messstellen mit diesem Gerät: PoliScan – Messgerät im Überblick.
Häufige Fragen zu dieser Messstelle
Ich war auf der A 5 Richtung Basel unterwegs – gilt die Messung als innerorts oder außerorts?
Autobahnen werden im Bußgeldkatalog als außerorts behandelt. Die Regelsätze und die Schwelle für ein Regelfahrverbot sind damit günstiger als bei innerörtlichen Verstößen; bei anderen Straßen richtet sich das nach der Ortstafel.
Bei Tempo 100 – ab wann wird es für mich ernst?
Maßgeblich ist die Überschreitung nach Abzug der Messtoleranz. Ab 21 km/h kommt ein Punkt hinzu, für Pkw ist außerorts ab 41 km/h Überschreitung im Regelfall ein Fahrverbot vorgesehen.
Lohnt sich Akteneinsicht, obwohl mobil gemessen wurde?
Ja, denn erst die Akte zeigt, worauf die Behörde ihren Vorwurf stützt. Geprüft werden können unter anderem die Messung, die Eichung, die Beschilderung und die Zuordnung zum Fahrer; Akteneinsicht ist über einen Anwalt schon vor einem Bescheid möglich.
Weitere Messstellen auf der A 5 in Hessen
- Geblitzt auf der A 5 bei Darmstadt, Fahrtrichtung Frankfurt
- Geblitzt auf der A 5 bei Zeppelinheim, Fahrtrichtung Frankfurt am Main
- Geblitzt auf der A 5 bei Weiterstadt, Fahrtrichtung Frankfurt am Main
- Geblitzt auf der A 5 bei Bad Nauheim, Fahrtrichtung Frankfurt am Main
- Geblitzt auf der A 5 bei Darmstadt, km 518,9, Richtung Basel
Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel
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